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Berechnung eines Hängewerks. — Erlaß. — Bauprozesse.
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Lisenen- und Pfeilervorlagen muß der Formkasten unterbrochen,
resp. an einen vertikalen Formkasten von der Tiefe und Breite
der Lisene angesetzt werden.
Aus dem allen geht hervor, daß, da man so viele Arbeiter
anstellen kann, als man will, derartige Bauten in sehr kurzer Zeit
aufgeführt werden können, wobei sich noch der Vottheil ergiebt,
daß sie sofort trocken und benutzbar sind. Ein Setzen des Ge—
bäudes tritt nicht ein.
(Schluß fosat
2. Die Streben ad und bf. 2 Stück à 9,0 m lang,
33 em breit und 73 em hoch, verdübelt.
3. Der Spannriegel df. 8,0 mlang, 33 ew breit und
70 em hoch, verdübelt. Hierbei ist angenommen, daß, obgleich
die Säule eo über den Spannriegel hinausgeht und oberhalb' des
selben noch einen Bolzen erhält, der Spannriegel also in der
Htitte gestützt wird, dies keinen Einfluß auf denselben ausübe.
In Wirklichkeit wird man aber bei der Berechnung des Spann—
riegels in diesem Falle nur seine halbe Länge mit 4,0 mein
Rechnung zu ziehen haben, sodaß sich dann eine bedeutend geringere
Stärke für denselben ergiebt.
Die Säulen du und kp. Dieselben werden Doppelsäulen
2. 4,50 melang, aus je 2 Stücken von 21 cm Breite und 21ecm
Stärke, welche zu je einer Säule von 21 cm Breite und 42 cu
Stärke verbolzt werden. Der undurchbrochene Theil von 42 — 33-
eom Stärke giebt 9. 21 189 gem Querschnitt, welche also für
den erforderlichen Querschnitt von 129 qem ausreichen.
Die Säule eo, Dieselbe wird' aus praktischen Gründen
ebenso stark als die Säulen du und fp angenommen, besteht also
aus 2 Stücken à.4,50 melang, 21 em breit und 21'cm fuark.
Die Streben ac, cn, pg und gb. Es find erforderlich
1Stück à 4,50 m lang, 21 em breit und 26 em hoch.
Die Streben,en und ep. Dieselben erhalten aus prak—
tischen Gründen dieselbe Breite wie die vorigen. Es werden also
erfordert 2 Stück à 5,30 melang, 21 em breit und 26 em hoch.
Die Säulen em und 8g4. Die Länge derselben ist 1,75 m,
da sie bis an die Streben ad und bkgehen. Zur Verwendung
kommen verbolzte Doppelsäulen von 21'cm Breite und 33 c3
Stärke, deren jede aus 2 Hölzern von 21 cm Breite und 16,5 cm
Stärke besteht. Die undurchbrochene Stärke hat also 12.21 —
252 qem Querschnitt, also bedeutend mehr als erforderlich ist.
Die Hängeeisen werden sämmilich doppelt und müssen
demnach erhalten
P.. 5625
F — 38270* 3,75 qem.
Berechnung eines Hängewerks mit 5 Säulen.
Von
H. Diesener, Architekt.
ESchluß.)
Bei Anwendung eines verdübelten Trägers wird ein Quer—
schnitt von 33 cm Breite und 2. 32. 1,1- 70,4 cm Höhe ge—
nügen, da das kleinste Trägheitsmoment eines Querschnitts von
F cm — 191664 ist.
Hängebalken ab.
Auf der Strecke np wird derselbe in einer Länge von 8,0 m
durch die Kraft 2B — 15000 kg auf Druck und Zerknicken bean—
sprucht, während ihn auf Zug die Kraft 2. (IHa 4Ha,) —
76480 kg in Anspruch nimmt. Es wird demnach erfordert:
Gegen Druck ein Querschnitt
15000
— — 80 * 187,5 qcm,
gegen Zerknicken ein Trägheitsmoment
IGOOO. 800. 800
J — 110000 — 87273 und
gegen Zug ein Qaerschnitt
76480
F.- 80 ⸗956 qcn.
Der gesammte erforderliche Flächeninhalt des Querschnitts
also
Es werden Eisen von 1,5 em Stärke und 3 em Breite zu
berwenden sein, die an den Säulen durch einen Bolzen zu be—
estigen sind.
