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BAUZEITUNO
Nr. 37/39
genteü bestätigt, indem die vorgenommenen Bohrversuche
nur eine geringe Mächtigkeit von Kohlen ergeben hätten.
Weitere Versuche sollen zwar gemacht werden. Sehr
fraglich sei es, ob dem Unternehmen Erfolge beschieden
sein werden, jedenfalls verspreche man sich in- Isny wenig
v;m der Sache.
Ulm. In der am 21. September abgehaltenen, von Architekt
Wörner (Ulm) geleiteten außerordentlichen Tagung
des Landesverbandes württ. Haus- und Grundbesitzervereine
wurden nach den Vorschlägen des Justizrats Dr.
Baumert (Spandau) folgende Richtlinien zum Entwurf
eines Mietsteuergesetzes einstimmig beschlossen; „Finden
Fall, daß der Reichstag eine Mietsteuer beschließen
sollte, wird gefordert: 1. Die Erhebung einer Mietsteuer
soll nur erfolgen, wenn gleichzeitig die zur Deckung det
mit dem Hausbesitz verbundenen Lasten und Kosten einschließlich
der Verzinsung des im Hause ruhenden Eigenkapitals
erforderliche angemessene Miete gewährleistet ist.
2. An der Behebung der Wohnungsnot und der Wiederbelebung
der Bautätigkeit durch Beschaffung der erforderlichen
Mittel zur Deckung der Baukosten über Teuerung
ist Stadt und Land gleich beteiligt. Erfolgt die Aufbringung
dieser Mittel durch die Mietsteuer, so ist eine
gleichmäßige Heranziehung der städtischen und ländlichen
Bevölkerung durch eine entsprechende Veranlagung
sicher zu stellen. 3. Die Verpflichtung des Vermieters bei
der Veranlagung der Mietsteuer darf nicht weiter gehen,
als zur Abgabe der pflichtmäßigen Erklärung hinsichtlich
des Mietwertes am maßgebenden Stichtag. Die Veranlagung
und Einhebung der Mietsteuer ist Sache der Finanzänder.
Unter keinen Umständen darf der Vermieter
zum Abgabeschuldner erklärt werden. 4. Die Verwendung
des Steueraufkommens durch die Länder und Gemeinden
ist zweckmäßig im Gesetz oder in gleichzeitig
mit dem Gesetz zu veröffentlichenden VollzUgsvorschnften
des Reiches klar zum Ausdruck zu bringen; andernfalls
sind die Landeszeniralbehörden zur Festlegung allgemeiner
Grundsätze über die Verwendung der Abgabe
zu verpflichten. 5. Die im Gesetz vorgesehenen Steuererleichterungen
sollen nicht so weit gehen, daß aus der
Zwecksteuer eine Aufwandssteuer wird. Die Steuererleichterungen
dürfen im Interesse einer gleichheitlichen
Steuerheranziehung von den Ländern und Gemeinden
nicht abgeändert werden. 6. Befreit von der Abgabe
müssen die ohne Baugeldzuschuß errichteten Neubauten
werden. 7. Die Baugeldzuschüsse sind auch dem privaten
Hausbau zugänglich zu machen.“ In Sachen der Mieteinigungsämter
wurde verlangt, daß man gegen die Entscheidungen
künftig Berufung müsse einlegen können und
daß diese Aemter den Amtsgerichten zu unterstellen seien.
Ueber die Wohnungsämter sprach sich Ministerialrat Dr.
Neuschier dahin aus, daß dieselben nicht befugt seien,
eine bestimmte Person gegen den Willen des Vermieters
eine Wohnung zuzusprechen, vielmehr müsse dem Vermieter
eine Auswahl gelassen werden. Auch bestehe für
den Vermieter kein Zwang, mit einem ihm zugewiesenen
Mieter einen Vertrag abzuschlicßen.
Vereinsmitteüungen.
Verein der Bauamtswerkmeister und Bauwerkmeister
bei der Finanzverwaltung. Unsere Mitglieder sind inzwischen
in den Besitz einer Abschrift unserer neuesten
Eingabe an das Finanzministerium in Bezug auf die Besoldungsordnung
gelangt und werden daraus ersehen
haben, daß von der Vereinsleitung alles geschieht, um
die Gleichberechtigung des Technikers mit dem Verwaltungsbeamten
zu erlangen. In der Diätenfrage ist leider
immer noch keine Entscheidung getroffen. Wohl sind
durch Regierungsblatt für sämtliche Beamte die Diäten
neu geregelt, doch sind die Sonderverfügungen für mittlere
Techniker darin nicht aufgehoben, so daß wir noch
nicht in den Genuß der neuen Diäten gelangen. Der Kampf
hierüber, daß wir in dieser Frage endlich auch einmal
als vollwertige Beamte angesehen werden, wird zurzeit
erst geführt und wird es wohl Ende Oktober werden, bis
eine Entscheidung getroffen ist. Wir bitten unsere Mitglieder,
daß sie uns dadurch unterstützen, daß sie mit
ihren Abgeordneten Rücksprache nehmen.
