Volltext : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

1./15.  Juli  1919.

BAUZEITUNG

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Eckhaus:  eine  Wohnung  mit  5  und  eine  mit  4  Räumen.

Mittelschulen  durch  eine  Schulprüfung  erworben,  die
möglichst  liberal  unter  Berücksichtigung  der  Klassenleistung ­
  zu  gestalten  wäre.  Fächer,  die  in  den  unteren
Semestern  aufhören,  sollten  nicht  noch  einmal  geprüft,  sondern ­
  die  Note  des  letzten  Versetzungszeugnisses  übernommen ­
  werden.  Unbedingt  muß  darauf  hingewirkt
werden,  daß  den  Besitzern  des  Reifezeugnisses  des  Staatstechnikums ­
  auch  die  in  der  Gewerbeordnung  (z.  Beispiel
§§  129,  133  GO.)  mit  dem  Meistertitel  verknüpfte  Rechte
(Lehrlingswesen)  übertragen  werden.  Da  augenblicklich
die  Gewerbeordnung  neu  verfaßt  wird,  müßte  der  bad.
Bevollmächtigte  beim  Bundesrat  sofort  entsprechend  belehrt ­
  werden.  Der  Bund  technisch-industrieller  Beamter,
der  deutsche  Techniker-Verband  und  der  deutsche  Werkmeister-Bezirksverein ­
  hält  eine  Titelverleihung  z.  B.  Baumeister, ­
  Werkmeister,  Dipl.-Techniker)  für  unzeitgemäß
und  überflüssig;  dagegen  wünschen  die  übrigen  möglichst ­
  im  Reiche  einheitliche  Berufsbezeichnung  für  die
Besitzer  des  Reifezeugnisses  des  Staatstechnikums.
Bezüglich  der  Verfassung  der  Schule  wurde  es
als  notwendig  erachtet,  daß  nicht  ein  absoluter  Direktor
entscheidet,  sondern  eine  Körperschaft  unter  starker  Hinzuziehung ­
  von  Persönlichkeiten  des  technischen  praktischen ­
  Lebens.  Auf  diese  Weise  wird  eine  enge  Fühlung
zwischen  Schule  und  Praxis  möglich  sein;  so  werden
Wünsche  und  Ratschläge  erfolgreich  an  die  Schulleitung
gelangen,  die  dort  verarbeitet  werden  müssen.  Es  gibt
zwei  Möglichkeiten  diesen  Gedanken  durchzuführen;
entweder  die  Schaffung  eines  Kuratoriums  (bestehend  aus
Direktor,  Abteilungsvorständen,  Regierungsvertretern  und
6—8  Männer  der  Praxis)  oder  eines  Beirates  aus  einer
größeren  Zahl  von  Persönlichkeiten  des  badischen  technischen ­
  Erwerbslebens.  Die  erfolgreiche  Durchführung
hängt  davon  ab,  daß  diese  Körperschaft  mit  ausreichenden
Rechten  ausgestattet  wird  und  die  Vertreter  der  Praxis
das  Vertrauen  ihrer  Berufskameraden  besitzen.  Das  letztere ­
  wird  sicherlich  dadurch  erreicht,  daß  die  technischen
Vereine  des  Landes  das  Präsentationsrecht  erhalten  und
das  Ministerium  dann  die  Ernennung  für  einige  Jahre
ausspricht.  Durch  die  Schaffung  einer  derartigen  Körperschaft ­
  wird  die  Stellung  des  Direktors  eine  andere  als  die
bisherige.  Der  Direktor  muß  eine  schaffensfreudige,  weitblickende, ­
  mit  dem  technischen  Leben  eng  verwachsene
Persönlichkeit  sein.  Der  Tüchtigste  ist  hier  gerade  gut
genug;  erfüllt  er  diese  Forderung  nicht  mehr,  so  ist  er
zu  ersetzen.  Man  hält  deshalb  die  Ernennung  des  Direktors ­
  durch  das  Ministerium  für  richtig,  jedoch  sollte  sie
nur  für  einen  beschränkten  Zeitraum,  etwa  5—10  Jahre,

