Volltext : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

16  /31.  Aug.  1920.

BAUZEITUNQ

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5100  Millionen  kg  gleich  5  100  000  Tonnen  zu  schätzen.
Das  Ried  ist  aber  höchstens  zu  einqm  Zwanzigstel  ausgebeutet; ­
  es  bleiben  somit  immer  noch  4  800  000  Tonnen
gleich  480  000  Waggons  zu  10  Tonnen  zur  Verfügung.
Bei  einer  Förderung  von  4000  Waggons  jährlich  reicht
somit  der  Vorrat  auf  120  Jahre,  bei  7000  Waggons  (Bedarf ­
  der  Stadt  Stuttgart)  aber  nur  60—65  Jahre.  Der
Torfwert  von  1  cbm  wurde  vor  dem  Krieg  zu  30—50  Pfg.,
im  Jahre  1917  zu  1.60  Mark,  derzeit  bis  zu  6  Mark  angegeben; ­
  man  kommt  bei  letzterer  Annahme  auf  ungeheure ­
  Werte  des  Rieds.
Die  alljährliche  Ausbeutungsfläche  von  4000
Waggons  zu  10  Tonnen  beträgt  durchschnittlich  4—5  ha;
sie  vermindert  sich  mit  der  Tiefenmächtigkeit  des  Torfs.
Zur  Beschaffenheit  des  Torfs  ist  anzufügen,  daß
naturgemäß  die  oberen  Schichten  den  mehr  lockeren,  hellfarbigen ­
  Torf  enthalten,  der  ein  spezifisches  Gewicht  von
0,3—0,7  und  einen  Brennwert  von  2500  bis  3000  Kalorien,
einen  Aschenrückstand  von  6—10  Prozent  hat,  deshalb
mehr  als  Streutorf  zu  landwirtschaftlichen  Zwecken  (als
Dungstoff)  wegen  seines  bis  zu  2  Prozent  steigenden  Stickstoffgehaltes ­
  verwendet  wird.  An  Torfstreufabriken  befinden ­
  sich  in  Wurzach  eine  größere  Anlage  in  dem  dem
Bahnhof  nahegelegenen  und  mit  ihm  durch  Geleise  verbundenen ­
  Teil  des  Rieds  mit  einem  Verschleiß  von  2  Millionen ­
  Stück  gleich  6000—7000  Zentner  Streutorf.  Der
Preis  von  1  cbm  gleich  10  Körben  lockere  Streu  betrug
vor  dem  Krieg  80  Pfg.,  jetzt  5—10  Mark!  Sie  wird  meist
der  Jauche  in  deren  Behältern  zugemischt,  aber  auch  als
Streumaterial  für  Pferde-  und  Viehställe  mit  Vorteil  wegen
der  großen  Aufsaugungsfähigkeit  benützt.  Weitere  Torfstreufabriken ­
  befinden  sich  im  Burgermoos-  und  Arrisriedmoos
  bei  Kißlegg,  im  Wildenried  bei  Waldsee  und  im
Steinhäuser  Ried  bei  Aulendorf.  Torfstreu  wird  auch  als
Isoliermaterial  für  Eishäuser  und  dergl.,  der  durch  Sieben
