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BAUZEITUNO
Nr. 16/1T
Verschiedenes.
Bautätigkeit in Ostpreußen. Beim Russeneinfall sind
in Ostpreußen etwa 30 000 landwirtschaftliche Gebäude
zerstört worden. Davon waren bis Anfang Februar die
ses Jahres bereits rund 12 000 wieder aufgebaut. An der
Herstellung der übrigen Gebäude wird eifrig gearbeitet.
Gleichzeitig regen sich überall Siedlungsgesellschaften.
In den verschiedensten Teilen Ostpreußens sind bereits 10
solcher Siedlungsgesellschaften ins Leben gerufen worden
und weitere 12 sind im Entstehen begriffen. In erster
Linie wollen diese den Kriegsbeschädigten Heimstätten
schaffen, wollen aber auch gleichzeitig dafür sorgen, daß
Handwerker- und Arbeiterfamilien in Stadt und Land neu
zeitliche Wohnstätten erhalten, wo sie zugleich Garten-
und Landwirtschaft in kleinem Maßstabe betreiben können.
Haus- und Grundbesitzerfragen in Braunschweig.
In der letzten Sitzung der Braunschweiger Stadtverord
neten wurden eine Reihe von Haus- und Grundbesitzer
fragen einer eingehenden Erörterung unterzogen und
schließlich zwei Anträge angenommen. Der erste Antrag
lautet; „Die Stadtverordnetenversammlung richtet an den
Magistrat die Bitte, das Staatsministerium zu ersuchen,
auf baldige Einrichtung einer staatlichen Anstalt für Aus
leihung von zweiten Hypotheken Bedacht zu nehmen.“
Der zweite Antrag lautet: „Die Stadtverordnetenversamm
lung bittet den Magistrat, den Bundesrat um eine Verord
nung zu ersuchen, durch welche die Fälligkeit der in Be
tracht kommenden Hypotheken auf Anspruch des Schuld
ners bis auf zwei Jahre nach Friedensschluß verschoben
und eine Erhöhung des Zinsfußes dieser Hypotheken so
wie die Erhebung einer Verlängerungsgebühr verboten
wird.“
Zu diesem zweiten Antrag bemerkte Oberbürger
meister Retemeyer, daß er nach Lage der Verhältnisse
glaube, Bundesrat und Reichstag würden noch über die
sen Antrag hinausgehen, wenn die Not der Zeit es gebie
ten sollte.
Heidenheim. Aus dem Bericht der letzten Sitzung der
Handelskammer entnehmen wir: Für die Schaffung einer
rechtlichen Möglichkeit des Nachlasses von Gewerbe- und
Gebäudesteuer bei kriegsnotleidenden Gewerbetreibenden
und Hausbesitzern, wie sie der Württembergische Bund
für Handel und Gewerbe bei der Regierung beantragt hat,
wurde ein unbedingtes Bedürfnis in vielen Fällen auch
nach den Wahrnehmungen der Kammer als vorhanden
festgestellt. Angesichts der nur als vorübergehend ge
dachten Maßnahme erscheint es jedoch, auch im Hinblick
auf die festen Vorschriften der Katastergesetze, wenig an
gezeigt, den schwerfälligen Weg der Gesetzesänderung
dazu zu betreten. Da nach jetziger Lage der Steuergesetz
gebung das Aufkommen an kommunalen Katastersteuern
dasjenige an staatlichen um ein oft Vielfaches übertrifft, so
erscheint es vielleicht möglich, die Nachlaßgewährung
durch entsprechenden Ministerialerlaß in die Hände der
Kommunen zu legen. Wünschenswert ist dabei allerdings,
daß der Staat der Gemeinde gegenüber dann gleichfalls
auf die entsprechende Steuerquote Verzicht leistet und die
Gemeinde nicht zwingt, ihm das gesamte staatliche
Steuersoll aus dem betreffenden notleidenden Kataster ab
zuliefern.
Weniger Eisen in die Bauten. Eine Beschränkung
des Verbrauchs von Eisen bei Bauten hat der Minister der
öffentlichen Arbeiten in einer Verfügung an die Regie
rungspräsidenten und den Polizeipräsidenten in Berlin
veranlaßt. Die Ersparnis ist durch den gegenwärtigen
außerordentlichen Bedarf an Eisen bedingt. Neben einer
geschickten und sparsamen Anordnung der Bauteile, dem
Ersatz des Eisens durch andere Baustoffe und weitest
gehender Beschränkung der Bautätigkeit soll dies durch
eine möglichst große Ausnutzung der Tragfähigkeit des
Eisens angestrebt werden. Während der Dauer des Krie
ges darf deshalb an Kriegsbauten, die vom Kriegsamt aus
drücklich also solche bezeichnet sind, bei der Prüfung der
Standsicherheitsberechnung ausnahmsweise eine Ueber-
schreitung der festgesetzten Höchstbeanspruchungen von
1200 bis 1400 kg'qcm um höchstens 100 kg'qcm zugelas
sen werden. Eine Ueberschreitung der Berechnungs
grundlagen für besondere Fälle darf auf keinen Fall statt
finden. Im übrigen bleibt es bei den festgesetzten Voraus
setzungen bestehen. Es ist zu fordern, daß die Stand
sicherheitsberechnungen einwandfrei durchgeführt und
die Eisenbauteile sorgfältig abgenommen werden.
Landhaus Jäger
=i=
Erdgeschoß
Verantwortlich: Kar) Schüler, Stuttgart.
Druck: Gustav Stürner, Waiblingen.