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Die New-HYork-Brooksyn-Brücke.
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sicherung und in den 88 47 und 48 werden die Bedingungen fest⸗
zesetzt, ünter welchen die Auflösung einer Ortskrankenkasse zu er—
solgen hat. —
Der Aschnitt D. behandelt in den 88 49 bis 58 die ge—
meinsamen Bestimmungen für die Gemeinde—
Krankenversicherung und für die Orts-Kranken—
kassen, welche vorzugsweise in der Pflicht der Arbeitgeber zur
An- und Abmeldung der zur Versicherung Verpflichteten, der Ein—
zahlung der Beiträge für diese, der Zahlung von Beiträgen durch
zie Arbeitgeber und der Beitreibung rückständiger Beiträge be—
stehen, und außerdem festsetzen, daß Unterstützungsgelder mit recht—
licher Wirkung weder verpfändet, noch übertragen, noch gepfändet
werden können. Streitigkeiten werden, je nach ihrer Art, auf
Grund des 8 1204 der Gewerbeordnung, durch die Aufsichtsbe—
hörde oder im Verwaltungsstreitverfahren geschlichtet.
Die Betriebs- (Fabrik) Krankenkassen werden im
Abschnitt E. in den 88 59 bis 68 speziell behandelt, sowie im
Abschnitt F. die Bau-Krankenkassen (88 69 bis 72), im Ab—
schnitt G. (F 73) die Innungs-Krankenkassen, und im Ab—
chnitt I. (X8 74 bis 75) das Verhältniß der Knappschafts—
kassen und der eingeschriebenen und anderen Hülfs—
kassen zur Krankenversicherung,
Was speziell die Bau-⸗Krankenkassen und Innungs-Kranken—
kassen anlangt, so bestimmt 8 69, daß auf Anordnung der höheren
Berwaltungsbehörde Bau-Krankenkassen von dem Bauherrn
errichtet werden müssen für die bei Eisenbahn-, Kanal-, Wege-,
Strom-, Deich- und Festungsbauten, sowie in anderen vorüber—
gehenden Baubetrieben beschäftigten Personen, wenn sie zeitweilig
eine größere Zahl von Arbeitern beschäftigen. 8F 70 setzt fest, daß
die dem Bauherrn obliegende Verpflichtung mit Genehmigung der
höheren Verwaltungsbehörde unter gewissen Bedingungen auf
zinen oder mehrere Unternehmer übertragen werden kann. Kommt
ein Bauherr der Verpflichtung des 8 69 nicht nach, so hat er aus
eigenen Mitteln die im 8 20 vorgeschriebenen Unterstützungen zu
leisten (F 71). Der 8 72 stellt die Bedingungen für die Schließung
der Bau-Krankenkassen auf und regelt das Verfahren bei Streitig-
keiten. Von besonderer Wichtigkeit ist außer den 88 38 und 73
für das gesammte Baugewerbe der 8 70, da jedenfalls bei großen
Unternehmungen die Verpflichtung für Errichtung der Bau-Kranken
kassen auf die Baugewerbetreibenden Seitens der Bauherren ab
gewälzt werden wird.
Auf die Innungs-Krankenkassen, welche auf Grund
der Vorschriften des Titels VI der Gewerbeordnung errichtet
werden, finden die Vorschriften der F8 19 Absatz 4, 20 bis 22,
27 bis 33, 39 bis 42, 51 bis 53, 55 bis 58 und 65 Absatz 3
Auwendung. Im Uebrigen bleiben für diese Kassen die Vor—
schriften des obigen Titels der Gewerbeordnung in Kraft.
Die Wirksamkeit des Gesetzes beginnt in Bezug auf die
Beschlußfassung über die statutarische Einfuͤhrung des Versicherungs—
zwanges und die Herstellung der zur Durchführung des Ver—
sicherungszwanges dienenden Einrichtungen am 1. Dezember 1883,
im Uebrigen am 1. Dezember 1884.
Der Aufbau geschah in der Weise, daß, nachdem die vier
Ankerplatten genau verlegt waren, die ersten vier doppelten Reihen
von je 9 Ankergliedern eingesetzt und verbolzt wurden, dann das
Mauerwerk bis zu dieser Höhe hoch geführt, darauf die neue Serie
von 4 doppelten Reihen ANgliedriger Ankereisen, die in die richtige
Lage (eine Kurve nach der Zug- und Drucklinie bildend) gebracht
ind verbolzt wurden, dann wiederum Hochführung des Mauerwerks,
ind so fort bis die neunte Serie hoörizontal liegt und die zehnte
7,6 m von Vorderkante des Mauerblocks (nach der Thurmseite zu)
zurch eben solche Bolzen mit der Kabelendigung vereinigt ist.
Diese zehnte Serie von Ankergliedern theilt sich statt in 4maäl
? Reihen zu y9 Gliedern in 4mal 4 Reihen zu 9 Gliedern von
albem (80 1uu1) Querschnitt und noch extra 2 Gliedern für jedes
dabel; also zusammen auf jedes Kabel 38 Glieder, damit je zwei
»on ihnen eine Endigung (gußeiserne DOesen „Auge“ genannt in
)eren vertiefter Rille das aus 278 Drähten bestehende Seil (Strang)
imschlingt) der 19 Stränge jedes Kabels umschließen und mit
huen verbolzt werden können.
