STUTTGART
Süd" und mitteldeutsch
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Heue folge der Bauzeifung für Württemberg, Baden, fjesscn';
eisaB-üothringen.
Gegründet als Württemberglsche Bauzeilung im lahre 1904.
18 Jan. 1919
Inhalt: Kleinwohnungen in Sinsheim, Baden. — Zur Kleinhausbau-Frage. — Verfügung
des Arbeitsministeriums. — Rasendächer für Kriegerheimstätten. — Die Bedeutung
der antiken Architektur. — Stuttgarter Berufsberatung. — Erlaß der
Min.-Abt für das Hochbauwesen. — Verschiedenes. — Vereinsmitteilungen.
Kleinwohnungen in Sinsheim, Baden.
Um dem ebenfalls in Sinsheim (Baden) bestehenden
Wohnungsmangel zu begegnen, beabsichtigt die Gemeinnützige
Baugenossenschaft in Sinsheim die Errichtung
von Klein- und Mittelwohnungen. Der Grundstückspreis
des in Frage kommenden Geländes — der Quadratmeter
baureifes Gelände kommt auf etwa 4M. — gestattet die
Erstellung einer idealen Siedelung von Eigenhäusern, bei
welcher auch die Seßhaftigkeit der Bewohner begünstigt
werden soll.
Das von Norden nach Süden ansteigende Gelände
verlangt eine mehr terrassenförmige Anordnung, daher
die Durchführung des Wohnweges „Heimweg“ parallel
zur bestehenden Werderstrasse.
Das südlich des Heimweges liegende Gelände befindet
sich noch im Privatbesitz. Dieser Weg verläuft
mit der Grenze dieses Geländes und teilt das Gesamtgelände,
je nach den Besitzern, in zwei Teile. Das Projekt
ist daher derart aufgestellt, daß jeder Geländeteil in
seiner Bebauung unabhängig vom andern ist, ohne daß
Alle Rechte Vorbehalten.
in der Wirkung eine Beeinträchtigung erfolgt, denn jeder
Geländeteil bildet in der Bebauung für sich eine geschlossene
Einheit. Der in der Achse des Geländes angelegte
Wohnweg mündet in einen Spielplatz und Aufenthaltsort.
Die Werderstraße ist als festgelegt angenommen,
auch wurden die das Gelände umgebenden und als Wohnstraßen
auszubauenden Feldwege, jetzt „Friedensweg“
und „Krumme Aeckerweg“ als festgesetzt betrachtet.
Letztere haben nur ganz geringen Verkehr aufzunehmen,
eine Straßenbreite mit 5,50 m einschl. einseitigem Fußweg
wird daher als genügend erachtet. Unter der Berücksichtigung,
daß bei Kleinwohnungen innerhalb der
Siedelung von einem Verkehr überhaupt nicht gesprochen
werden kann, sind beide Wohnwege mit 3 m — ohne
Gehweg — angenommen.
Vorgärten kommen zu Gunsten der Platzanlage und
des Gartenlandes ganz in Wegfall.
Die Bauplatzgröße beträgt nach Abrechnung von
Wege- und Platzgelände durchschnittlich für das Haus
%
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