1./15. Mai 1919.
BAUZEITUNG
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Federstrich aufs Spiel setzen, nur eine ganz ungenügende
Vorstellung machen könnten. Bezeichnend für die leicht
fertige Arbeit der Sozialisierungskommission sei, daß sie
beispielsweise den Kleinwohnungsbau in das Rahmenge
setz in der geschehenen Fassung aufgenoramen habe, ob
gleich die wenigen praktischen Kommunalpolitiker, die
der Sozialisierungskommission angehörten, wie z. B.
Oberbürgermeister Blüher - Dresden, Oberbürgermeister
Wermuth - Berlin usw., sich ausnahmslos auf das Schärfste
gegen eine Kommunalisierung des Kleinwohnungsbaues
in der Weise, wie sie durch das Rahmengesetz vorgesehen
sei, ausgesprochen hätten. Es werde daher vom Herrn
Ministerpräsidenten erwartet, daß er die Vorlage eines auf
diese Weise zustande gekommenen Gesetzentwurfes an die
Nationalversammlung ablehnen und den Entwurf zur noch
wenden mit der Bitte, diese Stellen auch weiterhin dem
Bauwerkmeisterstande vorzubehalten. Hierauf ging beim
Verein folgendes Antwortschreiben' ein:
Das Ministerium des Innern kennt und würdigt die
Lage der Bauwerkmeister und wird ihr tunlichst Rech
nung tragen. Ihre Befürchtungen gegenüber vermeint
lichen Absichten der Ministerialabteilung für den
Straßen- und Wasserbau, Straßenmeisterstellen mit Mili
täranwärtern zu besetzen, werden Sie schon deshalb
zurückstellen können, weil eine Neuerung in dieser
Hinsicht vom Ministerium des Innern genehmigt werden
müßte.
Ihrer Bitte, mittlere technische Stellen den Bauwerk
meistern vorzubehalten, ist durch die Verfügung des
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maligen Vorberatung an die Sozialisierungskommission
oder, was richtiger wäre, an das Reichswirtschaftsamt zu
rückverweise, mit der ausdrücklichen Anordnung, die
Selbstverwaltungskörper der durch dasRahmen-
gesetz etwa zu umfassenden Wirtschafts
zweige bei dieser Beratung in maßgebender Weise zu
beteiligen.
Militäranwärter und Staatsstraßenmeister.
Anfangs März d. J. wurde die Vereinsleitung des Bau
werkmeistervereins darauf aufmerksam gemacht, daß bei
der Ministerialabteilung für Straßen- und Wasserbau ver
sucht wurde, Staatsstraßenmeister- und Flußmeisterstellen
mit Militäranwärter zu besetzen. Der Verein wandte sich
daraufhin sofort an die Ministerialabteilung für Straßen-
und Wasserbau. Die hierauf eingegangene Antwort konnte
nicht befriedigen und sah sich daher der Verein veranlaßt,
am 11. März d. J. an das Ministerium des Innern sich zu
Ministeriunms des Innern über die Bauwerkmeisterprü
fung vom 26. April 1902 (Reg.-Bl. S. 163) bereits Rech
nung getragen; im übrigen richtet sich die Anstellung
von Militäranwärtern nach den jetzigen und künftigen
reichsrechtlichen Bestimmungen, die Ministerialabtei
lung für den Straßen- und Wasserbau konnte Ihnen da
her eine vorbehaltlose Beantwortung Ihrer Anfrage in
dieser Hinsicht nicht geben. Lindemann.
Nach dieser Erklärung bleiben dem Bauwerkmeister
stande auch weiterhin diese Stellen zugesichert.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern.
Mit Wirkung vom 1. April 1919 ab sind vorläufig die
Oberamtsbezirke Kirchheim und Leonberg vom Straßen-
und Wasserbauamt Cannstatt losgelöst und der erstere
dem Straßen- und Wasserbauamt Reutlingen, der letztere
dem Straßen- und Wasserbauamt Calw zur Versehung
zugeteilt worden.