Natürlich sind sämmtliche Aukerglieder und Bolzen unter
yydraulischem Druck auf Zug geprüft.
Nachdem nun sämmtliche Maurerarbeiten vollendet, also
Stütz- und Aufhängepunkte fixirt und gesichert waren, gings an
die eigentliche Brücke und die Hängekonstruktion.
Vier Kabel aus galvanisirtem Stahldraht, die von Ankerblock
zu Ankerblock jede in drei majestätischen Kurven über die Thürme
aufen, tragen die Fahrbahn gemeinsam mit einer Anzahl von
Tragseilen, die von den Kronen der Thürme ausgehend, in Ad—
tänden von 4,5 m, bis 120 m weit von den Thürmen an der
Fahrbahn befestigt sind. (Fig. 10.) Die beiden äußeren Kabel
ind nach innen, die inneren nach außen gezogen, so daß je ein
nneres und äußeres sich in der Mitte einander nähern. Dies
geschieht, der Fahrbahn mehr Steifigkeit gegen Winddruck zu geben,
vährend die Tragseile, die einen Theil der Last aufnehmen, die
»ertikalen Oszillationen verhindern. Auch unter der Fahrbahn
(Fig. 10) sind je 4 horizontale Windseilstreben von jeder Thurm—
ecke ausgehend angeordnet.
Fid. 10
Um diese oben genannten konstanten Hängekonstruktionen an—
hringen, zu können, waären natürlich eine Menge von provisorischen
Arbeitskonstruktionen als temporäre Drahtseilverbindungen nöthig;
so wurde eine provisorische Arbeiter- und Fußgängerbrücke voön
2 m Breite mit Seilgeländer nebst Sturmseilen gegen Winddruck
ind seitliche Schwankungen im flachen Bogen von' Ankerblock zu
Ankerblock über die Thürme hinweggespannt, die hoch über der
eigentlichen Fahrbahn hing (Fig. 5).
Gehen wir nun zur genaueren Beschreibung der Kabel und
xren Anfertigung und Verlegung über. Jedes kinzelne der vier
dabel von 400 ium Durchmeffer besteht im Querschnitt (Fig. 11)
ius 19 Stahldrahtseilen, eines in der Mitte, die anderen in zwei
onzentrischen Kreisen darum gruppirt und jedes dieser 19 Seile
»esteht im Querschnitt aus 278 Drähten von Stärke Nr. 7 gleich
32 mm Durchmesser, so daß also ein Kabel 32282 Drähte — 19*278
nthält. Die 19 Seile bestehen jedes aus nur einem fortlaufenden
Draht, der 278 Mal von Verankerung zu Verankerung hin und
—— lang ist. Natürlich
onnte ein so langer Draht nicht in einem Stück hergestellt werden,
ondern sind die einzelnen Gebinde mit einander auf später be—
chriebene Weise verbunden.
Um die Verbindung zwischen den beiden Thürmen in der
Luft herzustellen, wurde ein 225 um Seil am Brooklyn-Thurm
sinaufgezogen und nach dem Ankerblock hinabgelassen, dort befestigt
ind, dann das freie Ende in einem günstigen Augenblick, wo wenig
Verkehr auf dem Fluß, hinübergeschafft, dort auf den New-NYork.
Thurm gehißt und nach dem Ankerblock gezogen und beiestigt.
Ein zweites Seil wurde in gleicher Weise daneben angebracht und
iun war die erste brauchbare Verbindung in der Lujft hergestellt
an der die jahrelangen sinnreichen Arbeiten der Aufhänaung der
Brücke ihren Ausgangspunkt finden.
Da viele Arbheiten am freien Seile hängend ausgeführt
werden mußten, so fühlte sich der Leiter dieses Theils der Brücken—
Die New Nork Brooklyn Brücke.
Von F. Rud. Vogel.
Hierzu 13 Fig.)
(Forts.)
Wenden wir uns nun den zwei mächtigen Verankerungs—
blöcken jür die Kabel (Fig. 9) zu, welche auf dem Lande in
286,0 m Entfernung von den Thürmen errichtet sind. Diese
Manerkörper messen 36,29 m. 40.20 me Grundfläche und reicht
—VV— —
dreiten Durchgängen (für Ersparung von Mauerwerk und als
Passagen) durchhröchen“ Sie repräsentiren das kolossale Gewicht
bon 60 Millionen Kilo. An der hin—
eren Auffahrtsseite erweitern sich diese
Blöcke und sind hier am Grunde vier
massive Ankerplatten von Gußeisen,
rine für jedes Kabel eingelassen von
5,0 m. 4, 720 m Grundfläche und 0,73 m
in der Mitte dick mit Verstärkungs—
rippen und einem Gewicht von 23000k.
In jeder von diesen vier Platten sind
die 18 Stück 3,8 m langen, 76 min star—
J ken Aukereisen, die in doppelter Reihe
Fig. . je 9 Stück neben einander liegen,
verbolzt. Zehn Gauppen solcher 18 Ankerglieder, von denen je
einer mit dem vorhergehenden (aleichzeitig dürch 9 zusammen) mit
zinem 15 im langen, 170 imm dicken Boͤlzen verbolzt, bilden die
Ankerkette jedes der vier Kabel auf jeden Seis—