Volltext : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNO

Nr.  37/39

genteü  bestätigt,  indem  die  vorgenommenen  Bohrversuche
nur  eine  geringe  Mächtigkeit  von  Kohlen  ergeben  hätten.
Weitere  Versuche  sollen  zwar  gemacht  werden.  Sehr
fraglich  sei  es,  ob  dem  Unternehmen  Erfolge  beschieden
sein  werden,  jedenfalls  verspreche  man  sich  in-  Isny  wenig
v;m  der  Sache.
Ulm.  In  der  am  21.  September  abgehaltenen,  von  Architekt ­
  Wörner  (Ulm)  geleiteten  außerordentlichen  Tagung
des  Landesverbandes  württ.  Haus-  und  Grundbesitzervereine
  wurden  nach  den  Vorschlägen  des  Justizrats  Dr.
Baumert  (Spandau)  folgende  Richtlinien  zum  Entwurf
eines  Mietsteuergesetzes  einstimmig  beschlossen;  „Finden ­
  Fall,  daß  der  Reichstag  eine  Mietsteuer  beschließen
sollte,  wird  gefordert:  1.  Die  Erhebung  einer  Mietsteuer
soll  nur  erfolgen,  wenn  gleichzeitig  die  zur  Deckung  det
mit  dem  Hausbesitz  verbundenen  Lasten  und  Kosten  einschließlich ­
  der  Verzinsung  des  im  Hause  ruhenden  Eigenkapitals ­
  erforderliche  angemessene  Miete  gewährleistet  ist.
2.  An  der  Behebung  der  Wohnungsnot  und  der  Wiederbelebung ­
  der  Bautätigkeit  durch  Beschaffung  der  erforderlichen ­
  Mittel  zur  Deckung  der  Baukosten  über  Teuerung ­
  ist  Stadt  und  Land  gleich  beteiligt.  Erfolgt  die  Aufbringung ­
  dieser  Mittel  durch  die  Mietsteuer,  so  ist  eine
gleichmäßige  Heranziehung  der  städtischen  und  ländlichen ­
  Bevölkerung  durch  eine  entsprechende  Veranlagung
sicher  zu  stellen.  3.  Die  Verpflichtung  des  Vermieters  bei
der  Veranlagung  der  Mietsteuer  darf  nicht  weiter  gehen,
als  zur  Abgabe  der  pflichtmäßigen  Erklärung  hinsichtlich
des  Mietwertes  am  maßgebenden  Stichtag.  Die  Veranlagung ­
  und  Einhebung  der  Mietsteuer  ist  Sache  der  Finanzänder. ­
  Unter  keinen  Umständen  darf  der  Vermieter
zum  Abgabeschuldner  erklärt  werden.  4.  Die  Verwendung ­
  des  Steueraufkommens  durch  die  Länder  und  Gemeinden ­
  ist  zweckmäßig  im  Gesetz  oder  in  gleichzeitig
mit  dem  Gesetz  zu  veröffentlichenden  VollzUgsvorschnften
  des  Reiches  klar  zum  Ausdruck  zu  bringen;  andernfalls ­
  sind  die  Landeszeniralbehörden  zur  Festlegung  allgemeiner ­
  Grundsätze  über  die  Verwendung  der  Abgabe
zu  verpflichten.  5.  Die  im  Gesetz  vorgesehenen  Steuererleichterungen ­
  sollen  nicht  so  weit  gehen,  daß  aus  der
Zwecksteuer  eine  Aufwandssteuer  wird.  Die  Steuererleichterungen ­
  dürfen  im  Interesse  einer  gleichheitlichen
Steuerheranziehung  von  den  Ländern  und  Gemeinden
nicht  abgeändert  werden.  6.  Befreit  von  der  Abgabe
müssen  die  ohne  Baugeldzuschuß  errichteten  Neubauten
werden.  7.  Die  Baugeldzuschüsse  sind  auch  dem  privaten ­
  Hausbau  zugänglich  zu  machen.“  In  Sachen  der  Mieteinigungsämter ­
  wurde  verlangt,  daß  man  gegen  die  Entscheidungen ­
  künftig  Berufung  müsse  einlegen  können  und
daß  diese  Aemter  den  Amtsgerichten  zu  unterstellen  seien.
Ueber  die  Wohnungsämter  sprach  sich  Ministerialrat  Dr.
Neuschier  dahin  aus,  daß  dieselben  nicht  befugt  seien,
eine  bestimmte  Person  gegen  den  Willen  des  Vermieters
eine  Wohnung  zuzusprechen,  vielmehr  müsse  dem  Vermieter ­
  eine  Auswahl  gelassen  werden.  Auch  bestehe  für
den  Vermieter  kein  Zwang,  mit  einem  ihm  zugewiesenen
Mieter  einen  Vertrag  abzuschlicßen.
Vereinsmitteüungen.
Verein  der  Bauamtswerkmeister  und  Bauwerkmeister
bei  der  Finanzverwaltung.  Unsere  Mitglieder  sind  inzwischen ­
  in  den  Besitz  einer  Abschrift  unserer  neuesten
Eingabe  an  das  Finanzministerium  in  Bezug  auf  die  Besoldungsordnung ­
  gelangt  und  werden  daraus  ersehen
haben,  daß  von  der  Vereinsleitung  alles  geschieht,  um
die  Gleichberechtigung  des  Technikers  mit  dem  Verwaltungsbeamten ­
  zu  erlangen.  In  der  Diätenfrage  ist  leider
immer  noch  keine  Entscheidung  getroffen.  Wohl  sind
durch  Regierungsblatt  für  sämtliche  Beamte  die  Diäten
neu  geregelt,  doch  sind  die  Sonderverfügungen  für  mittlere ­
  Techniker  darin  nicht  aufgehoben,  so  daß  wir  noch
nicht  in  den  Genuß  der  neuen  Diäten  gelangen.  Der  Kampf