gewonnene  staubartige  Mull  zu  medizinischen  Zwecken
verwendet.  Auch  kommt  es  vor,  daß  Torfmull  in  einfachster ­
  Weise  als  Schnupftabak  nach  Parfümierung  mit  Heublumen-Cumarin
  benützt  wird.  Aus  langfaserigem  Torf
sind  angeblich  auch  schon  dauerhafte  Gewebe  hergestellt
worden.  j
Das  wertvollste  Produkt  des  Rieds  ist  aber  der  mittelst
Maschinen  gewonnene  Brenn  torf  mit  einem  spez.  Gewicht ­
  von  0,7—0,9  und  einem  Brennwert  von  3000—5000
Kalorien;  Aschenrückstand  5—10  Prozent.  Seine  Verwendung ­
  unter  möglichst  großer  Nutzwirkung  setzt  eine
Anlage  von  entsprechender  Größe  des  Feuerraums,  des
Rostes  und  der  Feuerzüge  voraus;  namentlich  der  Rost
sollte  für  ungehinderten  Luftzutritt  tunlichst  große  Spalten ­
  erhalten,  schon  wegen  des  großen  Aschengehaltes  und
der  Schlacken.  Der  Torf  hat  nur  kurze  Stichflamme,  hält
lange  Gluthitze  und  ist  deshalb  in  hochgelegenen  Gegenden ­
  mit  rauhem  Klima  mit  Vorteil  für  Hausbrand  zu  verwenden. ­
  Torffeuerung  für  Lokomotiven  wurde  wegen  des
zu  geringen  Heizeffektes  aufgegeben.  Dagegen  wird  Torf
für  Dampfmaschinen  mit  entsprechender  Kesselheizung
vielfach  und  mit  Erfolg  benützt,  auch  für  Elektrizitätswerke. ­
  Bei  seiner  Verwendung  werden  die  Dampfkessel
gegenüber  der  Kohlenfeuerung  erheblich  geschont.  Die
Umsetzung  des  Heizwertes  des  Torfs  in  elektrische  Energie
wird  bei  Torfrieden  eine  große  Zukunft  haben.  Das  beim
Verbrennen  des  Torfes  erzeugte  Gas  wird  vielfach  zu  denselben ­
  und  ähnlichen  Zwecken  benützt,  auch  als  Leuchtgas, ­
  doch  konnte  dies  nur  in  wenigen  Fällen  mit  Vorteil
geschehen.  Auch  die  Chemie  befaßt  sich  in  neuerer  Zeit
eingehend  m : t  der  Nutzbarmachung  der  in  der  Torfmasse
enthaltenen  Sioffe.  So  ist  versucht  worden,  aus  dem  Torfwasser ­
  oder  Torf  selbst  schwefelsauren  Ammoniak,  ein
derzeit  wertvolles  Düngemittel,  zu  gewinnen.  In  der  Torfindustrie ­
  wurden  Patente  in  Verwertung  des  Torfes  zu
Papier-,  Gespinst-,  Bauzwecken,  zur  Gewinnung  von
Weingeist,  Futtermitteln  und  dgl.  erteilt.  (Schluß  folgt.)

