Volltext : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNO

Nr.  40,41

Doppelwohnhaus
mit  angebautem  Stall.
Architekt  B.D.A.  Alfred  Kraemer
Ulm  a.  D.  und  Osterode  (Ostpr.)

Bezirksbaukontrolleur  in  Karlsruhe,  Gutenbergplatz  2,  zu
bekommen.
Bezirk  III.  Am  4.  Oktober  d.  J.  fand  im  „Prinz  Karl“
eine  Monatsversammlung  statt.  Dieselbe  war  äußerst
schwach  von  nur  25  Mitgliedern  besucht  und  bittet  daher
der  Bezirksvorstand  künftighin  die  Kollegen  um  zahlreichere ­
  Beteiligung.  Die  Monatsversammlungen  finden
regelmäßig  am  ersten  Montag  jeden  Monats  im  Restaurant ­
  „Prinz  Karl“,  Ecke  Zirkel-  und  Lammstraße,  statt.
Herr  Kollege  Leber  begrüßte  die  Anwesenden  und  eröffnete
  die  Versammlung.  Zunächst  ergriff  der  1.  Vorstand,
Herr  Frischmuth,  das  Wort,  um  über  die  letzten  Vorgänge
im  Verein  Bericht  zu  erstatten.  So  haben  u.  a.  in  den
letzten  Tagen  Verhandlungen  mit  dem  Geschäftsführer  des
Württ.  Baumeistervereins  stattgefunden,  mit  dem  Ergebnis, ­
  daß  in  Zukunft  beide  Vereine  sich  in  wichtigen  Standesfragen ­
  enger  zusammenschließen  und  miteinander  arbeiten. ­
  In  der  Aussprache  wurde  dies  auch  von  den  Anwesenden ­
  gutgeheißen  und  machte  hier  Herr  Kollege
Fritschi  die  Mitteilung,  daß  z.  Z.  schon  859  Anmeldungen
für  das  neue  Schuljahr  im  Staatstechnikum  vorliegen.  Kollege ­
  Frischmuth  antwortete  darauf,  daß  bereits  schon  eine
Eingabe  an  das  Ministerium  unterwegs  sei,  in  welcher
schärfere  Bedingungen  für  die  Aufnahmeprüfung  verlangt
werden.  Herr  Kollege  Brockenauer  machte  kurze  Ausführungen ­
  über  das  Besoldungsdienstalter  der  Techniker
im  Landesdienst.  Hier  zeigte  sich,  daß  der  Techniker  geradezu ­
  kläglich  abgeschnitten  hat.  Bei  der  Eisenbahnverwaltung ­
  ist  hier  für  die  Techniker  ein  besseres  Ergebnis
erzielt  worden.  Jedoch  auch  nur  durch  tatkräftige  Mitarbeit ­
  von  unseren  dortigen  Kollegen.  Zum  Schlüsse
nahm  noch  der  Schriftführer  Herr  Schücker  das  Wort,  um
über  eine  an  demselben  Tag  stattgefundene  Sitzung  der
„Vereinigung  techn.  Vereine“  zu  berichten.  Wie  aus  seinen ­
  Ausführungen  hervorging,  ist  ein  Zusammenschluß
aller  technischer  Vereine  in  eine  technische  Reichsgewerkschaft ­
  im  Entstehen  begriffen.  Von  den  süddeutschen
Staaten  ist  Bayern  mit  rund  19  000  Mitgliedern  bereits
dieser  Gewerkschaft  beigetreten,  Württemberg  steht  vor
dem  Abschluß,  und  er  hoffe,  daß  auch  bald  Baden  mit
seinen  3000  Mitgliedern  sich  entschließen  werde,  dieser
n

Gewerkschaft  sich  anzuschließen.  Hierdurch  würde  der
Techniker  im  Wirtschaftskampfe  eine  ganz  andere  Stoßkraft ­
  bekommen  wie  bisher,  was  nur  zum  Nutzen  unseres
Vaterlandes  sein  könnte.  Nach  einer  Einladung  des  Kollegen ­
  Biesdoif  nach  Rastatt,  zwecks  Besichtigung  seiner
dort  ausgeführten  Lehmhausbauten,  schloß  der  Vorsitzende ­
  mit  einem  Dankwort  an  die  Redner  des  Abends
die  Versammlung.
Die  staatliche  Baukontrolleurstelle  Engen
wird  zur  Besetzung  auf  1.  Januar  1921  in  den  nächsten
Tagen  ausgeschrieben.  Wir  verweisen  auf  die  diesbezüglichen ­
  Ausschreibungen  in  den  Tagesblättern  des
Amtsbezirks  und  in  der  Karlsruher  Zeitung.
Briefkasten.
Anfrage:  Im  Oktober  1918  hat  sich  ein  Unternehmer
laut  Bauvertrag  verpflichtet,  u.  a.  auch  5000  Mark  Kriegsanleihe ­
  zu  98  Prozent  als  Zahlung  anzunehmen.  Da  nun
der  Kurs  für  Kriegsanleihen  erheblich  gefallen  ist,  weigert
sich  der  Unternehmer,  den  Verlust  von  zirka  1150  Mark
zu  tragen.  Wie  ist  nun  in  diesem  Fall  der  rechtliche
Standpunkt?  Sch.  M.
Antwort:  Der  Unternehmer  ist  verpflichtet,  die  Kriegsanleihe ­
  zu  dem  im  Bauvertrag  vereinbarten  Kurs  von
98  Prozent  in  Zahlung  zu  nehmen.  Er  mußte  damit  rechnen, ­
  daß  der  Kurs  dieses  Wertpapiers,  wie  der  jedes  anderen ­
  an  der  Börse  notierten  Papieres  Schwankungen
unterliegt,  und  hat  sich,  indem  er  sich  auf  die  Verrechnung
zu  einem  bestimmt  vereinbarten  Kurse  einließ,  jeden  Einwandes
  aus  dem  Fallen  des  Kurses  begeben,  wie  er  ja
auch  den  Kursverlust  zu  tragen  hätte,  wenn  er  das  Wertpapier ­
  zu  dem  damals  weit  höheren  Kurs  als  dem  heutigen
bei  der  Bank  gekauft  hätte.  Anders  wäre  es  zu  beurteilen,
wenn  Zahlungsverzug  von  Seiten  des  Bauherrn  oder  eine
vom  Bauherrn  verschuldete  Verzögerung  der  Bauausführung ­
  vorläge  und  infolge  dises  Umstandes  ein  Kursverlust
für  den  Zahlungsempfänger  eingetreten  wäre.  R.  X.

Der  heutigen  Auflage  liegt  eine  Beilage  der  Firma
Hutten,  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  10,  bei.
            
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