BAUZEITUNG
Nr. 29/30
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Bestimmungen der Vollzugsverfügung, die der §§ 55, 81
und 106, mußten eine andere Fassung erhalten, weil die
Bestimmungen, auf die in ihnen verwiesen ist, geändert
wurden oder einzelne Behörden andere Bezeichnungen
erhalten haben. Endlich wurde in den Vorschriften der
§§ 94 und 95 über die Führung des Baulastenbuchs und
in dem Musterdruck für das Baulastenbuch, Abteilung 1,
der Unterschied zwischen einer „Eintragung” und einer
„Vermerkung” deutlicher gemacht.
Es zeigt sich jetzt, wie zweckmäßig es ist, wenn nicht
im Gesetz selbst zu viele Einzelbestimmungen aufgenom
men, sondern wenn diese in einer leichter wieder zu än
dernden Ministerialverfügung zusammengestellt sind. Es
wird dadurch ermöglicht, den veränderten Anschauungen
der Zeit und den Fortschritten der Technik leichter zu
folgen. M. B.
Zwecke, Ziele und Organisation
der „Bauhütten“.
In folgendem seien in aller Kürze die Richtlinien ge
geben, nach welchen sich die Tätigkeit der gegenwärtig
in verschiedenen Städten des Landes teils schon bestehen
den, teils erst ins Leben tretenden Bauhütten im großen
und ganzen bewegen sollte.
Hiebei ist es zunächst nötig, sich das Wesen und die
innere Zusammensetzung dieser Vereinigungen vor Augen
zu halten;
Erster Zweck der Bauhütten ist es, innerhalb ihres
engeren Bezirks den kollegialen Geist und den Zusammen
schluß der ansässigen Angehörigen des Baugewerbes
aller Gattungen zu fördern und zu pflegen und den enge
ren Gedankenaustausch über alle wichtigen Tagesfragen
technischer, künstlerischer und organisaatorischer Natur
zu ermöglichen.
Gemäß diesen Zielen sollen die „Bauhütten“, wenn
dieses Wort als Sammelbegriff für alle Ortsvereinigungen
dieser Art gebraucht werden darf, in ihren Reihen sämt
liche Bautechinker der verschiedenen Gattungen, als Pri-
vatarchitekten, Bauunternehmer, Privatangestellte, Staats-,
Gemeinde- und Korporationsbeamte vereinigen. Allen
gemeinsam ist im allgemeinen die berufliche Ausbildung
der Baugewerkschule. Ihr gemeinsames Ziel ist die He
bung des Ansehens ihres Standes und im Zusammenhang
damit die Besserstellung aller Standesgenossen im weitesten
Sinne. Untergeordnete Interessen gehen teils auseinander.
Fast jeder dieser Berufszweige nun ist in größeren
Fachverbänden zusammengeschlossen, wie z. B. der Bau
werkmeisterverein, der Baubeamtenverein u. a. m., welche
ihrerseits die besonderen Interessen der Kategorie wahr
zunehmen bestimmt sind. Es liegt ja ganz im Sinne und
Zug der Zeit, sich in möglichst umfassender Weise zu
sammenzuschließen. Es ist nun erfreulich, feststellen zu
können, daß in diesen Vereinen, nachdem während der
Kriegsjahre fast jede Vereinsarbeit ruhte, ein neuer, fri
scher Wind zu blasen beginnt. Den Ausschüssen wurde
frisches Blut zugeführt, und es macht sich überall ein
starker Wille zur Arbeit bemerkbar. Es erhebt sich nun
die Frage; Wie soll gearbeitet werden, und wie werden
sich die Bauhütten in dieses Vereinsleben einfügen?
Es ist eine alte Klage, daß bisher von den Vereins
mitgliedern alle Arbeit dem Ausschuß allein überlassen
wurde, ohne daß derselbe im Laufe des Vereinsjahres eine
genügende innige Fühlungnahme mit den Milgliedern hatte.