Bücher.
Lehrbuch des Hochbaues. Herausgegeben von Karl Esselborn.
In zwei Bänden, 2. stark vermehrte Auflage.
Leipzig 1913 und 1920. Wilhelm Engelmann. I. Band:
Steinkonstruktionen und Grundbau. Holzkonstruktionen.
Eisenkonstruktionen. Eisenbetonkonstruktionen.
Veranschlagen. Beleuchungs-, Heizungs- und andere
Anlagen. Die Besprechung hierüber ist erschienen im
Zentralblatt der Bäuverwaltung 1913 Nr. 65 S. 449.
Der II. Band: Die Elemente der Baukunst. Bauformenlehre.
Der Gewölbebau. Decke und Dach. Das Ornament.
Der Wohnbau. Die Innenarchitektur. Das
deutsche Wohnhaus. Oeffentliche Bauten. Bearbeitet
von Josef Durm. XL und 754 Seiten, Großoktav mit
2641 Abbildungen und ausführlichem Sachregister.
Preis geh. 50 Mk„ geb. 58 Mk. (dazu 50 Prozent Verlegerteuerungszuschlag).
Diese Abbildungen, sie haben es dem Berichterstatter
angetan, daß er sich von ihnen kaum trennen konnte, daß
ihr lieblicher Reiz ihn begleiten wird, solange er wird
denken können. Welch glückliche Hand und Schönheitssinn
der 81jährige Verfasser sein eigen nannte, bis ihn
am 3. April 1919 der Tod heimholte. Und glücklich und
beneidenswert der Jünger, der sich an der Hand eines
solchen Meisters der Formen leiten läßt, der in den Geist
eindringen kann, der aus den Abbildungen undi den philosophischen
Begleitworten atmet. Nur einiges sei aus dem
Schatzkästlein hervorgezogen. Auf Seite 37 der Palast
von Saigon, über dem em förmlicher Hauch orientalischer
Ruhe und Ueppigkeit gebreitet scheint, auf Seite 120 das
Antenkapitelle des Tempels in Prästum, ein Vorbild aus
grauer Vorzeit für alte Geschlechter der Erde, und mit
einer Sorgfalt und Liebe von der gesegneten Hand Durms
gezeichnet, die den Leser erstaunen macht. Auf S. 365
sind es die Handzeichnungen für die Blattformen der Victoria
regia und die Detaillierung des Nervengerüstes, dem
Kunstjünger empfehlend dargestellt für Tragbalken und
tragende Decken. Aber nicht nur das Schöne hat Durm
aus der Antika, verzeichnet mit Meisteraugen die verborgenen
Führungen der Heizkanäle in römischen Häusern,
wo mittelst Steinplatten und Hohlziegeln auf S. 428 alle
Wärme der damaligen Holzkohlen zum behaglichen Wohnen
mit erwärmten Fußböden und Seitenwänden nutzbar
entzogen wurde, -- während wir Bedauernswerten unseren
größten Reichtum an Holz und Kohle auf dem kürzesten
Weg vom Ofen und Herd durch den Schornstein
in die Küfte gejagt haben und nur einen sehr bescheidenen
Teil von Wärme fürs Haus zurückbehalten. Diese
vortrefflichen Handskizzen sollten unseren Wärmeingenieuren
sehr willkommene Vorbilder sein. — Ein anderes
Gebiet, für Schulen und Theater höchst wichtig, wird
auf S. 676 bereichert durch Darstellung der Bernoullischen
Kurven, deren Entstehung zeigt, wie bei amphitheatralischem
Aufbau der Siizbänke kein Vordermann den
Hintermann stört im geradlinigen Hinblick auf den Vortragenden.
Zum Schlüsse sei nur noch hingewiesen auf
den überraschend wohltuenden Unterschied der warmen,
das Künstlerempfinden zeigenden Handskizzen an dem
Schlößchen auf S. 509 gegenüber der kalten modernem
Photographie S. 508, die nahezu das gleiche Objekt zeigt,
aber weder die Seele des Bildners noch die des Erbauers
verrät. -
Dieser Nummer liegt J e Son'c behage der Fi ina
Steegmüller & Söhne, Stuttgart, über Holzstabgewebe bei.