Berlin. den 3. Iebruar
1888.
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Neue Folge:
2. Jahrgang.
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Wochenschrift
für die
Interessen des praktischen Baugewerts
Nebst Ergänzung:
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Erfindungen im Hochbauwesen aller Länder.
Redaktion:
O. Ostmann, prakt. Maurermeister.
Unter Mitwirkung erster Kräfte.
rift für nraktische Bankunst (43. Jahrgang).
4 von 7n beziehen durch alle Buchhandlungen und Postämter.
Julink Eagelmann in Berlin 8W. y Zeitungsliste pro 1883 Nr. 1341.
Hinnner⸗-Str. 91. Inserate
Expedition ⸗ Deutlssien Gaugewerkisblattes“. vro Spaltzeile 0,25. Wiederholungen mit Rabatt.
NRedaktion und Erneadition⸗ Berlin 8W. Zimmer⸗Straße 91.
Neue FJolge von b“. M.
Jeden Sonnabend eine Nummer.
Preis pro Quartal (1ß3 Nummern) 2,25 M.
Einzelne Nummern ä 0,30 Mk.
Inhaltsverzeichniß: Anlage von Arbeiterhäusern IV. — Mittheilungen aus der Praxis: a. Das Heizen der Wohnräume (Schluß). b. Die Heizung der
Trockenkammern. c. Dächer über Gießereien. — Konkurrenzwesen. — Bauprozesse. — Literaturbericht. — Bautechnische Notizen. — Submissionen
Die Anlage und Errichtung von Wohnhäusern für ie eine Arbeiterfamilie.
Von
Dr. theol. Hermanun Sevin, d Karl Lattner,
Professor am Goͤmnasium in Koustanz un Stodebanmeister in Billingen.
(Hierzu 5 Tafeln Figuren im Text.
(Fortsetzung.)
8 19. Jeder Unternehmer ist durch bloßes Erscheinen der
nn diesen Bedingungen festgesetzten Tage, ohne daß es weiterer
Aufforderungen oder Warnungen bedürfte, in Verzug gesetzt, wenn
er nicht vor dem Erscheinen dieses Tages von dem Bauherrn eine
bestimmte schriftliche Fristverlängerung ausgewirkt hat.
8 20. Icde Arbeit ist bis zu ihrer Uebernahme
seitens des Bauherrn von dem Unternehmer auf seine Kosten
vor Beschädigung zu schützen und in vollkommen autem Zustande
abzuliefern.
8 21. Nur die Herstellung solcher Beschädigungen, welche
durch außerordentliche Naturereignisse — Fenuerschaden nicht
eingerechnet — angerichtet wurden, und die durch Anwendung
iller Vorsichtsmaßregeln nicht verhütet werden konnten, wird,
venn binnen 24 Stunden dem Bauherrn schriftliche Anzeige davon
zeschah, von diesem vergütet.
8 22. Auch nach der Uebernahme haitet der unternehmende
HYeaurermeister für seine Arbeit auf drei Jahre
Zimmermeister „, J „zwei
Schreiner — F „ein
Verputzer „ein J
* 23. Ueber alle aus diesem Vertrag entstehenden Meinungs—
derschiedenheiten verzichtt der Unternehmer auf den zur Zeit
in Deutschland nahezu unbetretbaren gerichtlichen Weg
und unterzieht sich in erster und letzter Instanz dem Ausspruch
des Vorstandes der nächstgeledenen Bezirksban—
inspektion.
8 24. Der Bauherr behält sich vor, jeweils unter den drei
mindestfordernden Unternehmern einen auszuwählen.
8 25. Icder Unternehmer hat diese Bedingungen, denen Ban—
heschreibung und Bauplan beiliegt, vor Abgabe seines Angebots
zu unterzeichnen, zum Zeichen, daß er sie gelesen und sich zum
Voraus mit denselben einverstanden erklärt hat.
B. VBaubeschreibung.
J. Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten.
1. Die fruchtbare Erdschichte des Bauplatzes ist sorgfältig
abzuheben und in den Garten zu bringen, der Rest des In—
halts der Baugrube zu verkarren, oder nach Angabe der Bau—
leitung zu versetzen.
8 2. Der Unternehmer hajtet dafür, daß alle verwendeten
Bruchsteine und Backsteine dem Wechsel der Nässe und Trockenheit,
von Frost und Hitze vollkommen widerstehen.
8 3. Zur Bereitung des Mörtels darf nur Schwarzkalk
zester Sorte unter Zusatz von Zement und *, möglichst reinen
Quarzsandes verwendet werden. Es darf nie mehr Meörtel be—
reitet werden, als an demselben Tage verbraucht wird.
Auch muß der Mörtel unter einem vor Sonne und Regen
schützenden Dache so lange durchgearbeitet werden, bis die kleinsten
Kalkklümpchen aufgelöst sind.
8 4. Die Fundamentmanern müssen zweihäuptig und streng
in Loth und Flucht aufgeführt werden. Die Bruchsteine müssen
vor dem Einmauern von allem Staub befreit und gehörig benetzt,
)ann allenthalben satt in Mörtel versetzt, über Boden anu der
Straße hammerrecht behauen werden. Die ganze Vorderseite des
Hauses, sowie das aganze Kamin über Dach ist sauber mit Zement
auszufugen.
8 5. Jeder Backstein muß vor dem Einmauern in Wasser
getaucht, zerbrochene oder auch nur beschädigte Backsteine dürfen
nicht eingemauert werden. Die Backsteine sind — nach Muster —
sammt und sonders aus einer bewährten Ziegelfabrik zu beziehen.
86. Thür- und Fensteröffnungen werden nicht abgezogen;
dafür sind alle in der Mauer liegenden Hausteine ohne besonderé
Vergütnug zu versetzen.
8 7. Die Steinhauerarbeiten als: Thür- und Fenstergestelle,
Treppentritte ꝛc. sind sauber aus nachweisbar gesunden, wetter
heständigen Hausteinen herzustellen.
II. Zimmerarbeit.
8 1. Alles Gebälk darf nur aus tannenem Flößholz herge—
stellt werden.
8 2. Dies Holz muß geschnitten sein — mit Ausnahme des
Holzes zu den Balken und Unterzügen.