STUTTGART
16./3).März J917
FÜR WÜRTTEMBERG
BRDEN-HESSEN*EL
SHSS- LOTHRINGEN
Inhalt; Gesichtspunkte über Entwässerungsanlagen. — Verschiedenes. —
Zeichnungen aus Ensisheim. — Vereinsmitieilungen. — Personalien.
. Lied zur Kriegsanleihe.
Feder-
— Ein
Alle Kechte Vorbehalten
Gesichtspunkte über Entwässerungsanlagen
von Fr. Schräder, Architekt und Bauschuloberlehrer in Glauchau i. Sa.
Die Tage- und Abfallwässer, sowie auch die Abfall
stoffe bei Benützung von Aborten mit Wasserspülung wer
den in der Regel den öffentlichen Straßenkanälen durch
Hauskanäle mit entsprechendem Gefälle zugeführt, und
zwar unter dem Straßengelände in gehöriger Tiefe oder
unter dem Kellerpflaster, wenn im Kellergeschosse sich
Waschküchen, Küchen, Abortanlagen, Werkstatträume
und dergleichen befinden. Der Anschluß der Hauskanäle
an das Straßennetz geschieht in der Regel auf Kosten des
Anbringers durch die Gemeinde, während die Anlagen
innerhalb des Grundstückes vom Besitzer selbst zu be
wirken sind. Die Fortführung in offenen Gräben oder
auch in Rinnen wird in städtischen Orten nur ganz aus
nahmsweise und dann auch nur für ganz reines Regen
wasser gestattet.
Die Röhren der Straßenkanäle (Hauptleitungen) wer
den zweckdienlich aus hartgebrannten Backsteinen (Klin
kern) oder aus Beton und bei kleinen Querschnitten aus
glasierten, gebrannten Tonröhren mit rundem, meist aber
eiförmigem Querschnitt 1 hergestellt. Sie müssen so tief
verlegt werden, daß sie einmal frostfrei sind, das andere-
mal auch die Kellersohle der Gebäude entwässert werden
kann. Gemauerte Kanäle sind mit Zementmörtel zu
mauern, und die Innenwände sind mit ebensolchem glatt
zu putzen. Der untere Teil der Röhren wird häufig durch
besonders geformte Sohlenstücke aus Zementbeton, besser
noch aus glasiertem, gebranntem Ton oder, wenn auch
seltener, aus emailliertem Gußeisen angefertigt.
Alle Kanalleitungen sind möglichst geradlinig aus
zuführen. Etwaige Knickpunkte sind zugänglich herzu
stellen, entweder durch Reinigungsdeckel, welche sich
leicht öffnen lassen müssen, oder durch Schächte (Schrote,
Gullis), welche die Einführung von Schlammfängen ge
stalten. Die Sohle solcher Schächte ist aber nicht vertieft
anzulegen, sondern ist mit Abflußrinnen von halbkreisför
migem Querschnitt zu versehen, damit der glatte Abfluß
keine Unterbrechung erleidet. Geringere Gefälle wie
1 ; 100 sollen für Straßenleitungen überhaupt nicht zur
Anwendung kommen.
Für Kanäle innerhalb des Grundstückes kommen in
der Regel nur glasierte Tonrohre oder gußeiserne Rohre
zur Verwendung, seltener solche aus Zement. Alle Röhren
sind gut an ihren Stößen abzudichten, und zwar die Röh
ren aus Zement und gebranntem Ton mit geteertem Hanf
strick und Zement oder besser noch mit festem Ton, die
Röhren aus Gußeisen dagegen mit Hanf und Bleiverguß,
der zweckdienlich noch gut verstemmt werden muß.
Das Gefälle der Hausleitungen soll tunlichst zwi
schen 1:15 und 1 : 50 liegen. Muß dasselbe unter 1 : 50
aus irgend einem Grunde liegen, so ist besondere Spü
lung der Leitungen vorzusehen. Der Querschnitt genügt
bei gewöhnlichen Hausleitungen mit 15 cm. Für Grund
stücke mit mehr als 1200 qm Grundfläche beziehungsweise
Abflußfläche oder für größere Zuflußmengen aus gewerb
lichen Anlagen ist naturgemäß ein entsprechend größerer
Querschnitt zu wählen, der aus Gründen genügender
Leistungsfähigkeit rechnungsmäßig zu ermitteln ist.
Die Verbindung zwischen Straßen- und Hausleitung
darf nicht durch einen Wasserverschluß unterbrochen wer
den, damit die Luftbewegung nicht gehindert wird. Die
Abführung des Hofwassers erfolgt vermittelst eines ge
mauerten, aus gebrannten Ton, Gußeisen oder Zement
beton hergestellten Einlaufs (Senkkasten) mit Schlamm-