erfolgen,  und  zwar  auf  Vorschlag  der  obengenannten
Körperschaft.  Die  Lehrer  selbst  müssen  auf  Lebensdauer
ernannt  sein.  Für  unbedingt  erforderlich  wird  es  erachtet, ­
  daß  der  Lehrkörper  sich  ständig  aus  hervorragenden ­
  Praktikern  der  Technik  ergänzt  und  daß  auch  die
Elementarfächer  (Mechanik,  darstellende  Geometrie,  Physik, ­
  Mathematik  usw.)  durch  sehr  erfahrene  Ingenieure
und  Techniker  gegeben  werden.
Die  Schüler  sollen  eine  anerkannte  Organisation  erhalten, ­
  deren  Vertreter  auf  Grund  eines  neuzeitigen  Verfahrens ­
  zu  wählen  sind  und  die  eine  enge  Fühlungnahme
zwischen  Schulleitung  und  Schüler  ermöglicht.  Um  den
Aufstieg  zu  erleichtern,  sollte  treu  dem  Grundsatz
„freie  Bahn  dem  Tüchtigen“  gut  befähigten  —  dieser  Begriff ­
  wäre  in  den  Zulassungsbedingungen  der  Hochschule
eindeutig  klarzustellen  —  die  weitere  Ausbildung  an  der
Flochschule  und  die  Zulassung  für  Diplom-Ingenieurprüfung ­
  ermöglicht  werden.  Man  war  sich  aber  darüber
klar,  daß  es  bedenklich  wäre,  zweierlei  Diplom-Ingenieure
zu  schaffen,  sowie  den  Wert  der  Allgemeinbildung  für  den
Ingenieur  als  Fachmann  und  Menschen  zu  unterschätzen;
es  ist  deshalb  den  Besitzern  von  Reifezeugnissen  des
Staatstechnikums  die  Auflage  zu  machen,  daß  sie  vor  dem
Diplomexamen  eine  entsprechende  Allgemeinbildung  in
einer  Prüfung  vor  einer  Hochschulkommission  nachweisen.
  Durch  Befreiung  von  den  elemntarfachtechnischen
Fächern,  deren  Kenntnisse  die  technischen  Mittelschüler
bereits  besitzen,  kann  Zeit  zum  Erwerb  der  erforderlichen
Kenntnisse  in  Allgemeinbildung  gewonnen  werden.  Man
hielt  es  außerdem  für  erforderlich,  daß  das  Referat  für
technisches  Schulwesen  im  Ministerium  in  die  Hand  einer
technisch  geschulten  Persönlichkeit  gelegt  wird.  Man
hatte  die  Erkenntnis,  daß  die  Landwirtschaft  in
unserem  technischen  Schulwesen  nicht  genügend  berücksichtigt ­
  wird.  Das  ist  ein  Nachteil  für  den  Techniker  und
für  unser  gesamtes  Wirtschaftsleben,  dem  sowohl  an  der
Hochschule,  wie  auch  an  den  technischen  Mittelschulen
und  Gewerbeschulen  Rechnung  getragen  werden  muß
durch  entsprechende  Gestaltung  des  Lehrstoffes.  Man
war  sich  darüber  klar,  daß  gerade  die  Not  des  zukünftigen ­
  Wirtschaftslebens  unseres  Vaterlandes  nur  durch  enge
Verbindung  zwischen  Landwirtschaft  und  Technik  gemildert ­
  werden  kann.  Es  wurde  überhaupt  für  wünschenswert ­
  erachtet,  durch  Einführung  von  Wahlfächern  die
geistige  Basis  der  technischen  Mittelschulen  zu  verbreitern, ­
  insbesondere  die  tiefbautechnische  Abteilung  sollte
mehr  nach  der  kulturtechnischen  Seite  ausgebaut  werden.
Die  badische  Wiesenbauschule  könnte  dann  in  Wegfall
kommen.  (Schluß  folgt.)

Eckhaus  mit  2  Wohnungen  mit  je  5  und  eine  mit  3  Räumen.
            
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