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Zum Preisausschreiben betr. die Bebauung der Museumsinsel in Berlin.
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daß die betreffenden Bauten nicht dem Herrn Minister der geist⸗
lichen u. s. w. Angelegenheiten unterstellt sind. Sollte das Ergeb—
niß der Konkurrenz ihre Beseitigung wünschenswerth machen, so
muͤßten weitere Verhandlungen vorbehalten bleiben.
15. Sollte sich bei dem augenscheinlichen Raummangel für
die Neubauten nicht die Ueberwölbung des Kupfergrabens em—
ehlen?
pieh Die ertheilte Auskunft geht dahin, daß eine solche Ueber—
wölbung behufs Ueberbaunng des Kupfergrabens mit Rücksicht auf
hie Interessen der Schiffahrt gänzlich ausgeschlossen ist.
16. Wird die jetzige Wohnung des General-Steuer-Direktors
künftig den Bedürfnissen der Sammlung dienstbar gemacht werden?
Die Frage wird verneint.
Eine weitere Frage, ob dieses Gebäude etwa zu Dienst⸗
wohnungen für Museumsbeamte verwendet werden könne, wird
dahin beantwortet, daß dies unwahrscheinlich sei, daß die Erhal—⸗
umg des Gebäudes vielmehr vor allem gewünscht werde, damit
es seiner jetzigen Bestimmung verbleibe. Wegen einer Facçaden—
Skizze des Gebäudes, welche von einer Seite gewünscht war, wird
auf die Publikation in „Schinkels Werken“ verwiesen.
17. Welches sind' die genaueren Maße der Cella und der
Giebelgruppen des Parthenon, sowie der Breite des Zeustempels
von Olympia und seiner Giebelgruppen, beziehungsweise, warum
ist für den Parthenonfries nur ein Flächenraum von 1100 gefor⸗
dert, während die Cella des Tempels etwa 1260 qm hat?
Während bezüglich dieser Fragen im allgemeinen auf die
vorhandenen architektonischen Publikationen zu verweisen war,
wurden solgende Angaben mitgetheilt: Die Langseite der Parthenon—
cella hat rund 60 w, die Schmalseite derselben rund 22 m Ab—
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Grunde gegangen, während diejenigen der Schmalseiten vollständig
vorhanden find; es ist deshalb im Programm für den betreffenden
Saal eine Länge von rund 50 mm und eine Breite von 22 m an—
genommen worden.
18. Ist die unter BII 4 des Programmes angegebene Höhe
des Parthenonfrieses über dem Fußboden (2,5 m) wohl richtig,
da in diesem Falle für die Thüren darunter nicht die nöthige
döhe übrig bliebe?
Die ertheilte Auskunft geht dahin, daß das obige Maß ge—
wählt ist, um den Fries einer genaueren Betrachtung zugänglich
zu machen. Die Thüren werden daher dieser Höhe angepaßt
werden müssen.
Auf die weitere Anfrage, ob es gestattet sei, den Fußboden
des Saales nur längs der Wände zwischen den Thüren mittels
eines 2,6 mm unter dem Friese liegenden Podiums zu erhöhen, um
dadurch bessere Verhältnisse für die Thüren zu schaffen, wird
dahin beantwortet, daß eine solche Anordnung dem Programm
nicht widersprechen würde. Die Entscheidung über die Zweck—
mäßigkeit müsse der Jury verbleiben.
19. Ist bei BIS5 des Programms zu lesen: „2 Säle zu—⸗
jammen“ oder „jeder einzeln 250 qm“?
Es wird mitgetheilt, daß für ieden Saal 250 qm vorzu⸗
sehen sind.
20. Ist das für die Restaurationsräume unter VII des
Programms angegebene Maß für beide Räume, oder für jeden
einzelnen Raum zu verstehen?
Auch hier wird mitgetheilt, daß das Maß für jeden der
»eiden Räume gelte.
21. Wozu sollen die verschiedenen unter BV des Programms
zeforderten Depot-Räume dienen?
Der Ausdruck., Depot“ wurde dahin erläutert, daß darunter
„Magazine“ zu verstehen sind, ähnlich, wie sie unter BII und III
des Programms gefordert werden.
22. Welches sind die näheren Bestimmungen für die zu ver—
wendenden Scheerwände?
Da besondere Erfahrungen über Gestaltung von Scheer—
wänden nicht vorliegen, konnten darauf bezügliche Wünsche der
Verwaltung nicht mitgetheilt werden.
23. Welches ist die Terrain-Ordinate für die Durchfahrt
durch den Säulenumgang bei E des Simationsplans Bl. 1 der
Zeichnungen, desgleichen für die Punkte D, C und 97
Ganz genaue Angaben hierüber konnten nicht gemacht werden.
Doch wurde bemerkt, daß die Durchfahrt bei Panur um einige
Stufen tiefer liege, als der Säulenumgang, dessen Boden-Ordinate
sich im Plan eingetragen finde. Die gegenwärtige Höhe der
Punkte D, C und J sei, nicht von besonderem Belang, da hier
künftige Aenderungen nach Bedürfniß des Entwurfs nicht ausge—
schlossen seien. Im übrigen sei wohl aus den verschiebenen im
Plan eingetragenen Terrain-Ordinaten zu ersehen, daß erhebliche
Höhenunterschiede auf dem hier in Betracht kommenden Terrain—
abschnitt überhaupt nicht vorkommen
24. Welches sind die Maße der Hauptstücke der Samm—
ungen?
