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Mittheilungen aus der Praxis. — Bauprozesse und Entscheidungen. — Mittheitungen über Ausstellungen.
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Für einen Fensterflügel von 60 auf 120 ctm zum Zu—
werfen braucht man 2 Charniere Nr. 2, 1 Winkelchen, 1 Falle,
WStahlschnur mit Kette und 2 Scheeren.
1 Um Lattenschaalung (l1öß St. à 1 m.). .
225 St. gebrannte Thonknöpfe, die pro Om benöthigt
werden . ... pro 1000 Mek. 1.2
225 St. Drahtstiften... „—80
Arbeitslohn für das Benageln der Latten, was jeder
Lehrbursche besorgen kann. . .. — 10,
Deckenputz alatt abgerieben .... —-ã 50
Summa 1501,
was Ihre Leser gefl. berücksichtigen wollen.
Von den Knöpfen werden nicht 300, sondern nur 225 bis
250 St. pro Quadrat-Meter benöthigt und dann, was eigentlich
Hauptsache ist, werden dieselben auf die Schaalbretter bezw.
Latten aufgenagelt, bevor diese an der Decke befestigt
werden, worauf ich ganz besonders hinweise. Gar viele sind der
Meinung, die Knöpfe müßten erst an der Decke in die Schaalung
»der Latten eingeschlagen werden, was natürlich sehr mühsam und
eitraubend wäre und was Manchem von Anwendung dieses neuen
S„Systems abschrecken würde.
Das neue System erfordert auch nicht mehr Kalkmörtel, als
die bisher üblichen Putzmethoden, im Gegentheil, es wird etwas
veniger gebraucht, weil ja die Knöpfe ziemlich voluminös sind und
einen aroßen Theil der Schaalung ohnehin schon bedecken. — 6
Die Stierlin'schen Beschläge sind in jeder Hinsicht solid ge—
urbeitet und in der Praxis vielfach erprobt, so daß deren An—
wendung nicht nur bei Wohnhausbauten, sondern vorzugsweise
»ei Schulhäusern, Turn- und Musikhallen, Krankenhäusern und
Spitälern, überhaupt in Räumen, die eines schnellen Luftwechsels
nedürfen, angezeigt erscheint.
Es sind diese Beschläge an folgenden Neubauten zur An—
vendung gekommen und haben allgemeinen Beifall gefunden: am
ieuen Justizgebäude in Kassel, am neuen Schulgebände in Schwein—
furt, Liebfrauenstifts-Schulgebäude in Halberstadt, Industrieschule
in Rheydt, am neuen protestantischen Krankenhaus in Köln, patho—
sogischen Institut in Zürich, am russischen Diplomatengebäude in
Sophia, am neuen Schulhaus in Regensburg, an den Hotels in
Davos und im „Schweizerhof“ in Luzern und vielen andern Ge—
zäuden mehr.
Bauprozesse und Entscheidungen.
Endscheidung. Die Gebr. K. in Neurode hatten die
—
1,0 m hohen Schwartenzaunes behufs Einfriedung ihres Gartens
in der Nähe eines Theaters eingeholt, wurden jedoch am
3. April 1882 abschläglich beschieden, weil bei einer Höhe
des Zaunes von 4mm zu viel Holzmaterial zur Verwendung
kommen müßte und die im 8 12 der Bau-Pol.-Ord. für die Städte
des Reg.Bez. Breslau vom 1. Mai 1857 vorgeschriebene Ent—
ernung von Theatern sich in diesem Falle nicht inne halten lasse;
die Erlaubniß könne nur ertheilt werden, wenn die Höhe des qu'
Zaunes auf 1,50 m beschränkt werde.
Der Kreisausschuß, bei welchem die Antragsteller Klage er—
hoben hatten, erkannte auf 6rhld. Höhe des Zaunes, weil nach
z 169 Theil J.Tit. 8 des A. L.-R. Scheidungen zwischen Höfen
in der Regel nicht unter 6 hoch sein sollen.
Auf die Berufung der Kläger änderte jedoch das Bez.Verwalt.⸗
Gericht das erstinstanzliche Urtheil dahin ab, daß die Polizei nicht
berechtigt sei, den Klägern die Genehmigung zur Errichtung eines
Schwartenzaunes aus den in der Verf. vom 3. April 1882 an—
jegebenen Gründen zu versagen. Der 8 169 des Landrechts ent—
jalte keine polizeilichen Vorschriften (ganz richtig, denn es heißt
nur „in der Regel“), der Vorderrichter habe daher mit Unrecht die
Bestimmungen der 88 10 u. 12 der Bau-Pol.Ord. vom 1. Mai
1857 angezogen, um die Errichtung des Zaunes als unzulässig zu
heweisen.
