Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Nr. 256. Jan. 1920
in ihren Fraktionen dahin zu wirken, daß der
Reichsregierung für die entstehenden Aus-
vaben die erforderliche Indemnität durch die
Nationalversammlung erteilt wird.“
In Verfolg dieses Beschlusses begann die Reichs-
regierung mit dringenden Anschaffungen und Ar-
beiten, über die im Ausschuß berichtet wurde.
Dieser Bericht führte zu einer Aufforderung an die
Reichsregierung, bestimmte weitere Unternehmungen
auszuführen, was zugesagt wurde.
Nach Anhörung der Sachverständigen wurde
beantragt, diesen Gelegenheit zu geben, ihre Auf-
fassung etwa abweichender Meinung der Regierungs-
vertreter gegenüber zu verteidigen. Dieser Antrag
fand keine Mehrheit. Sachkundige Regierungsver-
treter übten Kritik an den erstatteten Gutachten, der
sich ein Teil der Ausschußmitglieder anschloß.
Der Ausschuß gelangte einhellig zu der
Ueberzeugung, daß die technischen und wirtschatt-
lichen Möglichkeiten zum Zusammenschluß der
Elektrizitätswirtschaft gegeben seien. Die Möglich-
keit besteht, Elektrizität auf große Entfernungen,
etwa auf 400 km, zu übertragen. Das bedeutet,
daß die inkonstanten Wasserkräite Süddeutschlands
durch Verkupplung untereinander und mit Dampf-
kraftwerken besser ausgenutzt werden und elektrische
Arbeit wirtschaitlicher als bisher erzeugen können,
daß beispielsweise Bayern im Sommer den Bezug
von Kohlen für seine Industrie in sehr hohem Maße
einschränken kann, daß endlich große Gebiete
Deutschlands, obwohl sie von den süddeutschen
Wasserkräften sehr weit entiernt liegen, aus diesen
mit elektrischer Arbeit versorgt werden können,
Die Wirtschalftlichkeit erscheint insbesondere des-
halb gegeben, weil die Möglichkeit, elektrische Kraft
aufzuspeichern(!!), der Vereinheitlichung der Elek-
trizitätswirtschaft die großen Vorteile des Ausgleichs
hinzufügt. Die Auffassung, daß dieser Ausgleich
freiwillig ohne Gesetzeszwang durchgeführt werden
könne, wurde von der Mehrheit nicht geteilt. Durch
Zwang des Gesetzes wird nach der Ansicht der
Mehrheit des Ausschusses die Gemeinnützigkeit
jedenfalls am besten gewahrt.
Bestand über diese Frage nach Erstattung der
Gutachten keine Meinungsverschiedenheit mehr, so
gingen die Auffassungen darüber nach wie vor aus-
einander, ob der Entwurf den.richtigen Weg
eingeschlagen habe, wenn er das Reich zum Träger
der Gemeinwirtschalt machen will. Die Regierungs-
vertreter und die sich ihr anschließenden Mitglieder
des Ausschusses begründeten die Notwendigkeit
hierfür durch den Hinweis auf die Anarchie, die bis
jetzt die elektrische Wirtschaft beherrsche (!?). Die
Interessen der Gesamtheit verlangten, daß das Reich
das Monopol an den Hochspannungsleitungen erwerbe
und daß es außerdem festen Fuß in der Elektrizitäts-
erzeugung fasse, mit dem Ziele, die Höchstspan-
nungsleitungen planmäßig auszubauen, ein elek-
trisches Wegenetz, ähnlich dem staatlichen Eisen-
bahnnetz zu schaffen und auf die Erzeugung elek-
trischer Arbeit führend und bestimmend einzuwirken.
Sonst lasse sich der Zweck des Gesetzentwurfs
nicht erreichen.
Der Vertreter einer Fraktion gab der Auf-
tassung Ausdruck, daß die privatkapitalistische Wirt-
schaft für die Erzeugung der elektrischen Arbeit
völlig ausscheiden müsse. In der Verteilung der
Elektrizität sei sie vielleicht nicht völlig zu entbehren,
müsse aber auch dort nach Möglichkeit eingeschränkt
werden. Nach der Auffassung dieses Abgeordneten
verdienten die Gemeinden, die bis dahin vielfach
Träger der Elektrizitätserzeugung und -verteilung
zewesen seien, besondere Berücksichtigung. Man
solle ihnen die Möglichkeit der Einnahmen aus der
ESlektrizitätsversorgung nicht entziehen. Die Soziali-
zierung werde nicht zu einer Verteuerung des Strom-
yreises führen (!). Die Verkuppelung von Kohle und
Nasserkrait werde im Gegenteil dem Reiche die
Möglichkeit geben, wirtschaftlich an sich unvorteil-
1ailte Anlagen auszuführen und so auch solchen
Verbrauchern elektrische Arbeit zu. angemessenen
”Preisen zur Verfügung zu stellen, die sonst ange-
sichts der hohen Anlage- und Betriebskosten be-
zonderer Elektrizitätswerke ‘und -leitungen auf die
Zuführung elektrischer Kraft verzichten müßten.
Von anderer Seite wurde aus den Darlegungen
Jer Sachverständigen der Schluß gezogen, daß eine
Zentralisation der gesamten elektrischen Wirtschalit
durch das Reich in der Form, wie der Entwurf sie
vorsehe, unmöglich sel. Grundsätzlich empfehle
2s sich nicht, die Verteilung der elektrischen Arbeit
von der Erzeugung und Fortleitung zu, trennen.
Deshalb sei der Gedanke in den Vordergrund zu
stellen, alle Elektrizitätswerke zusammenhängender
Wirtschaftsgebiete wirtschaftlich zusammenzufassen.
Diese Aufgabe setze aber große Vorarbeiten, Unter-
suchungen, Prüfungen und Erfahrungen voraus. Ins-
besondere sei es schwierig, die einzelnen Wirtschafts-
zebiete gegeneinander abzugrenzen. Auch das Reich
dürfe heute nicht endgültig Aufgaben übernehmen
>der ablehnen. Deshalb könne eine endgültige
Regelung noch nicht getroffen werden. Sie müsse
ler Zukunft vorbehalten bleiben. Das allgemeine
Programm, das der Gesetzentwurf in 8 5 aufstelle,
in dem es dem Reiche nur die Befugnis gebe,
\m Interesse der Gemeinwirtschaft Anlagen zur Er-
zeugung und Fortleitung elektrischer Arbeit zu ver-
zesellschaften, müsse durch die Möglichkeit des
Zwanges der Zusammenfassung ersetzt werden.
Der Weg, den das englische Gesetz zeige, führe
ledenfalls für diese Frage zum Ziele. Für die ein-
zelnen Wirtschaftsgebiete seien Gesellschaften ‘des
bürgerlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliche Körper-
schaften zu bilden, in die alle Werke und Fort-
eitungs - Anlagen zusammengeschlossen werden
nüssen. Dieser Gedanke‘ sei schon jetzt im Gesetz
jyrogrammatisch festzulegen, seine Ausführung im
2inzelnen aber der Zukunit vorzubehalten, die aus
Jen Versuchen und Erfahrungen Nutzen ziehen
nüsse, zu denen das vorliegende Gesetz führen
werde. Die endgültige Regelung der Elektrizitäts-
wirtschaft sei dem. in 8 21 vorgesehenen zweiten
Gesetz vorzubehalten. Die Bildung und die Ver-
waltung der Geseillschaiten oder Körperschaften sei
dem Reiche zu unterstellen, weil einheitliche
Grundsätze für Verwaltung und Betrieb nötig seien
Die Stromverteilung solle dagegen möglichst in der