I., 15. April 1920.
BAUZE1TUNQ
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eines Rohrbruchschadens und verschiedener Dachschäden
bestand, unbedingt erforderlich gewesen sei. Er wurde
jedoch mit diesen Ausführungen nicht gehört.
Nach den Ausführungsbestiminungen zum Besitz
steuergesetz war zu ermitteln — so führte das Badische
Verwaltungsgericht aus —, welcher Verkaufspreis für das
Grundstück bei dem Zustande zu erzielen war,
in dem es sich am Stichtage befand. Dabei
waren alle Mängel zu berücksichtigen, die an diesem Tage
vorhanden und geeignet waren, die Höhe des Verkaufs
preises zu beeinflussen.
Es bestand an dem Stichtage für den Kläger keine
schuldrechtliche Verpflichtung, die in Frage stehenden
Beiträge zu zahlen; es handelt sich demnach um Beträge,
die damals noch zum Vermögen des Klägers gehörten
und von dem steuerbaren Vermögen nicht abziehbar sind.
Das muß auch dann gelten, wenn die Veranlassung, künf
tig die Ausgaben zu machen, in tatsächlichen Verhält
nissen, die bereits am Stichtage bestanden, begründet war.
Daß am Stichtage bereits eine polizeiliche Auflage be
stand, die die Abänderung des Warenaufzuges zum
Gegenstände hatte, kann keineswegs eine Abzugsfähigkeit
des zur Erfüllung der Auflage vorzusehenden Betrages
begründen, denn sie beweist nur, daß die Abänderung der
Aufzugsanlage auch im öffentlichen Interesse geboten
erschien. (Nachdr. verb.)
Rundschau.
Wohnungsnot und Ausländer. Der deutsche Woh-
nungsausschuß, Berlin, erläßt ein Rundschreiben, in dem
es heißt: Unstreitig hat die Wohnungsnot in Deutsch
land z. Zt. einen derartigen Grad erreicht, daß unbedingt
alle überhaupt nur möglichen Mittel der Abhilfe ange
wandt werden müssen. Um so unverständlicher erscheint
es, daß die Regierung von der Abschiebung der aus
ländischen Zuwanderer aus dem Osten,
die uns hier unsern kostbaren Wohnraum wegnehmen
und auch sonst in keiner Weise als ein erwünschter Zu
wachs zu betrachten sind, noch keinen oder doch nur
ungenügenden Gebrauch gemacht hat. Nach einer Ein
gabe des Wohnungsverbandes Groß-Berlin Ende Januar
sind im letzten Jahre schätzungsweise 70 000 Ausländer
nach Berlin zugezogen. Aber auch aus vielen-anderen
Städten hegen Klagen über großen Andrang solcher Zu
zügler vor. Wir möchten deshalb die Frage erheben,
wie lange noch die Regierung es mit ansehen will,
daß diese Zuwanderer uns hier den Platz wegnehmen,
während für Hunderte und Tausende versetzter Beamter
und für zahllose deutsche Flüchtlingsfamilien kein Unter
kommen zu finden ist? Sollte die eigentliche Ausweisung
tatsächlich undurchführbar sein, so ist um so dringender
die Abschiebung dieser Ausländer in Fremden-Konzen-
trationslager zu fordern, für die die vorhandenen
Barackenlager sehr gut Verwendung finden können.
Jedenfalls darf der so schwer leidenden deutschen Bevöl
kerung der Wohnraum durch diese Fremdlinge unter
keinen Umständen noch länger beschränkt werden, und
es ist endlich Ernst zu machen mit der Abschiebung.
Höchstmieten und Baugewerbe. Das Kartell der bau
gewerblichen Verbände Groß-Berlins wendet sich in einer
Denkschrift an den Minister für Wohlfahrt auf das Ent
schiedenste gegen die Verordnung über Höchstmieten. Die
Denkschrift weist im einzelnen die außerordentlich hohen
Mehraufwendungen nach, welche Verwaltung und Bewirt
schaftung der Wohnhäuser gegenüber 1914 erfordern,
gibt eine Aufstellung über die Entwicklung der für Woh
nungsreparaturen und Instandhaltung von Wohnhäusern
in Betracht kommenden Löhne und Materialien und bringt
eine Reihe von Beispielen, wieviel die landläufig vorkom
menden Reparaturen im Jahre 1914 und wieviel sie im
Jahre 1920 gekostet haben. Angesichts der ungeheuer
lichen Steigerungen sei die Verordnung über Höchst-
mieten nur aus einer ganz verblüffenden Unkenntnis der
tatsächlichen Verhältnisse zu erklären. Sie werde bewir
ken, daß die in jammervollem Zustand befindlichen Wohn
häuser weiter verkommen würden, weil Reparaturen unter
den jetzt gewährten Mieterhöhungen nicht ausgeführt
werden können und sie müsse ferner zur Folge haben,
daß das Baugewerbe die letzte Möglichkeit, sich zu be
tätigen, verlieren und Tausende von Arbeitern der Arbeits
losenunterstützung anheimfallen.
