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BAUZE1TUNQ
Nr. 11/13
die sich praktisch mit der Erstellung von Lehmbauten befassen
wollen, sehr großen Wert.
Im Lichtbilde wurden verschiedene Schalungen des
Stampfbaues und Lormen zur Lertigung von Lehmsteinen
und Lehmquadern vorgezeigt.
Die Vorträge sollen, wie die im Annoncenteil erscheinende
Anzeige besagt, noch einmal wiederholt
werden.
Es kann jedermann, der sich über den jetzigen Stand
der Ersatz- und Sparbauweisen interessiert, dringend
empfohlen werden, diese außerordentlich lehrreichen Vorträge
zu besuchen.
Auswärts wohnende Interessenten, die abgehalten
sind, den Vorträgen beizuwohnen, können von der Beratungsstelle
für das Baugewerbe, Stuttgart, Kanzleistraße
34, diese Vorträge gedruckt zum Selbstkostenpreis
beziehen.
Im Anschluß an diese Vorträge werden 3tägige Tageskurse
über Sparbauweisen und Lehmbauverfahren in
Stuttgart abgehalten, die in Vorträgen und praktischer
Ausführung der verschiedenen Lehmbauweisen bestehen.
Zum dritten dieser Kurse nimmt die Beratungsstelle für
das Baugewerbe, wie im Anzeigenteil veröffentlicht ist,
noch Anmeldungen entgegen.
Baukunstrat für Württemberg.
In der Sitzung vom 28. Lebruar 1920 wurden als
Vertreter des Baukunstrats im Beirat der Baugewerkeschule
Architekt Lriedr. Hauser-Ludwigsburg und als
Stellvertreter Regierungsbaumeister Dollinger-Stuttgart
gewählt. Die Beratungen über die Satzungen wurden
abgeschlossen, die endgültige Lassung vom Baukunstrat
festgelegt und genehmigt, so daß eine Vorlage an die Baukunstabteilung
nach Ostern erfolgen kann.
In dankenswerter Weise hatte für den Abend der
Rektor der techn. Hochschule Prof. Dr. Ing. Liechter ein
Referat über Hochschulwesen übernommen. Er führte
aus, daß das Streben dahin geht, für die techn. Hochschule
größere Selbständigkeit auch in finanzieller Hinsicht
zu erlangen. Die techn. Hochschule ist keine Lachschule,
sondern muß der Universität in jeder Beziehung
gleichgestellt werden. Der Studierende soll mehr wie
bisher eine allgemeine Ausbildung erhalten und frei in
der Wahl seiner Studienfächer sein, er soll nicht gegängelt,
sondern zu einer selbständigen Persönlichkeit erzogen
werden. In der jetzt den Behörden vorliegenden Hochschulreform
ist eine möglichst weitherzige Zulassung zum
Studium vorgesehen. So werden die geprüften Bauwerkmeister
mit der Note 2 a als ordentliche Studierende mit
zweijähriger Studienzeit zur Diplomprüfung zugelassen.
Die Aufnahme von Studierenden ohne normale Vorbildung
wird von Lall zu Lall geprüft. Um einer Ungerechtigkeit
gegenüber den ordentlich Studierenden zu
begegnen, ist für ihre Aufnahme das 25. Lebensjahr Bedingung.
Lür die Architekturstudierenden wird vor Beginn des
Studiums eine handwerkliche praktische Tätigkeit von
mindestens einem halben Jahre verlangt, ferner ist
zwischen dem Studium, das in zwei Stufen geteilt werden
soll, eine praktische Tätigkeit von 18 Monaten auf einem
Architekturbüro und als Bauführer vorgesehen.
