Volltext: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNG

Nr.  33/34

hiermit  sind  noch  an  anderen  Stellen  Normen  für  die
gleichen  Bauteile  entworfen  und  veröffentlicht  worden;
so  in  Dresden,  München,  Düsseldorf,  Karlsruhe  und
Stuttgart.  Die  verschiedenen  Entwürfe  weichen  in  den
Holzstärken  und  Oesamtmaßen  nicht  unerheblich  von  einander ­
  ab.  Wenn  auch  mancherlei  Unterschiede  aus  den
Eandeseigentümlichkeiten  entstanden  sind  und  ihre  Berechtigung ­
  haben,  so  sind  doch  in  wesentlichen  Bestandteilen ­
  die  Verschiedenheiten  unbegründet  und  können
ausgeglichen  werden.  Erst  wenn  die  Normen  im  Kleinwohnungsbau ­
  für  ganz  Deutschland  gelten,  kann  sich  der

Damit  die  Normalflügel  zusammenpassen,  sind  sie  so  bemessen ­
  worden,  daß  sie  sich  bei  verschiedenen  Höhen  in
gleich  große  Scheiben  auf  teilen  lassen.  Bei  einer  Scheibengröße ­
  von  30  :  42  cm  werden  drei  zweiflügelige  Einheitsfenster ­
  als  normal  bezeichnet,  und  zwar  ein  1,08  m
hohes  (in  der  äußeren  lichten  Maueröffnung  gemessen)
mit  3  Scheiben  übereinander  ohne  Kämpfer;  ein  1,39  m
hohes  mit  4  Scheiben  übereinander  ohne  Kämpfer  und
ein  1,50  m  hohes  mit  4  Scheiben  übereinander  mit  Kämpfer. ­
  Außerdem  werden  noch  einflügelige  Fenster  mit
1  oder  2  Scheiben  übereinander  für  Nebenräume  normiert.

Ansicht  gegen  die  Grabenstraße.

wirtschaftliche  Nutzen  voll  entwickeln.  Darum  ist  in
einer  früheren  gemeinsamen  Beratung  geschlossen  worden, ­
  einheitliche  Richtlinien  für  die  Gewinnung  von
Reichsnormen  festzulegen.  Das  Ergebnis  dieser  Vorberatungen ­
  hat  als  Grundlage  für  die  Verhandlungen  in
Eisenach  am  21.  Juli  1919  gedient,  an  der  teilgenommen
haben  die  Vertreter  von  Berlin,  Hamburg,  Bayern,  Sachsen, ­
  Württemberg,  Rheinland,  Westfalen,  Provinz  Sachsen ­
  und  Thüringen.
Die  Beratungen  haben  zu  folgendem  Ergebnis  geführt:
1.  Geschoßhöhen  und  Treppen.  Die  Normalabmessungen ­
  für  Geschosse  der  Kleinwohnungshäuser  sollen
einschließlich  der  Deckenstärke  2,60,  2,80,  3,00  und  3,20

Da  von  mehreren  Seiten  gewünscht  worden  ist,  neben
den  Fenstern  mit  niedrigen  Scheiben  sollten  auch  noch
solche  mit  annähernd  quadratischen  in  den  Normen  aufgenommen ­
  werden,  so  sollen  auch  noch  2  Fenster  mit
3  höheren  Scheiben  übereinander,  eines  mit  und  eines
ohne  Kämpfer  in  den  Normenblättern  verzeichnet  werden,
deren  Höhen  1,  32  und  1,49  m  betragen.
Neben  den  mit  Blendrahmen  konstruierten  Fenstern
werden  Zargenfenster  mit  den  gleichen  Flügelgrößen  genormt. ­
  Schmalere  Fenster  sollen  ferner  für  mitteldeutsche
Gebirgsgegenden  in  Sachsen  und  Thüringen  als  Landesnormen ­
  aufgestellt  werden.  Besonders  breite  Fenster
werden  als  bayerische  Landesnormen  gewünscht.

Meter  betragen.  Die  ursprünglich  vorgeschlagenen  Höhen
von  2,58,  2,77,  2,96  und  3,15  Meter  sind  auf  die  geraden
Zahlen  abgerundet  worden.
2.  Fenster.  Die  Breite  wird  im  fertigen  äußeren  lichten
Mauermaß  auf  1,05  Meter  festgesetzt.  Bei  Häusern,  die
im  Backsteinrohbau  ausgeführt  werden,  beträgt  dann  die
lichte  Maueröffnung  genau  8  Steinköpfe.  Im  Putzbau
muß  die  Oeffnung  auf  1,09  Meter  im  Rohbau  verbreitert
werden.  Für  die  Festsetzung  der  Fensterhöhen  ist  die
Absicht  bestimmend  gewesen,  daß  für  verschieden  hohe
Fenster  gleiche  Einheitsflügel  verwendet  werden  können.

3.  Türen.  Für  die  Innentüren  der  Kleinwohnungen
sind  2  Größen  als  normal  angenommen  worden,  90  :200
und  70  :200  cm  in  der  Türtafel  gemessen.  Die  lichte
Durchgangsbreite  beträgt  dann  88  oder  85  bezw.  68  oder
65  cm,  je  nach  dem,  ob  die  Flügel  stumpfeinliegend  oder
mit  Ueberfalzung  ausgebildet  werden.  Die  Türen  sollen
für  abgesperrte  Füllungen  als  Dreifüllungs-Tür  und  für
ungeleimte  Füllungen  als  5-  oder  6-Füssungstür  aufgeteilt
werden.
	        
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