Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNG 
Nr. 33/34 
hiermit sind noch an anderen Stellen Normen für die 
gleichen Bauteile entworfen und veröffentlicht worden; 
so in Dresden, München, Düsseldorf, Karlsruhe und 
Stuttgart. Die verschiedenen Entwürfe weichen in den 
Holzstärken und Oesamtmaßen nicht unerheblich von ein 
ander ab. Wenn auch mancherlei Unterschiede aus den 
Eandeseigentümlichkeiten entstanden sind und ihre Be 
rechtigung haben, so sind doch in wesentlichen Bestand 
teilen die Verschiedenheiten unbegründet und können 
ausgeglichen werden. Erst wenn die Normen im Klein 
wohnungsbau für ganz Deutschland gelten, kann sich der 
Damit die Normalflügel zusammenpassen, sind sie so be 
messen worden, daß sie sich bei verschiedenen Höhen in 
gleich große Scheiben auf teilen lassen. Bei einer Schei 
bengröße von 30 : 42 cm werden drei zweiflügelige Ein 
heitsfenster als normal bezeichnet, und zwar ein 1,08 m 
hohes (in der äußeren lichten Maueröffnung gemessen) 
mit 3 Scheiben übereinander ohne Kämpfer; ein 1,39 m 
hohes mit 4 Scheiben übereinander ohne Kämpfer und 
ein 1,50 m hohes mit 4 Scheiben übereinander mit Käm 
pfer. Außerdem werden noch einflügelige Fenster mit 
1 oder 2 Scheiben übereinander für Nebenräume normiert. 
Ansicht gegen die Grabenstraße. 
wirtschaftliche Nutzen voll entwickeln. Darum ist in 
einer früheren gemeinsamen Beratung geschlossen wor 
den, einheitliche Richtlinien für die Gewinnung von 
Reichsnormen festzulegen. Das Ergebnis dieser Vorbe 
ratungen hat als Grundlage für die Verhandlungen in 
Eisenach am 21. Juli 1919 gedient, an der teilgenommen 
haben die Vertreter von Berlin, Hamburg, Bayern, Sach 
sen, Württemberg, Rheinland, Westfalen, Provinz Sach 
sen und Thüringen. 
Die Beratungen haben zu folgendem Ergebnis geführt: 
1. Geschoßhöhen und Treppen. Die Normalabmes 
sungen für Geschosse der Kleinwohnungshäuser sollen 
einschließlich der Deckenstärke 2,60, 2,80, 3,00 und 3,20 
Da von mehreren Seiten gewünscht worden ist, neben 
den Fenstern mit niedrigen Scheiben sollten auch noch 
solche mit annähernd quadratischen in den Normen auf 
genommen werden, so sollen auch noch 2 Fenster mit 
3 höheren Scheiben übereinander, eines mit und eines 
ohne Kämpfer in den Normenblättern verzeichnet werden, 
deren Höhen 1, 32 und 1,49 m betragen. 
Neben den mit Blendrahmen konstruierten Fenstern 
werden Zargenfenster mit den gleichen Flügelgrößen ge 
normt. Schmalere Fenster sollen ferner für mitteldeutsche 
Gebirgsgegenden in Sachsen und Thüringen als Landes 
normen aufgestellt werden. Besonders breite Fenster 
werden als bayerische Landesnormen gewünscht. 
Meter betragen. Die ursprünglich vorgeschlagenen Höhen 
von 2,58, 2,77, 2,96 und 3,15 Meter sind auf die geraden 
Zahlen abgerundet worden. 
2. Fenster. Die Breite wird im fertigen äußeren lichten 
Mauermaß auf 1,05 Meter festgesetzt. Bei Häusern, die 
im Backsteinrohbau ausgeführt werden, beträgt dann die 
lichte Maueröffnung genau 8 Steinköpfe. Im Putzbau 
muß die Oeffnung auf 1,09 Meter im Rohbau verbreitert 
werden. Für die Festsetzung der Fensterhöhen ist die 
Absicht bestimmend gewesen, daß für verschieden hohe 
Fenster gleiche Einheitsflügel verwendet werden können. 
3. Türen. Für die Innentüren der Kleinwohnungen 
sind 2 Größen als normal angenommen worden, 90 :200 
und 70 :200 cm in der Türtafel gemessen. Die lichte 
Durchgangsbreite beträgt dann 88 oder 85 bezw. 68 oder 
65 cm, je nach dem, ob die Flügel stumpfeinliegend oder 
mit Ueberfalzung ausgebildet werden. Die Türen sollen 
für abgesperrte Füllungen als Dreifüllungs-Tür und für 
ungeleimte Füllungen als 5- oder 6-Füssungstür aufgeteilt 
werden.
	        
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