Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNQ 
Nr. 11/13 
Rundschau. 
2. Abendfortbildungskurs für Bautechniker über 
Kostenberechnung. Die Zentralstelle für Gewerbe und 
Handel beabsichtig, unter der Leitung der Beratungsstelle 
für das Baugewerbe im Monat April 1920 einen 2. Abend 
kurs über Kostenberechnung zu veranstalten, und zwar 
je abends von 7—%10 Uhr am 8., 9., 12., 13., 14., 16., 
19. und 21. April 1920. Der Unterricht wird sich er 
strecken auf die Einleitung in das Kostenberechnen, 
Materialverbrauch und Materialkosten, Zeitaufwand und 
Arbeitslöhne, Geschäftsunkosten und Unternehmergewinn 
über Grab-, Beton-, Maurer-, Eisenbeton-, Zimmer-, 
Gipser-, Bodenbelag-, Dachdecker-, Kanalisations- und 
Maurerarbeiten. — Als Kurslehrer wird ein Bauwerk 
meister, der mit diesem Gebiete besonders vertraut ist, 
tätig sein. — Zu dem Kurse werden geprüfte und unge 
prüfte Bautechniker zugelassen. Das Kursgeld beträgt 
8 Mk. Es ist am Tage des Unterrichtsbeginns im Unter 
richtslokal (Untergeschoß des Ausstellungsgebäudes, Ecke 
Kanzlei- und Schloßstraße) zu bezahlen. — Anmeldungen 
zur Teilnahme an dem Kurs sind unter Angabe von Vor- 
und Zuname, Beruf, Alter, Wohnort und Straße bei der 
Beratungsstelle für das Baugewerbe, Kanzleistraße 34, die 
zu jeder weiteren Auskunft bereit ist, sofort einzureichen. 
Zur Zement-Frage. Bei Bestellungen von „Zement“ 
wird meistens ohne weiteres vorausgestzt, daß es ich um 
„Portlandzement“ oder gleichwertigen „Eisenportland 
zement“ oder „Hochofenzement“ gleicher Güte handelt. 
Diese Annahme trifft leider heute in vielen Fällen nicht 
mehr zu, weil durch die bekannten, selten einwandfreien 
Machenschaften des öfteren minderwertiges Material als 
„Zement“ auftaucht. Es muß daher dringend geraten 
werden, Zement nur unter der Bedingung zu kaufen, daß 
er den deutschen Normen für die Lieferung von Port 
landzement, Eisenportlandzement und Hochofenzement 
entspricht, und müßte solches durch eine Prüfung nach 
gewiesen werden. —f. 
Württemb. Kunstverein Stuttgart. Nachdem die 
„Frühjahrsschau des Stuttgarter Künstlerbundes“ durch 
anderweitige Verwendung des Kunstgebäudes unter 
brochen werden mußte, wird dieselbe über Ostern ver 
längert und ist ab Donnerstag den 25. März wieder zu 
gänglich. 
Vereinsmitteilungen. 
Verein staatlich geprüfter bad. Hochbauwerkmeister. 
Ortsgruppe Karlsruhe. Wir haben auf vielseitigen Wunsch 
unserer Mitglieder unterm 22. Januar dem Ministerium 
des Unterrichts und Kultus Leitsätze um Zulassung der 
Absolventen des Staatstechnikums in den Gewerbelehrer 
dienst vorgelegt und hiermit gleichzeitig Stellung genom 
men zu einer von den Gewerbeschulmännern herausge 
gebenen Denkschrift. Diese behandelt die Reformierung 
der badischen Gewerbeschulen um den Bildungsgang der 
Gewerbelehrer. Nach Ansicht der Gewerbeschulmänner 
ist eine rein akademische Ausbildung der Gewerbelehrer 
das, was seit langem fehlte, und was im demokratischen 
Staat selbstverständliche Notwendigkeit ist. 
Wir, die technisch Erfahrenen, wissen aus unzähligen 
nachweislichen Beipielen, daß nur der Techniker die Tech 
nik, das Gewerbe überhappt lehren kann und ein im Sinne 
der Gewerbeschulmänner hervorgegangener Gewerbe 
lehrer wohl mit den des Gewerbes Kundigen verkehren, 
nicht aber Lehrlingen die theoretische Ausbildung ihres 
Handwerks geben kann. Von dieser Erkenntnis aus 
gehend, dürfte der Absolvent des Staatstechnikums, dem 
man die Gelegenheit gibt, sich in Pädagogik, Gewerbe 
schulpraxis und Gewerbekunde auszubilden, der berufen 
ste Gewerbelehrer werden. 