hierüber,  daß  wir  in  dieser  Frage  endlich  auch  einmal
als  vollwertige  Beamte  angesehen  werden,  wird  zurzeit
erst  geführt  und  wird  es  wohl  Ende  Oktober  werden,  bis
eine  Entscheidung  getroffen  ist.  Wir  bitten  unsere  Mitglieder, ­
  daß  sie  uns  dadurch  unterstützen,  daß  sie  mit
ihren  Abgeordneten  Rücksprache  nehmen.
Bücher.
Lehrbuch  des  Hochbaues.  Herausgegeben  von  Karl  Esselborn.
  In  zwei  Bänden,  2.  stark  vermehrte  Auflage.
Leipzig  1913  und  1920.  Wilhelm  Engelmann.  I.  Band:
Steinkonstruktionen  und  Grundbau.  Holzkonstruktionen. ­
  Eisenkonstruktionen.  Eisenbetonkonstruktionen.
Veranschlagen.  Beleuchungs-,  Heizungs-  und  andere
Anlagen.  Die  Besprechung  hierüber  ist  erschienen  im
Zentralblatt  der  Bäuverwaltung  1913  Nr.  65  S.  449.
Der  II.  Band:  Die  Elemente  der  Baukunst.  Bauformenlehre. ­
  Der  Gewölbebau.  Decke  und  Dach.  Das  Ornament. ­
  Der  Wohnbau.  Die  Innenarchitektur.  Das
deutsche  Wohnhaus.  Oeffentliche  Bauten.  Bearbeitet
von  Josef  Durm.  XL  und  754  Seiten,  Großoktav  mit
2641  Abbildungen  und  ausführlichem  Sachregister.
Preis  geh.  50  Mk„  geb.  58  Mk.  (dazu  50  Prozent  Verlegerteuerungszuschlag). ­

