72
BAUZEITUNG
Nr. 24/26
und behandelte in 3 Sitzungen den ihr vorgelegten Kommissionsbericht
unter reger Anteilnahme aller Vertreter
mit nachfolgendem Ergebnis.
Bei der Durchberatung lagen die uns vom Ministerium
zur Verfügung gestellten Eingaben vor:
a) des Lehrkörpers der Baugewerkschule,
b) der Schüler,
sowie die uns anderweitig übermittelten Denkschriften des:
a) Bundes deutscher Architekten,
b) Bundes technisch-industrieller Beamter.
Die Gliederung des technischen Schulwesens
in Hoch-, Mittel- und Gewerbeschulen (einschl. gewerblichen
Fortbildungsschulen) ist heute noch sachgemäß;
nur muß es jung und elastisch bleiben, damit es sich
den aus der raschen Entwicklung der Technik herauswachsenden
neuen Aufgaben stets anpassen kann.
Die Unterteilung der bisherigen Baugewerkschule
Karlsruhe in die Abteilungen: Hoch-, Tief-, Maschinenbau
und Elektrotechnik wird auch für die Zukunft als zweckmäßig
anerkannt. Zu der Gewerbelehrer-Abteilung Stellung
zu nehmen schien außerhalb des Rahmens der gestellten
Aufgabe zu liegen, weshalb eine Aeußeruug unterbleibt.
Die bisherige Bezeichnung Baugewerkschule
ist nicht mehr zutreffend, da in ihr „Techniker“, an der
Hochschule „Ingenieure“ ausgebildet werden und es sich
um eine staatliche Anstalt handelt, hält man die Bezeichnung
„Staatstechnikum“ für zutreffend. Bedauerlicher
Weise mußte hier ein Fremdwort beibehalten werden,
ohne das man jedoch nicht auskommt, wenn Halbheit
vermieden werden soll. Auch die französische und englische
Sprache, sowie deren Tochtersprachen haben hier
das Fremdwort nicht entbehren können. Mit Rücksicht
auf die weitgesteckten Ziele der Schule ist bei der verhältnismäßig
knappen Schulvorbildung der Schüler und
der kurzen Unterrichtszeit nur bei schulmäßigem Betrieb,
d. h. bei regelmäßigem Besuch der Pflichtfächer guter
Erfolg gewährleistet. Eine Schulordnung, die auf der
„akademischen Freiheit“ in Pflichtfächern aufgebaut ist,
wird verworfen. Der Aufstieg in die höheren Klassen ist
durch Versetzung zu bewirken. Dagegen muß die Schulordnung
selbst, insbesondere in der persönlichen Behandlung
der Schüler, dem höheren Alter, der sittlichen Reife
und Würde der Schüler Rechnung tragen. Die meisten
kommen kurz nach Verlassen der Schule in solche Stellen
wie Bauführer, Werkführer, Assistenten, Techniker usw.
die nicht nur gute technische Kenntnisse, sondern auch
selbständige Menschen erfordern. Persönliche Selbständigkeit
wird durch geringschätzenden Zwang nur verkümmert.
(Schluß folgt.)
Bücher.
Die Kunst im Aufbau der neuen Lebensform
überschreibt Dr. Karl Ernst Osthaus, der bekannte Kunstförderer
in Hagen, einen Aufsatz in dem Heft 5/6 der
Mitteilungen des Deutschen Werkbundes, in dem er die
moralische Pflicht derjenigen, welche die Mittel dazu besitzen,
betont, aus volkswirtschaftlichen Gründen den
Künstlern und Kunsthandwerkern so viel und so hochwertige
Arbeit wie nur möglich zu geben, damit ihr
Können, das ja jetzt eins unserer wichtigsten Aktiven der
nationalen Kraft darstellt, nicht in einer Periode falsch
angebrachter Sparsamkeit verkümmere oder gar verloren
gehe. Im übrigen Teil des Heftes, das typographisch
von Professor Peter Behrens angeordnet ist, werden
die „Voraussetzungen zur künstlerischen Weltmission der
Deutschen“ behandelt und interessante Nachrichten über
die künstlerische Reform in Frankreich und England gegeben.
Sehr erfreulich ist die fortschreitende Wiederbelebung
handwerklicher Techniken, wie sie von der
„Werkstattgruppe“ des Deutschen Werkbundes betrieben
wird.
