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Erfindungen im Hochbauwesen.
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‚ugeben. Deshalb „könne“ in der Praxis der Beamte nur für
den Mindestfordernden stimmen. Die vorgesetzte Behörde nehme
dann keinen Austand, den sonderbarsten und handgreiflich falsch
'alkulirten Offerten den Zuschlag zu ertheilen, unbekümmert um
zie Verluste, welche den Submittenten oder dritten Personen da—
zurch auferlegt würden.
Zweifellios entspricht diese Schildernug ziemlich genau der
thatsächlich herrschenden Praxis, aber daß diese Praxis so und
richt anders sein müsse, dafür fehlt es an iedem Beweise. Richtig
st es, daß die Rechtfertigung des vergebenden Beamien für die
llebergehung der Mindestforderung der Kontrolinstanz gegenüber
der springende Punkt in dem Submissionsdilemma ist. Der Ge—
vährsmaunn der „Nordd. Allg. Zta.“ gesteht weiter zu, daß den
Kontrolinstanzen in der Regel in ihrem Beamtenpersonal tüchtigte
Sachverständige für alle Geschäftsbranchen zu Gebote stehen. Was
in aller Welt darf diese Sachverständigen dann verhindern oder
ibhalten, mag die Sache auch immerhin „peinlich“ und „delikat“
ein, der Kontrolinstanz reinen Wein über die Sachlage einzu
cheuken. Der Vorschlag, den der Gewährsmann der „Nordd.
Allg. Ztg.“ daraus zieht, daß dem submittirenden Beamten „zur
Ermöglichung einer wirklichen Qualifikationspriüfung die Moti—
»irung seines Votums erlassen werde“, ist nach unserer Meinung
im sceiner gefährlichen Konsequenzen willen unter allen Umständen
von der Häand zu weisen. Man könnte damit leicht für ein Uebel
ein anderes noch weit gefährlicheres einlösen. Im Gegentheil ist
die Pflicht, die Uebergehung des Mindestfordernden auf Verlaugen
tusgiebig vor der Kontrolinstanz zu rechtfertigen, die unerläßliche
Vorbedingung eines rationellen Submissionsverfahrens. Nur lasse
nan dem submittirenden Beamten freiere Hand und gehe von dem
Hrundsatz ab, daß der Zuschlag wie bisher grundjsätzlich dem
Mindestfordernden ertheilt werden solle.
Der Verfasser der Zuschrift wiederholt außerdem den oft
zemachten Vorschlag, „den Mindestfordernden grundsätzlich von der
Zuschlagsertheilung auszuschließen“. Unter Umständen kann dies
m Einzelfalle ein geeignetes Mittel sein, unvernünftigen Unter—
nietungen vorzubeugen, aber für alle Fälle es als Norm vorzu—
schreiben, zu diesem Hilfsmittel konnte man doch nur in völlig
uingesunden Geschäftsverhältnissen, wie die letzten Jahre sie boten,
rathen. Alles in Allem werden wir durch das ganze Raisonne—
nent nur in der Ueberzeugung bestärkt, daß ein gewisser büreau—
ratischer Zopf, vielleicht hie und da mit etwas Schlendrian ge—
Jaart, die Hauptschuld an den mit Recht beklagten Mißständen
rägt, und daß es deshalb in die Hand der Behörden gegeben ist,
ohne irgend welche großartige fundamentale Umgestältung des
Submissionswesens den berechtigten Klagen der Gewerbtreibenden,
o weit sie sich auf die Förderung der Schleuderkonkurrenz durch
die öffentlichen Submissionen beziehen, gerecht zu werden. V. 2.
und des Rettungswesens“ bildeten die in Gruppe 30 zusammen—
gzefaßten Einrichtungen und Gegenstände zur Abwehr von Feuers—
jefahr und insbesondere die dritte Unterabtheilung derselben, welche
hen „Lösch- und Rettungsdienst“ umfaßt. Alle Länder und Pro—
dinzen Deuͤtschlands haben zu dieser Gruppe beigesteuert, am reich—
lichsten aber Berlin natürlich und die Rheinprovinz. Zu den
unisangreichsten Schanstellungen gehört in erster Linie die von der
Achener und Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft, welche be—
fanntlich statutengemäß die Hälfte des aus dem Versicherungs—
zeschäfte resultirenden Gewinns zu gemeinnützigen Zwecken ver⸗
vendet, und zwar vorzugsweise zur Förderung des Feuerlöschwesens
durch Ueberweisung von Fenerspritzen und sonstigem Löschgeräth.
Nach zahlreichen und eingehenden Versuchen hat die genannte
Besellschaft sich, wie wir der „Wiener Metallindustrie-Ztg.“ ent—
iehmen, für das Feuerspritzen-System von Jos. Beduwe in
Machen als das ihren Anforderungen bezüglich der Einrichtung
und Leistungsfähigkeit am besten entfsprechende entschieden, und läßt
hre Spritzen faft ausschließlich unter eigener Controle in dem
Ftablissement der genannten Firma ausführen. Das Beduwe'sche
System zeichnet sich besonders aus durch eine eigenthümliche, unter
Patent-Nr. 905 und 5057 gegen Nachahmung geschützte Anord—
jung der Ventile, welche es gestattet, die letzteren sämmtlich in
wenigen Sekunden ohne Schlüssel auszuheben und mit einem Grif'
wieder einzusetzen.
