Full text: Erste Abtheilung. Eiserne Brücken. Heft III (1,3)

V. Kostenberechnung, Ausführung, 
1. Approximative Kostenberechnung. 
Zu approximativen Kostenberechnungen, wie sie für 
Generalkostenanschläge ausreichen, lassen sich nach den 
jeweiligen Umständen bei 
a) Eisenbahnbrücken die Gleichungen 79, 79 b und 
81, sowie die genaueren Angaben der Gewichtstabelle 
S. 13. ß, für 
b) Strassenbrücken die Gleichungen 82 und 83 b 
benutzen. 
Nimmt man die Kosten der Eisentheile einer Polygonal 
balkenbrücke, mit Einschluss ihrer Aufstellung, welche 
gegenwärtig je nach dem Stande der Eisenpreise und 
Arbeitslöhne und, je nachdem die Einrüstung, die Monti- 
rung und der Transport zur Baustelle kostspieliger wird, 
zwischen 600 und 1000 Mark variiren, im Mittel a — 800 
Rm. p. Tonne an, so erhält man, nach Gleichung 79 und 
82, die Kosten des Eisenwerkes einer Brückenöffnung p. 1. 
Mtr. Geleise 
165) . . Je = ap — a(cl + f) — 800(cl + f), 
mithin der ganzen Brückenöffnung für jedes Geleise 
166) . . K = apl — a(cl 2 + fl) = 800{cl 2 + f), 
wozu noch der untergeordnete Betrag für die Guss-, Blei- 
und Holztheile zu rechnen ist. In Gleichung 165 oder 
166 sind hierauf die, jeder Brückengattung entsprechenden, 
Werthe von c und f aus den Gleichungen 79 b , 81 und 83 b 
einzuführen. 
Beispiele. DieKosten des Eisenwerkes einer Brücken 
öffnung der, auf Tafel I dargestellten, eingeleisigen Eisen- 
bahnbrücke schwerster Construction mit parabolischen 
Trägern von l — 25 Mtr. Stützweite betragen, mit Bezug 
auf Gleichung 79 b , 
K= 800(0,03.25 2 + 0,4.25) = 23000 Rm. 
und für leichteste Construction, mit Bezug auf Gleichung 89, 
K= 800(0,25.25 2 + 0,375.25) = 20000 Rm., 
daher für eine Brücke mittlerer Construction x / 2 (23000 
+ 20000) = 21500 Rm. 
Die Kosten des Eisenwerkes einer Brückenöffnung 
einer 7,5 Mtr. breiten S trassenbriick-e von derselben 
Spannweite betragen 
a. mit Beschotterung, nach Gleichung 83 a 
K= 800(0,042.25 2 + 0,9.25) = 39000 Rm. 
b. mit Bohlenbelag, nach Gleichung 83 b 
K= 800(0,028.25 2 + 0,6.30) = 26400 Rm. 
Auf diese Weise lassen sich — zur bequemeren Aufstellung 
der Generalkostenanschläge von Eisenbahn- oder Strassen 
brücken — für zunehmende Spannweiten von Brücken dieser 
Gattung Tabellen berechnen, woraus die denselben ent 
sprechenden Kosten direct entnommen werden können. 
2. Definitive Kostenberechnung. 
Definitive Kostenberechnungen, wie sie der Ver 
gebung und Ausführung einer Brücke vorausgehen müssen, 
erfordern detaillirte Gewichts- und Inhaltsberechnungen, 
wie deren unter IV. 2 eine solche ausführlich mitgetheilt 
worden ist. Dieselben müssen, getrennt, die Gewichte des 
erforderlichen Schmiedeisens, Gusseisens • und Bleis, sowie 
den kubischen Inhalt des erforderlichen Holzwerks ent 
halten, welche Positionen, mit den zur Zeit gültigen Preis 
einheiten dieser Materialien multiplicirt, die Gesammt- 
kosten des Ueberbaus ergeben. Meist werden auf Grund 
jener Gewichte und kubischen Inhalte diese Preiseinheiten 
durch Submission mit den Uebernehmern besonders fest 
gestellt und hieraus die zu zahlenden Gesammtkosten be 
stimmt. 
