Volltext : Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

1./30.  Sept.  1917.

BAUZEITUNG

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zehnte  unsere  heimatlichen  Landschaften  verunzieren,  daß
auf  dem  Lande  ein  städtisches  Bauernhaus  und  in  der
Stadt  ein  bäurisches  Stadthaus  entsteht.  Dann  werden
wir  nicht  mehr  erleben,  daß  wir  in  einer  Villa  eine  Bauernstube ­
  mit  Polstermöbel  und  Nippsachen  antreffen  und
draußen  auf  dem  Lande  einem  verunglückten  städtischen
Salon  begegnen.  Das  müssen  wir  anstreben,  solche  Zwittergebilde ­
  dürfen  nicht  mehr  geschaffen  werden.
Dem  klaren  Erfassen  des  Bedürfnisses,  der  richtigen
Anwendung  der  Mittel  soll  sich  die  individuelle  „Künstlerlaune“
  unterordnen,  dann  werden  wir  das  erste  große
gemeinsame  Ziel  für  das  zukünftige  Kunstschaffen  erreicht
haben.  Im  Rahmen  dieses  so  Erstandenen  Zeitstils  hat
dann  der  individuelle  Eigenstil  der  Einzelpersönlichkeiten
noch  ein  weites  fruchtbares  Feld  der  Betätigung.
Karl  Ehninger,  z.  Zt.  im  Felde.

Verschiedenes.
ln  Weissensee  in  Thüringen  wurde  eine  Bauberatungsstelle ­
  eingerichtet,  deren  Vorsitzender  Kreisbaumeister ­
  Salzer  ist.
Das  Klausmoor  bei  Gifhorn  wird  jetzt  zum  Zwecke
der  Errichtung  von  ländlichen  Siedelungen  kultiviert.  Die
städtischen  Kollegien  in  Gifhorn  beschlossen  einen  Bebauungsplan ­
  für  das  Moor  herstellen  zu  lassen  und  sich
zu  dem  Zweck  mit  der  Landwirtschaftskammer  in  Hannover ­
  in  Verbindung  zu  setzen.
Augsburg.  Der  Magistrat  beabsichtigt  Massnahmen
zu  treffen  für  die  Zeit  des  Uebergangs  von  der  Kriegsin ­
  die  Friedenswirtschaft,  um  dem  Haus-  und  Grundbesitz ­
  die  Schwierigkeiten  der  Uebergangswirtschaft  zu  erleichtern ­
  und  wirtschaftlichen  Schädigungen  zu  begegnen,
zugleich  aber  das  Wohnungswesen  für  die  socialen  Aufgaben ­
  der  Uebergangswirtschaft  vorzubereiten.
Das  Walchensee-Kraftwerk.  Die  wichtigsten  Bauten ­
  für  das  Werk,  das  Wehr  bei  Krünn,  der  Zulaufkanal
bis  Wallgau,  der  Stollen  Wallgau-Sachensee,  das  Einlauf-Bauwerk
  bei  Urfeld,  der  Tunnel  durch  den  Kesselberg,
das  Wasserschloss,  die  Rohrbahn,  der  Unterwasser-Kanal
und  der  Unterbau  für  das  Krafthaus  wurden  vom  Staatsministerium ­
  des  Innern  nunmehr  endgültig  vergeben.  Die
von  Dr.  von  Miller  entworfenen  Verträge,  die  mit  den
Eisenbeton-  und  Tiefbau-Firmen  Friedrich  Büchner  in  Würzburg, ­
  Rudolf  Wolle  in  Leipzig  und  Edward  &  Hummel
(Alfred  Kunz)  in  München  abgeschlossen  wurden,  bieten
bezüglich  der  technischen  Ausführung  und  des  finanziellen
Risikos  und  der  Ausführungstermine  für  den  Staat  die
größtmöglichste  Sicherheit.  Der  Bau  muß  3  Monate  nach
Kriegsende  begonnen  werden  und  spätestens  in  3  Jahren
vollendet  sein.
Deutsche  Steinwerke  C.  Vetter,  Aktiengesellschaft
in  Berlin.  Die  Bilanz  der  F’  per  31.  Dez.  1916  schließt
mit  einem  Verlust  von  JC  147,687  —  bei  einem  Aktien-Kapital
  von  JC  700,000  —  ab.
Ein  Techniker  als  Bürgermeister.  Die  Stadtverordneten ­
  von  Tangermünde  haben  Dipl.  Ing.  Ernst  Lenz
aus  Leipzig  zum  zweiten  Bürgermeister  gewählt.
Eintragung  einer  Sicherungshypothek  au!  dem
Grundstück  eines  Kriegsteilnehmers  im  Wege  der
Zwangsvollstreckung.  Ein  Grundstückseigentümer,  der
bei  Ausbruch  des  Krieges  gerade  einen  Neubau  auf  seinem ­
  Gelände  errichtete,  wurde  unmittelbar  danach  einberufen. ­
  Als  er  an  der  Front  war,  wurde  im  Wege  der  Zwangsvollstreckung ­
  eine  Sicherungshypothek  auf  seinem  Grundstück ­
  eingetragen,  ohne  daß  seiner  Vorgesetzten  Militärbehörde ­
  davon  Anzeige  gemacht  worden  wäre,  und  infolge
dieses  Umstandes  erklärte  das  Kammergericht  die  Eintragung ­
  für  unwirksam,  ohne  den  Einwand  des  Gläubigers,  daß
der  Schuldner  inzwischen  aus  dem  Heeresdienste  entlassen ­
  sei,  zu  beachten.  Der  §  752  der  Zivilprozeßordnung
bestimmt  ausdrücklich,  so  führt  das  Kammergericht  aus,

