Full text : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNG

Nr.  27/28

Verein  staatl.  geprüfter  bad.  Werkmeister  Karlsruhe.
Geschäftsstelle  Lachnerstr.  13.
In  den  Vorstandssitzungen  am  17.  und  24.  6.,  sowie
am  3.  7.  wurden  Gehaltstarife  der  Städte  Karlsruhe  und
Mannheim  durchberaten.
Wir  geben  hiermit  bekannt,  daß  am  Sonntag,  den
20.  Juli,  vormittags  punkt  10  Uhr,  in  der  Brauerei  Burghof ­
  in  Konstanz  eine  Bezirksversammlung  des  Bezirks  I
unter  Anwohnen  des  Hauptvorstandes  von  Karlsruhe  und
eine  gleiche  Versammlung  für  den  Bezirk  11  am  31.  August
in  Freiburg  (Lokal  wird  noch  bekannt  gegeben)  stattfindet,
ln  beiden  Versammlungen  wird  der  Hauptvorstand  einen
Bericht  über  seine  seitherige  Tätigkeit  geben  und  werden
alle  Kollegen  zu  diesen  Versammlungen  eingeladen.  Wir
rechnen  bestimmt  mit  dem  Erscheinen  jedes  Einzelnen.
An  unsere  Mitglieder  richten  wir  die  Bitte,  bei  Nichtzustellung ­
  oder  unregelmäßiger  Zustellung  der  Bauzeitung
zuerst  bei  der  in  Betracht  kommenden  Postanstalt  zu
reklamieren.  Alsdann  bitten  wir  die  Herren  Obmänner
der  einzelnen  Bezirke  uns  mitteilen  zu  wollen,  ob  die
Zustellung  der  Zeitung  an  die  Mitglieder  der  Bezirke
regelmäßig  erfolgt.
Neu  eingetreten  sind  die  Kollegen:  Ludwig  Kinzinger,
  Architekt  in  Meiningen,  Friedrich  Pfeiffer,
Hochbauwerkmeister  in  Heidelberg,  Philipp  Maurer,
Hochbauwerkmeister  in  Ilvesheim  bei  Mannheim.
Ferner  bitten  wir  um  Auskunft  über  genaue  Adressen
der  Mitglieder:  Jakob  Mohr,  früher  in  Heidelberg,
Math.  Schmitt,  früher  in  Trier,  Ad.  Hirtler,  früher
in  Karlsruhe,  Karl  Ries,  früher  in  Karlsruhe.
Im  Württembergischen  Ingenieurverein  sprach  am
12.  d.  M.  Hr.  Prof.  Dr.  Kaula  von  der  Techn.  Hochschule
über:  Jurist  und  Volkswirtschaftler.
Alles  wirtschaftliche  Leben  vollzieht  sich  auf  den
Boden  der  jeweiligen  Rechtsordnung.  Es  gibt  keine
wirtschaftliche  Betätigung,  die  nicht  zugleich  eine  Rechtshandlung ­
  in  sich  begreifen  würde  und  keine  wirtschaftliche ­
  Einrichtung,  die  nicht  gleichzeitig  eine  Rechtseinrichtung ­
  wäre.  Die  Volkswirtschaftslehre  ist  die  Lehre
von  den  wirtschaftlichen  Wirkungen  der  Rechtsordnung.
Zwischen  Rechtswissenschaft  und  Volkswirtschaftslehre
besteht  also  ein  begriffsnotwendiger  Zusammenhang.  Der
Volkswirtschaftler  sollte  einigermaßen  Bescheid  wissen
in  den  Rechtsgrundlagen  der  Volkswirtschaft  und  der
Jurist  sollte  wissen,  was  die  Volkswirtschaftslehre  über
die  wirtschaftlichen  Wirkungen  der  Rechtsordnung  zu
sagen  hat.  Die  „Weltfremdheit“,  die  den  Juristen  so
vielfach,  oft  freilich  auch  recht  gedankenlos,  vorgeworfen
wird,  hängt  mit  einem  Mangel  an  solchem  Wissen  zusammen. ­
  Die  Schuld  daran,  wenn  dieses  Wissen  gegenüber ­
  dem  wirklichen  Leben  mitunter  versagt,  darf  aber
nicht  ohne  weiteres  den  Juristen  allein  aufgebürdet  werden,
sondern  es  muß  zugestanden  werden,  daß  die  Volkswirtschaftslehre ­
  selbst  keineswegs  auf  der  Höhe  eines
sicheren  objektiven  Wissens  steht.  Sie  ist  eine  Wissenschaft, ­
  die  aus  Streitfragen  besteht.  Alle  ihre  Theorieen
sind  Gegenstand  des  Streites  zwischen  so  und  so  vielen
anerkannten  und  verschiedenen  Lehrmeinungen.  Dies
kommt  wesentlich  daher,  daß  es  sich  Lei  allem  wirtschaftlichen ­
  Geschehen  nicht  nur  um  Vorgänge  rein  objektiver
Art  handelt,  sondern  zugleich  um  subjektive  Einflüsse,  die  von
den  wirtschaftlich  handelnden  Personen  ausgehen  und
die  sich,  der  menschlichen  Willensfreiheit  wegen,  niemals
mit  exakter  Sicherheit  erfassen  oder  gar  vorausbestimmen
lassen.  Allerdings  ist  es  Pflicht  jedes  Staatsbürgers  als
solchen,  zumal  in  der  heutigen  Staatsordnung,  Einsicht
in  den  Zusammenhang  des  volkswirtschaftlichen  Geschehens ­
  zu  suchen,  wie  sie  die  Volkswirtschaftslehre
erstrebt.  Allein  um  den  Juristen  von  seiner  „Weltfremdheit“ ­
  zu  heilen  und  überhaupt  um  Praktiker  für  das  Wirtschaftsleben ­
  heranzubüden,  kommt  es  nicht  nur  auf  diese
allgemeinen  volkswirtschaftlichen  Gesichtspunkte  an,  sondern ­

