Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

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BAUZEITUNG 
zwischen Straßengrenze und Straßendohle liegende so 
genannte Anschlußleitung, welche nach wie vor auf 
Kosten der Eigentümer von der Stadt hergestellt wird. — 
Die Versammlung glaubte, daß auf einen solchen Schacht, 
der namentlich bei offener Bauweise meist mit größeren 
Kosten verbunden ist, ohne Bedenken verzichtet werden 
dürfte. Freudig begrüßt wurde dagegen die in der 
Satzung vorgesehenen Uebergangsbestimmungen, nach 
welchen bei bestehenden Gebäuden das bisherige Abtritt- 
Asphaltrohr, ebenso die bestehenden Bad-, Küche- usw. 
Fallrohren aus Zink und dergleichen belassen werden kön 
nen und somit größere Reißereien im Hausinnern erspart 
bleiben. Der ganze Umbau beim Anschluß der Aborte an 
die Hausdohle besteht nunmehr nur noch darin, daß an 
Stelle der Trockenabortsitze die Wasserspülabortbecken 
einzusetzen und die Abortgrube, wie der Kücheschlamm 
sammler mit Hauptwasserverschluß auszuschalten sind. 
Die einzelnen Fallrohren für Aborte, Küche, Bad usw. 
sind dabei mit entsprechenden Uebergangsstücken bezw. 
nach Anbringung eines Geruchverschlusses am unteren 
Ende der Röhren direkt mit der Hausdohle zu verbin 
den.*) Andeutungen des Vortragenden über die künf 
tigen Gebühren für die Beanspruchung der Zentralklär 
anlage führten am Schluß des dankbar aufgenommenen 
Vortrags zu dem einmütigen dringenden Wunsche der 
Versammlung, die bürgerlichen Kollegien mögen für die 
neue Gebührenordnung eine wesentlich größere Zahl als 
bald freiwilliger Anschlüsse zugrunde legen, als scheinbar 
vorgesehen sind, denn weniger die Besitzer und Mieter 
der Gebäude mit Hauskläranlagen, als vielmehr die der 
Gebäude mit dem alten s. Zt. immer lästiger werdenden 
Grubensystem erwarten sehnlichst den Zeitpunkt der Er 
öffnung der Zentralkläranlage. Je mäßiger die Gebühren, 
je größer die Zahl der Anschlüsse, je bälder die Deckung 
der Kosten der Stadt. 
*) Eine Muster-Anlage in der inzwischen eröffneten Ausstellung 
für Schwemmkanalisation (Markthalle 3. Stock) veranschaulicht 
solches auf’s Beste. 
Tarifverträge. 
Die Verhandlungsausschüsse des Deutschen Arbeit 
geberbundes für das Baugewerbe einerseits, sowie des 
Deutschen Bauarbeiterverbandes, des Zentralverbandes 
der Zimmerer und verw. Berufsgenossen Deutschlands 
und des Zentralverbandes christlicher Bauarbeiter Deutsch 
lands andererseits haben sich verpflichtet, den Vorständen 
und Generalversammlungen ihrer Verbände die nach 
stehenden Vereinbarungen zur Genehmigung zu empfeh 
len und dafür einzutreten, daß bis zur erfolgten Genehmi 
gung, die bis zum 1. luni d. J. herbeigeführt werden soll, 
die bisherigen Vertrags- und Arbeitsbedingungen und die 
vom Deutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe be 
willigte Kriegszulage in Geltung bleiben. 
Vereinbarung. 
1. Der Reichstarifvertrag für das Baugewerbe vom 
27. Mai 1913 einschließlich der dazu gehörigen Verein 
barungen, Erklärungen (siehe Formular zum Reichstarif 
vertrag für das Baugewerbe) sowie der Schiedssprüche, 
ferner alle genehmigten und bisher noch nicht genehmig 
ten Bezirks- und Ortsverträge, letztere mit Ausnahme der 
noch strittig gebliebenen Bestimmungen, sowie alle ab 
geschlossenen Akkordtarife, gelten als vom Tage ihres 
Ablaufs an erneuert; sie laufen nebst den nachstehenden 
Bestimmungen, sonst ohne jede Veränderung weiter bis 
zum 31. März 1917. Sie verlängern sich unverändert um 
ein weiteres Jahr, also bis zum 31. März 1918, wenn am 
31. Dezember 1916 mit einer der feindlichen europäischen 
Großmächte der Friede noch nicht geschlossen ist. 
