32
BAUZEITUNQ
Nr. 11/13
Rundschau.
2. Abendfortbildungskurs für Bautechniker über
Kostenberechnung. Die Zentralstelle für Gewerbe und
Handel beabsichtig, unter der Leitung der Beratungsstelle
für das Baugewerbe im Monat April 1920 einen 2. Abendkurs
über Kostenberechnung zu veranstalten, und zwar
je abends von 7—%10 Uhr am 8., 9., 12., 13., 14., 16.,
19. und 21. April 1920. Der Unterricht wird sich erstrecken
auf die Einleitung in das Kostenberechnen,
Materialverbrauch und Materialkosten, Zeitaufwand und
Arbeitslöhne, Geschäftsunkosten und Unternehmergewinn
über Grab-, Beton-, Maurer-, Eisenbeton-, Zimmer-,
Gipser-, Bodenbelag-, Dachdecker-, Kanalisations- und
Maurerarbeiten. — Als Kurslehrer wird ein Bauwerkmeister,
der mit diesem Gebiete besonders vertraut ist,
tätig sein. — Zu dem Kurse werden geprüfte und ungeprüfte
Bautechniker zugelassen. Das Kursgeld beträgt
8 Mk. Es ist am Tage des Unterrichtsbeginns im Unterrichtslokal
(Untergeschoß des Ausstellungsgebäudes, Ecke
Kanzlei- und Schloßstraße) zu bezahlen. — Anmeldungen
zur Teilnahme an dem Kurs sind unter Angabe von Vorund
Zuname, Beruf, Alter, Wohnort und Straße bei der
Beratungsstelle für das Baugewerbe, Kanzleistraße 34, die
zu jeder weiteren Auskunft bereit ist, sofort einzureichen.
Zur Zement-Frage. Bei Bestellungen von „Zement“
wird meistens ohne weiteres vorausgestzt, daß es ich um
„Portlandzement“ oder gleichwertigen „Eisenportlandzement“
oder „Hochofenzement“ gleicher Güte handelt.
Diese Annahme trifft leider heute in vielen Fällen nicht
mehr zu, weil durch die bekannten, selten einwandfreien
Machenschaften des öfteren minderwertiges Material als
„Zement“ auftaucht. Es muß daher dringend geraten
werden, Zement nur unter der Bedingung zu kaufen, daß
er den deutschen Normen für die Lieferung von Portlandzement,
Eisenportlandzement und Hochofenzement
entspricht, und müßte solches durch eine Prüfung nachgewiesen
werden. —f.
Württemb. Kunstverein Stuttgart. Nachdem die
„Frühjahrsschau des Stuttgarter Künstlerbundes“ durch
anderweitige Verwendung des Kunstgebäudes unterbrochen
werden mußte, wird dieselbe über Ostern verlängert
und ist ab Donnerstag den 25. März wieder zugänglich.
Vereinsmitteilungen.
Verein staatlich geprüfter bad. Hochbauwerkmeister.
Ortsgruppe Karlsruhe. Wir haben auf vielseitigen Wunsch
unserer Mitglieder unterm 22. Januar dem Ministerium
des Unterrichts und Kultus Leitsätze um Zulassung der
Absolventen des Staatstechnikums in den Gewerbelehrerdienst
vorgelegt und hiermit gleichzeitig Stellung genommen
zu einer von den Gewerbeschulmännern herausgegebenen
Denkschrift. Diese behandelt die Reformierung
der badischen Gewerbeschulen um den Bildungsgang der
Gewerbelehrer. Nach Ansicht der Gewerbeschulmänner
ist eine rein akademische Ausbildung der Gewerbelehrer
das, was seit langem fehlte, und was im demokratischen
Staat selbstverständliche Notwendigkeit ist.
Wir, die technisch Erfahrenen, wissen aus unzähligen
nachweislichen Beipielen, daß nur der Techniker die Technik,
das Gewerbe überhappt lehren kann und ein im Sinne
der Gewerbeschulmänner hervorgegangener Gewerbelehrer
wohl mit den des Gewerbes Kundigen verkehren,
nicht aber Lehrlingen die theoretische Ausbildung ihres
Handwerks geben kann. Von dieser Erkenntnis ausgehend,
dürfte der Absolvent des Staatstechnikums, dem
man die Gelegenheit gibt, sich in Pädagogik, Gewerbeschulpraxis
und Gewerbekunde auszubilden, der berufenste
Gewerbelehrer werden.
