BAUZEITUNG
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Die Frage der Zulassung von Frauen zum
Besuch von Baugewerkschulen
betrifft eine Eingabe, die der innungs-Verband Deutscher
Baugewerksmeister an die Ministerien der deutschen
Bundesstaaten gerichtet hat. Der Verband weist darin
auf die natürlichen Schwierigkeiten hin, die 'sich der
praktischen Tätigkeit einer Frau auf dem Bauplatz ent
gegenstellen. ln weiterer Folge wird durch das Fehlen
einer hinreichenden praktischen Ausbildung, die jedoch
für das volle Verständnis im theoretischen Unterricht von
größter Bedeutung und unbedingter Notwendigkeit ist,
den Schülerinnen von vornherein ein Gleichschritt mit
ihren männlichen Kollegen unmöglich gemacht. Diese
nachteiligen Folgen lassen sich, worauf die Eingabe mit
Recht hinweist, auch in der späteren Entwicklung des
weiblichen Bauschülers nicht ausgleichen, weil die
Schwierigkeiten, sich in der Baupraxis umzutun, für eine
Frau dauernd bestehen bleiben. Es werden sich also
immer beträchtliche Unterschiede zwischen den Leistungen
eines weiblichen und denen eines männlichen Technikers
noch angekauft werden, jedoch als gute Arbeiten bezeichnet
werden können, Belohnungen von je Fr. 2,000zuzusprechen.
Die mit Belohnungen bedachten Entwürfe bleiben im
Eigentum der Verfasser.
111. § 6, Absatz 1, Satz 1 erhält folgende Fassung:
Alle Entwürfe nebst Erläuterungsberichten sind bis zum
31. Dezember 1917, abends 6 Uhr, dem Vorstande des
Bauwesens I der Stadt Zürich (Saal 197 des Stadthauses
Zürich) einzureichen, oder bis dahin der Post oder Eisen
bahn zu übergeben.
Kleine Mitteilungen
Die Gründung von wirtschaftlichen Organisationen
(Genossenschaften, Lieferungsverbänden) zur gemeinsamen
Uebernahme von Leistungen und Lieferungen ist Gegen
stand einer Kundgebung, die der Innungs-Verband Deutscher
Baugewerksmeister an seine Mitgliedschaften gerichtet
hat. In Uebereinstimmung mit dem Erlaß des Preußsischen
Ministers für Handel und Gewerbe vom 23. September
Uhlandbad
Tübingen.
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Warmwasser-
Aufspeicher-
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in Eisenbeton.
ergeben. In voller Ueberzeugung mit den Vorschlägen
seiner Schulkommission tritt der Innungs-Verband D. B.
daher dafür ein, daß die Zulassung von Frauen zum Be
such von Baugewerkschulen keine Förderung erfährt.
Wettbewerbe.
Stadt Zürich. Abänderungen am Programm für den
Wettbewerb: Bebauungsplan Zürich und Vororte.
1. Den Teilnehmern an diesem Wettbewerbe wird
bekannt gegeben, daß das Programm folgendermaßen
abgeändert wurde:
I. § 5, Absatz 2 des Programmes erhält folgende
Fassung: Außerdem wird eine Summe von Fr. 15,000 aus
gesetzt, welche in Teilbeträgen von mindestens Fr. 2,500
zum Ankauf von höchstens 5 Entwürfen verwendet werden
kann, die sich usw.
II. In § 5 wird zwischen Absatz 2 und Absatz 3 folgen
der neue Absatz eingefügt: Das Preisgericht ist überdies
ermächtigt, für wenigstens fünf Entwürfe, die weder prämiiert
d. Js. weist der Verband auf die Notwendigkeit hin, dem
wirtschaftlichen Zusammenschluß überall diejenige Be
achtung zu schenken, die er seiner ganzen Bedeutung
nach verdient. Eindringlich wird den früheren Fach
genossen in Stadt und Land empfohlen, in ihren engeren
Bezirken den Boden sorgsam zu prüfen, ob er für die
Bildung von genossenschaftlichen Unternehmungen im
Baugewerbe geeignet ist. Auf der kommenden dritten
Kriegstagung des Innungs-Verbandes wird dann die Frage
des wirtschaftlichen Zusammenschlusses Gegenstand ein
gehender Beratungen sein.
Stuttgart. Württ. Landeswohnungsverein. Zu seiner
unter dem Vorsitz von Präsident von Scheurlen ab
gehaltenen Gründungs-Versammlung hatte der Verein
Staatssekretär a. D. Dernburg Berlin und Hofrat Dr. Busch-
ing Generalsekretär des bayr. Landeswohnungs-Verein
zu Vorträgen gewonnen. Staatssekretär a. D. Dernburg
sprach über Wohnungs- und Siedlungsfragen nach dem
Kriege. Er wies auf die traurigen Verhältnisse in Berlin
hin, wo es vor dem Kriege 600000 Personen gab, von
denen je 5 auf ein einziges Zimmer angewiesen waren.