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BAUZEITUNG
Nr. 33/34
hiermit sind noch an anderen Stellen Normen für die
gleichen Bauteile entworfen und veröffentlicht worden;
so in Dresden, München, Düsseldorf, Karlsruhe und
Stuttgart. Die verschiedenen Entwürfe weichen in den
Holzstärken und Oesamtmaßen nicht unerheblich von einander
ab. Wenn auch mancherlei Unterschiede aus den
Eandeseigentümlichkeiten entstanden sind und ihre Berechtigung
haben, so sind doch in wesentlichen Bestandteilen
die Verschiedenheiten unbegründet und können
ausgeglichen werden. Erst wenn die Normen im Kleinwohnungsbau
für ganz Deutschland gelten, kann sich der
Damit die Normalflügel zusammenpassen, sind sie so bemessen
worden, daß sie sich bei verschiedenen Höhen in
gleich große Scheiben auf teilen lassen. Bei einer Scheibengröße
von 30 : 42 cm werden drei zweiflügelige Einheitsfenster
als normal bezeichnet, und zwar ein 1,08 m
hohes (in der äußeren lichten Maueröffnung gemessen)
mit 3 Scheiben übereinander ohne Kämpfer; ein 1,39 m
hohes mit 4 Scheiben übereinander ohne Kämpfer und
ein 1,50 m hohes mit 4 Scheiben übereinander mit Kämpfer.
Außerdem werden noch einflügelige Fenster mit
1 oder 2 Scheiben übereinander für Nebenräume normiert.
Ansicht gegen die Grabenstraße.
wirtschaftliche Nutzen voll entwickeln. Darum ist in
einer früheren gemeinsamen Beratung geschlossen worden,
einheitliche Richtlinien für die Gewinnung von
Reichsnormen festzulegen. Das Ergebnis dieser Vorberatungen
hat als Grundlage für die Verhandlungen in
Eisenach am 21. Juli 1919 gedient, an der teilgenommen
haben die Vertreter von Berlin, Hamburg, Bayern, Sachsen,
Württemberg, Rheinland, Westfalen, Provinz Sachsen
und Thüringen.
Die Beratungen haben zu folgendem Ergebnis geführt:
1. Geschoßhöhen und Treppen. Die Normalabmessungen
für Geschosse der Kleinwohnungshäuser sollen
einschließlich der Deckenstärke 2,60, 2,80, 3,00 und 3,20
Da von mehreren Seiten gewünscht worden ist, neben
den Fenstern mit niedrigen Scheiben sollten auch noch
solche mit annähernd quadratischen in den Normen aufgenommen
werden, so sollen auch noch 2 Fenster mit
3 höheren Scheiben übereinander, eines mit und eines
ohne Kämpfer in den Normenblättern verzeichnet werden,
deren Höhen 1, 32 und 1,49 m betragen.
Neben den mit Blendrahmen konstruierten Fenstern
werden Zargenfenster mit den gleichen Flügelgrößen genormt.
Schmalere Fenster sollen ferner für mitteldeutsche
Gebirgsgegenden in Sachsen und Thüringen als Landesnormen
aufgestellt werden. Besonders breite Fenster
werden als bayerische Landesnormen gewünscht.
Meter betragen. Die ursprünglich vorgeschlagenen Höhen
von 2,58, 2,77, 2,96 und 3,15 Meter sind auf die geraden
Zahlen abgerundet worden.
2. Fenster. Die Breite wird im fertigen äußeren lichten
Mauermaß auf 1,05 Meter festgesetzt. Bei Häusern, die
im Backsteinrohbau ausgeführt werden, beträgt dann die
lichte Maueröffnung genau 8 Steinköpfe. Im Putzbau
muß die Oeffnung auf 1,09 Meter im Rohbau verbreitert
werden. Für die Festsetzung der Fensterhöhen ist die
Absicht bestimmend gewesen, daß für verschieden hohe
Fenster gleiche Einheitsflügel verwendet werden können.
3. Türen. Für die Innentüren der Kleinwohnungen
sind 2 Größen als normal angenommen worden, 90 :200
und 70 :200 cm in der Türtafel gemessen. Die lichte
Durchgangsbreite beträgt dann 88 oder 85 bezw. 68 oder
65 cm, je nach dem, ob die Flügel stumpfeinliegend oder
mit Ueberfalzung ausgebildet werden. Die Türen sollen
für abgesperrte Füllungen als Dreifüllungs-Tür und für
ungeleimte Füllungen als 5- oder 6-Füssungstür aufgeteilt
werden.