Vorzeitige  Entlassung  eines  Angestellten  wegen  Unfähigkeit ­
  zur  Erfüllung  seiner  Dienstpflichten.
Der  Kläger  war  von  der  Beklagten,  nachdem  sie  ihn
einige  Wochen  probeweise  beschäftigt  hatte,  als  Oberingenieur ­
  für  fünf  Jahre  angestellt,  aber  schon  nach  Ablauf ­
  von  zehn  Monaten  gekündigt  worden,  mit  der  Begründung, ­
  er  habe  sich  als  unfähig  erwiesen,  die  ihm
übertragene  Stellung  auszufüllen.  Der  Ingenieur  klagte
gegen  die  Firma  und  beantragte  gleichzeitig  den  Erlaß
einer  einstweiligen  Verfügung  zur  Sicherung  seiner  Oehaltsansprüche.
  Die  Beklagte  könne  sich  nicht  darauf  berufen, ­
  so  führte  der  Kläger  aus,  daß  er  für  die  Stellung
nicht  geeignet  sei,  da  s ! e  ihn  ja  vor  Abschluß  des  Vertrages, ­
  durch  den  sie  ihn,  den  Kläger,  auf  fünf  Jahre  anstellte, ­
  bereits  probeweise  als  Oberingenieur  beschäftigt
und  hinreichend  Gelegenheit  gehabt  habe,  sich  ein  genaues
Urteil  über  seine  Kenntnisse  und  Fähigkeiten  zu  bilden.
Indessen  hat  das  Oberlandsgericht  Kiel  den  Antrag  des
Klägers  a  b  g  e  w  i  e  s  e  n.  Im  vorliegenden  Verfahren,
so  heißt  es  in  den  Gründen,  wo  es  sich  um  die  Sicherung
des  Anspruchs  des  Klägers  durch  den  Erlaß  einer  einstweiligen ­
  Verfügung  handelt,  kommt  nicht  ausschlaggebend
in  Frage,  inwieweit  ein  wichtiger  Kündigungsgrund  bereits ­
  endgültig  bewiesen  ist,  sondern  es  fragt  sich  nur,
ob  die  Beklagte  einen  solchen  Kündigungsgrund  glaubhaft
gemacht  hat.  Das  aber  ist  der  Fall.  Der  Kläger  kann  sich
nicht  darauf  stützen,  daß  er  vor  seiner  Anstellung  probeweise ­
  bei  der  Beklagten  tätig  war.  Das  würde  nur  dann
erheblich  sein,  wenn  sich  die  Ungeeignetheit  des  Klägers
schon  während  der  Probezeit  herausgestellt  hätte.  Nahm
die  Beklagte  den  Kläger  trotz  Kenntnis  seiner  Unfähndkeit
an,  so  kann  sie  ihn  allerdings  wegen  dieser  Unfähigkeit
nicht  vorzeitig  entlassen.  Der  hier  beweispflichtige  Kläger ­
  hat  aber  nicht  glaubhaft  gemacht,  daß  diese  Unfähigkeit, ­
  dieerja  überhauptbestreitet,  schon  während ­
  der  Probezeit  hervorgetreten  sei.  Die  Beklagte  würde
ja  auch  keinen  Vertrag  für  fünf  Jahre  mit  dem  Kläger  geschlossen ­
  haben,  wenn  sie  ihm  nicht  die  zur  Ausfüllung
seines  Postens  erforderlichen  Fähigkeiten  zugetraut  hätte.
Sie  behauptet  ja  im  Gegenteil,  daß  sich  die  Ungeeignetheit
des  Klägers  erst  im  längeren  Verlaufe  seiner  Tätigkeit
herausgestellt  habe  und  daß  es  ihm  nicht  gelungen  sei,
sich  dasjenige  Ansehen  bei  den  ihm  unterstellten  Angestellten ­
  zu  verschaffen,  dessen  ep  unbedingt  bedurfte,  um
den  Posten  als  leitender  Oberingenieur  mit  einigem  Erfolg
auszufüllen.  Aus  den  Zeugenvernehmungen  läßt  sich  erkennen, ­
  daß  der  Kläger,  der  Stellung,  die  er  übernommen
hatte,  nicht  gewachsen  war.  Ein  wichtiger,  die  vorzeitige
Aufhebung  des  Dienst  verhältnisses  rechtfertigender  Grund
setzt  nicht  notwendig  ein  eigenes  Verschulden  desDienstyerpflichteten
  voraus.  Es  reicht  aus,  daß  Tatsachen  vorliegen, ­
  nach  denen  die  weitere  Fortsetzung  des  Dienstverhältnisses ­
  dem  Kündigenden  nach  verständigem  Ermessen
nicht  zugemutet  werden  kann.  In  der  Unfähigkeit  des
Angestellten,  seine  Dienste  sachgemäß  zu  erledigen,  muß
ein  wichtiger  Kündigungsgrund  im  Sinne  des  §  133  b  der
Gewerbordnung  erblickt  werden,  denn  ein  unfähiger  Angestellter ­
  auf  entscheidendem  Posten  kann  für  den  Gesamtbetrieb ­
  der  Firma  schwere  Nachteile  herbeiführen.
Rundschau.
Der  Verband  Deutscher  Treuhand-  und  Revisionsgesellschaften ­
  e.  V.  Sitz  Berlin,  wurde  mit  dem  Sitz  in  Berlin
gegründet,  welcher  sich  die  Wahrung  der  Interessen  der
Verbandsmitglieder,  insbesondere  aber  auch  dem  Schutz
der  Bezeichnung  „Treuhand“  als  Ziel  steckt.  Er  will  möglichst ­
  alle  angesehenen  Treuhand-  und  Revisionsgesellschaften ­
  zusammenfassen,  um  in  engster  Fühlungnahme
mit  Reichs-  und  Staatsbehörden,  Handels-,  Handwerksund ­
  Landwirtschaftskammern,  dem  wirtschaftlichen  Leben
zu  dienen.  Das  Büro  befindet  sich  Berlin  SW.  68,  Friedrichstraße ­
  205.
            
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