Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

16 /31. Aug. 1920. 
BAUZEITUNQ 
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5100 Millionen kg gleich 5 100 000 Tonnen zu schätzen. 
Das Ried ist aber höchstens zu einqm Zwanzigstel aus 
gebeutet; es bleiben somit immer noch 4 800 000 Tonnen 
gleich 480 000 Waggons zu 10 Tonnen zur Verfügung. 
Bei einer Förderung von 4000 Waggons jährlich reicht 
somit der Vorrat auf 120 Jahre, bei 7000 Waggons (Be 
darf der Stadt Stuttgart) aber nur 60—65 Jahre. Der 
Torfwert von 1 cbm wurde vor dem Krieg zu 30—50 Pfg., 
im Jahre 1917 zu 1.60 Mark, derzeit bis zu 6 Mark an 
gegeben; man kommt bei letzterer Annahme auf unge 
heure Werte des Rieds. 
Die alljährliche Ausbeutungsfläche von 4000 
Waggons zu 10 Tonnen beträgt durchschnittlich 4—5 ha; 
sie vermindert sich mit der Tiefenmächtigkeit des Torfs. 
Zur Beschaffenheit des Torfs ist anzufügen, daß 
naturgemäß die oberen Schichten den mehr lockeren, hell 
farbigen Torf enthalten, der ein spezifisches Gewicht von 
0,3—0,7 und einen Brennwert von 2500 bis 3000 Kalorien, 
einen Aschenrückstand von 6—10 Prozent hat, deshalb 
mehr als Streutorf zu landwirtschaftlichen Zwecken (als 
Dungstoff) wegen seines bis zu 2 Prozent steigenden Stick 
stoffgehaltes verwendet wird. An Torfstreufabriken be 
finden sich in Wurzach eine größere Anlage in dem dem 
Bahnhof nahegelegenen und mit ihm durch Geleise ver 
bundenen Teil des Rieds mit einem Verschleiß von 2 Mil 
lionen Stück gleich 6000—7000 Zentner Streutorf. Der 
Preis von 1 cbm gleich 10 Körben lockere Streu betrug 
vor dem Krieg 80 Pfg., jetzt 5—10 Mark! Sie wird meist 
der Jauche in deren Behältern zugemischt, aber auch als 
Streumaterial für Pferde- und Viehställe mit Vorteil wegen 
der großen Aufsaugungsfähigkeit benützt. Weitere Torf 
streufabriken befinden sich im Burgermoos- und Arris- 
riedmoos bei Kißlegg, im Wildenried bei Waldsee und im 
Steinhäuser Ried bei Aulendorf. Torfstreu wird auch als 
Isoliermaterial für Eishäuser und dergl., der durch Sieben 
gewonnene staubartige Mull zu medizinischen Zwecken 
verwendet. Auch kommt es vor, daß Torfmull in einfach 
ster Weise als Schnupftabak nach Parfümierung mit Heu- 
blumen-Cumarin benützt wird. Aus langfaserigem Torf 
sind angeblich auch schon dauerhafte Gewebe hergestellt 
worden. j 
Das wertvollste Produkt des Rieds ist aber der mittelst 
Maschinen gewonnene Brenn torf mit einem spez. Ge 
wicht von 0,7—0,9 und einem Brennwert von 3000—5000 
Kalorien; Aschenrückstand 5—10 Prozent. Seine Ver 
wendung unter möglichst großer Nutzwirkung setzt eine 
Anlage von entsprechender Größe des Feuerraums, des 
Rostes und der Feuerzüge voraus; namentlich der Rost 
sollte für ungehinderten Luftzutritt tunlichst große Spal 
ten erhalten, schon wegen des großen Aschengehaltes und 
der Schlacken. Der Torf hat nur kurze Stichflamme, hält 
lange Gluthitze und ist deshalb in hochgelegenen Gegen 
den mit rauhem Klima mit Vorteil für Hausbrand zu ver 
wenden. Torffeuerung für Lokomotiven wurde wegen des 
zu geringen Heizeffektes aufgegeben. Dagegen wird Torf 
für Dampfmaschinen mit entsprechender Kesselheizung 
vielfach und mit Erfolg benützt, auch für Elektrizitäts 
werke. Bei seiner Verwendung werden die Dampfkessel 
gegenüber der Kohlenfeuerung erheblich geschont. Die 
Umsetzung des Heizwertes des Torfs in elektrische Energie 
wird bei Torfrieden eine große Zukunft haben. Das beim 
Verbrennen des Torfes erzeugte Gas wird vielfach zu den 
selben und ähnlichen Zwecken benützt, auch als Leucht 
gas, doch konnte dies nur in wenigen Fällen mit Vorteil 
geschehen. Auch die Chemie befaßt sich in neuerer Zeit 
eingehend m : t der Nutzbarmachung der in der Torfmasse 
enthaltenen Sioffe. So ist versucht worden, aus dem Torf 
wasser oder Torf selbst schwefelsauren Ammoniak, ein 
derzeit wertvolles Düngemittel, zu gewinnen. In der Torf 
industrie wurden Patente in Verwertung des Torfes zu 
Papier-, Gespinst-, Bauzwecken, zur Gewinnung von 
Weingeist, Futtermitteln und dgl. erteilt. (Schluß folgt.) 