Diese  Abbildungen,  sie  haben  es  dem  Berichterstatter
angetan,  daß  er  sich  von  ihnen  kaum  trennen  konnte,  daß
ihr  lieblicher  Reiz  ihn  begleiten  wird,  solange  er  wird
denken  können.  Welch  glückliche  Hand  und  Schönheitssinn ­
  der  81jährige  Verfasser  sein  eigen  nannte,  bis  ihn
am  3.  April  1919  der  Tod  heimholte.  Und  glücklich  und
beneidenswert  der  Jünger,  der  sich  an  der  Hand  eines
solchen  Meisters  der  Formen  leiten  läßt,  der  in  den  Geist
eindringen  kann,  der  aus  den  Abbildungen  undi  den  philosophischen ­
  Begleitworten  atmet.  Nur  einiges  sei  aus  dem
Schatzkästlein  hervorgezogen.  Auf  Seite  37  der  Palast
von  Saigon,  über  dem  em  förmlicher  Hauch  orientalischer
Ruhe  und  Ueppigkeit  gebreitet  scheint,  auf  Seite  120  das
Antenkapitelle  des  Tempels  in  Prästum,  ein  Vorbild  aus
grauer  Vorzeit  für  alte  Geschlechter  der  Erde,  und  mit
einer  Sorgfalt  und  Liebe  von  der  gesegneten  Hand  Durms
gezeichnet,  die  den  Leser  erstaunen  macht.  Auf  S.  365
sind  es  die  Handzeichnungen  für  die  Blattformen  der  Victoria ­
  regia  und  die  Detaillierung  des  Nervengerüstes,  dem
Kunstjünger  empfehlend  dargestellt  für  Tragbalken  und
tragende  Decken.  Aber  nicht  nur  das  Schöne  hat  Durm
aus  der  Antika,  verzeichnet  mit  Meisteraugen  die  verborgenen ­
  Führungen  der  Heizkanäle  in  römischen  Häusern,
wo  mittelst  Steinplatten  und  Hohlziegeln  auf  S.  428  alle
Wärme  der  damaligen  Holzkohlen  zum  behaglichen  Wohnen ­
  mit  erwärmten  Fußböden  und  Seitenwänden  nutzbar
entzogen  wurde,  --  während  wir  Bedauernswerten  unseren ­
  größten  Reichtum  an  Holz  und  Kohle  auf  dem  kürzesten ­
  Weg  vom  Ofen  und  Herd  durch  den  Schornstein
in  die  Küfte  gejagt  haben  und  nur  einen  sehr  bescheidenen ­
  Teil  von  Wärme  fürs  Haus  zurückbehalten.  Diese
vortrefflichen  Handskizzen  sollten  unseren  Wärmeingenieuren ­
  sehr  willkommene  Vorbilder  sein.  —  Ein  anderes
Gebiet,  für  Schulen  und  Theater  höchst  wichtig,  wird
auf  S.  676  bereichert  durch  Darstellung  der  Bernoullischen
  Kurven,  deren  Entstehung  zeigt,  wie  bei  amphitheatralischem ­
  Aufbau  der  Siizbänke  kein  Vordermann  den
Hintermann  stört  im  geradlinigen  Hinblick  auf  den  Vortragenden. ­
  Zum  Schlüsse  sei  nur  noch  hingewiesen  auf
den  überraschend  wohltuenden  Unterschied  der  warmen,
das  Künstlerempfinden  zeigenden  Handskizzen  an  dem
Schlößchen  auf  S.  509  gegenüber  der  kalten  modernem
Photographie  S.  508,  die  nahezu  das  gleiche  Objekt  zeigt,
aber  weder  die  Seele  des  Bildners  noch  die  des  Erbauers
verrät.  -

Dieser  Nummer  liegt  J  e  Son'c  behage  der  Fi  ina
Steegmüller  &  Söhne,  Stuttgart,  über  Holzstabgewebe  bei.
            
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