Volltext : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNG

Nr.  24/26

und  behandelte  in  3  Sitzungen  den  ihr  vorgelegten  Kommissionsbericht
  unter  reger  Anteilnahme  aller  Vertreter
mit  nachfolgendem  Ergebnis.
Bei  der  Durchberatung  lagen  die  uns  vom  Ministerium
zur  Verfügung  gestellten  Eingaben  vor:
a)  des  Lehrkörpers  der  Baugewerkschule,
b)  der  Schüler,
sowie  die  uns  anderweitig  übermittelten  Denkschriften  des:
a)  Bundes  deutscher  Architekten,
b)  Bundes  technisch-industrieller  Beamter.
Die  Gliederung  des  technischen  Schulwesens
in  Hoch-,  Mittel-  und  Gewerbeschulen  (einschl.  gewerblichen ­
  Fortbildungsschulen)  ist  heute  noch  sachgemäß;
nur  muß  es  jung  und  elastisch  bleiben,  damit  es  sich
den  aus  der  raschen  Entwicklung  der  Technik  herauswachsenden ­
  neuen  Aufgaben  stets  anpassen  kann.
Die  Unterteilung  der  bisherigen  Baugewerkschule
Karlsruhe  in  die  Abteilungen:  Hoch-,  Tief-,  Maschinenbau
und  Elektrotechnik  wird  auch  für  die  Zukunft  als  zweckmäßig ­
  anerkannt.  Zu  der  Gewerbelehrer-Abteilung  Stellung ­
  zu  nehmen  schien  außerhalb  des  Rahmens  der  gestellten ­
  Aufgabe  zu  liegen,  weshalb  eine  Aeußeruug  unterbleibt. ­
  Die  bisherige  Bezeichnung  Baugewerkschule
ist  nicht  mehr  zutreffend,  da  in  ihr  „Techniker“,  an  der
Hochschule  „Ingenieure“  ausgebildet  werden  und  es  sich
um  eine  staatliche  Anstalt  handelt,  hält  man  die  Bezeichnung ­
  „Staatstechnikum“  für  zutreffend.  Bedauerlicher
Weise  mußte  hier  ein  Fremdwort  beibehalten  werden,
ohne  das  man  jedoch  nicht  auskommt,  wenn  Halbheit
vermieden  werden  soll.  Auch  die  französische  und  englische ­
  Sprache,  sowie  deren  Tochtersprachen  haben  hier
das  Fremdwort  nicht  entbehren  können.  Mit  Rücksicht
auf  die  weitgesteckten  Ziele  der  Schule  ist  bei  der  verhältnismäßig ­
  knappen  Schulvorbildung  der  Schüler  und
der  kurzen  Unterrichtszeit  nur  bei  schulmäßigem  Betrieb,
d.  h.  bei  regelmäßigem  Besuch  der  Pflichtfächer  guter
Erfolg  gewährleistet.  Eine  Schulordnung,  die  auf  der
„akademischen  Freiheit“  in  Pflichtfächern  aufgebaut  ist,
wird  verworfen.  Der  Aufstieg  in  die  höheren  Klassen  ist
durch  Versetzung  zu  bewirken.  Dagegen  muß  die  Schulordnung ­
  selbst,  insbesondere  in  der  persönlichen  Behandlung ­
  der  Schüler,  dem  höheren  Alter,  der  sittlichen  Reife
und  Würde  der  Schüler  Rechnung  tragen.  Die  meisten
kommen  kurz  nach  Verlassen  der  Schule  in  solche  Stellen
wie  Bauführer,  Werkführer,  Assistenten,  Techniker  usw.
die  nicht  nur  gute  technische  Kenntnisse,  sondern  auch
selbständige  Menschen  erfordern.  Persönliche  Selbständigkeit ­
  wird  durch  geringschätzenden  Zwang  nur  verkümmert.
(Schluß  folgt.)
Bücher.
Die  Kunst  im  Aufbau  der  neuen  Lebensform
überschreibt  Dr.  Karl  Ernst  Osthaus,  der  bekannte  Kunstförderer ­
  in  Hagen,  einen  Aufsatz  in  dem  Heft  5/6  der
Mitteilungen  des  Deutschen  Werkbundes,  in  dem  er  die
moralische  Pflicht  derjenigen,  welche  die  Mittel  dazu  besitzen, ­
  betont,  aus  volkswirtschaftlichen  Gründen  den
Künstlern  und  Kunsthandwerkern  so  viel  und  so  hochwertige ­
  Arbeit  wie  nur  möglich  zu  geben,  damit  ihr
Können,  das  ja  jetzt  eins  unserer  wichtigsten  Aktiven  der
nationalen  Kraft  darstellt,  nicht  in  einer  Periode  falsch
angebrachter  Sparsamkeit  verkümmere  oder  gar  verloren
gehe.  Im  übrigen  Teil  des  Heftes,  das  typographisch
von  Professor  Peter  Behrens  angeordnet  ist,  werden
die  „Voraussetzungen  zur  künstlerischen  Weltmission  der
Deutschen“  behandelt  und  interessante  Nachrichten  über
die  künstlerische  Reform  in  Frankreich  und  England  gegeben. ­
  Sehr  erfreulich  ist  die  fortschreitende  Wiederbelebung ­
  handwerklicher  Techniken,  wie  sie  von  der
„Werkstattgruppe“  des  Deutschen  Werkbundes  betrieben
wird.