Württ. Kunstverein. Neu ausgestellt: Große
Sammlung Oelgemälde von Ferdinand Herwig, Stuttgart,
G. G. Klemm, München, Walter Laurent, Stuttgart,
Erwin Starker, Stuttgart. Nachlass Oelg. und Zeichnung
von Herrn. Stemmler, Stuttgart. Oelg., Aquarelle u. Rad.
v. Hedw. Trumm-Witzel, Haimhausen. Färb, Holzschnitte
v. E. D. Kinzinger, Stuttgart. Rad. v. Arth. Riedel, Karlsruhe,
Rob. Haag, Biberach. Rad. u. Zeichg. v. K. Stirner, Davos.
Plastiken v. Totila Albert, Charlottenburg.
Stuttgart. Die Amtsbezeichnung „Städtischer Bau
polizeirat“ wurde dem Vorstand des Baupolizeiamts,
Bauinspektor Lohr, verliehen.
Wettbewerb.
Stuttgart. Ausgestaltung und künstlerische Aus
schmückung einer an der Eduard-Pfeiffer-Straße zu schaf
fenden Aussichtsplatte. Dieser vom Verein zur Förderung
der Kunst im Jahr 1914 ausgeschriebene Wettbewerb, des
sen Durchführung der Krieg verhinderte, wird erneut
ausgeschrieben. Wir verweisen auf die Bekanntmachung
im Inseratenteil.
Vereinsmitteilungen.
Württ. Baubeamten-Verein. An s ä m 11 i ch e
Mitglieder! Im Laufe des Monats Mai soll eine
Beirats-Sitzung der Baugewerkschule stattfinden. Be
sondere von uns zu beantragende Wünsche zur Tages
ordnung ersuche ich bis längstens 19. April an
mich einzusenden. H. Burkhardt, Bezbmstr.
Stuttgart, Reuchlinstr. 29.
Württ. Baubeamten-Verein. Einladung zur Ausschuß-
Sitzung und Mitgliederversammlung. Am Samstag, den
8. Mai ds. Js., vormittags 11 Uhr, findet im Gesellschafts
baus „Bauhütte“, Büchsenstraße 53 I in Stuttgart eine
Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung statt:
1) Rechenschaftsbericht d. Js. 1919. 2) Kassenbericht.
3) Voranschlag für das Jahr 1920. 4) Beratung der von
Mitgliedern gestellten Anträge. 5) Stellungnahme zum
Verband techn. Vereine, zum Staatstechniker-Verband und
zum Bauwerkmeisterverein Württembergs. 6) Mitglieder-
Aufnahme und Sonstiges.
Hiezu werden sämtliche Vereinsmitglieder dringend
eingeladen.
Die 2. Jahresausschußsitzung findet — dieser Mitglie
derversammlung vorausgehend — im selben Lokale vor
mittags 10 Uhr statt, wozu gleichfalls frdl. Einladung er
geht. Der Vorstand.
Verein staatl. geprüfter badischer Werkmeister, E. V.,
Karlsruhe. Der Bezirk I veranstaltete infolge der An
wesenheit mehrerer auswärtiger Kollegen (Baukon
trolleure) am 9. März im „Krokodil“ einen Bierabend, der
außerordentlich stark besucht war und gezeigt hat, wie
notwendig es ist, von Zeit zu Zeit Versammlungen abzu
halten. Eine solche wird daher gleich nach Ostern statt
finden und hoffen wir auf eine rege Beteiligung. Näheres
wird noch vorher bekannt gegeben.
Neu beigetreten sind dem Verein sämtliche Kollegen
aus dem letzten Werkmeisterexamen, und zwar die Herren:
Otto Ackermann, Walldürn i. Bd„ Obere Vorstadt 213,
Leo Bähr, Heidelberg, Hildestraße 7.
Wilh. Blau, Bruchsal, Württembergerstraße 79,
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