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I6./30. Sept. 1920.
BAUZEITUNG
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Sicherheit notwendige Maßregel darstellt. Durch das
Zeugnis des Sachverständigen ist glaubhaft gemacht, daß
sich das fragliche Hintergebäude in derart baufälligem
Zustande befand, daß Personen, die sich in dem daran
anstoßenden Garten aufhielten, Gefahr liefen, durch her
abfallende Dachziegel, Steine oder sonstige Gebäudeteile
verletzt zu werden. Der Abbruch ist baupolizeilich offen
bar nur deswegen nicht verlangt worden, weil das Ge
bäude nicht an der Straße liegt.
War der Abbruch darnach gerechtfertigt, so kann der
Hypothekengläubiger auch nicht dagegen Widerspruch
erheben, daß der Eigentümer über das Abbruchsmaterial
verfügt.
Eingenügende Abdeckung eines Lichtschachtcs,
Haftung des Bauausführenden.
Ein Hausbesitzer in Leipzig ließ sein Haus umbauen
und übertrug die Oberleitung dem Architekten N. Zur
Erneuerung eines Eisenrostes, der auf dem Bürgersteig
vor dem Laden über einem Lichtschacht gelegen war,
wurde die Schachtöffnung einstweilig mit einem Holz*
brett überdeckt. Als eine Frau eines Abends beim Vor
übergehen auf das Brett trat, kippte es um; sie geriet mit
dem Fuß in die Oeffnung und brach das Bein. Ihre gegen
den Hausbesitzer sowie gegen den Architekten gerichtete
Schadensersatzklage wurde vom Landgericht Leipzig ab-
.gewiesen, das Sächsische Oberlandesgericht dagegen gab
der Klage gegen den Architekten N. Staat. Das Reichs
gericht wies die Revision des Beklagten zurück und führte
aus: Die Bedeckung des Lichtschachtes mußte wegen des
darüber flutenden starken Verkehrs so ausgeführt und be
aufsichtigt werden, daß jede Gefahr für die Fußgänger
ausgeschlossen war. Der Beklagte hatte sich persönlich
darum zu kümmern, genaue Weisungen zu erteilen, was
zu geschehen hatte, und ihre Befolgung zu überwachen.
Es handelte sich nicht um irgend eine mehr oder weniger
bedeutungslose Einzelheit des Baues, die der Bauführer
selbständig, ohne daß er fortgesetzt kontrolliert wurde,
besorgen konnte, sondern wegen der augenfälligen Ge
fährdung der Vorübergehenden, falls die Abdeckung nicht
untadelhaft hergestellt und in diesem Zustande erhalten
wurde, um eine Angelegenheit von besonderer Wichtig
keit. War der Beklagte wegen des großen Umfanges
seines Geschäftes oder aus anderen Gründen zur Aufsicht
in Person außerstande, so mußte er hierfür einen anderen
geeigneten Fachmann bestellen. Er durfte sich aber sol
cher nicht völlig enthalten und seinem 23jährigen Bau
führer umsoweniger alles überlassen, als der Ersatz des
Eisenrostes lange Zeit in Anspruch nahm. Bei der ge
botenen ordnungsmäßigen Geschäftsführung durfte und
konnte es nicht Vorkommen, daß die gefährliche Ab
deckung drei Tage ohne Nachschau blieb.
Rundschau.
Württemb. Kunstverein Stuttgart. Neu ausgestellt seit
26. September 1Q20: Oelgemälde und Graphik von Leo
Bauer, Stuttgatr, Plastik von Friedrich Thoma, Radie
rungen und Aquarelle von Fr. Rud. Schweimer, München,
Oelgemälde und Zeichnungen von Hans Oaugler, Stutt
gart, Marie Wildt, Stuttgart, Oelgemälde von Ernst Grae-
ser, Stuttgart, Oelgemälde von Rudolf Thost, Stuttgart,
Oelgemälde von M. Lang, M. Bühl, P. O. Groeber, Fr.
Steißlinger, Radierungen von Hans Emil Braun, Kirch-
berg a. jagst, Radierungen von Werner Leonhard, Karls
ruhe in Baden.
Der Innungs-Verband Deutscher Baugewerksmeister
hielt am 15. und. 16, September d. J. in Breslau unter der
Teilnahme von annähernd 300 Vertretern des Baugewer
bes aus allen Gegenden des Reiches seinen 43. V er
bau d s t a g ab. Der langjährige Verbandsvorstand, Ar
chitekt G e s t r i c h (Berlin) leitete die Verhandlungen.