Der Schutz Groß-Berlins u. a. Städte vor Schadenfeuer
von Dr. 0. v. Rügen, Geh. Baurat, verlegt bei
Wilh. Ernst & Sohn, Berlin (2. Aufl., 45 Abb., geh. M. 10.-kart.
M. 12.-). Das Werk behandelt erschöpfend alles,
was mit dem Begriff Feuerpolizei zusammenhängt. Wie
die bestehenden Bestimmungen in Bezug auf Brandverhütung
und Feuersicherheit der Bauten gehandhabt worden
sind, das ist, entsprechend den Quellen der Baupolizei,
dargelegt, während die Tätigkeif der Feuerwehr
selbst nicht zum Gegenstand der Bearbeitung gemacht
wurde. Ein wertvolles, sinnreich eingeteiltes Nachschlagematerial
bietet das Buch, das man umso gerner in die
Hand nimmt, als der Verfasser über eine gut verständliche
Ausdrucksweise verfügt.
Personalien,
Hermann Jansen, der Führer der neuzeitlichen Städtebaukunst,
wurde von der Techn. Hochschule Stuttgart zum Dr.-ing.
h. c. ernannt.
Baden. In den Ruhestand versetzt auf Ansuchen: der Vorstand
der Wasser- und Straßenbauinspektion Konstanz, Baurat
Jul. Steinhäuser ; der Vorstand der Kulturinspektion Heidelberg,
Baurat Theod. Walliser.
Ernannt: Der Techniker Gregor Federscher in Karlsruhe
zum Bausekretär bei der Generaldirektion der Staatselsenbahnen;
der Dipl.-Ing. Heinrich Dörr in Karlsruhe zum wissenschaftlich
gebildeten Lehrer an der Baugewerkeschule Karlsruhe mit der
Amtsbezeichnung Professor.
Fragekasten.
Was zur Zeit an Neubauten erstellt werden kann,
sind infolge der großen Knappheit an Baumaterialien nur
Kleinwohnungen, um dem großen Mangel an Wohnungen
abzuhelfen. Dabei fällt mir auf, daß diese Häuser vielfach
nur einstockig gebaut werden.
Mit Rücksicht auf den Gefrierpunkt müssen die Fundamente
0,80—1,00 m tief, und mit Rücksicht auf die
Aushubmöglichkeit 45—50 cm breit ausgegraben werden.
Das entspricht Abmessungen auf welche ein mehrstöckiges
Gebäude erstellt werden könnte.
Dann noch die Dächer und die damit zusammenhängenden
Arbeiten wie Zimmerarbeiten, Flaschner- und
Dachdeckerarbeiten, welche über jedem einstöckigen Gebäude
mit den gleichen Kosten wie für ein mehrstöckiges
Gebäude erstellt werden müssen.
Sind die Baukosten für solch ein einstöckiges Haus
infolge der Fundamente, den Dachgebälken und den
Dächern auf eine einzelne Wohnung nicht unverhältnismäßig
hoch? Wird nicht unnötig viel Baugelände überbaut
und müssen nicht unnötig viel Straßen mit ihren
teuren Gas- und Wasserleitungen, Kanalisationen usw.
ausgeführt werden?
Es scheint mir, daß diese Kosten sich ebenfalls sehr
hoch für einstöckige Häuser belaufen. Was für Unterschiede
bestehen in finanzieller und sonstiger Beziehung
zwischen einstöckigen und mehrstöckigen Häusern? Y.
Unpünktliche Zustellung der Bauzeitung.
Wir haben Veranlassung, an das in Nr. 7^8 Gesagte
zu erinnern. Für die richtige Zustellung hat das zuständige
Postamt zu sorgen und man hat sich daher beim AusbleL
ben der ßauzeitung an dieses zu wenden. Auch die Briefträger
sind verpflichtet, Reklamationen weiterzugeben,
doch ist hiebei zu bedenken, daß die Postämter auf unsere
Vorstellungen hin sich immer wieder darauf berufen, daß
neues Personal angelernt werden müsse und daher mehr
Unregelmäßigkeiten Vorkommen würden, als dies früher
der Fall gewesen sei. Dieser Tatsache muß Rechnung getragen
werden, indem die Leser sich etwas mehr um den
Briefträger kümmern, bei Wohnungswechsel aber dem
Postamt rechtzeitig Mitteilung machen.
Verantwortlich: Karl Schüler, Stuttgart. Druck Gustar Stürmer in Waiblingen,