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BAUZEITUNG
Nr. 40/42
Kriegssitzung des Verbandes
Deutscher Baugewerkmeister.
Der Verband hielt am 7. und 8. d. Mts. in Dresden eine
Kriegssitzung des zu diesem Zwecke erweiterten Vor
standes ab, die von Fachgenossen aus allen Teilen Deutsch
lands außerordentlich gut besucht war. Die Verhandlungen
leitete der Verbandsvorsitzende Architekt Oestrich- Berlin.
Nach der Erstattung des später noch als Sonderdruck
erscheinenden Tätigkeitsberichtes durch den Geschäfts
führer des Verbandes, Syndikus Schlegel, sprach zunächst
Rats-Maurermeister Höfchen- Berlin über die Förderung
des baugewerblichen Lehrlingswesens und insbesondere
über die Notwendigkeit, rechtzeitig neue Kräfte dem
Bauhandwerk zuzuführen. Es wurde beschlossen, von
der Schulkommission und dem Geschäftsführenden Aus
schuß des Verbandes eine Werbeschrift herauszugeben
und den Innungen zur Verwendung in ihren Bezirken zur
Verfügung zu stellen. Ueber die Fürsorge für Kriegs-
nahme des deutschen Baugewerbes an den Wieder
herstellungsarbeiten in Ostpreußen entwickelte sich eine
lebhafte Aussprache, an der sich die Herren Burkhardt-
Gotha,JLauffer- Königsberg, Dr. Adler- Posen, Wurm-
Bartenstein, Herzog-Danzig, Gestrich-Berlin, Müller-
Stettin, u. a. beteiligten. Das Ergebnis war die Annahme
der folgenden vom Posenschen Bezirks-Verband ein-
gebrachten Leitsätze: 1.) Für die auszuführenden Arbeiten
kommen in erster Linie die Kollegen in Ost- und West
preußen in Betracht und zwar besonders diejenigen, welche
in den geschädigten Gebieten ansässig waren. Erforderlichen
Falles sind sie auch mit Rat und Tat möglichst weitgehend
zu unterstützen. 2.) Eine Beteiligung an den von den
ostdeutschen Handwerkskammern geplanten Lieferungs
genossenschaften kann später nur dann empfohlen werden,
wenn die Gewähr vorhanden ist, daß die betr. Genossen
schaft auf ausreichende Aufträge rechnen darf. Ueber
das Verhältniss des Innungs-Verbandes D. B. zum Deutschen
Arbeitgeberbund f. d. B. sprach in ausführlicher Weise
Baumeister Krauß- München. Nach der Aussprache
beschädigte referierte Baumeister Busch- Stuttgart. All
gemein wurde anerkannt, daß diese Fürsorge Ehrenpflicht
der deutschen Arbeitgeber ist und daß auch der Innungs-
Verband D. B. von seinen Mitgliedern die tunlichste
Einstellung invalider Kriegsteilnehmer erwartet. Die Frage
geeigneter Vorbereitungen zur Wiederaufnahme der Bau
tätigkeit nach dem Kriege behandelte Architekt W. Leh
mann- Hannover. Er betonte die Notwendigkeit, daß
die in Aussicht genommenen Bauten des Reiches und
des Staates, wie auch der Gemeinden schon jetzt so
weit vorbereitet werden müßten, daß sie sofort nach Be
endigung des Krieges in Angriff genommen werden können.
Eine entsprechende Entschließung, die den Geschäfts
führenden Ausschuß mit der Abreichung entsprechender
Eingaben beauftragt, wurde von der Tagung einstimmig
angenommen. Die von einer Seite angeregte Gründung
eines Deutschen Baumuseums erachtete die Versammlung,
ohne dem Gedanken grundsätzlich entgegen zu sein, als
zur Zeit nicht verfolgbar, weswegen dieser Punkt von
der Tagesordnung abgesetzt wurde. Ueber die Anteil-
an der sich auch der als Gast anwesende Vorsitzende
des Deutschen Arbeitgeberbundes f. d. B., Baumeister
Behrens - Hannover beteiligte, konnte der Verbands
vorsitzende feststellen, daß es der übereinstimmenden
Ansicht des Vorstandes entspricht, wenn der Geschäfts
führende Ausschuß des Innungs-Verbandes D. B. über die
Behandlung wirtschaftlicher Fragen mit dem Deutschen
Arbeitgeberbund f. d. B. bei geeigneten Gelegenheiten
Beratungen abhält. Am zweiten Verhandlungstage sprach
zunächst Baumeister Noack- Dresden über Fragen des
Verdingungswesens. Er hatte seinen Vortrag in drei
Teile zerlegt: Verdingungsverträge, Preisverzeichnisse und
Preisschutzverbände. Die Versammlung stimmte seinen
Vorschlägen einstimmig zu, die dahin gingen: 1.) Den
Geschäftsführenden Ausschuß des Innungs-Verbandes zu
beauftragen, mit dem Vorstande des Deutschen Arbeit
geberbundes f. d. B. über die von diesem bearbeiteten
Normalien von Verdingungsverträgen zwecks deren ge
meinsamer entgültiger Feststellung zu beraten, 2.) Den
Bezirksverbänden das Gleiche hinsichtlich von Preis-