Die Kopfenden der Streben sind sämmtlich durch eine
Eisenkonstruktion zu sichern, mit Ausnahme der bei e.
Beisc und g empfiehlt es sich ein Korbeisen über die Streben
ad und kb so zu legen, daß es durch einen Bolzen an den Säulen
2m und 89 befestigt wird.
Die Fußenden der Streben bei a und b sind durch
Bolzen oder durch Korbeisen gegen Abscheerung zu sichern.
It
4143,5 —X
Der Balken wird außerdem auf Biegung am stärksten bean—
sprucht in den Feldern mu und pa durch die gleichförmig ver—
theilte Belastung
Pit P. 6645 8 -53312,5 rot. 5310 kg.
Das erforderliche Widerstandsmoment ist also
5310. 400
W— — 355* 4425.
Gesetzgebung.
Erlaß. Mit Rücksicht darauf, daß ein Mitglied einer staat—
ichen Prüfungskommission einer Baugewerkschule Mittheilungen
iber die Ergebnisse der Abgangsprüfung veröffentlicht und zugleich
ausgeführt hat, welche Mängel seiner Ansicht nach zu beseitigen sein
vürden, hat sich der Unterrichtsminister veranlaßt gesehen, die
Bezirksregierungen zu beauftragen, die Mitglieder der Prüfungs—
ommissionen an den Baugewerkschulen ihrer Bezirke durch den
Vorsitzenden der Kommission darauf hinweisen zu lassen, daß ein
olches Verfahren, wenn auch in bester Absicht unternommen. un—
zulässig ist. Der Minister bemerkt ferner:
„Sämmtliche Mitglieder der Kommission nehmen im Auf—
rage der Staätsregierung an der Prüfung Theil und haben Ge—
egenheit, im Anschluffe an die Prüfung in einem mir vorzu—
egenden Protokolle, oder in einer an mich einzureichenden Vor—
tellung ihre etwaigen Bedenken gegen die Organisation oder den
Anterrichtsplan und die befolgte Methode der betreffenden Anstalt
zur Sprache zu bringen. Dieser Weg wird auch bei anderen
Prüfungskommissionen eingeschlagen, und ich bin überzeugt, daß
der Hinweis auf denselben genügen wird, um der Mißverständnisse
gei dem Publikum leicht herbeiführenden und das gute Verhältniß
inter den Mitgliedern der Kommission gefährenden Besprechung
der Prüfungsergebnisse an den einzelnen Baugewerkschulen durch
Mitglieder der Kommission in öffentlichen Blättern allaemeinen
oder sachlichen Inhalts vorzubeugen.“
Zur Verwendung kommt ein verdübelter Balken von 33 em
Breite und 70 em Höhe, bei 4 em tiefer Verdübelung und 37 cm
Höhe des unteren Stückes. Dieses letztere hat dann 33. 35 —
IIGSO qom undurchbrochenen Querschnitt und J. - 104816, während
das obere Stück, welches von mubis nm und von p bis q keinen
Stoß erhalten darf, eine Breite von 33 cm und eine Hoͤhe von
31 cm mit W-5285 erhält.
Der Balken erfordert an Auflagerfläche
—D
wenn gewöhnliches Ziegelmauerwerk angenommen wird. Bei einer
Breite von 33 cm muß der Balken also eine Auflagerlänge von
2143 65 chal
33* 65 em erhalten.
Der Ueberstand des Balkens über den Fußvunkt der
Streben ad und bf müßte betragen
HM. -R 760480 - 0,3. 13000
— 8— 33 — ⸗546 em.
was unmöglich ist.
Es muß also eine Sicherung des Fußendes der Streben bei
aà und b durch Eisenkonstruktionen erfolgen. (Vergl. Berechnung
eines zweisäuligen Hängewerks in Nr. 27.)
Die Dimensionen der einzelnen Hölzer ergeben sich nun wie
folgt:
1. Der Hängebalken. 25,30 meälang, 33 em breit,
70 em hoch, verdübelt mit 4cm hohen Dübeln;: das untere Stück
wird 37 cm. das obere 33 cm hoch
Entscheidungen.
Ein kleiner Bauprozeß wurde am 6. Dezember cr.
der II. Straffammer des Berliner Landgerichts J. vorgeführt und
war handelte es sich dabei um einen drastischen Akt der Selbst—
zilfe. welcher am 18. Januar d. J. von 15 Arbeitern eines Neu—