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Erfindungen im Hochbauwesen — Berichte aus verschied. Städten.
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ein Meter unter Mittelwasser verlegte Rohrleitung vom Flusse
einem Brunnen zugeführt, von den Filterpumpen der Maschinen
angesaugt und in einen von drei Klärteichen geschafft. Jeder der
letzteren hat einen Fassungsraum von 800 Kubikmetern, so daß bei
ununterbrochenem Betriebe jeder Klärbehälter sich während acht
Stunden füllt, hierauf hehnfs Ablagerung der Thonerde acht Stunden
in Ruhe bleibt und während der letzten' acht Stunden das geklärte
Wasser an die Filter abgiebt. Der' sich im unteren Theile der
Klärbassins ablagernde Schlamm kann zeitweise durch eine besondere
Entleerungsleitung entfernt werden. Ein in die Abtheilung ein—
geschalteter Schlammschacht bietet die Möglichkeit, die Niederschlags—
massen zu ökonomischen, Zwecken verwenden zu können. Der regel⸗
mäßige und gleichmäßige Alaunzusatz wird auf folgende Weise
erreicht; jedem Pumpenhube, welcher eine genau bekannte Wasser⸗
menge befördert, führt eine kleine, von der Maschine betriebene
Pumpe eine geringe Menge konzentrirter Alaunlösung von bestimmter
Zusammensetzung zu. Man kann jederzeit aus dem Pumpenvolumen,
der Einspritzmenge und deren Zusammensetzunge das Gesammt:
mischungsverhältniß ermitteln. Die starke Bewegung des Wassers
in der Pumpe befördert eine gleichmäßige Mischung, und man
darf annehmen, daß das Wasser stets mit gleichem Alaungehalt
aus der, Rohrleitung in die Klärteiche tritt. Bei vollem Betriebe,
d. h. bei Liefernng einer Wassermenige von 2400 Kubikmeter
24 Stunden, beträgt der tägliche Bedarf an Alaun bei dem
Mischungsverhältnisse von 1:8000 annähernd 300 Kilogramm.
erfundenen Emailfarben, und können 3. B. mit Bleistift ausge—
ührte Zeichnungen auf dem Aluminiumgrund durch Einschmelzen
ixirt werden. Die Erfindung soll hauptsächlich der Kleinindustrie
zu Gute kommen, da jeder Arbeiter dieses Verfahren ohne Mühe
'ofort ausführen kann und ein Kunstschlosser z. B. nicht mehr ge—
töthigt ist, seine Arbeiten anderen Händen zu übergeben und sie
)ann, wenigstens in der Feinheit ihrer Form wesentlich alterirt
zurückzuerhalten, wie dies besonders beim Verzinnen und bei allen
Anstrichs- und Lackirmethoden der Fall ist. Guß wie Schmiede⸗
eisen sind in gleich leichter Weise mit Aluminium zu überziehen
und fällt das bei beabsichtigter Vernickelung immerhin zeitraubende
und schwierige Dekapiren voͤllig weg. Die neue Erfindung dürfte
für die Eisenindustrie von weitgehender Bedeutung werden.
v. N
Berichte aus verschiedenen Städten.
Berlin. Die Gesammthöhe der Hauptkuppel des
Bebäudes für die verflossene Hygiene-Ausstelluͤng betrug bekannt—
lich 45 Meter. Noch unbekannt“ dürfte nun die Thatsache sein,
daß bei dieser bedeutenden Höhe das Gewicht der Hauptkuppel
nicht mehr ausreichte, um der letzteren eine genügende Stabilität
zegen den Winddruck zu geben Man nahm in Folge dessen zu
einem sinnreichen Auswege seine Zuflucht: die Fundamente wurden
an die Konstruktion der Kuppel aufgehäugt. Ünter jeder Ecke der
duppel wurde ein besonderes Fundament aufgeführt und dieses
nittelst Anker an die Eisenkonstrüktion gehängt, so daß, wenn der
Wind auf die Seiten der Kuppel drückt, dieselbe mit bem Funda—
nentmanerwerk belastet ist und nicht nachgeben kaun. Die Kon—
truktion hat sich, wie bei verschiedenen stacken Slürmen zu beob—
ichten war, ausgezeichnet bewährt. 5
Erfindungen im Hochbauwesen
und der damit zusammenhängenden Zweige.
Holzfällen mit Dampfkraft.
Noch immer bilden Axt und Handsäge so ziemlich die ein—
zigen üblichen Werkzeuge zum Fällen des Holzes und die viel—
fachen Versuche, die Menschenhand hier durch Dampf oder eine
sonstige mechanische Kraft zu erfetzen, sind unsetes Wissens sämmt—
lich fehlgeschlagen. Vielleicht hat der bekannte Fabrikant von
Holzbearbeitungsmaschinen F. Arbey in Paris nit seiner neuen
Dampf-Holzfällmaschine mehr Gluͤck, der wir einige Worte
widmen wollen.
Die von Arbey, verweudete grade Säge ist mit einem
Dampfcylinder von kleinem Durchmesser, jedoch langem Kolben—
hub verkuppelt, welcher auf einem eisernen Gestell um einen
Zapfen drehbar angeordnet ist. Die drehende Bewegung der
Sägemaschine wird durch ein Steuerrad erzielt, welches eine
Schraube ohne Ende und mittelst dieser einen am Hintertheil
des Dampfcylinders augebrachten Sektor bewegt. Die Säge ist
mit dem Eude der Kolbenstange unmittelbar verkuppelt' und
arbeitet uur. während der Rückwärtsbewegung des Kolbens. In
Folge dessen lassen sich, da die Säge bei der Vorwärtsbewegung
keinen Widerstand findet, Sägen von 2,50 bis 3 mm verweuͤden
Hat man eine Lokomobile zur Verfügung, so kann man sie zur
Erzeugung des Dampfes recht gut benutzen; sonst verwendet Arbey
einen kleinen tragbaren Hochdruckkessei, der mit dem Dampf:
cylinder durch ein biegsames Rohr verdunden ist, oder auch hydrau—
lische Kraft.
