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BAUZEITUNO
Nr. 11/ 1B
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Federzeichnung
von
Arthur List, Heilbronn,
z. Zt. im Felde.
topf (Schlammfänger), für welchen das Einhängen eines
herausnehmbaren Schlammeimers zu empfehlen ist.
Der Hauskanal ist im allgemeinen geradlinig und auf
kürzestem Wege, jedoch in schräger Richtung, in den
Straßenkanal zu führen, und zwar so, daß das Wasser der
Hauptleitung das abfließende Wasser der Hausleitung mit
fortreißt, nicht aber entgegengesetzt, also nicht stauend
wirkt. Knickpunkte sind tunlichst zu vermeiden und, falls
solche nicht zu umgehen sind, leicht zugänglich zu
machen, entweder durch Reinigungsstutzen oder durch
Reinigungsschächte und dergleichen.
Die Rohrleitungen im Innern der Grundstücke sind
am besten aus gußeisernen, heiß asphaltierten Röhren herzustellen.
Bleirohre sind tunlichst nur als Geruchverschlüsse
oder für kurze Leitungen, wie an Ausgußbecken
und dergleichen, zu verwenden. Der lichte Durchmesser
solcher Abfallrohre soll für Küchen- und Badewässer
je nach der Geschoßzahl 5—7 cm, für Spülaborte
10—13 cm betragen. Für die Ableitung etwaiger Kanalgase
sind die Abfallrohre im Innern der Gebäude zweckmäßig,
und zwar in voller Weite, offen über Dach zu führen
und mit einem Regenschutzdach abzudecken.
Alle Einlaßstellen für Brauchwasser sind unbedingt
mit selbsttätigen Geruchanschlüssen zu versehen. Die
Tiefe derselben soll für Küchen- und Badwasserabflüsse
8—10 cm, für Spülaborte mindestens 5 cm betragen. Alle
Regenrohre sollen ebenfalls in die Kanalleitung münden;
sie können aber auch als selbstwirkende Reinigung in die
Abortklärgrube — wo solche gestattet — geleitet werden.
Münden die Rohre in unmittelbarer Nähe von Fenstern
der Dachwohnungen, bewohnten Dachkammern usw., so
sind auch diese Rohre mit einem frostfrei liegenden Geruchverschluß
zu versehen.
Für Leitungen mit sehr geringem Gefälle ist eine
öftere Durchspülung sehr notwendig, damit sich etwaige
feste Stoffe nicht an die Wandungen der Röhren festsetzen
und diese verstopfen. Man ordnet deswegen unterhalb
der Spül- oder sonstigen Wasserableitungen selbsttätige
Kippkasten an.
Die Befestigung der inneren Leitungsröhren geschieht
mittels verzinkter oder mit Asphaltlack gestrichener eiserner
Rohrschellen, die aus praktischen Gründen mit Scharnieren
versehen sind. Das Einmauern der Rohre, besonders
in Außenmauern, ist tunlichst zu vermeiden, ferner
sind dieselben in entsprechender Weise gegen die Einwirkung
des Frostes zu schützen. Zu bemerken ist noch,
daß, wenn die Kellersohle nicht mit entwässert werden
soll, der Hauskanal im Innern des Gebäudes zweckmäßig
über dem Kellerfußboden zu verlegen ist, damit bei
etwaigen Störungen in der Leitung diese besser gefunden
und beseitigt werden können. Bei längeren Leitungen
empfiehlt sich die Anbringungen von Schlamm-, Sand- und
Fettfängern, die meistens fertig bezögen werden können
und aus Zement, gebranntem, glasiertem Ton, Gußeisen
oder, Zenmentziegelmauerwerk bestehen. Dachabfallrohre
sind aus dem gleichen Grunde mit Regenrohr- oder Laub-Federzeichnung
von
Arthur List, Heilbronn,
z. Zt. im Felde.