—19
Mittheilungen aus der Prarxis.
120
heit ihres Mannes einen einfachen Geschäftsposten einzutragen oder
ine Rechnung auf Grund der Geschäftsbücher auszustellen. Sollte
es nicht an der Zeit sein, nach dieser Seite hin eine Besserung
anzustreben? Die Frau kann auch in geschäftlicher Beziehun
die geeignetste Gehilfin des Mannes sein. Die Buchführung an iuß
jt micht' so schwierig, daß sie von Mädchen und Frauen nicht zu
lernen wäre, Allerdings sehe man noch mehr darauf, daß man
infache Systeme wähle und die vielen fremden Ausdrücke auch aus
)er Buchführung nicht nur, sondern aus der Geschäftssprache über—
Jaupt verdränge. Es wird durch ein einziges, nicht verstandenes
Gött oft das ganze Geschäftsverhältniß unrichtig aufgefaßzt und
argestellt. Verfasser hat eine große Anzahl Frauen und Mädchen
Buchführung nach einem ganz einfachen System unterrichtet,
vobei nur deuische Ausdrücke gebraucht wurden und hat recht
Jünstige Resultate erzielt, ja einzelne von, ihnen besorgen jetzt die
Jesammten schriftlichen Arbeiten in Geschäften und fertigen die
Heschäftsabschlüsse mit großer Sicherheit und Puünktlichkeit an.
sss ist sehr empfehleuswerth, daß Gewerbevereine, Innungen,
Bildungsvereine, auch Privatpersonen, Lehrkurse in Buchführung
ür Frauen und Mädchen einrichten und mit diesen Kursen zugleich
Unterricht in der Aufertigung von Geschäftsaufsätzen und Wechsel—
ehre verbinden. Es wird durch eine Bildung der weiblichen An—
jehörigen des Handwerkers nach dieser Seite hin nicht nur dem
dandwerker selbst, eine wesentliche Hilfe geschaffen und ihm eine
Frakte Geschäftsführung ermöglicht, sondern es wird die Erwerbs—
aͤhigkeit des weiblichen Geschlechts auch aus diesen Kreisen wesent—
ich gefördert. Weiter aber ist es von großer Bedentung, wenn
die Frau des Handwerkers sowohl als auch des Kleingewerbe—
reibenden den Gang, den Stand und die Führung des Geschäftes
ennen lernt. Sie wird dann der Arbeit des Mannes Interesse
nitgegen bringen, vielleicht in vielen Fällen sein Berather sein und
in seiner Abwesenheit, ja selbst bei eintretenden Kraukheits- und
Todesfallen leicht das Geschäft weiter führen können. Gleich vor—
heilhaft wird es für viele Töchter aus jenen Kreisen sein.
Es dürfte für manche Handwerkerstochter doch gerathener sein,
hrem Vater in der Erledigung schriftlicher Arbeit zur Hand zu
Jehen, als die Zeit mit dem Lesen von Romanen, dem Stümpern
iuf dem Piand oder dergleichen Beschäftigungen hinzubringen.
In den meisten der jetzt bestehenden Anstalten für Fortbildung der
veiblichen Jugend treffen wir hauptsächlich Töchter ans den Kreisen
zes miltleren und höheren Beamtenstandes. Für die Töchter der
Zdandwerker wird fast durchgehends die Volksschulbildung als aus—
ichend angesehen und mit' der Eutlassung aus der Schule die
heoretische Bildung abgeschlossen. Sollte es nicht an der Zeit sein,
nit immer mehr Nachdruck auf Errichtung von gewerblichen Fort—
ildungsschulen auch für das weibliche Geschlecht hinzuarbeiten?
ẽs liegt dies, wie schon erwähnt, nicht nur im Interesse der Er—
verbsfaähigkeit des weiblichen Geschlechts überhaupt, es liegt dies
ruch im Interesse des —I selbst und hat auch für die
Hesammterziehung des Volkes einen hohen Werth. Bevor aber die
seeigneten Maßnahmen getroffen sind, möge man eine Besserung
instreben durch Einrichtung von Lehrkursen für Frauen und
Töchter der Handwerker und es werden dann in kurzer Zeit eine
Anzahl Kräfte herangebildet werden, mit deren Hilfe es dem Ge—
verbetreibenden, der nicht in der Lage ist, sich einen Buchhalter
jalten zu können, oder selbst die schriftlichen Arbeiten immer pünkt—
lich zu erledigen, möglich wird, auch nach dieser Seite hin den
Auforderungen der Gegenwart zu entsprechen.
Mög“e man bei dem anerkennenswerthen Streben,
die Bildüng des männlichen Geschlechts nach allen Seiten
pin zu fördern, nicht auch vergessen, für eine entsprechende
Hßildung des weiblichen Geschlechts zu sorgen. Das Weib
wird nur dann im wahren Sinne des Wortes eine Gehilfin
des Mannes sein können, wenn sie seinen Anschauungen
nahe steht, sein Streben begreift und beim Kampfe um's
Dasein ihm Rath und Hilfe gewähren kann.
(Bayer. Handelszeitung.)
Mittheilungen aus der Praris.
Unsere Bau-⸗Innungen und das Lehrlingswesen.
Aus Schlesien erhalten wir nachstehende Zuschrift: Als die
Organe der deutschen Reichsgesetzgebung den Tit. VII der Gewerbe—
Ordnung einer Umarbeitung und das gewerbliche Innungswesen
riner Neugestaltung unterzogen, gingen sie dabei vornehmlich von
der Absicht aus, zur Besserung des Lehrlingswesens beizutragen.
