V. Kostenberechnung, Ausführung,
1. Approximative Kostenberechnung.
Zu approximativen Kostenberechnungen, wie sie für
Generalkostenanschläge ausreichen, lassen sich nach den
jeweiligen Umständen bei
a) Eisenbahnbrücken die Gleichungen 79, 79 b und
81, sowie die genaueren Angaben der Gewichtstabelle
S. 13. ß, für
b) Strassenbrücken die Gleichungen 82 und 83 b
benutzen.
Nimmt man die Kosten der Eisentheile einer Polygonal
balkenbrücke, mit Einschluss ihrer Aufstellung, welche
gegenwärtig je nach dem Stande der Eisenpreise und
Arbeitslöhne und, je nachdem die Einrüstung, die Monti-
rung und der Transport zur Baustelle kostspieliger wird,
zwischen 600 und 1000 Mark variiren, im Mittel a — 800
Rm. p. Tonne an, so erhält man, nach Gleichung 79 und
82, die Kosten des Eisenwerkes einer Brückenöffnung p. 1.
Mtr. Geleise
165) . . Je = ap — a(cl + f) — 800(cl + f),
mithin der ganzen Brückenöffnung für jedes Geleise
166) . . K = apl — a(cl 2 + fl) = 800{cl 2 + f),
wozu noch der untergeordnete Betrag für die Guss-, Blei-
und Holztheile zu rechnen ist. In Gleichung 165 oder
166 sind hierauf die, jeder Brückengattung entsprechenden,
Werthe von c und f aus den Gleichungen 79 b , 81 und 83 b
einzuführen.
Beispiele. DieKosten des Eisenwerkes einer Brücken
öffnung der, auf Tafel I dargestellten, eingeleisigen Eisen-
bahnbrücke schwerster Construction mit parabolischen
Trägern von l — 25 Mtr. Stützweite betragen, mit Bezug
auf Gleichung 79 b ,
K= 800(0,03.25 2 + 0,4.25) = 23000 Rm.
und für leichteste Construction, mit Bezug auf Gleichung 89,
K= 800(0,25.25 2 + 0,375.25) = 20000 Rm.,
daher für eine Brücke mittlerer Construction x / 2 (23000
+ 20000) = 21500 Rm.
Die Kosten des Eisenwerkes einer Brückenöffnung
einer 7,5 Mtr. breiten S trassenbriick-e von derselben
Spannweite betragen
a. mit Beschotterung, nach Gleichung 83 a
K= 800(0,042.25 2 + 0,9.25) = 39000 Rm.
b. mit Bohlenbelag, nach Gleichung 83 b
K= 800(0,028.25 2 + 0,6.30) = 26400 Rm.
Auf diese Weise lassen sich — zur bequemeren Aufstellung
der Generalkostenanschläge von Eisenbahn- oder Strassen
brücken — für zunehmende Spannweiten von Brücken dieser
Gattung Tabellen berechnen, woraus die denselben ent
sprechenden Kosten direct entnommen werden können.
2. Definitive Kostenberechnung.
Definitive Kostenberechnungen, wie sie der Ver
gebung und Ausführung einer Brücke vorausgehen müssen,
erfordern detaillirte Gewichts- und Inhaltsberechnungen,
wie deren unter IV. 2 eine solche ausführlich mitgetheilt
worden ist. Dieselben müssen, getrennt, die Gewichte des
erforderlichen Schmiedeisens, Gusseisens • und Bleis, sowie
den kubischen Inhalt des erforderlichen Holzwerks ent
halten, welche Positionen, mit den zur Zeit gültigen Preis
einheiten dieser Materialien multiplicirt, die Gesammt-
kosten des Ueberbaus ergeben. Meist werden auf Grund
jener Gewichte und kubischen Inhalte diese Preiseinheiten
durch Submission mit den Uebernehmern besonders fest
gestellt und hieraus die zu zahlenden Gesammtkosten be
stimmt.
