Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

BAUZEITUNG

Nr.  43/46

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Diese  Vereinbarung  soll  sinngemäß  auch  für  das
Verhältnis  zwischen  den  Arbeitgeberverbänden  und
den  Angestelltenverbänden  gelten.
ln  Verfolg  dieser  Vereinbarung,  die  auch  für  den
Deutschen  Arbeitgeberbund  für  das  Baugewerbe
und  die  3  Bauarbeiter-Zentral  verbände  gilt,  werden
einige  Ergänzungen  der  baugewerblichen  Tarifverträge,
die  im  übrigen  bis  zu  ihrem  Ablauf  in  Geltung  bleiben,
vorgenommen  werden  müssen.  Die  Zentralorganisationen
beabsichtigen  zu  diesem  Zweck  zusammenzutreten.
Absatz  9  der  vorstehenden  Vereinbarung  hat  zunächst
im  Baugewerbe  nur  dort  Bedeutung,  wo  die  Arbeitszeit
mehr  als  8  Stunden  beträgt.
Weitere  Ausführungsbestimmungen  werden  in  nächster
Zeit  von  den  Zentralorganisationen  bekannt  gegeben.
Vereinsmitteilungen.
Württembergischer  Baubeamten-Verein.  Alle  Vereinsmitglieder, ­
  die  zum  Militär  eingezogen  waren,  werden
hiermit  freundlich  ersucht,  nach  ihrer  Rückkehr  ihre  neue
Adresse  der  Redaktion  der  Bauzeitung,  Blücherslr.  11,
Stuttgart,  mitzuteilen.
Als  Vereinsmitglied  haben  sich  angemeldet:  Ludwig
Bollinger,  Bauamtswerkmeister  in  Stuttgart,  Militärstr.  54,
Gottfried  Hartlieb,  Inspektor  am  Landesgewerbemuseum,
Stuttgart,  Kanzleistr.  9.
Württembergischer  Baubeamten-Verein.  Bestellungen ­
  auf  das  Gewerbeblatt  mit  Beilagen  pro  1919  durch
den  Verein  zum  Preise  von  nur  1  M.  für’s  ganze  Jahr
können  beim  Kassier,  Bezirksbaumeister  Grotz,  Teckstr.
40  in  Cannstatt,  nur  bis  längstens  23.  Dezember  ds.  Js.
gemacht  werden.  Die  Kosten  werden  mit  dem  Jahresbeitrag ­
  zum  Einzug  gebracht.  Auch  diejenigen  Mitglieder,
welche  das  Gewerbeblatt  schon  bisher  erhalten  haben
und  es  weiter  lesen  wollen,  haben  ihre  Bestellung  zu
erneuern.
Die  Mitglieder,  welche  mit  dem  Jahresbeitrag  pro
1918  noch  im  Rückstand  sind,  werden  ersucht,  denselben
mittels  Zahlkarte  alsbald  beim  nächsten  Postamt  auf  unser
Postscheckkonto  Nr.  4047  einzuzahlen,  wobei  der  Posteinlieferungsschein ­
  als  Quittung  gilt.  Anfangs  Dezember
werden  die  noch  ausstehenden  Beiträge  satzungsgemäß
auf  Kosten  der  betr.  Mitglieder  durch  Postauftrag  erhoben.
Bauwerkmelster-Vereln  Württembergs  E.  V.  Bestellungen ­
  auf  das  Gewerbeblatt  mit  der  Beilage  „Bauplatz ­
  und  Werkstatt“,  für  das  Jahr  1919  zum  Vorzugspreis ­
  von  1  JC,  sind  umgehend,  spätestens  bis  1.  Dezember ­
  1918,  unter  der  Aufschrift  —  Bauwerkmelster-Vereln
Württemberg,  £♦  V.,  Seyfferstraße  22  —  einzusenden,
wenn  die  seitherigen  Lieferungen  keine  Unterbrechung
erleiden  sollen.  —  Auch  diejenigen  Mitglieder,  die  Im
Jahr  1918  das  Gewerbeblatt  erhielten,  müssen  ihre
Bestellung  für  das  Jahr  1919  neu  aufgeben.
Verein  Württb.  Kunstfreunde  E.  V.  Stuttgart.
Neu  ausgestellt  in  den  Räumen  des  Württb.  Kunstvereins, ­
  Kunstgebäude  Werke  württembergischer  Künstler,
bestehend  in:  Oelgemälde,  Graphik  und  Plastik.  —  Die
Ausstellungsräume  sind  Sonntags  geheizt.  —
Wettbewerb.
Stutt^rt.  Bei  dem  Wettbewerb  Heimstättensiedelung
  Weilimdorf  erhielten  einen  2.  Preis  (mit  je  JL  2700.)
Architekt  Eitel  Stuttgart,  Professor  P.  Bonatz  mit  Architekt
F.  Scholer  Stuttgart,  Regierungsbaumeister  Dr.  Ing.  H.
Ströbel  mit  Dipl.  Ing.  R.  Röcker,  Stuttgart.  Einen  3,
Preis  (J(  1900.—.)  Baurat  J.  Früh  mit  Architekt  H.
Mehlin,  Stuttgart.  Zum  Ankauf  (mit  je  JC  1000.—.)
wurden  empfohlen  die  Arbeiten  von:  Architekt  Hermann
Moser  Fellbach  mit  Architekt  Friedrich  Endress,  Stuttgart-Gablenberg,
  Hofbaurat  Wörner  mit  Regierungsbaumeister

