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BAUZEITUNO
Nr. 20/21
ergänzt. Betrugen sie mehr als 15 Pfennig, war also die
tatsächliche Entlohnung höher als der Tariflohn zuzüglich
der ersten und der neuen (zweiten) Zulage, so sollen sie
unverändert weiterbezahlt werden. Auf tariffreien Ar
beitsstellen, für die während des Krieges besondere Platz
verträge oder Lohnvereinbarungen abgeschlossen sind,
soll der Lohn durch entsprechende Zuschläge dem Tarif
lohn des nächstliegenden Tarifgebiets zuzüglich beider
Zulagen — der vom Mai 1916 und der gegenwärtigen —
ausgeglichen werden; auch hier sollen bisher gezahlte
höhere Löhne nicht gekürzt werden. Indes findet bei den
auf Grund von Verträgen dieser Art Beschäftigten eine
Anrechnung der sogenannten Auslösung statt, soweit sie
mehr als 2 Mark für den Kalendertag (also 14 Mark für
die Woche) beträgt. Die Arbeitgeber haben sich verpflich
tet, die neue Zulage rückwirkend vom 27. April 1917 ab
zu gewähren; dabei ist vorausgesetzt, daß, bevor die Zah
lung beginnt, die Lrage der Rückerstattung durch das
Reich bezw. die Bundesstaaten geregelt ist. An dem neuen
Vertrage sind, wie bei dem erwähnten Reichstarifvertrag
aus der Vereinbarung vom 3. 4. Mai 1916, der Deutsche
Arbeitgeberbund für das Baugewerbe auf der einen, der
Deutsche Bauarbeiterverband, der Zentralverband der
Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands
und der Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutsch
lands auf der anderen Seite beteiligt.
Verschiedenes.
Siedlung für Kriegsbeschädigte. Die Siedlüngs-
gesellschaft Sachsenland in Halle an der Saale hat das 1150
Morgen große Gut Neumühle im Kreise Zorbis im Wege
der Zwangsversteigerung erworben. Auf diesem Oute
sollen Kriegsbeschädigte angesiedelt werden. Die Gesell
schaft hat in der Provinz Sachsen bereits 500 Einfamilien
häuser fertig gestellt und nicht weniger denn 4000 Sied
lungen vorbereitet.
Wohnungsnot in der Schweiz. In den Städten der
Schweiz macht sich eine schnell steigende Wohnungsnot
bemerkbar. Ueberall übersteigt die Nachfrage nach Woh
nungen das Angebot ganz erheblich. Nach den statisti
schen Erhebungen vom 1. Dezember 1916 standen z. B.
in Zürich nur 0,8% aller Wohnungen leer.
Wohnhäuser und Haushaltungen in Preußen. Die
Präge, ob wir nach dem Kriege mit einer Wohnungsnot
zu rechnen haben, erfährt durch die Statistik eine eigen
artige Beleuchtung, welche auf eine unbedingte Bejahung
schließen läßt. Im Jahre 1900 wurden in Preußen
3 557 366 bewohnte Wohnhäuser und 7 456 683 Haus
haltungen gezählt. Auf jedes Haus kamen demnach 2,1
Haushaltungen. Im Jahre 1910 waren 3 956111 be
wohnte Wohnhäuser vorhanden und 8 807 405 Haushal
tungen. Auf jedes Haus kamen also 2,22 Haushaltungen.
Die Vermehrung der Wohnhäuser hat demnach mit der
Vermehrung der Haushaltungen nicht gleichen Schritt ge
halten. Da nun die Bautätigkeit seit drei Jahren fast völlig
ruht, so ist anzunehraen, daß in dem Jahrzehnt 1910 bis
1920 die Vermehrung der Wohnhäuser noch weniger
Schritt mit der Vermehrung der Haushaltungen halten
wird. Obwohl man die großen Menschenverluste berück
sichtigen muß, so ist andererseits damit zu rechnen, daß
die Neigung, eigene Haushaltungen zu begründen, nach
jedem Kriege außerordentlich stark ist und daß jedenfalls
eine sehr erhebliche Rückwanderung der vor dem Kriege
im Ausland beschäftigt gewesenen und dort jetzt zurück
gehaltenen Deutsdhen eintreten wird.
