Volltext : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNQ

Nr.  11/13

Rundschau.
2.  Abendfortbildungskurs  für  Bautechniker  über
Kostenberechnung.  Die  Zentralstelle  für  Gewerbe  und
Handel  beabsichtig,  unter  der  Leitung  der  Beratungsstelle
für  das  Baugewerbe  im  Monat  April  1920  einen  2.  Abendkurs ­
  über  Kostenberechnung  zu  veranstalten,  und  zwar
je  abends  von  7—%10  Uhr  am  8.,  9.,  12.,  13.,  14.,  16.,
19.  und  21.  April  1920.  Der  Unterricht  wird  sich  erstrecken ­
  auf  die  Einleitung  in  das  Kostenberechnen,
Materialverbrauch  und  Materialkosten,  Zeitaufwand  und
Arbeitslöhne,  Geschäftsunkosten  und  Unternehmergewinn
über  Grab-,  Beton-,  Maurer-,  Eisenbeton-,  Zimmer-,
Gipser-,  Bodenbelag-,  Dachdecker-,  Kanalisations-  und
Maurerarbeiten.  —  Als  Kurslehrer  wird  ein  Bauwerkmeister, ­
  der  mit  diesem  Gebiete  besonders  vertraut  ist,
tätig  sein.  —  Zu  dem  Kurse  werden  geprüfte  und  ungeprüfte ­
  Bautechniker  zugelassen.  Das  Kursgeld  beträgt
8  Mk.  Es  ist  am  Tage  des  Unterrichtsbeginns  im  Unterrichtslokal ­
  (Untergeschoß  des  Ausstellungsgebäudes,  Ecke
Kanzlei-  und  Schloßstraße)  zu  bezahlen.  —  Anmeldungen
zur  Teilnahme  an  dem  Kurs  sind  unter  Angabe  von  Vorund
  Zuname,  Beruf,  Alter,  Wohnort  und  Straße  bei  der
Beratungsstelle  für  das  Baugewerbe,  Kanzleistraße  34,  die
zu  jeder  weiteren  Auskunft  bereit  ist,  sofort  einzureichen.
Zur  Zement-Frage.  Bei  Bestellungen  von  „Zement“
wird  meistens  ohne  weiteres  vorausgestzt,  daß  es  ich  um
„Portlandzement“  oder  gleichwertigen  „Eisenportlandzement“ ­
  oder  „Hochofenzement“  gleicher  Güte  handelt.
Diese  Annahme  trifft  leider  heute  in  vielen  Fällen  nicht
mehr  zu,  weil  durch  die  bekannten,  selten  einwandfreien
Machenschaften  des  öfteren  minderwertiges  Material  als
„Zement“  auftaucht.  Es  muß  daher  dringend  geraten
werden,  Zement  nur  unter  der  Bedingung  zu  kaufen,  daß
er  den  deutschen  Normen  für  die  Lieferung  von  Portlandzement, ­
  Eisenportlandzement  und  Hochofenzement
entspricht,  und  müßte  solches  durch  eine  Prüfung  nachgewiesen ­
  werden.  —f.
Württemb.  Kunstverein  Stuttgart.  Nachdem  die
„Frühjahrsschau  des  Stuttgarter  Künstlerbundes“  durch
anderweitige  Verwendung  des  Kunstgebäudes  unterbrochen ­
  werden  mußte,  wird  dieselbe  über  Ostern  verlängert ­
  und  ist  ab  Donnerstag  den  25.  März  wieder  zugänglich. ­

Vereinsmitteilungen.
Verein  staatlich  geprüfter  bad.  Hochbauwerkmeister.
Ortsgruppe  Karlsruhe.  Wir  haben  auf  vielseitigen  Wunsch
unserer  Mitglieder  unterm  22.  Januar  dem  Ministerium
des  Unterrichts  und  Kultus  Leitsätze  um  Zulassung  der
Absolventen  des  Staatstechnikums  in  den  Gewerbelehrerdienst ­
  vorgelegt  und  hiermit  gleichzeitig  Stellung  genommen ­
  zu  einer  von  den  Gewerbeschulmännern  herausgegebenen ­
  Denkschrift.  Diese  behandelt  die  Reformierung
der  badischen  Gewerbeschulen  um  den  Bildungsgang  der
Gewerbelehrer.  Nach  Ansicht  der  Gewerbeschulmänner
ist  eine  rein  akademische  Ausbildung  der  Gewerbelehrer
das,  was  seit  langem  fehlte,  und  was  im  demokratischen
Staat  selbstverständliche  Notwendigkeit  ist.
Wir,  die  technisch  Erfahrenen,  wissen  aus  unzähligen
nachweislichen  Beipielen,  daß  nur  der  Techniker  die  Technik, ­
  das  Gewerbe  überhappt  lehren  kann  und  ein  im  Sinne
der  Gewerbeschulmänner  hervorgegangener  Gewerbelehrer ­
  wohl  mit  den  des  Gewerbes  Kundigen  verkehren,
nicht  aber  Lehrlingen  die  theoretische  Ausbildung  ihres
Handwerks  geben  kann.  Von  dieser  Erkenntnis  ausgehend, ­
  dürfte  der  Absolvent  des  Staatstechnikums,  dem
man  die  Gelegenheit  gibt,  sich  in  Pädagogik,  Gewerbeschulpraxis ­
  und  Gewerbekunde  auszubilden,  der  berufenste ­
  Gewerbelehrer  werden.
Diese  Gesichtspunkte  haben  wir  dem  Ministerium
klargelegt  Und  gebeten,  man  möge  uns  künftighin  den

