Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

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BAUZEITUNO 
Nr. 12/16 
kirche und Kapelle. Vor den Toren Serajevos finden 
wir Abbildung 1, deren einheitliche, charaktervolle Wir 
kung nicht weiter zu erläutern ist. 
Aber auch auf dem Gebiete des nicht besonders aus 
gezeichneten Einzelgrabes finden wir ein eigenartiges, 
geschmackvoll zurückhaltendes Empfinden am Werke, 
als Beweis der Auffassung des Volkes. Von aufdring 
lichen, stimmungsvernichtenden Grabinschriften, Bildern, 
Anhängern^aller Art ist keine Rede, noch weniger zeigt 
sich das Bestreben, des Nachbarn Grab im Qrabschmuck 
zu überbieten. Schlichte Schriftplatten, wie stellaartige 
Schriftsäulen sind die altgewohnten, zweckentsprechen 
den Schmuckformen (Abbildung 2 und 3). 
Besonderes Interesse erweckt die teilweise überaus 
eigenartige Endigung der Schriftsäulen durch einen auf 
gesetzten Turban, dem Kennzeichen der Männlichkeit, 
entsprechend der römischen Toga virilis. Gerade in 
Serajevo hat der Fremde Gelegenheit, in der im 16. Jahr 
hundert erbauten Husreo-Bey-Moschee diese cultus- 
im Sinne des Gesetzes — nicht bloss einen Niederschlag 
praktischer Berufserfahrung darstellen, dessen Berück 
sichtigung dem Ermessen der Mitglieder anheimgegeben 
wäre, sondern eine für sie verbindliche Norm ihres Handelns 
bilden. Von dieser abzuweichen, auf Grund der sub 
jektiven Ansicht, daß die Beobachtung der Vorschrift im 
besonderen Falle nicht erforderlich sei, kann, wenigstens 
in der Regel, dem einzelnen Mitglied nicht gestattet sein- 
In der Zuwiderhandlung gegen derartige Vorschriften, die r 
wenn sie auch in erster Linie im Vermögensinteresse der 
Berufsgenossenschaften erlassen sein mögen, doch zugleich 
der Verhütung von Betriebsunfällen und damit also dem 
öffentlichen Interesse dienen, muß daher eine Ausseracht- 
lassungderdurchdieMitglieder der Berufsgenossenschaften 
im Verkehr zu betätigenden Sorgfalt gefunden werden. 
Hierzu sei auf nachstehenden Fall verwiesen; 
Als der Bau des Architekten E. bis zur Dachhöhe 
gediehen war, begann der Maurermeister auf dem un 
mittelbar anstossenden Grundstücke mit Ausschachtungs- 
mäßige’Ausstellung der Toten zu beobachten. Das grüne 
Tuch der Fahne des Propheten umhüllt die sterblichen 
Ueberreste, während als einziger Schmuck bei Männern 
der aufgesetzte Turban des Verstorbenen dient. Diese 
Cultussitte finden wir auf den Grabschmuck einfach 
übertragen. Gerade der einsam vor Mostar gelegene 
Friedhof (Abb. 3) läßt uns im Gesamteindruck empfinden, 
daß im alttürkischen Friedhof eigenartige Kunstwerte zu 
finden sind, die um vieles höher stehen als einige unserer 
modernen friedhöflichen Ausstellungsplätze für Bildhauer, 
ln der Beschränkung des Einzelnen liegt die Wirkung. 
Dr. ing. Klaiber, Ulm. 
Kleine Mitteilungen 
Einsturz eines Neubaues durch Ausschachtungen 
auf dem Nachbargrundstück. Das Reichsgericht hat 
wiederholt ausgesprochen, daß Unfallverhütungsvorschriften 
von Bauberufsgenossenschaften — keine „Schutzgesetze“ 
arbeiten, um gleichfalls ein Wohnhaus zu bauen. An 
einem Maimorgen des Jahres 1907 stürzte nun der Front 
eckpfeiler des Baues des Architekten mit einem Teile des 
an das Grundstück des M. anstoßenden Giebels ein. E. 
machte für den dadurch ihm entstandenen Schaden den 
M. verantwortlich, seine Klage wurde aber sowohl vom 
Landgericht wie vom Kammergericht Berlin als Be 
rufungsgericht, abgewiesen. Dagegen hatte seine beim 
Reichsgericht eingelegte Revision Erfolg. Der fünfte 
Zivilsenat des obersten Gerichtshofes führte aus: 
Bei Prüfung der Frage des Verschuldens geht der 
Berufungsrichter insofern von einem rechtlich nicht zu 
billigenden Gesichtspunkte aus, als er wiederholt betont, 
daß dabei die von einem „normalen“ oder „Durchschnitts- 
Maurermeister" zu erwartende Einsicht in Betracht komme. 
Der Beklagte hat nun den Bau selbst mit Hilfe eines 
Poliers ausgeführt, also die Tätigkeit eines Bauunternehmers 
entfaltet. Von einem Bauunternehmer aber, namentlich in 
einem Vororte Berlins, der selbstständig Bauten ausführt, 
muß ein erheblich höheres Maß von Aufmerksamkeit ver
	        

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