Der  Schutz  Groß-Berlins  u.  a.  Städte  vor  Schadenfeuer ­
  von  Dr.  0.  v.  Rügen,  Geh.  Baurat,  verlegt  bei
Wilh.  Ernst  &  Sohn,  Berlin  (2.  Aufl.,  45  Abb.,  geh.  M.  10.-kart.
  M.  12.-).  Das  Werk  behandelt  erschöpfend  alles,
was  mit  dem  Begriff  Feuerpolizei  zusammenhängt.  Wie
die  bestehenden  Bestimmungen  in  Bezug  auf  Brandverhütung ­
  und  Feuersicherheit  der  Bauten  gehandhabt  worden ­
  sind,  das  ist,  entsprechend  den  Quellen  der  Baupolizei, ­
  dargelegt,  während  die  Tätigkeif  der  Feuerwehr
selbst  nicht  zum  Gegenstand  der  Bearbeitung  gemacht
wurde.  Ein  wertvolles,  sinnreich  eingeteiltes  Nachschlagematerial
  bietet  das  Buch,  das  man  umso  gerner  in  die
Hand  nimmt,  als  der  Verfasser  über  eine  gut  verständliche ­
  Ausdrucksweise  verfügt.
Personalien,
Hermann  Jansen,  der  Führer  der  neuzeitlichen  Städtebaukunst, ­
  wurde  von  der  Techn.  Hochschule  Stuttgart  zum  Dr.-ing.
h.  c.  ernannt.
Baden.  In  den  Ruhestand  versetzt  auf  Ansuchen:  der  Vorstand ­
  der  Wasser-  und  Straßenbauinspektion  Konstanz,  Baurat
Jul.  Steinhäuser  ;  der  Vorstand  der  Kulturinspektion  Heidelberg, ­
  Baurat  Theod.  Walliser.
Ernannt:  Der  Techniker  Gregor  Federscher  in  Karlsruhe
zum  Bausekretär  bei  der  Generaldirektion  der  Staatselsenbahnen;
der  Dipl.-Ing.  Heinrich  Dörr  in  Karlsruhe  zum  wissenschaftlich
gebildeten  Lehrer  an  der  Baugewerkeschule  Karlsruhe  mit  der
Amtsbezeichnung  Professor.
Fragekasten.
Was  zur  Zeit  an  Neubauten  erstellt  werden  kann,
sind  infolge  der  großen  Knappheit  an  Baumaterialien  nur
Kleinwohnungen,  um  dem  großen  Mangel  an  Wohnungen
abzuhelfen.  Dabei  fällt  mir  auf,  daß  diese  Häuser  vielfach ­
  nur  einstockig  gebaut  werden.
Mit  Rücksicht  auf  den  Gefrierpunkt  müssen  die  Fundamente ­
  0,80—1,00  m  tief,  und  mit  Rücksicht  auf  die
Aushubmöglichkeit  45—50  cm  breit  ausgegraben  werden.
Das  entspricht  Abmessungen  auf  welche  ein  mehrstöckiges
Gebäude  erstellt  werden  könnte.
Dann  noch  die  Dächer  und  die  damit  zusammenhängenden ­
  Arbeiten  wie  Zimmerarbeiten,  Flaschner-  und
Dachdeckerarbeiten,  welche  über  jedem  einstöckigen  Gebäude ­
  mit  den  gleichen  Kosten  wie  für  ein  mehrstöckiges
Gebäude  erstellt  werden  müssen.
Sind  die  Baukosten  für  solch  ein  einstöckiges  Haus
infolge  der  Fundamente,  den  Dachgebälken  und  den
Dächern  auf  eine  einzelne  Wohnung  nicht  unverhältnismäßig ­
  hoch?  Wird  nicht  unnötig  viel  Baugelände  überbaut ­
  und  müssen  nicht  unnötig  viel  Straßen  mit  ihren
teuren  Gas-  und  Wasserleitungen,  Kanalisationen  usw.
ausgeführt  werden?
Es  scheint  mir,  daß  diese  Kosten  sich  ebenfalls  sehr
hoch  für  einstöckige  Häuser  belaufen.  Was  für  Unterschiede ­
  bestehen  in  finanzieller  und  sonstiger  Beziehung
zwischen  einstöckigen  und  mehrstöckigen  Häusern?  Y.
Unpünktliche  Zustellung  der  Bauzeitung.
Wir  haben  Veranlassung,  an  das  in  Nr.  7^8  Gesagte
zu  erinnern.  Für  die  richtige  Zustellung  hat  das  zuständige
Postamt  zu  sorgen  und  man  hat  sich  daher  beim  AusbleL
ben  der  ßauzeitung  an  dieses  zu  wenden.  Auch  die  Briefträger ­
  sind  verpflichtet,  Reklamationen  weiterzugeben,
doch  ist  hiebei  zu  bedenken,  daß  die  Postämter  auf  unsere
Vorstellungen  hin  sich  immer  wieder  darauf  berufen,  daß
neues  Personal  angelernt  werden  müsse  und  daher  mehr
Unregelmäßigkeiten  Vorkommen  würden,  als  dies  früher
der  Fall  gewesen  sei.  Dieser  Tatsache  muß  Rechnung  getragen
  werden,  indem  die  Leser  sich  etwas  mehr  um  den
Briefträger  kümmern,  bei  Wohnungswechsel  aber  dem
Postamt  rechtzeitig  Mitteilung  machen.

Verantwortlich:  Karl  Schüler,  Stuttgart.  Druck  Gustar  Stürmer  in  Waiblingen,
            
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