Den Bericht über die Ausführung der Beschlüsse der vor
jährigen Tagung zu Kassel gab Syndikus Schlegel.
Baumeister Kret/schmar (Leipzig) und Zimmer
meister Böge (Hamburg) behandelten das Lehrlings
wesen und stellten für dessen Regelung durch die Innungen
Leitsätze auf, denen die Versammlung zustimmte. DipL-
Ingenieur W e i ß (München) und Justizrat Professor Dr.
C r ü g e r (Berlin) sprachen über die Sozialisierungsfrage
und das Genossenschaftswesen.. Es wurde hierauf noch
eine Entschließung gegen die Sozialisierungsbestre
bungen angenommen und ferner den Innungen empfohlen,
die Frage der Genossenschaftsbildung in ihren Kreisen
einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Für die Bil
dung von eigenen Haftpflichtversicherungsanstalten bei
den Baugewerksberufsgenossenschaften traten Architekt
M ü 11 e r (Stettin) und Architekt Scher m er (Hanno
ver) unter großem Beifall der Versammlung ein Für die
Regelung der Baumeister-Berufsbezeichnung wurden nach
dem Vorschläge von Baumeister C a p p i u s (Essen) eine
Reihe/on Leitsätzen angenommen. Dem vom Vorstande
vorgeschlagenen Anschluß für das Schiedsgerichtswesen
stimmte die Versammlung zu, ebenso den Anregungen
von Architekt B e r e n d t (Bremen) und Baumeister K i r-
s t e n (Dresden) auf Herbeiführung engerer Beziehungen
mit dem B. D. A. Hierfür wurde eine besondere Kom
mission eingesetzt, nachdem Professor Strauraer (Ber
lin) namens des Architektenbundes seine Befriedigung
über die eingeleitete Gemeinschaftsarbeit Ausdruck ge
geben hatte. Die schon seit mehreren Jahren vom In
nungsverband angeregte planmäßige Forschungsarbeit
auf dem Gebiete des wirtschaftlichen Baubetriebes wird
nunmehr von der ins Leben gerufenen Forschungsgesell
schaft, für die Dr. Günther (Berlin) sprach, nachdrück
lich betrieben werden. Weiterhin wurden Bauschulfragen
behandelt durch Regierungsbaumeister Wolfram (Bres
lau) und Fragen des Deukmaipflegeschutzes durch xMau-
rermeister Hirschberg (Neuruppin). Ueber die Re
vision der Gebührenordnung des Innungsverbandes be
richteten Ratszimmermeister Weise (Berlin) und Mau
rermeister Zimmermann (Kattowitz). Den Beschluß
der umfangreichen Verhandlungen machten geschäftliche
Vorlagen verschiedener Art. Bemerkenswert ist daraus
der Bericht über die „Feierabend- und Bernhard Felisch-
Stiftung", deren Vermögen jetzt über 120 000 Mark be
trägt. Der geschäftsführende Ausschuß des Verbandes
wurde einstimmig wieder gewählt, als dessen neue Mit
glieder wurden außerdem noch bestimmt, Ratszimmer
meister V o r p a h 1 (Berlin) und Obermeister Lehmann
(Hannover). Als Ort der nächstjährigen Tagung wählte
die Versammlung München. Mit dem Verbandslag wa
ren eine Reihe \on Veranstaltungen der Breslauer Fach
genossen verknüpft, die allen Teilnehmern großen Genuß
und Belehrung bereiteten. Mit besonderer Befriedigung
wurde entgegen genommen der Vortrag und die kunst-
geschichtlichen Führungen von Universitätsprofessor
P a t z a k (Breslau) und das überaus eindrucksvolle Or
gelkonzert, umrahmt von Oesangsvorträgen, unter der
gewaltigen Kuppel der Jahrhunderthalle. Ein gemein
sames großes Festmahl und eine spätere Fahrt nach Frei
burg, Fürstenstein und Salzbrunn beschloß die in jeder
Beziehung ausgezeichnet verlaufene Tagung, die einen
erneuten Beweis für das bedeutsame Wirken des Innungs
verbandes in allen sozialen und technischen Fragen des
deutschen Bauhandwerkes abgelegt hat.
Braunkohlen-Vorkommen bei Isny? Eine Tageszei
tung berichtete, daß, wie man höre, die Bohrungen am
Menelzhoferberg bei Isny das Vorhandensein einer abbau
würdigen Kohlenschichte ergeben hätten. Es solle nun
die Eröffnung des bergmännischen Betriebes in sichere
Aussicht genommen werden. — Von berufener Seite
wurde uns, an sich recht bedauerlich, so gut wie das Ge-