Wertzuwachs- und Umsatzsteuern. In Potsdam tagte
am 6. Mai der Verband der brandenburgischen Haus- und
Orundbesitzerverein. Dabei hielt Professor van der
Borght einen längeren Vortrag über die Abbürdung der
Steuerlasten des Haus- und Grundbesitzes. Er stellte eine
Reihe von Leitsätzen auf, die von der Versammlung an
genommen wurden. Darin heißt es: „Die Wertzuwachs
steuer, neben der Vermögenszuwachs- und der Kriegs
steuer ist eine durch nichts gerechtfertigte und unhaltbare
Sonderbelastung des Grundbesitzwechsels. Ihre baldige
völlige Beseitigung durch reichsgesetzliche Vorschrift ist
aus Gründen steuerlicher Gerechtigkeit, und wegen des
Mißverhältnisses ihrer Veranlagungskosten zum Ertrage
auch aus finanzpolitischen Gründen geboten.“ Und fer
ner; „Die Bedürfnisse des Haus- und Grundbesitzes, des
Realkredits und der Wohnungsversorgung erfordern
gleichmäßig, daß die Häufung der Umsatzsteuern besei
tigt und ein Höchstmaß für die Gesamtbelastung, des
Grundbesitzwechsels mit solchen Steuern festgelegt wird.“
Weiter wird verlangt, daß die Umsatzsteuern überhaupt
nicht erhoben werden bei Zwangsversteigerungen und
ähnlich liegenden Fällen.
Ostpreußen. Der Kreistag des Kreises Ragnit hat be
schlossen, das 550 Morgen große Gut Lehrhof zum Preise
von 400 000 Mark anzukaufen und es durch die Klein
siedlungsgesellschaft aufteilen zu lassen.
Württ. Kunstverein Stuttgart. Neu ausgestellt
sind: Oelgemälde von August Aldinger, Nürtingen,
Wilhelm Blutbacher, Ludwigsburg, Hugo Diez, Stuttgart,
Heinrich Feigenbaum, Freudenstadt; Oel- und Pastellbil
der von Karl Fuchs, Eßlingen; Oelgemälde von Erwin
Grammel, Freudenstadt, Gottl. Grau, Heilbronn, Maria
Kleiner, Stuttgart, Bernliard Klinckerfuß, Prien a. Chiems,
Valerie May-Hülsmann, Stuttgart, Anna Quedenfeldt,
Stuttgart; Oelgemälde und Zeichnungen von Willo Rail,
Stuttgart, Franz Reinhardt, München, Rudolf Thost, Stutt
gart, Albert Wunderlich, Stuttgart; Zeichnungen von
Franz Baum, Ludwigsburg; farbige Zeichnungen von Karl
Stirner, z. Z. Samaden; Porträtreliefs von Johannes Mai-
höfer und Clauß Mohr.
Personalien
Württemberg.Verliehen dem Baurat Schmöger, Vorstand des
Bezirksbauamts Heilbronn, das Ritterkreuz des Ordens der Württ.
Krone, anläßlich seiner Zurruhesetzung.
Berichtigung, ln letzter Nummer ist bei der Aufzählung der
an der Techn. Hochschule Stuttgart die Diplomhauptprüfung be
standenen Kandidaten der Name des Friz, Wilhelm von Stuttgart
irrtümlicherweise mit „tz“ gesetzt worden.
Bücher
Schriften des Verbandes zur Erklärung der Wünschelruten-
Frage. Stuttgart Verlag von Konrad Wittwer. Das vorliegende
Heft 7 enthält den Schriftwechsel des Verbandes mit dem Reichs
kolonialamt über Erfolge mit der Wünschelrute in Deutsch-Süd
westafrika, bearbeitet von Wirkl. Geh. Admiralitätsrat G. Franzius.
Es war die letzte Arbeit des verdienstvollen Mannes, dessen um
fassendes Wirken auf dem Gebiet der Ingenieurwissenschaft und
in der Welt der Technik in einem warmen Nachruf gewürdigt
wird. Von der gewaltigen Bedeutung der Wünschelrute als ernst zu
nehmendes Problem erfüllt, trat er im Zentralblatt der Bauverwaltung
nachdrücklich dafür ein. Die Zusammenstellung und Durcharbeit
des ersten Teils des vorliegenden Hefts hat er kurz vor seinem
Ende 1914 erfolgten Tode vollendet. Es war ihm eine Freude,
die von Landrat v Uslar unternommenen Erfolge mit der Wünschel
rute durch die vom Reichskolonialamt angeordneten Untersuchungen
im allgemeinen bestätigt zu sehen. Daß ein so umfaßendes Ge
samturteil über den Nutzen der Verwendung von Rutengängern,
wie es vom Reichskolonialamt nach mehrjährigen Erfahrungen ab
geben wird, von hohem Wert ist, liegt auf der Hand. Ist doch
jedem dadurch Gelegenheit gegeben, sich an Hand des amtlichen
Actenmaterials sein Urteil in der Sache zu bilden. Dem Heft sind
eine Bibliographie der Wünschelrute von Graf Karl von Klinckow-
ström nnd Neuerscheinungen des Büchermarkts sowie eine Ab
bildung, Rutengänger um 1420 darstellend, be.igegeben.
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart.
Druck; Gustav Stiirner, Waiblingen.