Finkbeiner,  Stuttgart,  Architekt  W.  Ebensperger  Fellbach,
Regierungsbaumeister  Freese  und  Jost  Stuttgart,  Architekt
Paul  Zeller,  Friedrichshafen.  Alle  eingegangenen  Entwürfe
sind  vom  25.  November  bis  4.  Dezember  je  einschließlich ­
  (ausgenommen  1.  Dezember)  im  Geschäftshaus
Breuninger  1.  Stock,  Eingang  Breuningerstraße  von  Vormittags ­
  10  Uhr  bis  Nachmittags  4  Uhr  (ununterbrochen)
ausgestellt.
Verschiedenes.
Arbeitsgemeinschaft  Im  Baugewerbe.  (Bildung  von
Bezirks-  und  örtlichen  Arbeitsgemeinschaften.)  Zwischen
dem  Arbeitgeberbund  für  das  Baugewerbe,  Berlin,  und
dem  Deutschen  Bauarbeiterverband,  Hamburg,  dem  Zentralverband ­
  der  Zimmerer  Deutschlands,  Hamburg,  dem
Zentralverband  christl.  Bauarbeiter  Deutschlands,  Berlin-Lichtenberg,
  ist  am  15.  Nov.  1918  eine  Arbeitsgemeinschaft ­
  gebildet  worden,  deren  Zentralausschuß  die  Vorsitzenden ­
  der  genannten  Verbände  angehören.  Es  sind
Sofort  in  den  einzelnen  Provinzen  Bezirks-Arbeitsgemeinschaften ­
  und  in  den  größeren  Arbeitsorten  örtliche  Arbeitsgemeinschaften ­
  zu  bilden,  deren  Ausschüsse  in  ähnlicher ­
  Weise  zusammenzusetzen  sind.
Kleinwohnungsbauten  in  Lehmdrahtbauweise.
Das  Hochbauamt  in  Karlsruhe  hat  in  Hinblick  auf  die
außerordentliche  Teuerung  der  Backsteine  vorgeschlagen,
zunächst  drei  Kleinwohnungshäuser  mit  Lehm-Stampf-Wänden
  (Lehmdrahtbau)  und  Kalk-Sand-Stampf-Wänden
versuchsweise  zu  errichten.  Diese  Versuchsbauten  sollen
auf  städtischen  Gelände  im  Stadtteil  Daxlanden  errichtet
werden.  Die  gesamten  Kosten  sind  auf  30000  Mark
veranschlagt  worden,  während  die  Ausführung  in  Backsteinen ­
  12000  Mark  mehr  kosten  würde.
Einschreiten  gegen  Häuserverkäufe.  Eine  bemerkenswerte ­
  Klage  über  Häuserverkäufe  wird  in  Mannheimer
Blättern  veröffentlicht.  Da  ähnliche  Klagen  wohl  auch  in
anderen  Orten  zu  führen  sein  werden,  sei  sie  hier  mitgeteilt. ­
  Sie  heißt:  „Hier  haben  in  letzter  Zeit  Häuserverkäufe ­
  stattgefunden,  bei  denen  die  Käufer  mit  größter
Rücksichtslosigkeit  und  ohne  jedes  Verständnis  für  die
Gebote  der  Zeit  die  Mieter  an  die  Luft  gesetzt  hgben.
Solche  Häuserkäufe  haben  in  letzter  Zeit  nicht  nur  Privatleute, ­
  sondern  auch  industrielle  Unternehmungen  vorgenommen. ­
  Es  bleibe  dahin  gestellt,  aus  welchen  Beweggründen ­
  die  Käufe  stattfanden,  ob  es  reine  Spekulationskäufe ­
  oder  Verschleierungen  von  Kriegsgewinnen,
oder  dergleichen  waren.  Unter  allen  Umständen  muß
sofort  etwas  geschehen  und  es  darf  nicht  gewartet  werden, ­
  bis  eine  Ergänzung  zur  Mieterschutzverordnung  erscheint. ­
  Die  Vorschriften  über  das  Belagerungsrecht
geben  ausreichende  gesetzliche  Unterlagen,  um  übermässige ­
  Steigerungen  der  Mieten,  besonders  bei  neu  „abgeschlossenen ­
  Mietverträgen,  sowie  Häuserankäufe  von
einer  behördlichen  Genehmigung  abhängig  zu  machen.
Hölzerne  Notwohnungen.  Die  Stadtverwaltung
von  Nürnberg  hat  mit  der  Errichtung  von  Notwohnungen
begonnen.  Es  kommen  zunächst  21  Holzhäuser  mit  je
6  Wohnungen  im  Norden  der  Stadt  beim  Nord-Ost-Bahnhof,
  im  Süden  bei  Schweinau  und  im  Westen  bei  Muggenhof
  zur  Aufstellung.  Im  Osten  der  Stadt  hat  der
gemeinnützige  Wohnungsbauverein  mit  der  Erbauung  von
Kleinwohnungen  den  Anfang  gemacht.
Zur  gefl.  Beachtung  für  unsere  Verlags-Abonnenten  I
Die  rückständigen  Abonnementsbeträge  von  1918
werden  wir  ab  10.  Dezember  durch  Postnachnahme  erheben. ­

Stuttgart.  Bauzeitungs-Verlag
Karl  Schüler.
Verantwortlich:  Karl  Schüler,  Stuttgart.
Druck:  Gustav  Stürner  in  Waiblingen.
            
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