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BAUZEITUNO
Nr. 20/21
ergänzt. Betrugen sie mehr als 15 Pfennig, war also die
tatsächliche Entlohnung höher als der Tariflohn zuzüglich
der ersten und der neuen (zweiten) Zulage, so sollen sie
unverändert weiterbezahlt werden. Auf tariffreien Arbeitsstellen,
für die während des Krieges besondere Platzverträge
oder Lohnvereinbarungen abgeschlossen sind,
soll der Lohn durch entsprechende Zuschläge dem Tariflohn
des nächstliegenden Tarifgebiets zuzüglich beider
Zulagen — der vom Mai 1916 und der gegenwärtigen —
ausgeglichen werden; auch hier sollen bisher gezahlte
höhere Löhne nicht gekürzt werden. Indes findet bei den
auf Grund von Verträgen dieser Art Beschäftigten eine
Anrechnung der sogenannten Auslösung statt, soweit sie
mehr als 2 Mark für den Kalendertag (also 14 Mark für
die Woche) beträgt. Die Arbeitgeber haben sich verpflichtet,
die neue Zulage rückwirkend vom 27. April 1917 ab
zu gewähren; dabei ist vorausgesetzt, daß, bevor die Zahlung
beginnt, die Lrage der Rückerstattung durch das
Reich bezw. die Bundesstaaten geregelt ist. An dem neuen
Vertrage sind, wie bei dem erwähnten Reichstarifvertrag
aus der Vereinbarung vom 3. 4. Mai 1916, der Deutsche
Arbeitgeberbund für das Baugewerbe auf der einen, der
Deutsche Bauarbeiterverband, der Zentralverband der
Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands
und der Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutschlands
auf der anderen Seite beteiligt.
Verschiedenes.
Siedlung für Kriegsbeschädigte. Die Siedlüngsgesellschaft
Sachsenland in Halle an der Saale hat das 1150
Morgen große Gut Neumühle im Kreise Zorbis im Wege
der Zwangsversteigerung erworben. Auf diesem Oute
sollen Kriegsbeschädigte angesiedelt werden. Die Gesellschaft
hat in der Provinz Sachsen bereits 500 Einfamilienhäuser
fertig gestellt und nicht weniger denn 4000 Siedlungen
vorbereitet.
Wohnungsnot in der Schweiz. In den Städten der
Schweiz macht sich eine schnell steigende Wohnungsnot
bemerkbar. Ueberall übersteigt die Nachfrage nach Wohnungen
das Angebot ganz erheblich. Nach den statistischen
Erhebungen vom 1. Dezember 1916 standen z. B.
in Zürich nur 0,8% aller Wohnungen leer.
Wohnhäuser und Haushaltungen in Preußen. Die
Präge, ob wir nach dem Kriege mit einer Wohnungsnot
zu rechnen haben, erfährt durch die Statistik eine eigenartige
Beleuchtung, welche auf eine unbedingte Bejahung
schließen läßt. Im Jahre 1900 wurden in Preußen
3 557 366 bewohnte Wohnhäuser und 7 456 683 Haushaltungen
gezählt. Auf jedes Haus kamen demnach 2,1
Haushaltungen. Im Jahre 1910 waren 3 956111 bewohnte
Wohnhäuser vorhanden und 8 807 405 Haushaltungen.
Auf jedes Haus kamen also 2,22 Haushaltungen.
Die Vermehrung der Wohnhäuser hat demnach mit der
Vermehrung der Haushaltungen nicht gleichen Schritt gehalten.
Da nun die Bautätigkeit seit drei Jahren fast völlig
ruht, so ist anzunehraen, daß in dem Jahrzehnt 1910 bis
1920 die Vermehrung der Wohnhäuser noch weniger
Schritt mit der Vermehrung der Haushaltungen halten
wird. Obwohl man die großen Menschenverluste berücksichtigen
muß, so ist andererseits damit zu rechnen, daß
die Neigung, eigene Haushaltungen zu begründen, nach
jedem Kriege außerordentlich stark ist und daß jedenfalls
eine sehr erhebliche Rückwanderung der vor dem Kriege
im Ausland beschäftigt gewesenen und dort jetzt zurückgehaltenen
Deutsdhen eintreten wird.
