Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

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BAUZEITUNO 
Nr. 16/1T 
Verschiedenes. 
Bautätigkeit in Ostpreußen. Beim Russeneinfall sind 
in Ostpreußen etwa 30 000 landwirtschaftliche Gebäude 
zerstört worden. Davon waren bis Anfang Februar die 
ses Jahres bereits rund 12 000 wieder aufgebaut. An der 
Herstellung der übrigen Gebäude wird eifrig gearbeitet. 
Gleichzeitig regen sich überall Siedlungsgesellschaften. 
In den verschiedensten Teilen Ostpreußens sind bereits 10 
solcher Siedlungsgesellschaften ins Leben gerufen worden 
und weitere 12 sind im Entstehen begriffen. In erster 
Linie wollen diese den Kriegsbeschädigten Heimstätten 
schaffen, wollen aber auch gleichzeitig dafür sorgen, daß 
Handwerker- und Arbeiterfamilien in Stadt und Land neu 
zeitliche Wohnstätten erhalten, wo sie zugleich Garten- 
und Landwirtschaft in kleinem Maßstabe betreiben können. 
Haus- und Grundbesitzerfragen in Braunschweig. 
In der letzten Sitzung der Braunschweiger Stadtverord 
neten wurden eine Reihe von Haus- und Grundbesitzer 
fragen einer eingehenden Erörterung unterzogen und 
schließlich zwei Anträge angenommen. Der erste Antrag 
lautet; „Die Stadtverordnetenversammlung richtet an den 
Magistrat die Bitte, das Staatsministerium zu ersuchen, 
auf baldige Einrichtung einer staatlichen Anstalt für Aus 
leihung von zweiten Hypotheken Bedacht zu nehmen.“ 
Der zweite Antrag lautet: „Die Stadtverordnetenversamm 
lung bittet den Magistrat, den Bundesrat um eine Verord 
nung zu ersuchen, durch welche die Fälligkeit der in Be 
tracht kommenden Hypotheken auf Anspruch des Schuld 
ners bis auf zwei Jahre nach Friedensschluß verschoben 
und eine Erhöhung des Zinsfußes dieser Hypotheken so 
wie die Erhebung einer Verlängerungsgebühr verboten 
wird.“ 
Zu diesem zweiten Antrag bemerkte Oberbürger 
meister Retemeyer, daß er nach Lage der Verhältnisse 
glaube, Bundesrat und Reichstag würden noch über die 
sen Antrag hinausgehen, wenn die Not der Zeit es gebie 
ten sollte. 
Heidenheim. Aus dem Bericht der letzten Sitzung der 
Handelskammer entnehmen wir: Für die Schaffung einer 
rechtlichen Möglichkeit des Nachlasses von Gewerbe- und 
Gebäudesteuer bei kriegsnotleidenden Gewerbetreibenden 
und Hausbesitzern, wie sie der Württembergische Bund 
für Handel und Gewerbe bei der Regierung beantragt hat, 
wurde ein unbedingtes Bedürfnis in vielen Fällen auch 
nach den Wahrnehmungen der Kammer als vorhanden 
festgestellt. Angesichts der nur als vorübergehend ge 
dachten Maßnahme erscheint es jedoch, auch im Hinblick 
auf die festen Vorschriften der Katastergesetze, wenig an 
gezeigt, den schwerfälligen Weg der Gesetzesänderung 
dazu zu betreten. Da nach jetziger Lage der Steuergesetz 
gebung das Aufkommen an kommunalen Katastersteuern 
dasjenige an staatlichen um ein oft Vielfaches übertrifft, so 
erscheint es vielleicht möglich, die Nachlaßgewährung 
durch entsprechenden Ministerialerlaß in die Hände der 
Kommunen zu legen. Wünschenswert ist dabei allerdings, 
daß der Staat der Gemeinde gegenüber dann gleichfalls 
auf die entsprechende Steuerquote Verzicht leistet und die 
Gemeinde nicht zwingt, ihm das gesamte staatliche 
Steuersoll aus dem betreffenden notleidenden Kataster ab 
zuliefern. 
Weniger Eisen in die Bauten. Eine Beschränkung 
des Verbrauchs von Eisen bei Bauten hat der Minister der 
öffentlichen Arbeiten in einer Verfügung an die Regie 
rungspräsidenten und den Polizeipräsidenten in Berlin 
veranlaßt. Die Ersparnis ist durch den gegenwärtigen 
außerordentlichen Bedarf an Eisen bedingt. Neben einer 
geschickten und sparsamen Anordnung der Bauteile, dem 
Ersatz des Eisens durch andere Baustoffe und weitest 
gehender Beschränkung der Bautätigkeit soll dies durch 
eine möglichst große Ausnutzung der Tragfähigkeit des 
Eisens angestrebt werden. Während der Dauer des Krie 
ges darf deshalb an Kriegsbauten, die vom Kriegsamt aus 
drücklich also solche bezeichnet sind, bei der Prüfung der 
Standsicherheitsberechnung ausnahmsweise eine Ueber- 
schreitung der festgesetzten Höchstbeanspruchungen von 
1200 bis 1400 kg'qcm um höchstens 100 kg'qcm zugelas 
sen werden. Eine Ueberschreitung der Berechnungs 
grundlagen für besondere Fälle darf auf keinen Fall statt 
finden. Im übrigen bleibt es bei den festgesetzten Voraus 
setzungen bestehen. Es ist zu fordern, daß die Stand 
sicherheitsberechnungen einwandfrei durchgeführt und 
die Eisenbauteile sorgfältig abgenommen werden. 
Landhaus Jäger 
=i= 
Erdgeschoß 
Verantwortlich: Kar) Schüler, Stuttgart. 
Druck: Gustav Stürner, Waiblingen.
	        

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