Full text : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1915/16)

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BAUZEITUNG

Nr.  36/39

§  28  der  Vollzugsverfügung  zur  Bauordnung.  Für  die
Erdgeschoße  wird  eine  Höhe  von  5  m  als  zweckmäßig
erachtet.
Bei  der  Bearbeitung  der  Fassaden  ist  von  der  Annahme
auszugehen,  daß  die  am  Bahnhofsplatz  liegenden  Baublöcke ­
  in  der  Hauptsache  zu  Hotels  verwendet  werden.
Außerdem  ist  anzunehmen,  daß  die  Erdgeschoße  größtenteils ­
  zu  Läden,  Restaurants,  Cafes  und  ähnlichen  Zwecken,
die  Obergeschosse  außer  zu  Hotelzwecken  in  der  Hauptsache ­
  zu  Bureaus  oder  Wohnungen  benützt  werden.
Da  Parzellierung  und  Zweckbestimmung  der  Baublöcke
im  einzelnen  nicht  feststehen,  wird  eine  Grundrißbearbeitung ­
  nicht  verlangt.  Dessenungeachtet  können  die  Bewerber ­
  gewisse  allgemeine  Aufteilungsvorschläge  machen.
Gleichzeitig  sollen  die  Bewerber  im  Hinblick  auf  ein
gutes  Gesamtbild  der  Königstraße  auch  für  die  Gestaltung
des  Marstallblocks,  soweit  er  zur  Königstraße  und  zu  dem
Bahnhofplatz  in  architektonischer  Beziehung  steht,  eine
Ideenskizze  einreichen.

Nach  Ansicht  des  Preisgerichtes  bedeutet  die  auf  der
Grundlage  des  gegebenen  ßaulinienplanes  gelieferte,  mit
dem  Motto
„Einheit  im  Großen,  Freiheit  im  Kleinen“
bezeichnete  Arbeit  die  beste  Lösung  der  gestellten  Aufgabe. ­
  Mit  der  im  Erläuterungsbericht  gegebenen  Begründung ­
  des  Projektes  und  seiner  Ausführungsmöglichkeiten ­
  erklärt  sich  das  Preisgericht  im  allgemeinen
einverstanden.  Der  gewählte  Architekturcharakter  kann
als  gute  Grundlage  für  den  Aufbau  der  den  Bahnhofplatz ­
  und  die  anschließende  Königstraße  umgebenden
Baublöcke  angesehen  werden.
Das  Preisgericht  betrachtet  indessen  die  Einheitlichkeit ­
  der  dem  Bahnhofsgebäude  gegenüberliegenden
Blockwände  in  Grundriß  und  Aufriß  als  eine  Hauptforderung ­
  für  die  architektonische  Lösung  des  Bahnhofplatzes ­
  und  begrüßt  daher  die  von  den  Bewerbern  beigegebenen ­
  Versuche  zu  einer  Aenderung  des  Baulinienplanes. ­
  Unter  diesen  können  die  mit  dem  Motto

Kennwort:  Einheit  im  Großen,  Freiheit  im  Kleinen.
Prof.  Bonatz  &  Scholer.  Bahnhofsplatz.

Außerhalb  des  Wettbewerbs  wird  anheim  gestellt, ­
  über  eine  andere  Aufteilung  des  gesamten
freiwerdenden  Bahnhofgeländes  Ideen-Skizzen
beizugebe  n.
Die  Entwürfe  sind  spätestens  am  19.  September  1914
bei  der  Bauregistratur  des  Rathauses  Stuttgart  einzureichen
oder  an  diesem  Tage  bei  einem  Postamt  aufzugeben.
Als  Unterlagen  werden  gegeben:
Jeder  Teilnehmei  am  Wettbewerb  erhält  eine  Vergütung ­
  von  1000  Mk.,  der  besten  Arbeit  wird  außerdem
ein  Preis  von  2000  Mk.  zuerkannt.
Das  Preisrichteramt  haben  übernommen:
Herr  Oberbaurat  Billing,  Karlsruhe.
„  Gemeinderat  Heim,  Stuttgart.
„  Architekt  K.  Jansen,  Berlin.
„  Oberbürgermeister  Lautenschlager,  Stuttgart. ­

„  Baurat  Muesmann,  Stuttgart.
„  Gemeinderat  Sigloch,  Stuttgart.
„  Geh.  Hofrat  Professor  Dr.  Friedrich  von
Thiersch,  München.
2.  Urteil  des  Preisgerichts.
Am  9.  November  1914  tagte  das  Preisgericht  und
faßte  seine  Urteile  in  folgendem  Beschluß  zusammen:

,,Einheit  im  Großen,  Freiheit  im  Kleinen“  und  „weißer
Ring  auf  blauem  Grund“  bezeichneten  Arbeiten  als  die
Besten  angesehen  werden.  Nächst  diesem  gibt  das
Projekt  mit  dem  Motto  „Aufs  Ganze“  wertvolle  Anregungen.
Das  Preisgericht  ist  der  Ansicht,  daß  sich  auch  bei
diesen  Versuchen  die  zugehörigen  Verkehrsfragen  befriedigend ­
  lösen  werden  und  regt  daher  an,  den  festgestellten ­
  Baulinienplan  einer  erneuten  Prüfung  zu  unterziehen. ­

3.  Der  Stadtbauplan  für  das  neue  Bahnhofviertel.
Anläßlich  der  Ausschreibung  dieses  Wettbewerbs  lag
es  nahe  den  Teilnehmern  freizugeben  auch  eine  andere
Aufteilung  des  gesamten  freiwerdenden  Bahnhofgeländes
in  Vorschlag  zu  bringen.  Bei  der  bereits  im  Jahre  1912
erfolgten  Aufstellung  des  offiziellen  Planes  und  bei  den
mannigfachen  Diskussionen  wegen  desselben  ging  es
begreiflicherweise  zunächst  immer  um  die  Frage:  „Wie
ist  der  Verkehr  vom  und  zum  neuen  Bahnhof  am  besten
zu  regeln?“  Als  es  aber  nun  galt,  für  die  architektonische
Gestaltung  des  Bahnhofplatzes  ein  grundlegendes  Schaubild ­
  zu  bekommen  so  ließ  man  die  Frage  offen,  ob
solches  an  der  Hand  des  bestehenden  Planes,  oder  aber
etwa  durch  eine  andere  Aufteilung  des  Bahnhofviertels
            
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