In dieser Zeit dürfte der Studierende sich klar darüber
geworden sein, in welcher besonderen Richtung des von
ihm ergriffenen Laches seine Neigung und Begabung
liegt. Als Pflichtfächer der Vorstufe, die nach 3—4 Semester
durch eine Vorprüfung abschließt, sind an Stelle
von Naturwissenschaft und Mathematik fast lauter technische
Lächer getreten, während in der Oberstufe kein
fester Lehrplan vorgesehen ist, vielmehr dieser nach persönlicher
Neigung in verschiedener Richtung ausgestaltet
werden kann. Zur Diplomprüfung, die nach weiteren
4 Semestern erfolgt, ist die Vorschrift einer gewissen Anzahl
von Pflichtfächern unerläßlich. Als Neuerung ist
hierbei die Einführung der Teilprüfungen zu erwähnen,
wonach nicht mehr wie bisher eine Gesamtprüfung verlangt
wird, sondern der Studierende sich zur Prüfung in
den einzelnen Lächern meldet, sobald er sich zur Prüfung
reif fühlt.
Die Aussichten für die Hochschule sind keine guten,
trotzdem wird sie, wenn auch mit geringeren Mitteln wie
früher, ihre Aufgabe zu erfüllen bestrebt sein.
Im Anschluß an den Vortrag von Professor Liechter
betont Professor Elsässer, daß die Reformierung nicht erst
bei der Hochschule, sondern schon früher beginnen sollte,
und daß vor allem der Anschauung und dem Anschauungsvermögen
in der Schule mehr Raum gegeben werden
muß. Mit der Betonung des Wertes der höheren Schulbildung
dürfen die großen Schwächen der heutigen
Unterrichtsmethoden und des Lehrplans nicht verteidigt
werden. Bezüglich des Architekturstudiums und seiner
Reform tritt Elsässer dafür ein, daß die scharfe Trennung
zwischen Hochbauingenieurwesen und Architektur für
den künftigen Baukünstler nicht mehr bestehen darf, und
daß die Ingenieurkunst, insbesondere Betonbau und
Eisenkonstruktionsbau, gerade wegen des engen Zusam -
menhanges der Konstruktionen und der künstlerischen
Seite in den Lehrplan aufgenommen werden soll.
Deutscher Volkshausbund.
Der Bund hat eine Eingabe seines Bauausschusses,
dem Geh. Regierungsrat Dr. Ing. Muthesius, Regierungsbaumeister
a. D. Schilbach und Architekt Bruno
Taut angehören, an alle in Trage kommenden Stellen
versandt, die für die Herstellung von Volkshausentwürfen
eintritt. In dieser Eingabe heißt es:
Es besteht heute keine Möglichkeit, Volkshäuser als
Mittelpunkte aller kulturellen, sozialen und Wohlfahrtsarbeit,
als Stätten der Volkshochschule, der Volksbücherei,
der Lesehallen-Bewegung zu errichten. Wir wissen auch
heute noch nicht, wann es wieder möglich ist, solche
Volkshäuser zu bauen. Wenn wir trotzdem den obigen
Antrag uns vdrzulegen erlauben, so tun wir dies aus
folgenden Erwägungen heraus:
1. Das Volkshaus ist kein Luxusbau, wie vielfach irrtümlich
angenommen wird. Es ist von allen Seiten heute
anerkannt, daß zum Wiederaufbau unserer Volksgemeinschaft
solche Häuser dringende Notwendigkeit
sind.
2. Durch die Zusammenlegung und das Zusammenarbeiten
im Volkshaus werden sich manche Ausgaben vermeiden
lassen.
Deshalb wird allgemein gefordert, daß, wenn wieder
die Möglichkeit zum Bauen vorliegt, sofort mit dem Bau
begonnen werden sollte. Aber dazu gilt es die Vorbereitungen
zu treffen.
Da das Volkshausproblem für die deutschen Architekten
manche neuen Gesichtspunkte bietet,
empfiehlt es sich, einige ideale Entwürfe durch einen Wettbewerb
für die verschiedenen Volkshäuser — für die
Großstadt, Mittelstadt, Kleinstadt und für das Land —
herstellen zu lassen.
Diese idealen Entwürfe sollen den Volkshaus-Gedanken
im allgemeinen klären — insbesondere hinsichtlich
des Bauprogramms und der Gruppierung der Räume —
dann aber auch Lingerzeige für die zur Ausführung gelangenden
lokalen Entwürfe bieten. Deshalb hat jede
Stadt und Gemeinde und jeder Kreis ein besonderes Interesse
daran, daß dieser Wettbewerb auch für die idealen
Entwürfe zustande kommt.