Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

BAUZEITUNG 
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Die Frage der Zulassung von Frauen zum 
Besuch von Baugewerkschulen 
betrifft eine Eingabe, die der innungs-Verband Deutscher 
Baugewerksmeister an die Ministerien der deutschen 
Bundesstaaten gerichtet hat. Der Verband weist darin 
auf die natürlichen Schwierigkeiten hin, die 'sich der 
praktischen Tätigkeit einer Frau auf dem Bauplatz ent 
gegenstellen. ln weiterer Folge wird durch das Fehlen 
einer hinreichenden praktischen Ausbildung, die jedoch 
für das volle Verständnis im theoretischen Unterricht von 
größter Bedeutung und unbedingter Notwendigkeit ist, 
den Schülerinnen von vornherein ein Gleichschritt mit 
ihren männlichen Kollegen unmöglich gemacht. Diese 
nachteiligen Folgen lassen sich, worauf die Eingabe mit 
Recht hinweist, auch in der späteren Entwicklung des 
weiblichen Bauschülers nicht ausgleichen, weil die 
Schwierigkeiten, sich in der Baupraxis umzutun, für eine 
Frau dauernd bestehen bleiben. Es werden sich also 
immer beträchtliche Unterschiede zwischen den Leistungen 
eines weiblichen und denen eines männlichen Technikers 
noch angekauft werden, jedoch als gute Arbeiten bezeichnet 
werden können, Belohnungen von je Fr. 2,000zuzusprechen. 
Die mit Belohnungen bedachten Entwürfe bleiben im 
Eigentum der Verfasser. 
111. § 6, Absatz 1, Satz 1 erhält folgende Fassung: 
Alle Entwürfe nebst Erläuterungsberichten sind bis zum 
31. Dezember 1917, abends 6 Uhr, dem Vorstande des 
Bauwesens I der Stadt Zürich (Saal 197 des Stadthauses 
Zürich) einzureichen, oder bis dahin der Post oder Eisen 
bahn zu übergeben. 
Kleine Mitteilungen 
Die Gründung von wirtschaftlichen Organisationen 
(Genossenschaften, Lieferungsverbänden) zur gemeinsamen 
Uebernahme von Leistungen und Lieferungen ist Gegen 
stand einer Kundgebung, die der Innungs-Verband Deutscher 
Baugewerksmeister an seine Mitgliedschaften gerichtet 
hat. In Uebereinstimmung mit dem Erlaß des Preußsischen 
Ministers für Handel und Gewerbe vom 23. September 
Uhlandbad 
Tübingen. 
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Warmwasser- 
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in Eisenbeton. 
ergeben. In voller Ueberzeugung mit den Vorschlägen 
seiner Schulkommission tritt der Innungs-Verband D. B. 
daher dafür ein, daß die Zulassung von Frauen zum Be 
such von Baugewerkschulen keine Förderung erfährt. 
Wettbewerbe. 
Stadt Zürich. Abänderungen am Programm für den 
Wettbewerb: Bebauungsplan Zürich und Vororte. 
1. Den Teilnehmern an diesem Wettbewerbe wird 
bekannt gegeben, daß das Programm folgendermaßen 
abgeändert wurde: 
I. § 5, Absatz 2 des Programmes erhält folgende 
Fassung: Außerdem wird eine Summe von Fr. 15,000 aus 
gesetzt, welche in Teilbeträgen von mindestens Fr. 2,500 
zum Ankauf von höchstens 5 Entwürfen verwendet werden 
kann, die sich usw. 
II. In § 5 wird zwischen Absatz 2 und Absatz 3 folgen 
der neue Absatz eingefügt: Das Preisgericht ist überdies 
ermächtigt, für wenigstens fünf Entwürfe, die weder prämiiert 
d. Js. weist der Verband auf die Notwendigkeit hin, dem 
wirtschaftlichen Zusammenschluß überall diejenige Be 
achtung zu schenken, die er seiner ganzen Bedeutung 
nach verdient. Eindringlich wird den früheren Fach 
genossen in Stadt und Land empfohlen, in ihren engeren 
Bezirken den Boden sorgsam zu prüfen, ob er für die 
Bildung von genossenschaftlichen Unternehmungen im 
Baugewerbe geeignet ist. Auf der kommenden dritten 
Kriegstagung des Innungs-Verbandes wird dann die Frage 
des wirtschaftlichen Zusammenschlusses Gegenstand ein 
gehender Beratungen sein. 
Stuttgart. Württ. Landeswohnungsverein. Zu seiner 
unter dem Vorsitz von Präsident von Scheurlen ab 
gehaltenen Gründungs-Versammlung hatte der Verein 
Staatssekretär a. D. Dernburg Berlin und Hofrat Dr. Busch- 
ing Generalsekretär des bayr. Landeswohnungs-Verein 
zu Vorträgen gewonnen. Staatssekretär a. D. Dernburg 
sprach über Wohnungs- und Siedlungsfragen nach dem 
Kriege. Er wies auf die traurigen Verhältnisse in Berlin 
hin, wo es vor dem Kriege 600000 Personen gab, von 
denen je 5 auf ein einziges Zimmer angewiesen waren.
	        

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