Diese Gesichtspunkte haben wir dem Ministerium 
klargelegt Und gebeten, man möge uns künftighin den 
Eintritt in den Oewerbelehrerdienst ermöglichen. Den 
württembergischen Kollegen ist schon seit Jahrzehnten 
die Gewerbelehrerlaufbahn offen und es wurden die dort- 
seits gestellten Bedingungen vor kurzem wesentlich er 
leichtert, so daß ein Absolvent der Stuttgarter Bauge 
werbeschule mit guter Abgangsnote nach etwa 1 jährigem 
Studium und bestandener Prüfung als Gewerbelehrer An 
stellung findet. 
Wenn der schöne demokratische Wahlspruch „Freie 
Bahn dem Tüchtigen“ nicht nur leere Worte sind, muß ein 
Weg gefunden werden, auch dem Absolventen des badi 
schen Staatstechnikums zum Weiterkommen Gelegenheit 
zu geben. Soll uns Badenern vorenthalten sein, was die 
Württemberger so lange als selbstverständlich betrachten? 
Wir fordern deshalb die jüngeren Kollegen, die das 
Examen mit guter Abgangsnote bestanden haben, auf, sich 
so bald wie möglich mit einer Anmeldung unter Beilage 
einer Abschrift ihres Examenszeugnisses an den Vorsitzen 
den des Vereins, Herrn Baumeister Frischmuth, Karlsruhe, 
Brahmsstraße 2, zu wenden. 
Die Eingabe selbst wäre an das Ministerium des Un 
terrichts und Kultus zu richten aber an den Kollegen 
Frischmuth zu senden, und es sollte darin gesagt sein, 
daß es dringender Wunsch des Antragstellers sei, in die 
Oewerbelehrerlaufbahn zu kommen und gleichzeitig an 
gefragt werden, in welchen Fächern sich der Antragsteller 
vorzubereiten hätte und wann die diesbezüglichen Vor 
bereitungskurse beginnen. Es ist wünschenswert, daß die 
Eingaben möglichst rasch und zahlreich eingehen, damit 
diese bei den im Gange befindlichen Verhandlungen vor 
gelegt werden können. Jedem jüngeren Kollegen empfeh 
len wir, sich mit dieser Sache zu befassen, umsomehr, als 
uns durch dies Zustandekommen ein neues Arbeitsfeld 
erschlossen wird und durch unsere Mitwirkung an der 
Ausbildung von Lehrlingen manches Nutzbringende ge 
leistet werden kann. Auch ist in heutiger Zeit, wo Ge 
werbe und Industrie darniederliegt, manchem Gelegenheit 
geboten, auf diese Weise unterzukommen. 
Bücher. 
Farben, Farbensehen. Von Karl Hensel, Kgl. 
Baurat, Hildesheim. Mk. 3.—. Kommissionsverlag der 
Franckh’schen Verlagshandlung, Stuttgart. — Die Ergeb 
nisse der wissenschaftlichen Farbenforschung werden in 
diesem Buche den technisch und ästhetisch interessierten 
Kreisen auf eigenartigen, zum Teil völlig neuen Wegen 
dargelegt, wesentliche Gesichtspunkte für Möglichkeiten 
der Malerei werden gegeben und die farbigen Erschei 
nungen der Natur in anschaulicher Form erklärt. 
Fragekasten. 
Anfrage: Ist der Inhaber eines Architekturbüros um 
satzsteuerpflichtig. Die Tätigkeit erstreckt sich nur auf 
die Anfertigung von Eingabe- und Arbeitsplänen, Ueber- 
nahme von Bauleitungen und Erledigung der Abrech 
nungen. U. M. 
Antwort: Die Privatarchitekten sind nunmehr auch 
umsatzsteuerpflichtig, jedoch nur für Arbeiten, die nach 
dem 1. Januar 1920 geleistet werden. Alle Honorare, die 
Leistungen vor diesem Zeitpunkt betreffen, auch wenn sie 
nach dem 1. Januar fällig oder beglichen werden, sind 
umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuer beträgt 1 / % und 
ist die Steuererklärung erstmals im Januar 1921 abzu 
geben. Dadurch, daß der Privatarchitekt nunmehr auch 
umsatzsteuerpflichtig ist, unterliegt er der Steueraufsicht 
und wird nach einer noch zu erwartenden Verordnung 
zur Buchführung verpflichtet werden. Die erhöhte Luxus 
steuer kommt für die Leistungen des Privatarchitekten in 
keiner Form zur Anwendung. Max Mueller. 
Verantwort!.: Karl Schüler, Stuttgart. Druck: G. Stürner, Waiblingen.
	        

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