  ganz  besonders  auf  eine  tüchtige  Ausbildung  auf
dem  Gebiet  der  sogen.  Privatwirtschaftslehre  (Fabrikbetrieb, ­
  Bankbetrieb,  Bilanzkritik  u.  v.  a..)  die  sich  allmählich
aus  dem  Gesamtgebiet  der  Wirtschaftswissenschaften  zu
selbständiger  Bedeutung  erhoben  hat.  Man  kann  in  den
großen  volkswirtschaftlichen  Problemen  sehr  gut  beschlagen ­
  und  dennoch  in  der  Praxis  sehr  „weltfremd“  sein.
Hierauf  berichtete  Hr.  Ingenieur  Herrn.  Hähnle  über  die
bisherige  Tätigkeit  des  Lichtbildausschusses.  Die  äußerst
interessanten  Ausführungen,  die  durch  Films  veranschaulicht ­
  waren,  die  als  gute  Beispiele  und  als  Gegenbeispiele
zu  bezeichnen  waren,  fanden  lebhaften  Beifall.  Allgemein
wurde  anerkannt,  daß  auf  dem  Gebiet  der  technischen
Films  durch  Mitarbeit  der  Ingenieure  noch  viel  zu  leisten
sei  und  daß  es  nicht  genüge,  die  Vorgänge  einfach  abzukurbeln. ­
  Besonderes  Interesse  erweckten  schließlich  die
vorgeführten  Hochfrequenzfilms  nach  Lehmann,  welche
in  Vorgänge,  die  sich  rasch  abspielen,  wertvollen  Einblick
gewähren.  An  beide  Vorträge  schloß  sich  eine  lebhafte
Erörterung  an.
Bauwerkmeisterverein  Württembergs,  E.V.  Neckarkreis. ­
  Am  Samstag,  den  26.  Juli  1919,  findet  im  Gasthof ­
  „Doggenburg“  (Endstation  der  Linie  7)  ein
Familienabend  mit  Tanz
statt,  zu  dem  unsere  Mitglieder  und  Freunde  freundlichst
eingeladen  werden.  Der  Ausschuß.
Unsere  Geschäftsstelle  befindet  sich  jetzt  Calwerstraße
  7a/IIl.  Der  Geschäftsausschuß.

Bücher.
Das  Verdingungswesen.  Seine  Abhängigkeit  von
Erziehung  und  Stellung  der  Baubeamten  und  seine  Heilung. ­
  Von  Rieh.  Rothacker,  Militär-Intendantur-  und
Baurat.  (XII  und  216  Seiten.)  Verlag  der  Q.  Braunschen
Hofbuchdruckerei  in  Karlsruhe.  Preis  7.20  M.  und  20°/o
T  euerungszuschlag.
Der  Verfasser  behandelt  leichtverständlich  und  erschöpfend ­
  die  wichtigsten  Lebensfragen  des  selbständigen
Gewerbes  und  des  Beamtenstands.  Er  gibt  nicht  neue
Formeln  von  zweifelhaftem  Wert,  sondern  legt  die  Grundursache ­
  der  Schäden  des  Verdingungswesens  klar  und
zeigt  Gewerbetreibenden  wie  Technikern  einen  sicheren
Weg  zur  Behebung  ihrer  hauptsächlichsten  Berufssorgen.
Nebenbei  ist  die  Schrift  ein  bequemes  Nachschlagewerk
für  die  wichtigsten  Fragen  des  Verdingungswesens  und
ein  sicherer  Führer  zum  Verständnis  der  amtlichen  Verordnungen. ­
  Sie  schützt  die  Beamten  vor  Mißgriffen,  die
Unternehmer  vor  Schaden  und  besonders  vor  Zeitverlusten
und  Einseitigkeit.  Das  Buch  darf  daher  weder  in  der
Geschäftsstube  des  Unternehmers,  noch  auf  dem  Schreibtisch ­
  des  Baubeamten  und  ausführenden  Privattechnikers
fehlen.

Unpünktliche  Zustellung  der  Bauzeitung.
Wir  haben  Veranlassung,  an  das  in  Nr.  T8  Gesagte
zu  erinnern.  Für  die  richtige  Zustellung  hat  das  zuständige
Postamt  zu  sorgen  und  man  hat  sich  daher  beim  Ausblei
ben  der  ßauzeitung  an  dieses  zu  wenden.  Auch  die  Briefträger ­
  sind  verpflichtet,  Reklamationen  weiterzugeben,
doch  ist  hiebei  zu  bedenken,  daß  die  Postämter  auf  unsere
Vorstellungen  hin  sich  immer  wieder  darauf  berufen,  daß
neues  Personal  angelernt  werden  müsse  und  daher  mehr
Unregelmäßigkeiten  verkommen  würden,  als  dies  früher
der  Fall  gewesen  sei.  Dieser  Tatsache  muß  Rechnung  ge
tragen  werden,  indem  die  Leser  sich  etwas  mehr  um  den
Briefträger  kümmern,  bei  Wohnungswechsel  aber  dem
Postamt  rechtzeitig  Mitteilung  machen.'

Verantwortlich;  Karl  Schüler,  Stuttgart.  Druck  Gustav  Stüiier  in  Waihlinge«.
            
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