2. Zu den bisherigen tariflichen Stundenlöhnen sind 
folgende Kriegszulagen zu zahlen; 
Nr. 18/19 
bis 
v. 1. Juli 1916 
v.l.Sept.1916 
also im 
30. Juni 1916 
weitere 
weitere 
ganzen 
a) in Tariforten, die nach 
der letzten Volkszähl 
ung (1910) weniger als 
die v.D.A.B. 
bereits be- 
will. Zulagen 
also 
i 
i 
500C) Einwohner hatten 
b) in allen übrigen Orten 
1) mit mehr als 9stünd. 
4 Pf. 
2 Pf. 
1 Pf. 
7 Pf. 
Arbeitszeit 
5 Pf. 
3 Pf. 
2 Pf. 
10 Pf 
2) mit 9 stünd.Arbeitszeit 
6 Pf. 
3 Pf. 
2 Pf. 
11 Pf i 
Gehören Tariforte mit weniger als 5000 Einwohnern nach 
dem Tarifvertrag zum Vertragsgebiet eines größeren Ortes 
oder haben sie eine nur 9stündige Arbeitszeit, so sind die 
unter b 1 oder 2 aufgeführten Zulagen zu zahlen. 
Die gleichen Kriegszulagen werden auch bei Akkord 
arbeit unter Zugrundelegung der geleisteten Arbeitsstun 
den als Zulagen zum Akkordlohn gewährt. 
Werden auf einer Arbeitsstelle bereits höhere Zulagen 
gezahlt, als in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, so 
bleibt die höhere Zulage bestehen, solange die Arbeitneh 
mer, welche diese erhalten, an der betreffenden Arbeits 
stelle arbeiten, jedoch nicht länger als bis zum 1. Septem 
ber 1916. 
3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihren 
ganzen Einfluß zur Durchführung und Aufrechterhaltung 
der Tarifverträge und dieser Vereinbarung einzusetzen, 
insbesondere erklären sie, daß sie Bestrebungen, die dar 
auf hinauslaufen, die Tariflöhne und die vereinbarten 
Kriegszulagen zu überschreiten oder herabzusetzen nicht 
anregen und nicht unterstützen werden. 
4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche 
Tarifinstanzen während der Dauer der Vertrags Verlänge 
rung verhandlungsfähig zu erhalten, an den Verhand 
lungen teilzunehmen und die Entscheidungen durchzu 
führen (vgl. Entscheidung des Haupttarifamtes Nr. 183). 
Streitigkeiten über den Inhalt dieser Vereinbarung unter 
liegen ebenfalls der Entscheidung der Tarifinstanzen. 
Streitigkeiten über Tariflohn und Kriegszulage entscheiden 
die Tarifämter endgültig. 
Vereinsniitteilungen. 
Württ. Baubeamtenverein. Wir erfüllen hiermit die 
schmerzliche Pflicht unsere Mitglieder von dem am 
15. April d. J. erfolgten raschen Hinscheiden unseres 
strebsamen Vereinsmitglieds, Bahnmeister Wilhelm Hafner 
in Tuttlingen in Kenntnis zu setzen. Wir verlieren in 
dem Verstorbenen, der uns in dem jugendlichen Alter 
von 37 Va Jahren nach 7 tägiger Krankheit entrissen 
wurde, einen lieben Freund und Kollegen, sowie einen 
von allen Seiten sehr geschätzten Beamten, der für die 
Hebung des Standes stets eifrig eintrat. Alle, die den 
so früh Dahingeschiedenen gekannt haben, werden ihm 
ein treues Andenken bewahren. 
Württ. Baubeamtenverein. (Unlieb verspätet). Am 
8. Februar d. J. starb nach langer, schwerer Krankheit im 
Alter von 68 Jahren unser allseitig gesch. Vereinsmitglied 
Oberamtsbaumeister Eugen Sattler in Münsingen. 
Der pflichtgetreue Beamte, der 38 Jahre als Oberamts 
baumeister tätig war, erfreute sich allgemeiner Hochach 
tung. Dies zeigte sich in der zahlreichen Beteiligung 
bei der Beerdigung, sowie den vielen ehrenden Nach 
rufen, die dem Verstorbenen am Grabe gewidmet wurden. 
Wir verlieren in dem Dahingeschiedenen ein treues 
Vereihsmitglied und einen lieben hochgeschätzten Kollegen, 
dem wir ein gutes Andenken bewahren werden. Diesen 
Gefühlen gab der Vorstand des Vereins der Oberamtsbau 
meister unter Niederlegung eines Kranzes am Grabe 
Ausdruck. 
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart. 
Druck: Gustav Stüraer in Waiblingen.
	        
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