Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

1./15. Mai 1919. 
BAUZEITUNG 
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Federstrich aufs Spiel setzen, nur eine ganz ungenügende 
Vorstellung machen könnten. Bezeichnend für die leicht 
fertige Arbeit der Sozialisierungskommission sei, daß sie 
beispielsweise den Kleinwohnungsbau in das Rahmenge 
setz in der geschehenen Fassung aufgenoramen habe, ob 
gleich die wenigen praktischen Kommunalpolitiker, die 
der Sozialisierungskommission angehörten, wie z. B. 
Oberbürgermeister Blüher - Dresden, Oberbürgermeister 
Wermuth - Berlin usw., sich ausnahmslos auf das Schärfste 
gegen eine Kommunalisierung des Kleinwohnungsbaues 
in der Weise, wie sie durch das Rahmengesetz vorgesehen 
sei, ausgesprochen hätten. Es werde daher vom Herrn 
Ministerpräsidenten erwartet, daß er die Vorlage eines auf 
diese Weise zustande gekommenen Gesetzentwurfes an die 
Nationalversammlung ablehnen und den Entwurf zur noch 
wenden mit der Bitte, diese Stellen auch weiterhin dem 
Bauwerkmeisterstande vorzubehalten. Hierauf ging beim 
Verein folgendes Antwortschreiben' ein: 
Das Ministerium des Innern kennt und würdigt die 
Lage der Bauwerkmeister und wird ihr tunlichst Rech 
nung tragen. Ihre Befürchtungen gegenüber vermeint 
lichen Absichten der Ministerialabteilung für den 
Straßen- und Wasserbau, Straßenmeisterstellen mit Mili 
täranwärtern zu besetzen, werden Sie schon deshalb 
zurückstellen können, weil eine Neuerung in dieser 
Hinsicht vom Ministerium des Innern genehmigt werden 
müßte. 
Ihrer Bitte, mittlere technische Stellen den Bauwerk 
meistern vorzubehalten, ist durch die Verfügung des 
2 Zimrr.erwohnung. 
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maligen Vorberatung an die Sozialisierungskommission 
oder, was richtiger wäre, an das Reichswirtschaftsamt zu 
rückverweise, mit der ausdrücklichen Anordnung, die 
Selbstverwaltungskörper der durch dasRahmen- 
gesetz etwa zu umfassenden Wirtschafts 
zweige bei dieser Beratung in maßgebender Weise zu 
beteiligen. 
Militäranwärter und Staatsstraßenmeister. 
Anfangs März d. J. wurde die Vereinsleitung des Bau 
werkmeistervereins darauf aufmerksam gemacht, daß bei 
der Ministerialabteilung für Straßen- und Wasserbau ver 
sucht wurde, Staatsstraßenmeister- und Flußmeisterstellen 
mit Militäranwärter zu besetzen. Der Verein wandte sich 
daraufhin sofort an die Ministerialabteilung für Straßen- 
und Wasserbau. Die hierauf eingegangene Antwort konnte 
nicht befriedigen und sah sich daher der Verein veranlaßt, 
am 11. März d. J. an das Ministerium des Innern sich zu 
Ministeriunms des Innern über die Bauwerkmeisterprü 
fung vom 26. April 1902 (Reg.-Bl. S. 163) bereits Rech 
nung getragen; im übrigen richtet sich die Anstellung 
von Militäranwärtern nach den jetzigen und künftigen 
reichsrechtlichen Bestimmungen, die Ministerialabtei 
lung für den Straßen- und Wasserbau konnte Ihnen da 
her eine vorbehaltlose Beantwortung Ihrer Anfrage in 
dieser Hinsicht nicht geben. Lindemann. 
Nach dieser Erklärung bleiben dem Bauwerkmeister 
stande auch weiterhin diese Stellen zugesichert. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern. 
Mit Wirkung vom 1. April 1919 ab sind vorläufig die 
Oberamtsbezirke Kirchheim und Leonberg vom Straßen- 
und Wasserbauamt Cannstatt losgelöst und der erstere 
dem Straßen- und Wasserbauamt Reutlingen, der letztere 
dem Straßen- und Wasserbauamt Calw zur Versehung 
zugeteilt worden.
	        
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