daß  gegen  eine  dem  Heere  angehörende  Militärperson  die
Zwangsvollstreckung  erst  beginnen  darf,  nachdem  die  Vorgesetzte ­
  Militärbehörde  davon  Anzeige  erhalten  hat.  Diese
Vorschrift  ist  unbedingt  auch  auf  den  Kriegsfall  zu  beziehen.
Die  Sicherungshypothek  ist  im  vorliegenden  Falle  im  Wege
der  Zwangsvollstreckung  auf  dem  Grundstücke  des  zum
Heeresdienst  einberufenen  Schuldners  unter  Verletzung  der
Bestimmung  des  §  752  eingetragen  worden,  die  im  öffentlichen ­
  Interesse,  und  zwar  in  erster  Linie  aus  militärischen ­
  Rücksichten  getroffen  ist.  Dieser  Mangel  kann
weder  durch  die  bloße  Entlassung  des  Schuldners  aus
dem  Heeresdienste  geheilt  werden,  noch  durch  Verzicht
des  Schuldners.  Die  gegenteilige  Annahme  würde  eine
Vereitelung  des  Zweckes  des  §  752  der  Zivilprozeßordnung ­
  fördern.  Die  durch  Eintragung  der  Sicherungshypothek ­
  unter  Verletzung  des  §  752  vorgenommene  unzulässige ­
  Zwangsvollstreckungshandlung  bleibt  also  auch
dem  Schuldner  gegenüber  nichtig.
Personalien
Die  Würde  eines  Doktor-Ingenieurs,  ehrenhalber,
hat  der  Senat  der  Techn.  Hochschule  Braunschweig,  dem
Baudirektor  des  Hamburgischen  Staates,  Prof.  Fritz
Schumacher  verliehen.
Württemberg.  Ernannt:  Den  tit.  Bauinspektor
Wolfart  bei  der  Generaldirektion  der  Posten  und  Telegraphen ­
  zum  Bauinspektor  des  inneren  Dienstes  (Bureauvorstand) ­
  bei  dieser  Generaldirektion,  —  den  Bauwerkmeister ­
  Leickhardt  zum  technischen  Postsekretär  bei
der  Telegrapheninspektion  Stuttgart.
Briefkasten.
W.  L.  Die  Württ.  Viertel-Jahrs-Hefte  der  Wiirlt.  Landesgeschichte ­
  erscheinen  im  Verlag  von  W.  Kohlhammer  Stuttgart.  Der
betr.  Jahrgang  ist  vielleicht  noch  im  Antiquariatsbuchhandel  zu  haben
            
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