Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Einfamilien- 
Doppelhaus 
3 Zimmer u. 
Wohnküche 
löhne wiederholt stark gestiegen; hiezu kam am 1. April 
1919 noch ein erheblicher Frachtaufschlag. Eine Erhöhung 
der württembergischen Höchstpreise für Ziegelwaren um 
20°/o war daher nicht zu umgehen. Die neuen Höchst 
preise entsprechen etwa den Höchstpreisen, wie sie für 
das rechtsrheinische Bayern im Februar d. J. festgesetzt 
worden sind; die Preise in Norddeutschland sind schon 
seit Monaten ganz wesentlich höher. 
Wohnungswucher. Ein gutmütiger Hausherr hatte 
an eine Einzelperson nach Kriegsausbruch in seinem 
Hause eine Wohnung, für die er leicht hätte mehr bekom 
men können, für nur 350 M. vermietet, um eine ruhige 
Mieterin zu haben. Die Sache ging mehrere Jahre lang 
ganz gut. Nun aber kam die Wohnungsnot und diese 
machte sich die Mieterin zu nutze, indem sie ein Zimmer 
ihrer Wohnung an eine Familie, bestehend aus Mann, 
Frau und einem Kinde, auch ein Hund wurde Mitbewoh 
ner, abvermietete. Für dieses Zimmer nimmt die Mieterin 
monatlich 60 M. Miete, so daß sie nicht nur völlig umsonst 
wohnt, sondern jährlich noch 370 M. an ihrer Mietwoh 
nung verdient. Nach den bestehenden Vorschriften ist der 
Hausherr nicht in der Lage, diese wuchernde Mieterin aus 
Rundschau. 
Vom Stuttgarter Rathaus. Notwohnungen mittelst 
Einbau in städtischen und anderen Gebäuden wurden bis 
jetzt 197 mit einem Aufwand von 386,000 M. gewonnen. 
Genehmigt wurden die Erstellung von 120 Holzhäusern 
auf dem Stöckach-Spielplatz, in einfacher Ausführung und 
ausgestattet mit zwei Zimmern und Zubehör. Die Häuser 
sollen keine Grundmauern erhalten, sondern auf Pfählen 
errichtet werden. Wasserleitungen anzuschließen sei nicht 
beabsichtigt, vielmehr sollen in der Kolonie einige Ventil- 
Brunnen zur Aufstellung kommen. Trotz alledem sei eine 
Wohnung auf etwa 9000 M. zu veranschlagen, sodaß sich 
die Oesamtkosten, einschließlich der Ausgaben für Weg 
anlagen, Entwässerung usw. auf 1,300,000 bis 1,500,000 
Mark belaufen werden. 
Bewirtschaftung von Kalk und Gips. Nach einer 
Verfügung des württ. Arbeitsministeriums ist, um die Her 
stellung der dringend notwendigen Baustoffe und deren 
zweckmäßige Verteilung sicherzustellen, die Lieferung von 
Kalk, mit Ausnahme von Düngerkalk, und Gips in Mengen 
von über 5 Tonnen nur auf Grund eines Fr ei gab esc hei ns 
zulässig; der Schein wird durch die Wfrtschaftstechnische 
Abteilung des Arbeitsministeriums (Witag, Bautenprüfstelle) 
in Stuttgart, Hotel „Silber“, ausgestellt. Sämtliche Kalk- 
und Gipswerke haben ihren Betrieb bei dieser Bauten 
prüfstelle anzumelden. 
Erhöhung der Höchstpreise für Ziegelwaren. Seit 
Dezember 1918 sind die Kohlenpreise und die Arbeits 
sein em Hause zu entfernen. Was aber sagt die Behörde 
dazu? (Anm. der Red.: Das Mieteinigungsamt in Nürn 
berg, an das wir uns auf Grund dieser uns zugegangenen 
Notiz wandten, äußerte sich dahin, daß von Amtswegen 
nicht eingeschritten werden könne. Es seien aber zwei 
Möglichkeiten gegeben, einerseits könne der Untermieter 
beantragen, daß der Mietzins auf die angemessene Höhe 
herabgesetzt werde, andererseits stehe es dem Hausbesitzer 
frei, eine entsprechende Steigerung durchzusetzen. 
Keine Aufhebung der Papierkontingentierung. In der 
Sitzung der Nationalversammlung vom 11. April ds. Js. 
teilte der Abgeordnete Dr. Heinze mit, daß seitens einiger 
Zeitungsbetriebe eine Aktion eingeleitet werde, um die 
Kontingentierung des Papiers aufzuheben. Eine solche 
Aufhebung würde bei der gegenwärtigen Situation des 
Papiermarktes die Gefahr in sich bergen, daß zahlreiche 
kleinere und mittlere Zeitungsbetriebe zugunsten von grö 
ßeren Betrieben zugrunde gerichtet werden könnten. Na 
mens der Reichsregierung erklärte Geheimrat Dr. Tren 
delenburg, daß eine Aufhebung des Kontingents für Zei- 
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