Eintritt  in  den  Oewerbelehrerdienst  ermöglichen.  Den
württembergischen  Kollegen  ist  schon  seit  Jahrzehnten
die  Gewerbelehrerlaufbahn  offen  und  es  wurden  die  dortseits
  gestellten  Bedingungen  vor  kurzem  wesentlich  erleichtert, ­
  so  daß  ein  Absolvent  der  Stuttgarter  Baugewerbeschule ­
  mit  guter  Abgangsnote  nach  etwa  1  jährigem
Studium  und  bestandener  Prüfung  als  Gewerbelehrer  Anstellung ­
  findet.
Wenn  der  schöne  demokratische  Wahlspruch  „Freie
Bahn  dem  Tüchtigen“  nicht  nur  leere  Worte  sind,  muß  ein
Weg  gefunden  werden,  auch  dem  Absolventen  des  badischen ­
  Staatstechnikums  zum  Weiterkommen  Gelegenheit
zu  geben.  Soll  uns  Badenern  vorenthalten  sein,  was  die
Württemberger  so  lange  als  selbstverständlich  betrachten?
Wir  fordern  deshalb  die  jüngeren  Kollegen,  die  das
Examen  mit  guter  Abgangsnote  bestanden  haben,  auf,  sich
so  bald  wie  möglich  mit  einer  Anmeldung  unter  Beilage
einer  Abschrift  ihres  Examenszeugnisses  an  den  Vorsitzenden ­
  des  Vereins,  Herrn  Baumeister  Frischmuth,  Karlsruhe,
Brahmsstraße  2,  zu  wenden.
Die  Eingabe  selbst  wäre  an  das  Ministerium  des  Unterrichts ­
  und  Kultus  zu  richten  aber  an  den  Kollegen
Frischmuth  zu  senden,  und  es  sollte  darin  gesagt  sein,
daß  es  dringender  Wunsch  des  Antragstellers  sei,  in  die
Oewerbelehrerlaufbahn  zu  kommen  und  gleichzeitig  angefragt ­
  werden,  in  welchen  Fächern  sich  der  Antragsteller
vorzubereiten  hätte  und  wann  die  diesbezüglichen  Vorbereitungskurse ­
  beginnen.  Es  ist  wünschenswert,  daß  die
Eingaben  möglichst  rasch  und  zahlreich  eingehen,  damit
diese  bei  den  im  Gange  befindlichen  Verhandlungen  vorgelegt ­
  werden  können.  Jedem  jüngeren  Kollegen  empfehlen ­
  wir,  sich  mit  dieser  Sache  zu  befassen,  umsomehr,  als
uns  durch  dies  Zustandekommen  ein  neues  Arbeitsfeld
erschlossen  wird  und  durch  unsere  Mitwirkung  an  der
Ausbildung  von  Lehrlingen  manches  Nutzbringende  geleistet ­
  werden  kann.  Auch  ist  in  heutiger  Zeit,  wo  Gewerbe ­
  und  Industrie  darniederliegt,  manchem  Gelegenheit
geboten,  auf  diese  Weise  unterzukommen.
Bücher.
Farben,  Farbensehen.  Von  Karl  Hensel,  Kgl.
Baurat,  Hildesheim.  Mk.  3.—.  Kommissionsverlag  der
Franckh’schen  Verlagshandlung,  Stuttgart.  —  Die  Ergebnisse ­
  der  wissenschaftlichen  Farbenforschung  werden  in
diesem  Buche  den  technisch  und  ästhetisch  interessierten
Kreisen  auf  eigenartigen,  zum  Teil  völlig  neuen  Wegen
dargelegt,  wesentliche  Gesichtspunkte  für  Möglichkeiten
der  Malerei  werden  gegeben  und  die  farbigen  Erscheinungen ­
  der  Natur  in  anschaulicher  Form  erklärt.
Fragekasten.
Anfrage:  Ist  der  Inhaber  eines  Architekturbüros  umsatzsteuerpflichtig. ­
  Die  Tätigkeit  erstreckt  sich  nur  auf
die  Anfertigung  von  Eingabe-  und  Arbeitsplänen,  Uebernahme
  von  Bauleitungen  und  Erledigung  der  Abrechnungen. ­
  U.  M.
Antwort:  Die  Privatarchitekten  sind  nunmehr  auch
umsatzsteuerpflichtig,  jedoch  nur  für  Arbeiten,  die  nach
dem  1.  Januar  1920  geleistet  werden.  Alle  Honorare,  die
Leistungen  vor  diesem  Zeitpunkt  betreffen,  auch  wenn  sie
nach  dem  1.  Januar  fällig  oder  beglichen  werden,  sind
umsatzsteuerfrei.  Die  Umsatzsteuer  beträgt  1  /  %  und
ist  die  Steuererklärung  erstmals  im  Januar  1921  abzugeben. ­
  Dadurch,  daß  der  Privatarchitekt  nunmehr  auch
umsatzsteuerpflichtig  ist,  unterliegt  er  der  Steueraufsicht
und  wird  nach  einer  noch  zu  erwartenden  Verordnung
zur  Buchführung  verpflichtet  werden.  Die  erhöhte  Luxussteuer ­
  kommt  für  die  Leistungen  des  Privatarchitekten  in
keiner  Form  zur  Anwendung.  Max  Mueller.

Verantwort!.:  Karl  Schüler,  Stuttgart.  Druck:  G.  Stürner,  Waiblingen.
            
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