Prüfung und Unterhaltung.
3. Vergebung der Arbeiten.
Die Vergebung der zur Herstellung einer Brücke erfor
derlichen Bauarbeiten erfolgt, auf Grund der gefertigten
Projecte und Kostenberechnungen, meist an Bauunternehmer
und wird bei grösseren Bauobjecten meist an bestimmte
Submissions- und Contractsbedingungen geknüpft.
Die Submissionsbedingungen erstrecken sich auf
die Modalitäten der Submission, indem sie das Nähere über
die Fassung, den Ablieferungstermin und die Eröffnung
der Offerten, sowie über die Verbindlichkeiten der Submit
tenten während des Submissionsverfahrens vorschreiben
und die Vorbehalte bezeichnen, welche die Bauverwaltung
hinsichtlich der Wahl, der Ablehnung und des Zuschlages
der eingegangenen Submission macht.
Die Contractsbedingungen sind theils allge-
gemeine und beziehen sich dann auf die zwischen der Bau
verwaltung und dem Bauunternehmer bestehenden Rechts
verhältnisse, theils besondere und beziehen sich auf das
bei der technischen Ausführung zu beobachtende Verfahren.
Die allgemeinen Contractsbedingungen enthalten
insbesondere Vereinbarungen über die Inangriffnahme, Fer
tigstellung und Beaufsichtigung der Arbeiten, über etwaige
Conventionaistrafen bei nicht gehöriger Förderung dersel
ben, über die Aufhebung des Vertrags bei gänzlicher oder
theilweiser Nichterfüllung desselben, über die Abnahme
resp. Ablieferung der Arbeiten, über die seitens des Unter
nehmers zu übernehmende Garantie und zu leistende Cau-
tion, über die Zahlungsmodalitäten, über das bei etwaigen
Streitigkeiten einzuhaltende Verfahren, über die Bestreitung
der bei dem gerichtlichen Vertragsabschlüsse erwachsenden
Stempelgebühren und über die Portokosten für die mit der
Entreprise zusammenhängenden Probesendungen und Cor
respondenzen. Die speciellen Contractsbedingungen
enthalten die besonderen Vorschriften über die Benutzung
der Zeichnungen und die Beschreibung des Bauwerks, über
die Beschaffenheit und Controle des zu liefernden und zu ver
wendenden Materiales, über den Ersatz während und nach
der Ausführung als mangelhaft erkannter Constructions-
theile, über die mit den gelieferten Materialsorten vorzu
nehmende Prüfung, über die Aufstellung und Montirung
der einzelnen Bautheile sowie über die Art und Grösse der
Probebelastung des vollendeten Bauwerkes, über die zur
Conservirung des Materiales zu beschaffenden Schutzmittel
und Methoden ihrer Anwendung und über die Anordnung
und Aufstellung der zur Ausführuug des Bauwerkes erfor
derlichen Gerüste, Werkzeuge und mechanischen Vorrich
tungen.
Als Beispiel vorstehender Angaben folgen nachste
hend die
Bedingungen
zur Ausführung des (auf Taf. V dargestellten) im zweiten
Geleise der Linie Stettin-Finkenwalde in der Berlin-Stet
tiner Eisenbahn herzustellenden, eisernen Ueberbaues der
Brücke über den Zeglin-Strom bei Stettin.
Die Ausführung aller, für den oben bezeichneten eiser
nen Ueberbau nothwendigen Arbeiten, bestehend in Anfer
tigung und Aufstellung des Trägers von 92 M. Stützweite
einschliesslich der Lieferung des gesummten Materiales, des
Transportes nach der Baustelle bei Stettin, sowie aller mit
dieser Ausführung verbundenen Nebenarbeiten, als Rüstun
gen etc., soll unter Vorbehalt der Genehmigung des Direc-
toriums der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft, unter
nachstehenden Bedingungen von dem Unterzeichneten Bau
meister im Wege der öffentlichen Submission verdungen
werden.