Diese Gesichtspunkte haben wir dem Ministerium
klargelegt Und gebeten, man möge uns künftighin den
Eintritt in den Oewerbelehrerdienst ermöglichen. Den
württembergischen Kollegen ist schon seit Jahrzehnten
die Gewerbelehrerlaufbahn offen und es wurden die dortseits
gestellten Bedingungen vor kurzem wesentlich erleichtert,
so daß ein Absolvent der Stuttgarter Baugewerbeschule
mit guter Abgangsnote nach etwa 1 jährigem
Studium und bestandener Prüfung als Gewerbelehrer Anstellung
findet.
Wenn der schöne demokratische Wahlspruch „Freie
Bahn dem Tüchtigen“ nicht nur leere Worte sind, muß ein
Weg gefunden werden, auch dem Absolventen des badischen
Staatstechnikums zum Weiterkommen Gelegenheit
zu geben. Soll uns Badenern vorenthalten sein, was die
Württemberger so lange als selbstverständlich betrachten?
Wir fordern deshalb die jüngeren Kollegen, die das
Examen mit guter Abgangsnote bestanden haben, auf, sich
so bald wie möglich mit einer Anmeldung unter Beilage
einer Abschrift ihres Examenszeugnisses an den Vorsitzenden
des Vereins, Herrn Baumeister Frischmuth, Karlsruhe,
Brahmsstraße 2, zu wenden.
Die Eingabe selbst wäre an das Ministerium des Unterrichts
und Kultus zu richten aber an den Kollegen
Frischmuth zu senden, und es sollte darin gesagt sein,
daß es dringender Wunsch des Antragstellers sei, in die
Oewerbelehrerlaufbahn zu kommen und gleichzeitig angefragt
werden, in welchen Fächern sich der Antragsteller
vorzubereiten hätte und wann die diesbezüglichen Vorbereitungskurse
beginnen. Es ist wünschenswert, daß die
Eingaben möglichst rasch und zahlreich eingehen, damit
diese bei den im Gange befindlichen Verhandlungen vorgelegt
werden können. Jedem jüngeren Kollegen empfehlen
wir, sich mit dieser Sache zu befassen, umsomehr, als
uns durch dies Zustandekommen ein neues Arbeitsfeld
erschlossen wird und durch unsere Mitwirkung an der
Ausbildung von Lehrlingen manches Nutzbringende geleistet
werden kann. Auch ist in heutiger Zeit, wo Gewerbe
und Industrie darniederliegt, manchem Gelegenheit
geboten, auf diese Weise unterzukommen.
Bücher.
Farben, Farbensehen. Von Karl Hensel, Kgl.
Baurat, Hildesheim. Mk. 3.—. Kommissionsverlag der
Franckh’schen Verlagshandlung, Stuttgart. — Die Ergebnisse
der wissenschaftlichen Farbenforschung werden in
diesem Buche den technisch und ästhetisch interessierten
Kreisen auf eigenartigen, zum Teil völlig neuen Wegen
dargelegt, wesentliche Gesichtspunkte für Möglichkeiten
der Malerei werden gegeben und die farbigen Erscheinungen
der Natur in anschaulicher Form erklärt.
Fragekasten.
Anfrage: Ist der Inhaber eines Architekturbüros umsatzsteuerpflichtig.
Die Tätigkeit erstreckt sich nur auf
die Anfertigung von Eingabe- und Arbeitsplänen, Uebernahme
von Bauleitungen und Erledigung der Abrechnungen.
U. M.
Antwort: Die Privatarchitekten sind nunmehr auch
umsatzsteuerpflichtig, jedoch nur für Arbeiten, die nach
dem 1. Januar 1920 geleistet werden. Alle Honorare, die
Leistungen vor diesem Zeitpunkt betreffen, auch wenn sie
nach dem 1. Januar fällig oder beglichen werden, sind
umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuer beträgt 1 / % und
ist die Steuererklärung erstmals im Januar 1921 abzugeben.
Dadurch, daß der Privatarchitekt nunmehr auch
umsatzsteuerpflichtig ist, unterliegt er der Steueraufsicht
und wird nach einer noch zu erwartenden Verordnung
zur Buchführung verpflichtet werden. Die erhöhte Luxussteuer
kommt für die Leistungen des Privatarchitekten in
keiner Form zur Anwendung. Max Mueller.
Verantwort!.: Karl Schüler, Stuttgart. Druck: G. Stürner, Waiblingen.