88
BAUZEITUNG
I./I5. September 1916.
Kleinwohnhaus
mit Landwirtschaft
auf der
Beffendorfer Höhe
Baukosten
Mk. 9000
immer einer gewissen Notlage preisgegeben. Die mit dem
guten Geschäftsgang sofort verbundene teuere Lebenshal
tung ermöglicht es dem Arbeiter in der Regel nicht,
größere Ersparnisse zu machen. Da ist nun ein Arbeiter,
der mit seiner Familie auf einer der oben beschriebenen
Heimstätten sitzt, sehr im Vorteil. Es ist ihm möglich,
mit den Erträgnissen seiner Heimstätte seine Familie
durchzubringen und so sich und die Seinen vor Not zu
bewahren.
Das geologische Gutachten ergab, daß die Bebauung
ohne die Gefahr weiterer Erdsenkungen erfolgen könne
und daraufhin und auf Grund eines vom Stadtbauamt ge
fertigten Voranschlags genehmigten die bürgerlichen Kol
legien der Stadt die Mittel.
Zunächst sollte das Gebiet auf der Beffendorfer
Höhe, an der Landstraße nach Schramberg, in Angriff
genommen und hier mit dem Ausbau eines an vorhande
nen Straßen liegenden Baublocks begonnen werden.
Der Bebauungsplan, nach dem Entwurf von Kataster
geometer Linkenheil in Schramberg, der schon früher die
Oberndorfer Stadterweiterungspläne entworfen hatte,
wurde nun auf Grund der Voraufnahmen und des all
gemeinen Vorentwurfs eingehender ausgearbeitet; über
den zum Ausbau beschlossenen Baublock A wurden noch
eingehende Einzelaufnahmen gefertigt. Ueber den Bebau
ungsplan der Oesamtsiedelung „Beffendorfer Höhe“ (siehe
Planbeilage) sei folgendes mitgeteilt:
Baublock A
Type 1
Haus Nr. 1
Ansicht
von
Südosten.
Der größere Teil &£s Geländes ist städtischer Besitz
(Allmand). Nur ein kleiner Teil, an der Beffendorfer
Grenze, ist vorläufig noch Privatbesitz; an diesem entlang
ist zunächst ein dem Bebauungsplan angepaßter Grenz
ausgleich vorgesehen. A-ußer einem unbeständigen Güter
weg führen keine weiteren Feldwege auf das Gelände, mit
Ausnahme der sog. „alten Steige“, die im Norden, etwa
eine Baublocktiefe von der Staatsstraße einwärts entfernt,
einen Streifen abschneidet; sie dient hauptsächlich dem ab •
kürzenden Fußgängerverkehr, ist auch für Karren und
leichte Fuhrwerke fahrbar, sonst aber wickelt sich der
Güterverkehr fast restlos auf der Staatsstraße ab. Von
Südosten gen Nordosten begrenzt das Gelände der obere
Steilrand der Beffendorfer Schlucht und der Höhe über
dem „Wasserfall“; gegen Südwesten bildet die Markungs
grenze gegen Beffendorf die Abgrenzung.
Auf der andern Seite, westlich und nördlich, grenzt
das Gelände an die Schramberger—Oberndorfer Staats
straße. Straßenanlage- und Geländeaufteilung sind mög
lichst einfach und ungekünstelt geplant. Im Innern ist
ein größerer Platz mit passender Lage für Geschäftshäuser
usw. vorgesehen, der von allen Seiten aus leicht zu er
reichen ist. Dem Höhenrand entlang ist ein nur auf einer
Seite zu bebauender Straßenzug geplant, der prächtige
Aussicht bietet auf die tief liegende Stadt, das Neckartal
und die Albkette vom Hohenzollern bis zum Dreifaltig
keitsberg; zuweilen erblickt man auch die Alpen. Zwi-