1./I5. April 1918.
BAUZEITUNG
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Abbildung 3. Ein geschlossener Hofraum fehlt diesen
Anlagen. Dagegen gehört zu jedem Haus ein zwischen
Gebäude und Straße liegender freier Vorplatz.
Einen besonderen Reiz der Gebäude dieser Gegend
bilden bei näherer Betrachtung die zum Teil sehr schönen
architektonischen Haustüreinfassungen, deren Ausführung
das vorhandene Steinmaterial ermöglichte und begünstigte.
Einige Beispiele hierüber mögen vielleicht bei Gelegen
heit an diesem Ort besonders behandelt und besprochen
werden können. Leider hat der Backsteinbau der letzten
Jahrzehnte diese jahrhundertealten Gepflogenheiten im
Steinmetzgewerbe fast gänzlich verdrängt.
Sind die vorn behandelten Bauweisen einander auch
nicht verwandt, so sind sie doch im Aeusseren schein
bar, und besonders für den Laien, einander ähnlich.
Dagegen ändert sich nun das Bild in den nördlichen
Gebieten Frankreichs völlig. Die Lage der Gebäude zur
Straße, wie dies die Anlage des typischen fränkischen
Bauernhofes mit sich bringt, trägt zu dieser augfälligen
Veränderung des Straßenbildes den Hauptteil bei (Abb. 5.)
Nicht die Langseiten der Gebäude mit ihren Fenstern,
sondern die sehr schmalen fensterlosen Qiebelseiten der
einbündig gebauten Häuser oder gar die Rückseiten der
Gebäude stehen hier nach der Straße.
Um einen viereckigen Hofraum gruppieren sich die für
die Landwirtschaft erforderlichen Gebäude, (Abb. 5 a). Der
Hof selbst ist gegen die Straße entweder durch eine
hohe Mauer mit Tor oder auch — und dies ist meist bei
größeren Anwesen der Fall — durch einen Torbau, (Abb.
5 rechts) welchem an beiden Seiten niedrige einstöckige
Gebäude angegliedert sind, abgeschlossen. Da der Hof
raum für die Abwicklung des Wirtschaftsbetriebs genü
gend Raum bietet, sind hier wieder die Straßen von ge
ringerer Breite. Die schmalen Giebelseiten, welche bei
den Wohnhäusern alle in einem Schornstein endigen, las
sen die fehlenden Fensteröffnungen gegen die Straße
kaum vermissen, besonders wenn die zum Hof führenden
kleinen Eingangs- und großen Einfahrtstore geöffnet und
dadurch Hofeinblicke gewährt werden. Wohltuendes
Baumgrün, welches über die Hofmauern von der Straße
aus sichtbar ist oder hohe Ulmen vor dem Hause geben
der Anlage solcher Straßen noch einen besonderen Reiz.
Hierüber habe ich in einer Broschüre: „Ländliche
Bau- und Wohnverhältnisse in Nordfrankreich näheres
ausgeführt. Wohl in ganz Frankreich aber herrscht Gleich
mäßigkeit in dem Bau von industriellen Arbeiterhäusern,
wobei jedoch das zweistöckige Reihenhaus am häufigsten
vorkommt. Mitten in landwirtschaftlichen Gebieten be
gegnet man diesen stadtartigen Aufmachungen, (Abb. 6)
welche in jeder Beziehung nur geringen Anspruch auf
menschliche Wohnbefriedigung machen können. Lang
weilige Straßenbilder mit kahlen Backsteinfassaden bilden
die Regel. Jedoch macht sich in der Nähe der deutschen
Grenze nun der deutsche Einfluß etwas geltend, denn
hier begegnet man in den neueren Anlagen der Zechen
arbeiterhäuser das freistehende Ein- oder Zweifamilien
haus, umgeben von einem größeren oder kleineren Garten.
Architekt Hermann Finkbeiner, z. Zt. Lt. d. R. im Felde.
Wettbewerbe.
Kriegerhelmstätten für Innsbruck. Der Krieger
heimstättenverein Innsbruck schreibt gemeinsam mit der
Stadtgemeinde einen Wettbewerb aus, um einen muster
gültigen Bebauungsplan für Heimstätten zu gewinnen.
Die Teilnahme ist auf die in Innsbruck-Stadt und -Land
wohnenden oder geborenen oder zuständigen Ingenieure,
Architekten und Baumeister beschränkt. Als Preise stehen
insgesamt 4000 Kronen zur Verfügung.
Mönchen. Der Magistrat beabsichtigt innerhalb des
Münchener Architekten- und Ingenieur-Vereins einen Wett
bewerb für Kleinwohnungsbauten zu veranstalten und
hiefür eine Summe von M. 5000.— bereitzustellen.
Ein flugtechnischer Wettbewerb. Der „Reichs
anzeiger“ schreibt in seinem amtlichen Teil einen Wett
bewerb aus, um Unterlagen für die Vereinheitlichung der
Rohrschalter (Hähne, Ventile, Schieber und dergl.) in
Flugzeugen zu erlangen. Verlangt werden Zeichnungen
und Probeausführungen verschiedener Schalter. Das Preis
gericht setzt sich aus je 3 Vertretern der beteiligten Be
hörden und der Fachindustrie, sowie 1 Vertreter der vor
genannten Versuchsanstalt zusammen. An Preisen, die den
Mitteln der Nationalflugspende entnommen sind, werden
ausgesetzt: ein 1. Preis von 5000 M., ein 2. Preis von
3000 M., ein 3. Preis von 2000 M. Anmeldungen sind
unter Benutzung von Formularen, die ebenso wie die
näheren Bedingungen der Ausschreibung in der Deutschen
Versuchsanstalt für Luftfahrt, Berlin SW., Belle-Alliance-
platz 2, erhältlich sind, bis zum 1. Mai 1618 an den Vor
sitzenden des Preisgerichts, Herrn Marinebaurat Laudahn,
Berlin W. 10, Reichsmarineamt, zu richten, der auch über
etwa noch vorliegende den Wettbewerb betreffende Fragen
Auskunft erteilt. Die Probeausführungen müssen bereits
bis zum 1. Juli 1918 an die Prüfstelle der Deutschen
Versuchsanstalt für Luftfahrt, Adlershof bei Berlin, ein-
gesandt sein. Es ist zu hoffen, daß der Wettbewerb
unter den einschlägigen Firmen rege Beteiligung finden
und daß das Ergebnis dem angestrebten Zweck, eine