Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

Kaufmanns-Erholungs-Heim in Urach. 
Die deutsche Gesellschaft für Kaufmanns-Erholungs- 
Heime, die ihren Sitz in Wiesbaden hat, lud im Jahre 
1916 vier Stuttgarter Architekten zu diesem Wettbewerb 
ein. Nach dem Bauprogramm ist bei dem Heim weniger 
mit dem Besuch ganzer Familien als vielmehr in der Haupt 
sache mit Einzelpersonen zu rechnen. In seinem Aeußern 
und Innern aber soll das Haus dem württ. Kaufmanns 
stande, der es mit seinen Mitteln errichtet, würdig sein. 
Als Bauplatz steht das oberhalb Urachs gelegene sogenannte 
Schänzle, das gegenwärtig mit Obst- und Gemüse-Pflan 
zungen bestanden ist, zur Verfügung. Oberhalb des an 
grenzenden Fahrwegs gehört noch ein Obstgarten zu dem 
Grundstück, der nicht überbaut werden darf. Die Stellung 
des Gebäudes auf dem Grundstücke, ebenso wie die We 
geführung auf dem Grundstücke selbst, bleibt den Be 
werbern überlassen. Es ist vorzusehen, daß das Heim 
auch im Winter geöffnet ist. Die Heizungsanlage (Dampf 
oder Wasser) muß genügend groß sein und so unterteilt, 
daß an weniger kalten Tagen nur ein Teil in Betrieb zu 
sein braucht. Die Beleuchtung geschieht durch elektri 
schen Strom, Gas ist nicht vorhanden. Die Spülwasser 
der Closets u. s. w. müssen durch eine Kläranlage, die 
an geeigneter Stelle anzuordnen ist, geleitet werden. Die 
Abfallstoffe können in dem Wirtschaftsgarten Verwendung 
finden. Ein Personenaufzug ist zunächst nicht vorgesehen, 
jedoch ist erwünscht, wenn für einen etwa späteren Ein 
bau Platz gelassen wird. Als Möbel erhalten die Zimmer 
außer den Betten einen Nachttisch, einen Tisch, einen 
Waschtisch, einen Stuhl, einen Kleiderschrank, sofern 
nicht Schränke eingebaut werden können, einen Ruhesofa 
oder einen großen Lehnstuhl. Ferner Schuhbank und 
Kofferbank. Fließendes Wasser braucht nicht vorgesehen 
zu werden. 
Von dem das Grundstück begrenzenden Fahrweg ist 
ein Zufahrtsweg in das Grundstück einzuführen, der nach 
Möglichkeit als Auffahrt vor das Hauptportal zu dienen 
hat und von dem ein Zweigweg zu den Wirtschafts 
räumen führt. Außerdem ist ein Fußweg von der Tal 
sohle aus zur Benutzung der Gäste in das Grundstück 
zu führen. Das Haus soll eine Haupttreppe, außerdem 
aber auch noch eine Nebentreppe, die zugleich als Wirt 
schaftstreppe dienen soll, erhalten. Die Flure müssen 
Zur Ausführung bestimmt. Prof. M. Elsässer Stuttgart.
	        
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