STUTTGART
16./3).März J917
FÜR WÜRTTEMBERG
BRDEN-HESSEN*EL
SHSS- LOTHRINGEN
Inhalt; Gesichtspunkte über Entwässerungsanlagen. — Verschiedenes. —
Zeichnungen aus Ensisheim. — Vereinsmitieilungen. — Personalien.
. Lied zur Kriegsanleihe.
Feder-—
Ein
Alle Kechte Vorbehalten
Gesichtspunkte über Entwässerungsanlagen
von Fr. Schräder, Architekt und Bauschuloberlehrer in Glauchau i. Sa.
Die Tage- und Abfallwässer, sowie auch die Abfallstoffe
bei Benützung von Aborten mit Wasserspülung werden
in der Regel den öffentlichen Straßenkanälen durch
Hauskanäle mit entsprechendem Gefälle zugeführt, und
zwar unter dem Straßengelände in gehöriger Tiefe oder
unter dem Kellerpflaster, wenn im Kellergeschosse sich
Waschküchen, Küchen, Abortanlagen, Werkstatträume
und dergleichen befinden. Der Anschluß der Hauskanäle
an das Straßennetz geschieht in der Regel auf Kosten des
Anbringers durch die Gemeinde, während die Anlagen
innerhalb des Grundstückes vom Besitzer selbst zu bewirken
sind. Die Fortführung in offenen Gräben oder
auch in Rinnen wird in städtischen Orten nur ganz ausnahmsweise
und dann auch nur für ganz reines Regenwasser
gestattet.
Die Röhren der Straßenkanäle (Hauptleitungen) werden
zweckdienlich aus hartgebrannten Backsteinen (Klinkern)
oder aus Beton und bei kleinen Querschnitten aus
glasierten, gebrannten Tonröhren mit rundem, meist aber
eiförmigem Querschnitt 1 hergestellt. Sie müssen so tief
verlegt werden, daß sie einmal frostfrei sind, das anderemal
auch die Kellersohle der Gebäude entwässert werden
kann. Gemauerte Kanäle sind mit Zementmörtel zu
mauern, und die Innenwände sind mit ebensolchem glatt
zu putzen. Der untere Teil der Röhren wird häufig durch
besonders geformte Sohlenstücke aus Zementbeton, besser
noch aus glasiertem, gebranntem Ton oder, wenn auch
seltener, aus emailliertem Gußeisen angefertigt.
Alle Kanalleitungen sind möglichst geradlinig auszuführen.
Etwaige Knickpunkte sind zugänglich herzustellen,
entweder durch Reinigungsdeckel, welche sich
leicht öffnen lassen müssen, oder durch Schächte (Schrote,
Gullis), welche die Einführung von Schlammfängen gestalten.
Die Sohle solcher Schächte ist aber nicht vertieft
anzulegen, sondern ist mit Abflußrinnen von halbkreisförmigem
Querschnitt zu versehen, damit der glatte Abfluß
keine Unterbrechung erleidet. Geringere Gefälle wie
1 ; 100 sollen für Straßenleitungen überhaupt nicht zur
Anwendung kommen.
Für Kanäle innerhalb des Grundstückes kommen in
der Regel nur glasierte Tonrohre oder gußeiserne Rohre
zur Verwendung, seltener solche aus Zement. Alle Röhren
sind gut an ihren Stößen abzudichten, und zwar die Röhren
aus Zement und gebranntem Ton mit geteertem Hanfstrick
und Zement oder besser noch mit festem Ton, die
Röhren aus Gußeisen dagegen mit Hanf und Bleiverguß,
der zweckdienlich noch gut verstemmt werden muß.
Das Gefälle der Hausleitungen soll tunlichst zwischen
1:15 und 1 : 50 liegen. Muß dasselbe unter 1 : 50
aus irgend einem Grunde liegen, so ist besondere Spülung
der Leitungen vorzusehen. Der Querschnitt genügt
bei gewöhnlichen Hausleitungen mit 15 cm. Für Grundstücke
mit mehr als 1200 qm Grundfläche beziehungsweise
Abflußfläche oder für größere Zuflußmengen aus gewerblichen
Anlagen ist naturgemäß ein entsprechend größerer
Querschnitt zu wählen, der aus Gründen genügender
Leistungsfähigkeit rechnungsmäßig zu ermitteln ist.
Die Verbindung zwischen Straßen- und Hausleitung
darf nicht durch einen Wasserverschluß unterbrochen werden,
damit die Luftbewegung nicht gehindert wird. Die
Abführung des Hofwassers erfolgt vermittelst eines gemauerten,
aus gebrannten Ton, Gußeisen oder Zementbeton
hergestellten Einlaufs (Senkkasten) mit Schlamm-