Erfindungen im Hochbauwesen. — Konkurrenzwesen. — Entscheidungen. — diteraturbericht. — Brief- und Fragekasten. 126
Südamerikanische Holzarten. Von M. Thameur
ind südamerikanische Holzarten beschrieben worden, welche mit
yer Zeit zu Ingenieur-Zwecken sehr nützlich zu werden ver—
prechen. So ist das Holz des Yandubay anßerordentlich hart
ind sehr dauerhaft. Auch das des Couronpay ist sehr hart und
reich aun Tannin. Es hat einige Aehnlichkeit mit dem des Quo—
rrach, welches die interessanteste und auch dort am meisten ge—
»rauchte Holzart von Allen ist. Es kommt reichlich in Brasilien
ind am La Plata vor. Sein Durchmesser variirt zwischen den—
elben Grenzen wie der der Eiche: aber der Stamm ist kürzer.
Sein Holz wird namentlich zu Eisenbahn-Schwellen, Pfählen
t. s. w beuutzt. Es ist äußerst dauerhaft, besonders wenn es gut
—
Seine Farbe ist röthlich wie die des Mahagony, wird aber mit
ver Zeit dunkler. Seiner Härte wegen ist es schwer zu bearbeiten
uind der Baum kann auch nicht leicht mit der Axt gefällt werden.
Es hat in Frankreich Einführung wegen seines reichen Inhaltes
in Tannin gefunden.
Erfindungen im Hochbauwesen
und der damit zusammenhängenden Zweige.
Der zu Hoch- oder Wasserbauten benöthigte Sand wird auf
den meisten Baustellen oder an besonderen Gewinnungsorten nur
urch mehrfaches Werfen mit der Schaufel gegen schräggestellte
Drathgitter in gewünschter Weise sortirt. Diese Arbeit kann be—
dentend vereinfacht werden durch die vom Ingenieur Joh. Am—
nannun in Memmingen GBayern) konstrnirte pat. Sandsieb⸗
maschine, bestehend aus drei schräg übereinander angeordneten
Eisendrathsieben von verschiedener Maschenweite, welche von einem
Arbeiter mittelst Kurbelbewegung geschüttelt, den oben aufgegebenen
dies nach vier Korngrößen gesondert gleichzeitig abgeben.
Der Preis dieser äußerst praktischen Maschine beträgt bei
Montirung in Holzgestell 140, bei Eisengestell 220 Mk. v. R.
konkurrenzwesen.
Berlin. Nach der endgiltigen Feststellung zu der Kon—
urrenz um die Bebanung der Museumsinsel sind nur
»2 Arbeiten eingegangen. Die Betheiligung ist in sofern eine
zerhältnißmäßig geringe, als mehrere Hundert Programme zu der
Bewerbung bei der Verwaltung abgehoben wurden, so daß mehr—
ach auf eine Theilnahme von über 100 Architekten gerechnet
vorden war. Die außerordentliche Schwierigkeit der Terrains
ind andere Gründe haben, wie man sieht, viele sonst jeden Kampf
nufnehmende Künstler ferngehalten. Die Zeichnungen sind theils
nit Namensunterschrift, theils mit Motto versehen, wie es im
Programm freigestellt war. Unter den Bewerbern nannte man
iur Raschdorff, Schwechten, Hoßfeld, Giesenberg, Tiede, Hauschild,
Lremer und Wolffenstein. Nicht betheiligt haben sich Kyllmann
ind Heyden, Ende und Böckmann, Kaiser und v. Großheim. Inter—
ssant noch ist, daß einzelne Konkurrenten den Versuch gemacht
saben, direkt au das Schinkelsche Musenm anzubauen.
Entscheidungen.
Reichsgerichts-Entscheidung. Die im 8 138, Abs. 1
der Reichs-Gewerbeordnung vorgeschriebene Anzeigepflicht des
Arbeitsgebers über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in seiner
Fabrik bei der Ortspolizeibehörde besteht, nach einem Urtheil des
Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 21. Dezember 1883, nicht nur
vor dem Beginn der Beschäftigung, sondern während der ganzen
Dauer der Beschäftignung. Die Verjährung der Strafverfolgung
»er Unterlassung dieser Anzeigepflicht beginnt demnach erst mit dem
7— an welchem die Beschäftiaunag der jugendlichen Arbeiter
rufhört.
Literaturbericht.
Breymann's Baukonstruktionslehre. II. Holz.
J. M. Gebhardt's Verlag, Leipzig. Es liegt uns die 9. Liefe—
rung des II. Bandes vor, welche die Fortsetzung des Kapitels
„Die Dächer“ enthält, und zwar: Mansardedächer, Kuppeldächer,
Windschiefe Dächer und, Zusammengesetzte Dächer. An Tafeln
sind dieser Lieferung beigefügt: Taf. 83, Parquet- und Stabfuß—
yöden, Taf. 84, Wandbekleidungen, Taf. 8587, Schindel⸗, Rohr⸗
und Stroh-Eindeckungen, Taf. 88 —91, Thuüͤren. Druck, Aus—
tattung und Lithographien schließen sich in würdiger Weise den
aisherigen Lieferungen an, sodaß wir unfer früheres Urtheil nach
eder Richtung hin bestätigen können.