Prüfung und Unterhaltung. 
3. Vergebung der Arbeiten. 
Die Vergebung der zur Herstellung einer Brücke erfor 
derlichen Bauarbeiten erfolgt, auf Grund der gefertigten 
Projecte und Kostenberechnungen, meist an Bauunternehmer 
und wird bei grösseren Bauobjecten meist an bestimmte 
Submissions- und Contractsbedingungen geknüpft. 
Die Submissionsbedingungen erstrecken sich auf 
die Modalitäten der Submission, indem sie das Nähere über 
die Fassung, den Ablieferungstermin und die Eröffnung 
der Offerten, sowie über die Verbindlichkeiten der Submit 
tenten während des Submissionsverfahrens vorschreiben 
und die Vorbehalte bezeichnen, welche die Bauverwaltung 
hinsichtlich der Wahl, der Ablehnung und des Zuschlages 
der eingegangenen Submission macht. 
Die Contractsbedingungen sind theils allge- 
gemeine und beziehen sich dann auf die zwischen der Bau 
verwaltung und dem Bauunternehmer bestehenden Rechts 
verhältnisse, theils besondere und beziehen sich auf das 
bei der technischen Ausführung zu beobachtende Verfahren. 
Die allgemeinen Contractsbedingungen enthalten 
insbesondere Vereinbarungen über die Inangriffnahme, Fer 
tigstellung und Beaufsichtigung der Arbeiten, über etwaige 
Conventionaistrafen bei nicht gehöriger Förderung dersel 
ben, über die Aufhebung des Vertrags bei gänzlicher oder 
theilweiser Nichterfüllung desselben, über die Abnahme 
resp. Ablieferung der Arbeiten, über die seitens des Unter 
nehmers zu übernehmende Garantie und zu leistende Cau- 
tion, über die Zahlungsmodalitäten, über das bei etwaigen 
Streitigkeiten einzuhaltende Verfahren, über die Bestreitung 
der bei dem gerichtlichen Vertragsabschlüsse erwachsenden 
Stempelgebühren und über die Portokosten für die mit der 
Entreprise zusammenhängenden Probesendungen und Cor 
respondenzen. Die speciellen Contractsbedingungen 
enthalten die besonderen Vorschriften über die Benutzung 
der Zeichnungen und die Beschreibung des Bauwerks, über 
die Beschaffenheit und Controle des zu liefernden und zu ver 
wendenden Materiales, über den Ersatz während und nach 
der Ausführung als mangelhaft erkannter Constructions- 
theile, über die mit den gelieferten Materialsorten vorzu 
nehmende Prüfung, über die Aufstellung und Montirung 
der einzelnen Bautheile sowie über die Art und Grösse der 
Probebelastung des vollendeten Bauwerkes, über die zur 
Conservirung des Materiales zu beschaffenden Schutzmittel 
und Methoden ihrer Anwendung und über die Anordnung 
und Aufstellung der zur Ausführuug des Bauwerkes erfor 
derlichen Gerüste, Werkzeuge und mechanischen Vorrich 
tungen. 
Als Beispiel vorstehender Angaben folgen nachste 
hend die 
Bedingungen 
zur Ausführung des (auf Taf. V dargestellten) im zweiten 
Geleise der Linie Stettin-Finkenwalde in der Berlin-Stet 
tiner Eisenbahn herzustellenden, eisernen Ueberbaues der 
Brücke über den Zeglin-Strom bei Stettin. 
Die Ausführung aller, für den oben bezeichneten eiser 
nen Ueberbau nothwendigen Arbeiten, bestehend in Anfer 
tigung und Aufstellung des Trägers von 92 M. Stützweite 
einschliesslich der Lieferung des gesummten Materiales, des 
Transportes nach der Baustelle bei Stettin, sowie aller mit 
dieser Ausführung verbundenen Nebenarbeiten, als Rüstun 
gen etc., soll unter Vorbehalt der Genehmigung des Direc- 
toriums der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft, unter 
nachstehenden Bedingungen von dem Unterzeichneten Bau 
meister im Wege der öffentlichen Submission verdungen 
werden.
	        
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