Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 43, Bd. 2, 1883)

205 Erfindungen im Hochbauwesen. — Bauprozesse und Entscheidungen. — Bauberichte aus verschiedenen Städten. 
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Personen, darunter viele auswärtige, wie von Leipzig, Halle, 
Merseburg, Naumburg, Jena, Apolda, Weimar, Eisenach und 
verschiedenen Dörfern haätten sich eingefunden und nahmen die 
—VVV 
heredtes Zeugniß ablgten von dem großem Fleiße der Schüler und 
der energischen, tüchtigen Leitung, und kann man bei solchen Lei— 
tungen nur einen raschen Aufschwung der der Anstalt erwarten. 
Situation befreit war, bereits eine Leiche. Sinde selbst hatte 
iur noch den Kopf und einen Arm frei, trug ebenfalls nicht un— 
wvesentliche Verletzungen davon, während die Tochter des Befitzers 
nur eine unbedentende Kontusion aufzuweisen hatte. 
Mit Rücksicht auf die Strafbestimmungen des 8 330 des 
R.Str.G. wurde der Angeklagte zu der am Eingang dieses be— 
eichneten Strafe perurtheilt. —An. 
Erfindungen im Hochbauwesen 
und der damit zusammenhängenden Zweige. 
Vom Direktor Schönau-Berlin ist eine Schornstein— 
kappe erfunden worden, welche den Einflüssen des Windes und 
der Sonne auf dem Schornsteine begegnen soll. 
Der Aufsatz ist derart konstruirt, daß diejenigen Seiten der 
Rauchausströmungsöffnungen, welche den einwirkenden Elementen 
entgegenstehen, durch das Element selbst geschaffen werden und aus 
der entgegengesetzten Seite der Rauch seinen Abzug finden kann. 
Es ist nämlich auf die obere Oeffnung des Schornsteins eine etwa 
D,G mn hohe eiserne Kuppe aufgesetzt, deren obere Oeffnung durch 
einen drehbaren, die Reinigung des Schornsteines gestattenden 
Deckel geschlossen ist. 
Nach jeder der 4 Himmelsrichtungen hin ist eine vierkantige, 
von oben nach unten gehende Röhre angenietet, die durch ihre 
intere Oeffnung ein Ausströmen des Rauches zuläßt. Die Kom— 
munikation der 4 Röhren mit dem Haupitheil der Kuppe geschieht 
in den Seitenwänden der letzteren. Die unteren Oeffnnugen sind 
durch Klappen verschließbar, die sich durch ihre eigenen Gewichte, 
in Charniren drehend, öffnen. In der Mitte der 4 Seiten geht von 
edem derselben eine Eisenstange hoch und hat iede dieser Stangen 
eine eiserne Windfahne. 
Nach Aufhören des Windes, der die unteren Klappen schloß, 
reten die Eisenstangen in ihre vorige Lage zurück, so daß sich 
die Klappen durch ihr eignes Gewicht öffnen können. 
Sollten die Strahlen der Sonne 2 oder 3 der erwähnten 
Rauchröhren derart erhitzen, daß das Austreten des Rauches er— 
schwert wird, so treten die Verbrennungsgase durch die Röhren 
uis, die nicht von der Sonne beschienen sind. Schnee, Regen, 
ruch jeder Wechsel der Witterung können keinen Eintritt in den 
Schornstein erlangen, da der obere Verschluk desselben durch den 
Deckel ein Hinderniß bietet. 
Nach Prüfung der uns vorliegenden Zeichnungen sind wir 
überzeugt, daß nach theoretischen Grundsätzen diese neue Schorn— 
teinkappe funktioniren muß, ob sich dieselbe aber in der Praxis 
vewährt, muß der späteren Erfahrung überlassen bleiben. 
Uns scheint die Kappe in der Konstruktion etwas komplizirt 
ind namentlich sind die Hauptbestandtheile gegen das Einrosten 
zu wenig oder gar nicht geschützt, so daß die Funktion des ganzen 
Apparates wohlüwzeitweiliad in's Styocken gerathen dürfte. — n. 