Die nach Maßgabe des nenen Gesetzes zu begründenden, mit erheb—
ich erweiterten Rechten ausgestatteten Innungen sollten vor Allem
die Aufgabe haben, feste Ordnung für die Ausbildung des an—
gehenden jungen Banhandwerkers zu entwerfen und diese Aus—
bildung durch die Einrichtung von gewerblichen Fachschulen zu
ördern.
Gegen die Auskömmlichkeit der durch das neue Gesetz ge—
roffenen Einrichtungen sind neuerdings von vielen Seiten Zweifel
ind Bedenken erhoben worden.
Die Anhänger der Zwangsinnungen behaupten, alle auf die
Besserung des Lehrlingswesens abzielenden, von Innungswegen
setroffenen Einrichtungen würden unwirksan bleiben, so lange die
zußerhalb der Innungen stehenden Gewerbetreibenden das Recht
dehielten, Lehrluge zu halten, denen sie nicht eine durchgreifende
Ausbildung in der Praxis zu Theil werden ließen. Erst wenn
n dieser Hinsicht Wandel geschaffen worden, werde es sich der
Mühe verlohnen, die Neuͤgestaltung des Lehrlingswesens, die
unseres Erachtens nach allerdings dringend geboten erscheint, in
die Hand zu nehmen.
Dieser Vorwurf ist nicht zutreffend.
Es wird in erster Linie nur außerordentlich wenig Fälle
geben, in denen die Baugewerksmeister dem Lehrling keine durch—
zreifende praktische Ausbildung zu Theil werden ließen. Meist
liegt es dann an dem betr. Lehrling, der sich nicht mit Liebe dem
gewählten Beruf widmet, oder an dem mangelnden Triebe, Etwas
zu lernen und zu schaffen.
Es haben solche Fälle nicht den geringsten Zusammenhang
nit der Angabe, daß sich der betr. Meister nicht dem Innungs
wange begeben habe.
Wir sind überhaupt von je Gegner der Zwangsinnungen
obligatorische) gewesen und erachten eine aus freiem Autriebe ge—
zründete Baugewerksinnung, die ihre Statuten auf dem Gesetz
»om 18. Juli 1881 basirt, bezüglich ihres Wirkens — namentlich
nn der Lehrlingsfrage — für viel ersprießlicher, als eine mit einem
3zwange belaftete Vereinigung von Baugewerksmeistern.
Das ist vor Allem zu erwägen, ehe man an die Frage der
Abhülse von Mißständen im Lehrlingswesen des Baugewerbes
jerantritt! Die letzteren haben sich allerdings im letzten Decennium
so vermehrt, daß es als höchste Zeit zu betrachten ist, Vorschläge
zur Abhülfe nicht uur als Thesen aufzustellen, sondern auch im
Prinzip zu verwirklichen.
Das Gesetz bot z. B. bis vor Erlaß des Innungsstatutes
vom 18. Juli 1881 dem Baugewerksmeister keine Handhabe, einen
mitten aus der Lehrzeit entwichenen Lehrling zurück zu sistiren,
uind weiter hatte der Meister fast so gut wie kein Recht, den sitt⸗
lichen und moralischen Wandel seines Lehrlinas außerhalb der
Lehrzeit zu überwachen.
Die Ertheilung von Rügen resp. der Ausspruch eines Tadels
in dieser oder jener Beziehung erschien und erscheint auch fast heut'
zu Tage noch dem Lehrling als Grund genug, seine Lehre eigen—
nächtig zu verlassen, um mit gleich groößer Geschwindigkeit als
„gesuchte Waare“ von Bauunternehmern — manchmal düsterer Ab—
tammung — zum „Gesellen“ proklamirt und in Arbeit genommen zu
verden. 'Ist es daher ein Wunder, wenn wir von Häuserein—
türzen und lüderlicher Ausführung von Bauten hören und müssen
vir unter solchen Verhältnissen nicht eine präzisere Auslegung des
330 des Str.G.⸗B. anstreben?
Wir sehen, daß uns bezüglich der Lehrlingsbildung ein weites
Arbeitsfeld erschlossen ist und daß eine baldige zu bewirkende Um—
Jestaltung schon vom sozialen Standpunkte aus geboten erscheint.
Einigen sich die Baugewerksmeister zu Innungen und schließt
sich keiner von ihnen aus, dann wird sich durch gemeinsames
Zändeln auf dem besprochenen Gebiete nach und nach das wuchernde
ünkraut vertilgen lassen — zur Ehre der Baugewerksmeister und zur
Aufbesserung und Hebung unserer sozialen Zustände im Buaugemerbe
Sozial⸗Paläste.
Von geschätzter Seite geht uns folgende interessante Mit—
heilung zu: In dem kaum 5000 Einwohner zählenden Städtchen
Huise, im Departement de l'Aisne (Frankreich) ist der ankommende
Fremde beim Verlassen des Bahnhofs überrascht, in nächster Nähe
virklich großartige, vierstöckige Gebäude von besonderer Architektur
zu sehen. Das sind die Godin'schen Familienhäuser, der
Buiser Sozial-Palast, wie man sie volksthuͤmlich dort nennt.
Godin, der Gründer der weltbekannten Gußoͤfen-Fabrik, welche
nomentan gegen 1500 Arbeiter beschäftigt, ist Deputirter der
ranzösischen Kammern und Verfasser des Werkes „Solutions
ociules““, außerdem bewährter Oekonomist und weit geschätzter
Philanthrop. Seine philanthropischen Bestrebungen hat er zuerst
n seinen Arbeiterpalästen verwirklicht. Diese sind derart angelegt,
daß nach Möglichkeit allen hygienischen und ärztlichen Anforderungen