Vorzeitige Entlassung eines Angestellten wegen Unfähig 
keit zur Erfüllung seiner Dienstpflichten. 
Der Kläger war von der Beklagten, nachdem sie ihn 
einige Wochen probeweise beschäftigt hatte, als Ober 
ingenieur für fünf Jahre angestellt, aber schon nach Ab 
lauf von zehn Monaten gekündigt worden, mit der Be 
gründung, er habe sich als unfähig erwiesen, die ihm 
übertragene Stellung auszufüllen. Der Ingenieur klagte 
gegen die Firma und beantragte gleichzeitig den Erlaß 
einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung seiner Oe- 
haltsansprüche. Die Beklagte könne sich nicht darauf be 
rufen, so führte der Kläger aus, daß er für die Stellung 
nicht geeignet sei, da s ! e ihn ja vor Abschluß des Ver 
trages, durch den sie ihn, den Kläger, auf fünf Jahre an 
stellte, bereits probeweise als Oberingenieur beschäftigt 
und hinreichend Gelegenheit gehabt habe, sich ein genaues 
Urteil über seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu bilden. 
Indessen hat das Oberlandsgericht Kiel den Antrag des 
Klägers a b g e w i e s e n. Im vorliegenden Verfahren, 
so heißt es in den Gründen, wo es sich um die Sicherung 
des Anspruchs des Klägers durch den Erlaß einer einst 
weiligen Verfügung handelt, kommt nicht ausschlaggebend 
in Frage, inwieweit ein wichtiger Kündigungsgrund be 
reits endgültig bewiesen ist, sondern es fragt sich nur, 
ob die Beklagte einen solchen Kündigungsgrund glaubhaft 
gemacht hat. Das aber ist der Fall. Der Kläger kann sich 
nicht darauf stützen, daß er vor seiner Anstellung probe 
weise bei der Beklagten tätig war. Das würde nur dann 
erheblich sein, wenn sich die Ungeeignetheit des Klägers 
schon während der Probezeit herausgestellt hätte. Nahm 
die Beklagte den Kläger trotz Kenntnis seiner Unfähndkeit 
an, so kann sie ihn allerdings wegen dieser Unfähigkeit 
nicht vorzeitig entlassen. Der hier beweispflichtige Klä 
ger hat aber nicht glaubhaft gemacht, daß diese Unfähig 
keit, dieerja überhauptbestreitet, schon wäh 
rend der Probezeit hervorgetreten sei. Die Beklagte würde 
ja auch keinen Vertrag für fünf Jahre mit dem Kläger ge 
schlossen haben, wenn sie ihm nicht die zur Ausfüllung 
seines Postens erforderlichen Fähigkeiten zugetraut hätte. 
Sie behauptet ja im Gegenteil, daß sich die Ungeeignetheit 
des Klägers erst im längeren Verlaufe seiner Tätigkeit 
herausgestellt habe und daß es ihm nicht gelungen sei, 
sich dasjenige Ansehen bei den ihm unterstellten Ange 
stellten zu verschaffen, dessen ep unbedingt bedurfte, um 
den Posten als leitender Oberingenieur mit einigem Erfolg 
auszufüllen. Aus den Zeugenvernehmungen läßt sich er 
kennen, daß der Kläger, der Stellung, die er übernommen 
hatte, nicht gewachsen war. Ein wichtiger, die vorzeitige 
Aufhebung des Dienst verhältnisses rechtfertigender Grund 
setzt nicht notwendig ein eigenes Verschulden desDienst- 
yerpflichteten voraus. Es reicht aus, daß Tatsachen vor 
liegen, nach denen die weitere Fortsetzung des Dienstver 
hältnisses dem Kündigenden nach verständigem Ermessen 
nicht zugemutet werden kann. In der Unfähigkeit des 
Angestellten, seine Dienste sachgemäß zu erledigen, muß 
ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des § 133 b der 
Gewerbordnung erblickt werden, denn ein unfähiger An 
gestellter auf entscheidendem Posten kann für den Ge 
samtbetrieb der Firma schwere Nachteile herbeiführen. 
Rundschau. 
Der Verband Deutscher Treuhand- und Revisionsge 
sellschaften e. V. Sitz Berlin, wurde mit dem Sitz in Berlin 
gegründet, welcher sich die Wahrung der Interessen der 
Verbandsmitglieder, insbesondere aber auch dem Schutz 
der Bezeichnung „Treuhand“ als Ziel steckt. Er will mög 
lichst alle angesehenen Treuhand- und Revisionsgesell 
schaften zusammenfassen, um in engster Fühlungnahme 
mit Reichs- und Staatsbehörden, Handels-, Handwerks 
und Landwirtschaftskammern, dem wirtschaftlichen Leben 
zu dienen. Das Büro befindet sich Berlin SW. 68, Fried 
richstraße 205.
	        
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