Bei der bisher gebräuchlichsten Einrichtung zum raschen
Herausnehmen der Veutile mit dem sogenannten Ventilconus sind
e ein oder zwei oder alle vier Ventile in metallenen Kegeln ge—
lagert, die nach Art der Hähne dicht in Bohrungen der Saug—
ind Druckkanäle eingeschliffen werden. Diese Einrichtung hal
edoch verschiedene Mängel, welche unter Umstäuden sehr nachtheilig
verden können. In der Regel ist der Conus zur Ersparung von
Raum und Arbeit so klein genommen, daß die Ventile bei ihrem
Spiele darüber hinausschlagen müssen; es kann also ein einge—
lemmtes Ventil überhaupt das Herausziehen des Conus und da—
durch den Zweck, für den er bestimmt ist, unmöglich machen,
Ebenso wichtig ist folgender Umstand: Der Ventilkonus bedars
ziner äußerst sorgfältigen Behandlung, indem er sonst durch die
leinste Unvorsichtigkeit, wie Anstoßen — von Fallenlassen ganz zu
geschweigen — in seinen delikat geschliffenen Dichtungsflächen der—
irt beschädigt wird, daß ein dichtes Wiedereinsetzen nicht mehr
möglich wird. Bei starkem Froste ist die Herausnahme desselber
wohl schwerlich zu bewerkstelligen. Durch diese Umstände kann
der theuere Ventilkonus im Moment des Gebrauches zu einem
Apparate von sehr zweifelhaftem Werthe werden.
Die Beduwe'schen Ventile sind, um diese Uebelstände zu
verme iden, so konstruirt, daß sie in wenigen Sekunden seitwärts
aus dem Ventilkasten entfernt und mit einem Griff wieder ein—
zesetzt werden können. Dieselben sind nämlich an einer gemein—
chaftlichen Platte befestigt, welche den Klappen Lagerung bietet
ind in den Ventilkasten wie eine Schublade ein- und ausgeführt
vird. Sie liegen alle direkt anterhalb des Windkessels in wag—
cechter Lage; ein metallener Keil dient dazu, das Klappenstück fest
an die Wand des Ventilkastens anzupressen. Die Dichtungsflächt
ann bei der Form des Ganzen kaum jemals eine zufällige Be—
chädigung erfahren, so daß also besondere Vorsicht beim Heraus—
jehmen, resp. Einsetzen gar nicht nöthig ist, vielmehr die ganze
Dperation von jedem Laien vorgenommen werden kann.
Bei dem großen Durchlaß dieser Ventile, resp. Schieberklappen,
st es kaum denkbar, daß die Leistungsfähigkeit der Beduwe'schen
Löschmaschinen jemals durch schlammiges, sandiges oder sonst un—
reines Wasser gehemmt oder beeinträchtigt werde, ebenso besitzen
dieselben die größte Unempfindlichkeit gegen Frost.
Außer dem Ventilgehäuse besteht das Pumpenwerk aus zwei
von Meessing bester Legirung gegossenen und ausgebohrten Cylin—
dern, sowie aus dem rothkupfernen Windkessel. Kein Theil des
Werkes, mit Ausnahme des Windkessels, ist gelöthet, sondern mi—
Schrauben luftdicht ineinander defestigt. Die Wasserkasten sämmt—
licher Spritzen werden aus bestem Rothkupfer angefertigt, könner
also nicht wie eiserne vom Rost angegriffen und nach einigen
Jahren in ein Sieb verwandelt werden.
Die Ausstellung der Aachen-Münchener Feuerversicherungs—
Besellschaft umfaßt die verschiedensten Größen der nach dem
Beduwe'schen System hergestellten Spritzen, von kleinen Hand—
pritzen mit einer Strahlhöhe von acht Metern und zum Preise
bou M. 66 an bis zu den größten Stadt- und Landfenerspritzen
im Preise von M. 1800, welche bei einer Bedienung von 12-14
Mann mit 40 Doppelhüben pro Minute 300 - 350 Liter Wasser
liefern und dasselbe in einem Strahl von 18 um Durchmesser
30 Meter weit treiben. Außerdem ist noch ein Glaskasten mit
derschiedenen Spritzenmodellen in 1, und t/, natürlicher Größe
ausgestellt. Die obigen Angaben über die Leistungsfähigkeit in
Eine neue Art Bedachung von Karl Suchy in
Graz. Dieselbe soll der bisher gebräuchlichen Ziegelbedachung
Jegenüber den großen Vortheil bieten, daß sie bei absoluter Wasser—
dichte und Feuersicherheit nur etwa halb so viel wiegt, wie letztere,
veshalb die Holzkonstruktion des
Daches auch wesentlich leichter sein
cann. Die neue Art der Be—
dachung wird nach dem „Civil
Techniker“ folgendermaßen herge—
tellt: Das mit Brettern auf die
ür Blech- oder Schieferdächer ge—
dräuchliche Weise verschaalte Dach
vwird durch gewalzte Eisenstreifen,
Blechstreifen oder feuersicher im—
drägnirte Holzplatten von ca. G mm
Höhe derart in Felder getheilt, daß
jedes dieser Felder die beiläufige
Hröße eines Quadratmeters besitzt. Die Walzeisen, Blechstreifen
»der Latten werdin auf den Breitern befestigt, so daß, wie auf
orstehender Zeichnung dargestellt, ein vollständiges Netz auf dem—
elben gebildet wird. Hierauf wird das Holz' mit Theer oder
Asphalt gestrichen und in die einzelnen Feldet eine Beton- oder
Lementschichte, eutsprechend der Höhe der Walzeisen, Blechstreifen
»der Latten gegossen, so daß die Felder vollkommen ausgefüuͤllt
ind. Auf diese Weise hergestellte Dacher sollen eine außerordent—
iche Dauerhafrtigkeit besitzesn
Erfindungen im Hochbauwesen
und der damit zusammenhängenden Zweige.
Die Beduwe' schen Feuerlöschmaschinen.
Eine der interessantesten Abtheilungen der jetzt beendeten
Allgemeinen deutschen Ausstellung auf dem Gebiete der Högiene