Wertzuwachs- und Umsatzsteuern. In Potsdam tagte
am 6. Mai der Verband der brandenburgischen Haus- und
Orundbesitzerverein. Dabei hielt Professor van der
Borght einen längeren Vortrag über die Abbürdung der
Steuerlasten des Haus- und Grundbesitzes. Er stellte eine
Reihe von Leitsätzen auf, die von der Versammlung angenommen
wurden. Darin heißt es: „Die Wertzuwachssteuer,
neben der Vermögenszuwachs- und der Kriegssteuer
ist eine durch nichts gerechtfertigte und unhaltbare
Sonderbelastung des Grundbesitzwechsels. Ihre baldige
völlige Beseitigung durch reichsgesetzliche Vorschrift ist
aus Gründen steuerlicher Gerechtigkeit, und wegen des
Mißverhältnisses ihrer Veranlagungskosten zum Ertrage
auch aus finanzpolitischen Gründen geboten.“ Und ferner;
„Die Bedürfnisse des Haus- und Grundbesitzes, des
Realkredits und der Wohnungsversorgung erfordern
gleichmäßig, daß die Häufung der Umsatzsteuern beseitigt
und ein Höchstmaß für die Gesamtbelastung, des
Grundbesitzwechsels mit solchen Steuern festgelegt wird.“
Weiter wird verlangt, daß die Umsatzsteuern überhaupt
nicht erhoben werden bei Zwangsversteigerungen und
ähnlich liegenden Fällen.
Ostpreußen. Der Kreistag des Kreises Ragnit hat beschlossen,
das 550 Morgen große Gut Lehrhof zum Preise
von 400 000 Mark anzukaufen und es durch die Kleinsiedlungsgesellschaft
aufteilen zu lassen.
Württ. Kunstverein Stuttgart. Neu ausgestellt
sind: Oelgemälde von August Aldinger, Nürtingen,
Wilhelm Blutbacher, Ludwigsburg, Hugo Diez, Stuttgart,
Heinrich Feigenbaum, Freudenstadt; Oel- und Pastellbilder
von Karl Fuchs, Eßlingen; Oelgemälde von Erwin
Grammel, Freudenstadt, Gottl. Grau, Heilbronn, Maria
Kleiner, Stuttgart, Bernliard Klinckerfuß, Prien a. Chiems,
Valerie May-Hülsmann, Stuttgart, Anna Quedenfeldt,
Stuttgart; Oelgemälde und Zeichnungen von Willo Rail,
Stuttgart, Franz Reinhardt, München, Rudolf Thost, Stuttgart,
Albert Wunderlich, Stuttgart; Zeichnungen von
Franz Baum, Ludwigsburg; farbige Zeichnungen von Karl
Stirner, z. Z. Samaden; Porträtreliefs von Johannes Maihöfer
und Clauß Mohr.
Personalien
Württemberg.Verliehen dem Baurat Schmöger, Vorstand des
Bezirksbauamts Heilbronn, das Ritterkreuz des Ordens der Württ.
Krone, anläßlich seiner Zurruhesetzung.
Berichtigung, ln letzter Nummer ist bei der Aufzählung der
an der Techn. Hochschule Stuttgart die Diplomhauptprüfung bestandenen
Kandidaten der Name des Friz, Wilhelm von Stuttgart
irrtümlicherweise mit „tz“ gesetzt worden.
Bücher
Schriften des Verbandes zur Erklärung der Wünschelruten-Frage.
Stuttgart Verlag von Konrad Wittwer. Das vorliegende
Heft 7 enthält den Schriftwechsel des Verbandes mit dem Reichskolonialamt
über Erfolge mit der Wünschelrute in Deutsch-Südwestafrika,
bearbeitet von Wirkl. Geh. Admiralitätsrat G. Franzius.
Es war die letzte Arbeit des verdienstvollen Mannes, dessen umfassendes
Wirken auf dem Gebiet der Ingenieurwissenschaft und
in der Welt der Technik in einem warmen Nachruf gewürdigt
wird. Von der gewaltigen Bedeutung der Wünschelrute als ernst zu
nehmendes Problem erfüllt, trat er im Zentralblatt der Bauverwaltung
nachdrücklich dafür ein. Die Zusammenstellung und Durcharbeit
des ersten Teils des vorliegenden Hefts hat er kurz vor seinem
Ende 1914 erfolgten Tode vollendet. Es war ihm eine Freude,
die von Landrat v Uslar unternommenen Erfolge mit der Wünschelrute
durch die vom Reichskolonialamt angeordneten Untersuchungen
im allgemeinen bestätigt zu sehen. Daß ein so umfaßendes Gesamturteil
über den Nutzen der Verwendung von Rutengängern,
wie es vom Reichskolonialamt nach mehrjährigen Erfahrungen abgeben
wird, von hohem Wert ist, liegt auf der Hand. Ist doch
jedem dadurch Gelegenheit gegeben, sich an Hand des amtlichen
Actenmaterials sein Urteil in der Sache zu bilden. Dem Heft sind
eine Bibliographie der Wünschelrute von Graf Karl von Klinckowström
nnd Neuerscheinungen des Büchermarkts sowie eine Abbildung,
Rutengänger um 1420 darstellend, be.igegeben.
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart.
Druck; Gustav Stiirner, Waiblingen.