Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 43, Bd. 2, 1883)

Berlin. den 3. Iebruar 
1888. 
8) eulseh * 
Neue Folge: 
2. Jahrgang. 
u. 
v⸗ 
Wochenschrift 
für die 
Interessen des praktischen Baugewerts 
Nebst Ergänzung: 
⸗ ⸗ J * * 
Erfindungen im Hochbauwesen aller Länder. 
Redaktion: 
O. Ostmann, prakt. Maurermeister. 
Unter Mitwirkung erster Kräfte. 
rift für nraktische Bankunst (43. Jahrgang). 
4 von 7n beziehen durch alle Buchhandlungen und Postämter. 
Julink Eagelmann in Berlin 8W. y Zeitungsliste pro 1883 Nr. 1341. 
Hinnner⸗-Str. 91. Inserate 
Expedition ⸗ Deutlssien Gaugewerkisblattes“. vro Spaltzeile 0,25. Wiederholungen mit Rabatt. 
NRedaktion und Erneadition⸗ Berlin 8W. Zimmer⸗Straße 91. 
Neue FJolge von b“. M. 
Jeden Sonnabend eine Nummer. 
Preis pro Quartal (1ß3 Nummern) 2,25 M. 
Einzelne Nummern ä 0,30 Mk. 
Inhaltsverzeichniß: Anlage von Arbeiterhäusern IV. — Mittheilungen aus der Praxis: a. Das Heizen der Wohnräume (Schluß). b. Die Heizung der 
Trockenkammern. c. Dächer über Gießereien. — Konkurrenzwesen. — Bauprozesse. — Literaturbericht. — Bautechnische Notizen. — Submissionen 
Die Anlage und Errichtung von Wohnhäusern für ie eine Arbeiterfamilie. 
Von 
Dr. theol. Hermanun Sevin, d Karl Lattner, 
Professor am Goͤmnasium in Koustanz un Stodebanmeister in Billingen. 
(Hierzu 5 Tafeln Figuren im Text. 
(Fortsetzung.) 
8 19. Jeder Unternehmer ist durch bloßes Erscheinen der 
nn diesen Bedingungen festgesetzten Tage, ohne daß es weiterer 
Aufforderungen oder Warnungen bedürfte, in Verzug gesetzt, wenn 
er nicht vor dem Erscheinen dieses Tages von dem Bauherrn eine 
bestimmte schriftliche Fristverlängerung ausgewirkt hat. 
8 20. Icde Arbeit ist bis zu ihrer Uebernahme 
seitens des Bauherrn von dem Unternehmer auf seine Kosten 
vor Beschädigung zu schützen und in vollkommen autem Zustande 
abzuliefern. 
8 21. Nur die Herstellung solcher Beschädigungen, welche 
durch außerordentliche Naturereignisse — Fenuerschaden nicht 
eingerechnet — angerichtet wurden, und die durch Anwendung 
iller Vorsichtsmaßregeln nicht verhütet werden konnten, wird, 
venn binnen 24 Stunden dem Bauherrn schriftliche Anzeige davon 
zeschah, von diesem vergütet. 
8 22. Auch nach der Uebernahme haitet der unternehmende 
HYeaurermeister für seine Arbeit auf drei Jahre 
Zimmermeister „, J „zwei 
Schreiner — F „ein 
Verputzer „ein J 
* 23. Ueber alle aus diesem Vertrag entstehenden Meinungs— 
derschiedenheiten verzichtt der Unternehmer auf den zur Zeit 
in Deutschland nahezu unbetretbaren gerichtlichen Weg 
und unterzieht sich in erster und letzter Instanz dem Ausspruch 
des Vorstandes der nächstgeledenen Bezirksban— 
inspektion. 
8 24. Der Bauherr behält sich vor, jeweils unter den drei 
mindestfordernden Unternehmern einen auszuwählen. 
8 25. Icder Unternehmer hat diese Bedingungen, denen Ban— 
heschreibung und Bauplan beiliegt, vor Abgabe seines Angebots 
zu unterzeichnen, zum Zeichen, daß er sie gelesen und sich zum 
Voraus mit denselben einverstanden erklärt hat. 
B. VBaubeschreibung. 
J. Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten. 
1. Die fruchtbare Erdschichte des Bauplatzes ist sorgfältig 
abzuheben und in den Garten zu bringen, der Rest des In— 
halts der Baugrube zu verkarren, oder nach Angabe der Bau— 
leitung zu versetzen. 
8 2. Der Unternehmer hajtet dafür, daß alle verwendeten 
Bruchsteine und Backsteine dem Wechsel der Nässe und Trockenheit, 
von Frost und Hitze vollkommen widerstehen. 
8 3. Zur Bereitung des Mörtels darf nur Schwarzkalk 
zester Sorte unter Zusatz von Zement und *, möglichst reinen 
Quarzsandes verwendet werden. Es darf nie mehr Meörtel be— 
reitet werden, als an demselben Tage verbraucht wird. 
Auch muß der Mörtel unter einem vor Sonne und Regen 
schützenden Dache so lange durchgearbeitet werden, bis die kleinsten 
Kalkklümpchen aufgelöst sind. 
8 4. Die Fundamentmanern müssen zweihäuptig und streng 
in Loth und Flucht aufgeführt werden. Die Bruchsteine müssen 
vor dem Einmauern von allem Staub befreit und gehörig benetzt, 
)ann allenthalben satt in Mörtel versetzt, über Boden anu der 
Straße hammerrecht behauen werden. Die ganze Vorderseite des 
Hauses, sowie das aganze Kamin über Dach ist sauber mit Zement 
auszufugen. 
8 5. Jeder Backstein muß vor dem Einmauern in Wasser 
getaucht, zerbrochene oder auch nur beschädigte Backsteine dürfen 
nicht eingemauert werden. Die Backsteine sind — nach Muster — 
sammt und sonders aus einer bewährten Ziegelfabrik zu beziehen. 
86. Thür- und Fensteröffnungen werden nicht abgezogen; 
dafür sind alle in der Mauer liegenden Hausteine ohne besonderé 
Vergütnug zu versetzen. 
8 7. Die Steinhauerarbeiten als: Thür- und Fenstergestelle, 
Treppentritte ꝛc. sind sauber aus nachweisbar gesunden, wetter 
heständigen Hausteinen herzustellen. 
II. Zimmerarbeit. 
8 1. Alles Gebälk darf nur aus tannenem Flößholz herge— 
stellt werden. 
8 2. Dies Holz muß geschnitten sein — mit Ausnahme des 
Holzes zu den Balken und Unterzügen.
	        

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