1./30. Sept. 1917.
BAUZEITUNG
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zehnte unsere heimatlichen Landschaften verunzieren, daß
auf dem Lande ein städtisches Bauernhaus und in der
Stadt ein bäurisches Stadthaus entsteht. Dann werden
wir nicht mehr erleben, daß wir in einer Villa eine Bauernstube
mit Polstermöbel und Nippsachen antreffen und
draußen auf dem Lande einem verunglückten städtischen
Salon begegnen. Das müssen wir anstreben, solche Zwittergebilde
dürfen nicht mehr geschaffen werden.
Dem klaren Erfassen des Bedürfnisses, der richtigen
Anwendung der Mittel soll sich die individuelle „Künstlerlaune“
unterordnen, dann werden wir das erste große
gemeinsame Ziel für das zukünftige Kunstschaffen erreicht
haben. Im Rahmen dieses so Erstandenen Zeitstils hat
dann der individuelle Eigenstil der Einzelpersönlichkeiten
noch ein weites fruchtbares Feld der Betätigung.
Karl Ehninger, z. Zt. im Felde.
Verschiedenes.
ln Weissensee in Thüringen wurde eine Bauberatungsstelle
eingerichtet, deren Vorsitzender Kreisbaumeister
Salzer ist.
Das Klausmoor bei Gifhorn wird jetzt zum Zwecke
der Errichtung von ländlichen Siedelungen kultiviert. Die
städtischen Kollegien in Gifhorn beschlossen einen Bebauungsplan
für das Moor herstellen zu lassen und sich
zu dem Zweck mit der Landwirtschaftskammer in Hannover
in Verbindung zu setzen.
Augsburg. Der Magistrat beabsichtigt Massnahmen
zu treffen für die Zeit des Uebergangs von der Kriegsin
die Friedenswirtschaft, um dem Haus- und Grundbesitz
die Schwierigkeiten der Uebergangswirtschaft zu erleichtern
und wirtschaftlichen Schädigungen zu begegnen,
zugleich aber das Wohnungswesen für die socialen Aufgaben
der Uebergangswirtschaft vorzubereiten.
Das Walchensee-Kraftwerk. Die wichtigsten Bauten
für das Werk, das Wehr bei Krünn, der Zulaufkanal
bis Wallgau, der Stollen Wallgau-Sachensee, das Einlauf-Bauwerk
bei Urfeld, der Tunnel durch den Kesselberg,
das Wasserschloss, die Rohrbahn, der Unterwasser-Kanal
und der Unterbau für das Krafthaus wurden vom Staatsministerium
des Innern nunmehr endgültig vergeben. Die
von Dr. von Miller entworfenen Verträge, die mit den
Eisenbeton- und Tiefbau-Firmen Friedrich Büchner in Würzburg,
Rudolf Wolle in Leipzig und Edward & Hummel
(Alfred Kunz) in München abgeschlossen wurden, bieten
bezüglich der technischen Ausführung und des finanziellen
Risikos und der Ausführungstermine für den Staat die
größtmöglichste Sicherheit. Der Bau muß 3 Monate nach
Kriegsende begonnen werden und spätestens in 3 Jahren
vollendet sein.
Deutsche Steinwerke C. Vetter, Aktiengesellschaft
in Berlin. Die Bilanz der F’ per 31. Dez. 1916 schließt
mit einem Verlust von JC 147,687 — bei einem Aktien-Kapital
von JC 700,000 — ab.
Ein Techniker als Bürgermeister. Die Stadtverordneten
von Tangermünde haben Dipl. Ing. Ernst Lenz
aus Leipzig zum zweiten Bürgermeister gewählt.
Eintragung einer Sicherungshypothek au! dem
Grundstück eines Kriegsteilnehmers im Wege der
Zwangsvollstreckung. Ein Grundstückseigentümer, der
bei Ausbruch des Krieges gerade einen Neubau auf seinem
Gelände errichtete, wurde unmittelbar danach einberufen.
Als er an der Front war, wurde im Wege der Zwangsvollstreckung
eine Sicherungshypothek auf seinem Grundstück
eingetragen, ohne daß seiner Vorgesetzten Militärbehörde
davon Anzeige gemacht worden wäre, und infolge
dieses Umstandes erklärte das Kammergericht die Eintragung
für unwirksam, ohne den Einwand des Gläubigers, daß
der Schuldner inzwischen aus dem Heeresdienste entlassen
sei, zu beachten. Der § 752 der Zivilprozeßordnung
bestimmt ausdrücklich, so führt das Kammergericht aus,
daß gegen eine dem Heere angehörende Militärperson die
Zwangsvollstreckung erst beginnen darf, nachdem die Vorgesetzte
Militärbehörde davon Anzeige erhalten hat. Diese
Vorschrift ist unbedingt auch auf den Kriegsfall zu beziehen.
Die Sicherungshypothek ist im vorliegenden Falle im Wege
der Zwangsvollstreckung auf dem Grundstücke des zum
Heeresdienst einberufenen Schuldners unter Verletzung der
Bestimmung des § 752 eingetragen worden, die im öffentlichen
Interesse, und zwar in erster Linie aus militärischen
Rücksichten getroffen ist. Dieser Mangel kann
weder durch die bloße Entlassung des Schuldners aus
dem Heeresdienste geheilt werden, noch durch Verzicht
des Schuldners. Die gegenteilige Annahme würde eine
Vereitelung des Zweckes des § 752 der Zivilprozeßordnung
fördern. Die durch Eintragung der Sicherungshypothek
unter Verletzung des § 752 vorgenommene unzulässige
Zwangsvollstreckungshandlung bleibt also auch
dem Schuldner gegenüber nichtig.
Personalien
Die Würde eines Doktor-Ingenieurs, ehrenhalber,
hat der Senat der Techn. Hochschule Braunschweig, dem
Baudirektor des Hamburgischen Staates, Prof. Fritz
Schumacher verliehen.
Württemberg. Ernannt: Den tit. Bauinspektor
Wolfart bei der Generaldirektion der Posten und Telegraphen
zum Bauinspektor des inneren Dienstes (Bureauvorstand)
bei dieser Generaldirektion, — den Bauwerkmeister
Leickhardt zum technischen Postsekretär bei
der Telegrapheninspektion Stuttgart.
Briefkasten.
W. L. Die Württ. Viertel-Jahrs-Hefte der Wiirlt. Landesgeschichte
erscheinen im Verlag von W. Kohlhammer Stuttgart. Der
betr. Jahrgang ist vielleicht noch im Antiquariatsbuchhandel zu haben