Die Folge war: Arbeitsunlust beim Ausschuß, Ver
drossenheit bei den Mitgliedern und die ewigen Klagen:
„Man hört und sieht nichts vom Verein.“ Es soll hier
mit den tüchtigen und tätigen Kollegen jener Ausschüsse
in keiner Weise nahe getreten werden. Der Fehler lag
weniger an ihnen, als an der Organisation, und es ist kein
Wunder, wenn in letzter Zeit die Ausschußmitglieder
immer wieder mit der Forderung hervortraten: „Gebt
uns Anregungen, damit wir Kenntnis von Euren Inter
essen bekommen; dann können wir arbeiten.“
Hier nun liegt der springende Punkt. Nicht unsere
Ausschüsse tragen die Schuld, wenn man vom Verein
nichts hört, sondern wir, jeder einzelne selbst. Wer da
sagt; es geschieht nichts, der prüfe sich erst selbst: Habe
ich meine Vereinspflicht erfüllt ? Mit der Beitragsleistung
allein ist’s nicht getan: es ist die tätige Mitarbeit, welche
der Verein als Pflicht fordern muß.
In dieser Erkenntnis ist in den großen Vereinigungen
das Bestreben entstanden, Ortsgruppen oder Kreise, Gaue
zu gründen, welche durch Vertrauensleute die Anregungen
und Wünsche an die Vereinsleitung übermitteln sollen.
Wie haben sich nun die Bauhütten hiezu zu stellen?
Es leuchtet ein, daß es ein Unding ist, wenn von jedem
größeren Fachverein in unseren Städten neben den Bau
hütten Ortsgruppen entstehen. Dieselben sind geeignet,
durch Zersplitterung sich selbst und den Bauhütten das
Lebenslicht ausszublasen. Andererseits muß zugegeben
werden, daß die Oroßvereine diese Ortsgruppen brauchen.
In Anbetracht dieser Umstände liegt der Schluß nahe, daß
es der nächste und beste Weg ist, wenn die Großvereine
sich der bestehenden Bauhütten zur Pflege des Zusam
menhaltes ihrer Mitglieder und zur Kleinarbeit bedienen;
diese hingegen die Arbeit übernehmen, jene Vereine in
ihrer Arbeit zu unterstützen. Es ist weiter zu empfehlen,
daß sich die Bauhütten einiger Nachbarstädte zum Zwecke
gemeinsamer Arbeit zu kleineren Kreisen zusammen
schließen. Die Fühlungnahme kann durch auswärtige Aus
schüsse erfolgen, die in gewissen Zeitabschnitten zur Be
ratung Zusammenkommen, um die Meinungen und Stim
mungen innerhalb der Vereine auszutauschen. In diesen
Sonderausschüssen sollte je ein Mitglied jeder Berufs
gattung vertreten sein. Die Ausschüsse können unter sich
Vertrauensleute wählen, welche die Resultate der Bera
tungen an die Vereinsleitung weitergeben und ihren Bau
hütten Bericht erstatten. Es ist zweckmäßig, wenn diese
Ausschüsse, die Vereinsvorstände ausgenommen, mit dem
eigentlichen Ausschuß nicht identisch sind, weil dadurch
gleichzeitig eine größere Anzahl Mitglieder gehalten sein
wird, sich aktiv am Vereinsleben zu betätigen. In dieser
Form haben sich erst in letzter Zeit die Bauhütten Heiden
heim und Aalen, der Bauzirkel Gmünd und die Techniker
vereinigung Ellwangen zusammengeschlossen, um sich
mit Nachdruck der gemeinsamen Arbeit widmen zu
können.
So könnte jedenfalls am besten einer Zersplitterung
der Mitglieder im Lande begegnet werden, und der Weg
für eine eventuelle Vereinigung am ehesten geebnet wer
den. Die Bauhütten würden sich auf diese Weise zweck
entsprechend und zwanglos ins größere Vereinsleben ein
fügen und könnten mit der Zeit wertvolle Bindeglieder
zwischen den größeren Fachvereinen werden. In den
Ausschüssen dieser Vereine würde es angenehm emp
funden werden, wenn auch unten gearbeitet und so die
Arbeit auf natürlichem Wege von unten in den Ausschuß
getragen wird, wo sie dann weiter verarbeitet werden
muß. Die „Bauhütten“ sollen die Stätten werden, wo
jeder Kollege seine Wünsche zwanglos äußern kann und
soll, und von wo sie auf dem rechten Wege an die rich
tigen Stellen weiter geleitet werden. Die Mitglieder der
selben müssen sich verpflichtet fühlen, ihre Kraft jederzeit
zum Wohl des Ganzen dem Verein zur Verfügung zu
stellen, denn daß wir arbeiten und uns einigen
müssen, darüber braucht gegenwärtig kein Wort verloren
zu werden. W. Sch.