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BAUZEITUNG
Nr. 36/39
§ 28 der Vollzugsverfügung zur Bauordnung. Für die
Erdgeschoße wird eine Höhe von 5 m als zweckmäßig
erachtet.
Bei der Bearbeitung der Fassaden ist von der Annahme
auszugehen, daß die am Bahnhofsplatz liegenden Baublöcke
in der Hauptsache zu Hotels verwendet werden.
Außerdem ist anzunehmen, daß die Erdgeschoße größtenteils
zu Läden, Restaurants, Cafes und ähnlichen Zwecken,
die Obergeschosse außer zu Hotelzwecken in der Hauptsache
zu Bureaus oder Wohnungen benützt werden.
Da Parzellierung und Zweckbestimmung der Baublöcke
im einzelnen nicht feststehen, wird eine Grundrißbearbeitung
nicht verlangt. Dessenungeachtet können die Bewerber
gewisse allgemeine Aufteilungsvorschläge machen.
Gleichzeitig sollen die Bewerber im Hinblick auf ein
gutes Gesamtbild der Königstraße auch für die Gestaltung
des Marstallblocks, soweit er zur Königstraße und zu dem
Bahnhofplatz in architektonischer Beziehung steht, eine
Ideenskizze einreichen.
Nach Ansicht des Preisgerichtes bedeutet die auf der
Grundlage des gegebenen ßaulinienplanes gelieferte, mit
dem Motto
„Einheit im Großen, Freiheit im Kleinen“
bezeichnete Arbeit die beste Lösung der gestellten Aufgabe.
Mit der im Erläuterungsbericht gegebenen Begründung
des Projektes und seiner Ausführungsmöglichkeiten
erklärt sich das Preisgericht im allgemeinen
einverstanden. Der gewählte Architekturcharakter kann
als gute Grundlage für den Aufbau der den Bahnhofplatz
und die anschließende Königstraße umgebenden
Baublöcke angesehen werden.
Das Preisgericht betrachtet indessen die Einheitlichkeit
der dem Bahnhofsgebäude gegenüberliegenden
Blockwände in Grundriß und Aufriß als eine Hauptforderung
für die architektonische Lösung des Bahnhofplatzes
und begrüßt daher die von den Bewerbern beigegebenen
Versuche zu einer Aenderung des Baulinienplanes.
Unter diesen können die mit dem Motto
Kennwort: Einheit im Großen, Freiheit im Kleinen.
Prof. Bonatz & Scholer. Bahnhofsplatz.
Außerhalb des Wettbewerbs wird anheim gestellt,
über eine andere Aufteilung des gesamten
freiwerdenden Bahnhofgeländes Ideen-Skizzen
beizugebe n.
Die Entwürfe sind spätestens am 19. September 1914
bei der Bauregistratur des Rathauses Stuttgart einzureichen
oder an diesem Tage bei einem Postamt aufzugeben.
Als Unterlagen werden gegeben:
Jeder Teilnehmei am Wettbewerb erhält eine Vergütung
von 1000 Mk., der besten Arbeit wird außerdem
ein Preis von 2000 Mk. zuerkannt.
Das Preisrichteramt haben übernommen:
Herr Oberbaurat Billing, Karlsruhe.
„ Gemeinderat Heim, Stuttgart.
„ Architekt K. Jansen, Berlin.
„ Oberbürgermeister Lautenschlager, Stuttgart.
„ Baurat Muesmann, Stuttgart.
„ Gemeinderat Sigloch, Stuttgart.
„ Geh. Hofrat Professor Dr. Friedrich von
Thiersch, München.
2. Urteil des Preisgerichts.
Am 9. November 1914 tagte das Preisgericht und
faßte seine Urteile in folgendem Beschluß zusammen:
,,Einheit im Großen, Freiheit im Kleinen“ und „weißer
Ring auf blauem Grund“ bezeichneten Arbeiten als die
Besten angesehen werden. Nächst diesem gibt das
Projekt mit dem Motto „Aufs Ganze“ wertvolle Anregungen.
Das Preisgericht ist der Ansicht, daß sich auch bei
diesen Versuchen die zugehörigen Verkehrsfragen befriedigend
lösen werden und regt daher an, den festgestellten
Baulinienplan einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
3. Der Stadtbauplan für das neue Bahnhofviertel.
Anläßlich der Ausschreibung dieses Wettbewerbs lag
es nahe den Teilnehmern freizugeben auch eine andere
Aufteilung des gesamten freiwerdenden Bahnhofgeländes
in Vorschlag zu bringen. Bei der bereits im Jahre 1912
erfolgten Aufstellung des offiziellen Planes und bei den
mannigfachen Diskussionen wegen desselben ging es
begreiflicherweise zunächst immer um die Frage: „Wie
ist der Verkehr vom und zum neuen Bahnhof am besten
zu regeln?“ Als es aber nun galt, für die architektonische
Gestaltung des Bahnhofplatzes ein grundlegendes Schaubild
zu bekommen so ließ man die Frage offen, ob
solches an der Hand des bestehenden Planes, oder aber
etwa durch eine andere Aufteilung des Bahnhofviertels