Volltext : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

1./15.  Juli  1919.

BAUZEITUNG

75

zeit  auch  nie  Bedenken  getragen,  Betonarbeiten  gegen
Grund  im  Mischungsverhältnis  1:18  bis  1:22  ausführen
zu  lassen.  Mehrhäupt.  Mauerwerk  1:12  bis  1:14  Eisenbeton ­
  1:7  Mauerdurchbrüche  ectr.  und  sonstige  Proben
mit  Zweispitz,  Hammer  und  Meisel  haben  stets  gezeigt,
daß  die  Arbeit  einwandfrei  war.
Ein  3  m  hoher  freistehender  Pfeiler  für  einen  Steinbrecher ­
  (ausgeführt  im  Jahre  1905)  1  :24  betoniert,  zeigt
heute  noch  keine  Spur  von  Minderwertigkeit,  trotzdem
durch  den  Betrieb  des  Steinbrechers  schon  viel  an  ihm
gerüttelt  wurde.
Ganz  anders  nun  wirkt  der  Staub  im  Betonmaterial,
das  aus  Eruptivgesteinen  hergestellt  ist,  auch  vom  Liaskalkstein ­
  und  Sandstein  kann  im  allgemeinen  dasselbe
gelten.  Hier  wirkt  der  Staub  nicht  als  Bindemittel  mit,
sondern  er  wirkt  magernd  auf  den  Cement  ein,  weil  dieser
Staub  vom  Wasser  nicht  in  der  Weise  gelöst  wird,  wie
der  Weißjura  Kalkstaub,  Betonmaterial  aus  Liaskalk  oder
Eruptivgesteinen  muß  deshalb  im  allgemeinen  staubfrei
gemacht  werden.
Oft  ist  das  nicht  ausführbar,  dann  bleibt  nur  die
Möglichkeit,  fettere  Mischungen  zu  wählen  und  vor  allen
Dingen  eine  intensive  Mischarbeit  in  der  Mischmaschine

zweitniederster  Stelle  steht,  hinsichtlich  des  Festigkeits-Ergebnisses.

Dieses  Ergebnis  vermag  aber  meine  Erfahrungen
nicht  umzustoßen,  die  darin  gipfeln,  daß  Weißjurakalkstaub
ein  wertvoller  Bestandteil  jeden  Betonmaterials  ist.  Schon
bei  der  Betonverarbeitung  ergibt  sich  der  Vorteil,  daß
der  Beton  „klebriger“  wird,  er  sortiert  sich  weniger,  wie
beispielweise  Rheinkieß.  Fehlt  es  einem  solchen  Beton
in  der  ersten  Zeit  nicht  an  Wasser  (Regenwasser)  dann
erreichen  auch  magere  Mischungen  mit  der  Zeit  eine
sehr  hohe  Festigkeit.  Putzarbeiten  mit  Weißjurakalkstein-Sand,
  3  Teilen  gelöschten  Weißkalk  und  1  Teil  Cement
hergestellt,  geben  einen  unverwüstlichen  Putz.  Siegler.

Baukostenzuschüsse.
Das  bay.  Ministerium  für  soziale  Fürsorge  gibt  in
Sachen  der  Baukostenzuschüsse  folgendes  bekannt:
Verschiedentlich  wurde  die  Beobachtung  gemacht,
daß  Bauherren  sich  bei  Bauvorhaben,  für  die  ein  Baukostenzuschuß ­
  zugesichert  wurde,  eigenmächtig  einschneidende ­
  Abweichungen  von  den  Plänen  gestatten,  die  für

vorzunehmen,  um  eine  brauchbare  Arbeit  zu  erzielen.
Ein  geringer  Zusatz  von  Kalk  etwa  10  */°  der  Cementmenge
  ist  mitunter  empfehlenswert.
Wasserbehälter  aus  Weißjura-Betonmaterial  hergestellt
verlieren  anfängliche  kleine  Undichtheiten  von  selbst  dadurch, ­
  daß  das  durchsickernde  Wasser  erst  kleine  Mengen
des  Kalkes  löst,  beim  Austritt  an  die  Luft  wird  überschüssige ­
  Kohlensäure  frei,  es  bildet  sich  ein  weißlicher
Niederschlag  der  allmählich  die  Poren  dichtet.  Hier  sei
auch  an  die  Tropfsteinhöhlen  erinnert.
Es  ist  nach  meinen  praktischen  Erfahrungen  verfehlt
schlechtweg  von  Staub  zu  reden,  es  muß  vielmehr  vom
wirtschaftlichen  Standpunkt  aus  zunächst  immer  erst  die
Frage  entschieden  werden,  ob  es  sich  um  Weißjura-Kalkstaub ­
  oder  um  Staub  aus  anderen  Gesteinen  handelt.
Die  in  der  Tabelle  mitgeteilten  Zahlen  zeigen  ganz
auffallend  den  großen  Wert  des  Weißjura  Kalkstaubes,  er
liefert  bis  40  %  höhere  Festigkeit  als  die  Normenproben.
Es  erscheint  daher  durchaus  berechtigt,  diese  Eigenschaften ­
  auszunützen  und  an  Cement  nach  Tunlichkeit
zu  sparen.  Daß  bei  mageren  Mischungen  wie  oben  mitgeteilt ­
  eine  sorgfältige  Arbeit  nebenher  zu  gehen  hat,
bedarf  wohl  keiner  weiteren  Begründung.
Auffallend  erscheint,  daß  in  der  Zusammenstellung  II  in
Nummer  24/25  die  Mischung  mit  Kalksteinquetschsand  an

die  Berechnung  des  Baukostenzuschusses  dem  Ministerium ­
  Vorgelegen  waren.  Ein  derartiges  Vorgehen  ist  unstatthaft. ­
  Eine  Erhöhung  der  Baukosten,  die  durch
solche  Eigenmächtigkeit  verursacht  wird,  bleibt  bei  der
endgültigen  Festsetzung  der  Höhe  des  Baukostenzuschusses ­
  unberücksichtigt.
Mit  den  seinerzeitigen  Anträgen  auf  endgültige  Festsetzung ­
  der  Zuschußbeträge  nach  Fertigstellung  des  Bauwerkes ­
  sind  mit  den  Bauabrechnungen  und  Bauplänen
dem  Ministerium  für  Soziale  Fürsorge  sämtliche  Pläne
und  Kostenvoranschläge  nochmals  einzureichen,  die  für
die  Erteilung  des  vorläufigen  Beihilfebescheides  Vorgelegen
waren.  Die  Ueberwachung  der  plan-  und  ordnungsgemäßen ­
  Bauausführung  aller  aus  öffentlichen ­
  Mitteln  unterstützten  Bauten  wird  den
Gemeinde-  und  den  Baupolizeibehörden  zur
besonderen  Pflicht  gemacht.
Irrwege.
DZK.  „Eure  Unruhe  in  der  Gegenwart  hat  ihre
Ursache  in  den  unerfüllbaren  Versprechungen  der  Vergangenheit“, ­
  so  ungefähr  apostrophierte  im  letzten  Rätekongreß ­
  in  Berlin  der  Sozialdemokrat  Max  Cohen-Reuß
die  deutschen  Arbeiter,  ln  der  Tat  hat  der  deutsche  Ar-
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.