Bauberichte aus verschiedenen Städten. 
Berlin. (Zur Lohnbewegung. Die Versammlung 
der Zimmerleute Berlins behufs endgültiger Beschluß— 
assung über den festzustellenden Minimallohn bei 10stündiger 
Arbeitszeit fand unter Vorsitz des Herrn Marzian und Schöppe 
ürzlich statt. Herr Marzian referirt über die Bauinteressenten— 
Versammlung, in welcher er, in Gemeinschaft mit den übrigen 
tommissionsmitgliedern, die Gesellen vertreten hat. Sodann 
ritisirt er das Referat über jene Versammlung in der Fach— 
zresse, sowie die Berichte, welche über die am 4. März stattge⸗ 
undene Versammlung der Gesellen durch die große Presse gegangen, 
ind betont, daß die Bestrebhungen, welche die Zimmergesellen 
gegenwärtig ins Leben gerufen, fern von allen revolutionären 
Tendenzen sind und nur darauf hinsteuern, den Gesellen eine den 
Lerhältnissen angemessene Existenz zu schaffen, dadurch, daß ein 
sleicher Minimalsatz auf allen Bauplätzen von einem bestimmten 
Termin an eingeführt wird. Von Seiten der Bundesmeister ist 
in Schreiben eingegangen, welches bedauert, daß dieselben nicht 
n der Lage wären, über die Lohnerhöhungsfrage endgültig zu 
entscheiden, da sie nicht kompetent sind, den übrigen Meistern Vor— 
chriften zu machen. Sodann auf die Tagesordnung übergehend, 
ezrachtet Redner den 1. Mai für die geeignetste Zeit, mit der For— 
derung einer Lohnerhöhung auf 4 Mk. bei 10stündiger Arbeits- 
eit vorzugehen, da ein späterer Termin nur die Sache erschweren 
vpürde. Nachdem verschiedene Redner eingehend das Vorgehen der 
Zimmergesellen besprochen und die Lohnaufbesserung als eine unab— 
veisbare Nothweudtgkeit hingestellt haben, liegen drei Auträge 
ur Beschlußnahme vor: 1) zum 1. Mai mit der Minimallohn⸗ 
atz- Forderung von 4 Mk. auf allen Bauten vorzugehen; 2) vom 
6. April ab und 3) vom 19. März ab die Forderung aufzustellen. 
Bei der Abstimmung wird Antrag 1) angenommen. Der Vor— 
itzende verkündet hierauf, daß der Beschluß durch Anschlag an 
»en Säulen am 1. Meai öffentlich proklamirt werden wird und 
ersucht die Anwesenden, fest zu bleiben und voll und ganz für ihre 
Jerechtigten Interessen einzutreten. Ferner kam die Frage zur 
Diskussion, wie es gehalten werden soll auf Bauten, wo gegen— 
värtig unter 30 Pf. pro Stunde gearbeitet wird. Nach Verlesen 
zer aufgestellten Statistik zahlt die überwiegende Mehrheit der 
Arbeitgeber den zur Zeit als Norm festaestellten Satz von 35 Pf., 
ind werden die Gesellen ersucht, die weniger erhalten, mit dem Meister 
auf gütlichem Wege Einigung zu erzielen. Für diejenigen Gesellen, die 
»om 18. März an für die Bewegung auf den Bauten eintreten und 
in Folge dessen gemaßregelt resp. arbeitslos werden, wird beschlossen, 
»ro Woche 15 Mk. als Unterstützung zu bewilligen. Hierauf ging 
von einem Herrn Mentzel eine Resolution ein, welche beide Be— 
chlüsse umfaßt; dieselbe fand einstimmige Annahme und lautet wie 
olgt: „Die heutige Versammlung beschließt: In Anbetracht 1) der 
jeutigen Zeitverhältnisse 2) gegenüber dem Beschluß der Arbeit— 
jeber-Versammlung vom 6. März den Minimallohn auf 4Mk. 