Diese Paragraphen verbieten allerdings, daß Gebäude in der
Nähe von Theatern errichtet werden sollen, von der Beklagten sei
nicht bestritten, daß das Nachbargebäude lediglich als Theater gebaut
sei, vielmehr habe dieselbe zugegeben, daß dasselbe nur nebensächlich
zu Theaterzwecken benutzt werde, außerdem verkenne der Vorder—
zichter, daß nach der Bau-Ordnung von 1857 Zäune mit Ge—
—V
Inr Versagung der Bauerlaubniß, daß zu dem qu. Zaune eben—
soviel Holz wie zu einem Schuppen verbraucht werde.
Auf Revision der Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht
mm seiner Sitzung vom 25. Jannar 1883 die Entscheidung des
Bezirks-Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Entscheidung des
Kreisausschusses dahin abgeändert, daß die in Rede stehende Er—
richtung eines Zaunes nicht für konsenspflichtig zu erachten sei — p
Patentschutz. Der Schutz, welchen das Patentgesetz vom
?5. Mai 1877 dem vom Patentamt endgültig ertheilten Patente
»ahin gewährt, daß Niemand befugt ist, ohne Erlaubniß des Pa—
entinhabers den Gegenstand der Erfindung gewerbsmäßig herzu—
tellen, ist nicht dergestalt durch die Neuheit der Erfindung bedingt,
»aß er auch ohne erfolgte Zurückziehung des Patents seine Wur
ung durch die bloße Möglichkeit einer Anfechtung verliert und
ver daher in dem Bewußtsein der ertheilten Patentirung ohne
krlaubniß des Patentinhabers die Erfindung gewerbsmäßig be—
nutzt, handelt wissentlich und erscheint strafbar, selbst wenn er des
Blaubens war, daß die Erfindung schon früher non ihm gemacht
und das Paftent nichtiq sei
Die Grütter'schen Wasserwaagen haben gegen an—
dere bestehende Systeme den Vortheil, daß sie außer der Kontrole
horizontaler und vertikaler Ebenen auch zur direkten Ablesung des
Neigungswinkels einer Ebene dienen.
Eine Scheibe, welche sich auf einem Schranbenkopf dreht, ist
zu letzterem Zwecke mit Gradtheilung versehen, und giebt eine am
Fuße befindliche Feder durch eine daran vorbhandene Nale den
Neigungswinkel an.
Die Libelle ist auf einer Messingscheibe befestigt, die sich nach
rechts und links um ihre Axe drehen läßt, durch welche Einrich—
ung die vielseitige Anwendung der Waage (Abwiegen horizontaler
and Ablothen vertikaler Ebenen. sowie direfte Messung aller Winkel)
erzielt wird.
Bei der äußeren gefälligen Form erscheinen die Grütter'schen
Waagen als dauerhaft und eigens für den praktischen Gebrauch
auf der Baustelle geeignet, weil sie außer ihrer praktischen Kon—
struktion verkupfert, vernickelt und lackirt sind und somit dem Ein—
luß des Rostens widerstehen.
Der Preis der Waagen ist gegen andere Systeme ein gleich
hoher, sie bieten jedoch gegen jene die oben beschriebenen Vortheile,
die immerhin beachtenswerth sind und wohl zur Empfehlung in den
Baöonkreisen dienen können 8
Ueber die Anwendung von gebrannten Thon—⸗
knöpfen zur Befestigung von Deckenputz haben wir in
voriger Nummer einen kurzen Bericht gebracht, nachdem wir be—
deits in Nummer 20 vom 15 Juli vor. Jahres dieselbe Erfin—
dung ausführlich mit einer Abbildung besprochen hatten. An—
knüpfend an diese Referate, geht uns jetzt anf Grund waaktisch
erprobter Versuche folgende Zuschrift am
Verehrl. Redaktion!
In der Nummer vom 1. Juli vor. J. sagen Sie, daß die
Knöpfe in möglichst gleichen Abständen von 456 ctm auf schmale
gespaltene Schaalbretter aufgenagelt werden müssen. Es genügt
aber, wenn die Knöpfe in Abständen von je 6—7 ctm aufgenagelt
verden und können hierzu viel vortheilhafter anstatt der Bretter 80 m
bhreite und 20 mmm starke Holzlatten verwendet werden, weil diese
eine regelmäßigere Benagelung zulassen und an den Deckenbalken
auch leichter und bequemer anzubringen sind, und zwar in der
Weise, daß zwischen jeder einzelnen Latte der Länge nach ein
Raum von ca. 10 mmm gelassen wird.
Die Kosten pro Im fertiger Knopfputzdecke stellen sich nach
den jetzigen Preisen für Berlin. wie iolagt:
Mittheilungen über Ausstellungen.
Permanente Ausstellung neuer Erfindungen in
London. Diese Ausstellung, welche am 1. Dezember i882 31u