Mit Hülfe dieser Sägmaschine schlägt Arbey Bäume von
über ein Meter Durchmesser; dies soll jedoch möglichst im Spät—
herbst geschehen. Zum Schmieren wird am besten Seifenwasser
verwendet, weil sich bei Oel mit den Sägespänen eine Art Kitt
bildet, welcher die Arbeit erschwert. Die Säge ist nach jeder
Richtung verstellbar. Sie läßt sich somit auch bei Bäumen ver—
wenden, die auf schroffen Abhängen wachsen und vermag auch
bereits gefällte Stämme weiter gleich an Ort und Stelle zu
Scheiben zu verarbeiten. In diesem Falle dient ein an dem Mo—
tor angebrachter starker Haken, welcher in den Stamm eingebohrt
wird. zum Festhalten des Letzteren OGNM.
Bern. Zur Hebung der indnstriellen und gewerblichen
Bildung in der Schweiz wird der Bundesrath der im nächsten
Monat zusammentretenden Bundesversammlung folgenden Beschluß—
Entwurf vorlegen:
Art. 1. Zur Förderung der gewerblichen und industriellen
Berufsbildung kann der Bund, so lange die finanzielle Lage des—
elben es gestattet, an diejenigen Anftalten, welche zum Zwecke
ener Bildung errichtet sind oder errichtet werden, aus der Buudes—
asse Beiträge leisten. Wenn eine Anstalt noch andere, als diese
Berufsbildung, z. B. die allgemeine Bildung, zum Ziele hat, so
vird der Beitrag des Bundes nur für erstere ausgerichtet.
Art. 2. Als Anstalten für die gewerbliche und industrielle
Berufsbildung sind zu betrachten: Die Industrie- und Gewerbe—
nuseen (Modellsammlungen, Lehrmittelsammlungen), die gewerb—
ichen und industriellen Kunst- und Fachschulen? die Handwerker—
chulen und die freiwilligen Fortbildungsanstalten.
Art. 3. Der Bund kann auch an die Kosten von Wander—
vorträgen und an die Honorirung von Preisaufgaben über die
zewerbliche und industrielle Bildung Beiträüge leisten.
Art. 4. Die Beiträge des Bundes belaufen sich je nach
Ermessen des Bundesrathes bis auf die Hälfte der Kosten oder
Beiträge der Kantonsregierungen.
Art. 5. Der Bundesrath wird sich von den Kantonsregie—
rungen über ihre Kosten oder Beiträge an das bezeichnete Bil—
dungswesen nähere Ausweise geben lassen; er nimmt Einsicht von
der Leistung der Anstalten und läßt sich die Lehrprogramme, Be—
richte, Prüfungsresultate vorlegen. Bei der Festsetzung des Bun—
»esbeitrages ist darauf Rücksicht zu nehmen, os an einer Anstalt
Lehrer fuͤr den gewerblichen Berufsunterricht herangebildet werden.
Fusbesondere ist auf die Heranbildung von Zeichenlehrern für
Zandwerker- und Fortbildungsschulen Bedacht zu nehmen. Der
Bundesrath betheiligt sich in gleicher Weise an den Kosten der
veiteren Ausbildung von Lehrkandidaten im Austande.
Art. 6G. Der Bundesrath wird mit den Kantonsregierungen
iber die Bedingungen der Mitwirkung des Bundes bei der Je—
verblichen und industriellen Bildung unterhandeln und mit den—
elben das Nähere festsetzen.
Art. 7. Die Beiträge des Bundes dürfen keine Verminde—
rung der bisherigen Leistüngen der, Kantone oder Ortichaften zur
Folge haben; sie sollen vielmehr dieselben zu vermehrten Leistungen
zuf dem Gebiete der gewerblichen und industriellen Bildung ver
anlassen.
it. 8. Für 1884 wird dem Bundesrath für die Unter—
tützung der gewerblichen und industriellen Bildung ein Kredit von
150000 Fr. eröffnet.
Art. 9. Gegenwärtiger Beschluß tritt als nicht allgemein
verbindlicher Natur sofort in Kraft. —
Wir betrachten diese Vorlage als eine der ersten sichtbaren
Frrungenschaften unserer Landesausstellung, die einerseits gezeigt,
Im polytechnischen Vereine zu München machte Herr
Bürgermeister Gering von Landshut Mittheilung uͤber ein
von ihm erfundenes (Patent angemeldet) Verfahren, Eisen mit
einem Ueberzuge von Aluminium zu versehen. Die
vorgelegten Proben, worunter viele zum Bausache gehbrige Artikel:
Beschläge, Rosetten, Schloßtheile ꝛc., zeigen eine matiglänzende,
der natürlichen Eisenfarbe sehr ähnliche Oberfläche und wird durch
den gegen Rost und Säureägngriff völlig widerstandsfähigen Alu—
miniumüberzug keine noch so feine Form irgendwie beeinträchtigt.
Die Aluminiumisirung, welche durch einfaches Erhitzen des mit
dem chemischen Präparat zuvor überstrichenen Gegenstandes in
offener Flamme sofort erzeugt wird, gestattet eine weitere Deko—
rirung desselben mit den aleichfalls von oben erwähntem Herrn