Es wird auf diese Frage erwidert, daß es der Verwaltung
aicht möglich sei, alle bezüglichen Maße anzugeben, weshalb die—
elbe die Architekten bitte, sich mit besonderen Fragen schriftlich
in die Museums-Verwaltung zu wenden, oder die gewünschten
HPeaße an Ort und Stelle im Museum zu nehmen. Zu diesem
Zweck werden alle Stücke, über welche Auskunft gewünscht wird,
den an der Konkurrenz sich betheiligenden Architekten zugänglich
gemacht werden. .
Die Höhe der Kolosse von Monte Cavallo mit Basis wird
chließlich zu 5,80 m angegeben.
25. Es wird nähere Auskunft gewünscht über die Benutzungs—
irt der unter BVI des Programms verlangten zwei größeren
dabinette, sowie darüber, in welcher Verbindung der unter BV 3
»es Programms verlangte Vorsaal mit den obigen Kabinetten
tehen soll.
Die Frage wird dahin beantwortet, daß die Kabinette zur
Anterbringung größerer Bilder gewünscht werden. Der Vorsaal
'oll als Vorraum für die bezeichneten Kabinette dienen.
26. Die auf den den Konkurrenten übermittelten Plänen ge—
eichneten Maßstäbe entsprechen nicht genau dem angegebenen Ver⸗
jältnisse zur Wirklichkeit. Soll nach den auf, den Zeichnungen
zefindlichen, oder nach richtigen Maßstäben gezeichnet werden?
In Beantwortung dieser Frage wird darauf aufmerksam ge—
macht, daß bei einer lithographischen Vervielfältigung von Zeich—
nungen eine Veränderung der Abdrücke gegen die Originale unver—
neidlich ist. Eine solche Veränderung hat im vorliegenden Falle
tattgefunden und an derselben natürlich auch der auf der Zeichnung
»efindliche Maßstab theilgenommen. Es müsse den Herren Kon—
urrenten überlassen bleiben, entweder nach den auf den übersandten
Zeichnungen befindlichen Maßstäben zu zeichnen, oder gauz neue
Jeichnungen im richtigen Maßstab herzustellen.
27. Wie faßt die General-Verwaltung der Museen das
ꝛvent. künstige Raumbedürfniß für die antiken Skulpturen auf?
Seitens des Vorsitzenden wird ausgeführt, daß das Pro—
zramm nur eine Vermehrung annehme, wie sie in absehbarer
Zeit mit einiger Wahrscheinlichkeit erwartet werden dürfe. Eine
o bedeutende Vermehrung der Sammlung, wie in dem letzten
Jahrzehnt, werde kaum zum zweiten Male eintreten. Auf die
veitete“ Frage, ob, wenn doch eine solche außergewöhnliche Ver—
nehrung weiterhin stattfinden sollte, dann mit einer ganzen Ab—
heilung in andere Räume, beziehungsweise auf einen anderen
Platz üͤbergesiedelt werden würde, erklärt der Vorsitzende, daß die
Entscheidung dieser Frage der Zukunft vorbehalten bleiben müsse.
Nach Erledigung der vorstehend behandelten, schriftlich an—
zemeldeten Fragen wurden aus der Mitte der Versammlung noch
olgende zur Erörterung gestellt:
28. Ist eine von der jetzigen abweichende Ueberbrückung des
dupfergrabens behufs Herstellung neuer Zugänge zur Museums—
Insel, bezw. ist die Abänderung der jetzt bestehenden Brücken zu—
aͤssig?
sig Die Frage wird bejaht.
29. Darf statt der geforderten zwei großen Höfe, welche im
Begensatz zu ihrer Länge und Breite ein nicht guͤnstiges Höhen—
verhältniß erhalten dürften, ein solcher Hof mit der Grundfläche
der beiden verlangten Höfe angeordnet werden? Wird in einer
derartigen Anordnung ein Verstoß gegen das Programm gesehen?
Der Vorsitzende bemerkt zu diesen Fragen, daß es der Ver—
waltung gleichgültig sein würde, ob statt der zwei Höfe ein Hof,
etwa mit einer Mittel-Theilung zur Ausführung gelangt; doch
nüsse, da im Programm zwei Höfe vorgesehen sind, die Entschei—
zung auch in diesem Falle der Jury überlassen bleiben. Eine
Abänderung des Programms im Sinne der Anfrage, wie von
einer Seite beantragt wurde, könne nicht herbeigeführt werden.
30. Ist es mit Rücksicht auf die Forderung des Programms,
vonach die einzelnen Gebäude bei Feuersgefahr in allen Theilen
yon der Museums-Insel aus mit Feuerspritzen zu erreichen und
uu bestreichen sein sollen, nothwendig, längs des rechten Ufers des
dupfergrabens eine Straße zu belassen?
Die Frage wird dahin beantwortet. daß ein Heranbauen an
das Ufer nicht ausgeschlossen ist, wenn nur die obigen Forderungen
des Programms erfüllt werden.
Schöne. Spieker. Dr. Jordan.
Schwatlo. G. Ebe.
Anmerk. Im Namen der bei der Konferenz als Frage—
teller erschienenen Architekten haben die Herren Schwatlo und
Ebe vorstehendes Protokoll mit unterzeichnet