Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

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BAUZEITUNO

Nr.  11/  1B

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Federzeichnung
von
Arthur  List,  Heilbronn,
z.  Zt.  im  Felde.

topf  (Schlammfänger),  für  welchen  das  Einhängen  eines
herausnehmbaren  Schlammeimers  zu  empfehlen  ist.
Der  Hauskanal  ist  im  allgemeinen  geradlinig  und  auf
kürzestem  Wege,  jedoch  in  schräger  Richtung,  in  den
Straßenkanal  zu  führen,  und  zwar  so,  daß  das  Wasser  der
Hauptleitung  das  abfließende  Wasser  der  Hausleitung  mit
fortreißt,  nicht  aber  entgegengesetzt,  also  nicht  stauend
wirkt.  Knickpunkte  sind  tunlichst  zu  vermeiden  und,  falls
solche  nicht  zu  umgehen  sind,  leicht  zugänglich  zu
machen,  entweder  durch  Reinigungsstutzen  oder  durch
Reinigungsschächte  und  dergleichen.
Die  Rohrleitungen  im  Innern  der  Grundstücke  sind
am  besten  aus  gußeisernen,  heiß  asphaltierten  Röhren  herzustellen. ­
  Bleirohre  sind  tunlichst  nur  als  Geruchverschlüsse ­
  oder  für  kurze  Leitungen,  wie  an  Ausgußbecken ­
  und  dergleichen,  zu  verwenden.  Der  lichte  Durchmesser ­
  solcher  Abfallrohre  soll  für  Küchen-  und  Badewässer ­
  je  nach  der  Geschoßzahl  5—7  cm,  für  Spülaborte
10—13  cm  betragen.  Für  die  Ableitung  etwaiger  Kanalgase ­
  sind  die  Abfallrohre  im  Innern  der  Gebäude  zweckmäßig, ­
  und  zwar  in  voller  Weite,  offen  über  Dach  zu  führen ­
  und  mit  einem  Regenschutzdach  abzudecken.
Alle  Einlaßstellen  für  Brauchwasser  sind  unbedingt
mit  selbsttätigen  Geruchanschlüssen  zu  versehen.  Die
Tiefe  derselben  soll  für  Küchen-  und  Badwasserabflüsse
8—10  cm,  für  Spülaborte  mindestens  5  cm  betragen.  Alle
Regenrohre  sollen  ebenfalls  in  die  Kanalleitung  münden;
sie  können  aber  auch  als  selbstwirkende  Reinigung  in  die

Abortklärgrube  —  wo  solche  gestattet  —  geleitet  werden.
Münden  die  Rohre  in  unmittelbarer  Nähe  von  Fenstern
der  Dachwohnungen,  bewohnten  Dachkammern  usw.,  so
sind  auch  diese  Rohre  mit  einem  frostfrei  liegenden  Geruchverschluß ­
  zu  versehen.
Für  Leitungen  mit  sehr  geringem  Gefälle  ist  eine
öftere  Durchspülung  sehr  notwendig,  damit  sich  etwaige
feste  Stoffe  nicht  an  die  Wandungen  der  Röhren  festsetzen
und  diese  verstopfen.  Man  ordnet  deswegen  unterhalb
der  Spül-  oder  sonstigen  Wasserableitungen  selbsttätige
Kippkasten  an.
Die  Befestigung  der  inneren  Leitungsröhren  geschieht
mittels  verzinkter  oder  mit  Asphaltlack  gestrichener  eiserner ­
  Rohrschellen,  die  aus  praktischen  Gründen  mit  Scharnieren ­
  versehen  sind.  Das  Einmauern  der  Rohre,  besonders ­
  in  Außenmauern,  ist  tunlichst  zu  vermeiden,  ferner
sind  dieselben  in  entsprechender  Weise  gegen  die  Einwirkung ­
  des  Frostes  zu  schützen.  Zu  bemerken  ist  noch,
daß,  wenn  die  Kellersohle  nicht  mit  entwässert  werden
soll,  der  Hauskanal  im  Innern  des  Gebäudes  zweckmäßig
über  dem  Kellerfußboden  zu  verlegen  ist,  damit  bei
etwaigen  Störungen  in  der  Leitung  diese  besser  gefunden
und  beseitigt  werden  können.  Bei  längeren  Leitungen
empfiehlt  sich  die  Anbringungen  von  Schlamm-,  Sand-  und
Fettfängern,  die  meistens  fertig  bezögen  werden  können
und  aus  Zement,  gebranntem,  glasiertem  Ton,  Gußeisen
oder,  Zenmentziegelmauerwerk  bestehen.  Dachabfallrohre
sind  aus  dem  gleichen  Grunde  mit  Regenrohr-  oder  Laub-Federzeichnung


von
Arthur  List,  Heilbronn,
z.  Zt.  im  Felde.
            
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