Volltext : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

STUTTGART

Süd"  und  mitteldeutsch
Hnn liHTO
Heue  folge  der  Bauzeifung  für  Württemberg,  Baden,  fjesscn';
eisaB-üothringen.
Gegründet  als  Württemberglsche  Bauzeilung  im  lahre  1904.

18  Jan.  1919

Inhalt:  Kleinwohnungen  in  Sinsheim,  Baden.  —  Zur  Kleinhausbau-Frage.  —  Verfügung
des  Arbeitsministeriums.  —  Rasendächer  für  Kriegerheimstätten.  —  Die  Bedeutung ­
  der  antiken  Architektur.  —  Stuttgarter  Berufsberatung.  —  Erlaß  der
Min.-Abt  für  das  Hochbauwesen.  —  Verschiedenes.  —  Vereinsmitteilungen.

Kleinwohnungen  in  Sinsheim,  Baden.
Um  dem  ebenfalls  in  Sinsheim  (Baden)  bestehenden
Wohnungsmangel  zu  begegnen,  beabsichtigt  die  Gemeinnützige ­
  Baugenossenschaft  in  Sinsheim  die  Errichtung
von  Klein-  und  Mittelwohnungen.  Der  Grundstückspreis
des  in  Frage  kommenden  Geländes  —  der  Quadratmeter
baureifes  Gelände  kommt  auf  etwa  4M.  —  gestattet  die
Erstellung  einer  idealen  Siedelung  von  Eigenhäusern,  bei
welcher  auch  die  Seßhaftigkeit  der  Bewohner  begünstigt
werden  soll.
Das  von  Norden  nach  Süden  ansteigende  Gelände
verlangt  eine  mehr  terrassenförmige  Anordnung,  daher
die  Durchführung  des  Wohnweges  „Heimweg“  parallel
zur  bestehenden  Werderstrasse.
Das  südlich  des  Heimweges  liegende  Gelände  befindet ­
  sich  noch  im  Privatbesitz.  Dieser  Weg  verläuft
mit  der  Grenze  dieses  Geländes  und  teilt  das  Gesamtgelände, ­
  je  nach  den  Besitzern,  in  zwei  Teile.  Das  Projekt ­
  ist  daher  derart  aufgestellt,  daß  jeder  Geländeteil  in
seiner  Bebauung  unabhängig  vom  andern  ist,  ohne  daß

Alle  Rechte  Vorbehalten.

in  der  Wirkung  eine  Beeinträchtigung  erfolgt,  denn  jeder
Geländeteil  bildet  in  der  Bebauung  für  sich  eine  geschlossene ­
  Einheit.  Der  in  der  Achse  des  Geländes  angelegte ­
  Wohnweg  mündet  in  einen  Spielplatz  und  Aufenthaltsort. ­

Die  Werderstraße  ist  als  festgelegt  angenommen,
auch  wurden  die  das  Gelände  umgebenden  und  als  Wohnstraßen ­
  auszubauenden  Feldwege,  jetzt  „Friedensweg“
und  „Krumme  Aeckerweg“  als  festgesetzt  betrachtet.
Letztere  haben  nur  ganz  geringen  Verkehr  aufzunehmen,
eine  Straßenbreite  mit  5,50  m  einschl.  einseitigem  Fußweg ­
  wird  daher  als  genügend  erachtet.  Unter  der  Berücksichtigung, ­
  daß  bei  Kleinwohnungen  innerhalb  der
Siedelung  von  einem  Verkehr  überhaupt  nicht  gesprochen
werden  kann,  sind  beide  Wohnwege  mit  3  m  —  ohne
Gehweg  —  angenommen.
Vorgärten  kommen  zu  Gunsten  der  Platzanlage  und
des  Gartenlandes  ganz  in  Wegfall.
Die  Bauplatzgröße  beträgt  nach  Abrechnung  von
Wege-  und  Platzgelände  durchschnittlich  für  das  Haus

%

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