„om 1. Mai ab mit allen gesetzlich zu Gebote stehenden Mitteln 
»urchzusetzen, und ist es moralische Pflicht eines jeden Zimmer— 
gesellen, den Beschluß im eigenen Intercsse anzuerkennen und aur 
Ausführung zu bringen.“ 
In der Versammlung der Maurer erörterte Herr 
Tonrad den bekannten Standpunkt der Maurer in der diesjährigen 
dohnbewegung, empfahl die Wahl einer Siebener-Kommission be— 
jufs besserer Organisation und Einsammlung von Unterstützungs— 
Feiträgen, die eventuell den Zimmerern zur Verfügung gestellt 
verden sollen, und brachte folgende, von der Versammlung nach 
urzer Debatte fast einstimmig angeuommene Resolution in Vor— 
chlag; „Die heutige Generalversammlung der Maurer Berlins 
und Ümgegend erklärt sich mit dem Beschlusse der Meisterversamm— 
ung (Antrag Reimarus), betreffend die Festsetzung des Lohns, 
nit Punkt J. und I. einverstanden, hingegen zu Punkt III. da— 
zin, daß der Termin vom 1. Juli auf den 1. Mai verlegt wird, 
ind verpflichtet sich, mit allen ihr zu Gebote stehenden gesetzlichen 
Mitteln für die Erlangung eines Minimallohns von 4 Mark 
täglich, sowie für strengste Einhaltung der zehnstündiaen Arbeitsrzeit 
einzutreten.“ 
Die Putzer, unter Leitung des Herrn Dietrich, nahmen 
nach dem Referat des Herrn Buchholz die folgende Resolution an: 
»Die heutige Versammlung erkennt die drückende Nothlage der 
Bauprozesse und Entscheidungen. 
Der 25 jähr. Handarbeiter Sinde wurde vom Landgericht 
uu Dr. wegen fahrlässiger Tödtung eines Menschen, zu 
3 — Gefängniß' verurtheilt. Der Hergang war fol— 
gender: 
Am 31. Dez. vor. Jahres brannte eine Ziegelscheune nieder 
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haus zu erbauen. Es mußte deshalb das 1,0 m starke, aus 
Bruchsteinen gefertigte, spitzbogenförmige Gewölbe, welches über 
dem ehemaligen Brennofen errichtet war, abgebrochen werden. 
Dieser Arbeit unterzog sich der Angeklagte, nachdem er vorher 
dem Gruundstücksbesitzer erzaͤhlt hatte, daß er bereits früher beim 
Niederreißen von Häusern di⸗ erforderlichen Erfahrungen ae— 
sammelt habe. 
Zuerst brach der Arbeiter S. die beiden Stirnmauern ab, 
und dann wurde unterhalb des 2,0 m hohen Gewölbes aus starken 
Balken mit einer Doppellage von Brettern eine sogenannte Bühne 
errichtet, worauf das Einarbeiten einer Art Rinne in den Ge— 
wölbescheitel erfolgte. 
Der Angeklagte wich jedoch von der vernunftgemäßen Form 
ab, so daß der schließlich erfolgte Zusammenbruch des Gewölbes 
ediglich eine Folge der fahrlässigen Handlungsweise des S. ist. 
Eine Frau M., welche vom Besitzer die Erlaubniß erhalten 
hatte, die zerbrochenen Mauersteine forttragen zu dürfen, sowie 
die Tochter des Besitzers auf der unter dem Gewölbe errichteten 
Bühne sammt dem Angeklagten stürzten mit den, das Holz durch— 
chlagenden Ziegelstein⸗ und Schuttmassen bis auf den Boden des 
einstigen Brennofens herab. 
Frau M. verschwand unter den Trümmern und war, nach⸗ 
dem e nach Verlauf einer halben Stunde aus der entsetzlichen
	        

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