Der Poly-Techniker. Zeitschrift für die gesammten
echnischen Zweige, als Eisenbahnen, Dampfschiffe, technische Eta—
»lissements ꝛc. ünter Mitwirkung anerkaunter Fachleute. Heraus—
zeber; Dr. G. Ad. Ungar-Szenteniklosy.“ Verlag von
G. Ad., Ungär K Co., Wien X, Himbergerstraße 1.
Von dieser Zeitschrift liegtsuns die Nr.12 des II. Jahr—
gangs vor. Um unseren Lesern einen Ueberblick über die Ten—
enz und den Inhalt derselben zu geben, theilen wir die in dieser
ser. 12 enthaltenen Artikel ꝛce mit. Technische Ruudschan —
deuerungen an Eisenbahnwagenbremsen, Neue dynamo⸗-clektrische
Maschine (Ekliptik), Neue Art Bedachnug, Neues Härteverfahren,
kine neue wasserfeste Anstrichmasse, Neuartige Seile und Treib—
iemen, Neues Verfahren, um Eisen mit bronzefarbigen Oxyd—
iberzüugen zu versehen —, Motoren für Dynamomaschinen, Das
SZignalwesen der österreichisch ungarischen Eisenbahnen auf der
nternationalen elektrischen Ausstellung in Wien, Das neue Rath—
jaus der Stadt Wien, Neuerungen an Transmissionen, Ueber die
Bedeutung elektrischer Bahnen für die Bewältigung des Lokal
nerkehrs, speziell in Wien (Projekt Dr. W. Siemens), Vom II.
sterreichischen Ingenieur- und Architekten-Tag in Wien, Aus—
tellungsberichte, Literatur-Bericht, Technische Notizen, Submissio—
ten und Fragekasten.
Brief- und Fragekasten.
Herrn Th. L. & Co. in U. Auf Ihre Anfragen erwidern wir Fol—
gendes:
1. Die Kosten der Wasserspülung gegenüber der Rammarbeit bei
Bollwerkspfählen sind erheblich höhere. Man wendet aber auch bis jetzt die
Vassersrülung nur dann an, wenn das Rammen irgendwelcher örtlicher Ver—
själtnisse wegen unzuläsfig ist eder aber, wenn die Aufstellung der Rammen
nit bedeutenden Unkosten verknüpft ist. Bei Bollwerkspfählen in leichtem
Sandboden ist jedenfalls das Rammen billiger.
2. Zum Hineinspülen von Pfählen in leichten Sandboden genügt eine
voppeltwirkende Pumpe von 628 em lichter Weite.
3. Für den Betrieb der Bäckerei im kleinen Ort ist ebenso wie in
zrößeren Städten nur noch diejenige zu empfehlen, bei welcher das Feuer
richt in denm Backraunie selbst, sondern unter demselben auf einem Rost brennt.
Es ist hierbei zweckmätziger 2 Roste anzuordnen, und ist in beiden Fällen
vor Allem darauf Gewicht zu legen, daß das Feuer unter dem Backraume
durch Zungen und über dem Backraume durch Züge so vertheilt wird, daß
dasselbe möglichst viel Fläche des Vackraumes umspült. Es wird dies er—
reicht durch Anordnung möglichst vieler und möglichst nahe aneinander lie—
jenden Zungen resp. Züge Dem Bachkherde ist eine etwas ansteigende Lage
zu geben und zwar in der Längenrichtung: dieselbe darf jedoch höchstens
1: 12 betragen. Selbstverständlich sind die Züge zur Regulirung der Hitze
nit Schiebern zu versehen. Auf Grund dieser Prinzipien sind in neuerer
Zeit sehr viele verschiedene Konstruktionen ausgeführt, welche fast sämmtlich
zut und empfehlenswerth sind. Eine genaue Beschreibung einer soichen An—
age ist jedoch nur an der Hand einer vollständigen Zeichnung möglich, wozu
der Rahmen des Brief- und Fragekastens nicht arsreichend ist.vVielleicht
»cingen wir in einiger Zeit einen Artikel über Backöfen mit Zeichnungen.
Die Kosten einer solchen Anlage richten fich zu sehr nach den örtlichen Ver—
jältnissen, als daß wir dieselben genau normiren könnten.
4 Backöfen mit überhitztem Dampf sind zwar in mehrfachen Kon—
truktionen ausgeführt, haben jedoch noch keinen rechten Eingang gefunden,
ondern sind nur vereinzelt geblieben, was sedenfalls dokumentirt, daß dieselben
nicht recht geeignet sind. Unter allen Umstäuden aber können diese Oefen
nur für großen Betrieb Verwendung finden.
Herrn Architekt L. V. in U. Imitations-Gewölbe aus Holzrippen
nit Lattung dürfen in Berlin nicht mehr ausgeführt werden; sind' aber hier
überhaupt nur ausnahmsweise in Anwendung gekommen. Der Preis hierfür
ist, soweit wir in Erfahrung bringen konnten, weder nach den Linien des
Bewölbes noch nach dem Grundrisse gemessen und berechnet worden, sondern
s ist das Material berechnet und die Arbeit in Tagelohn ausgeführt worden.
Wären in neuerer Zeit derartige Imitatione-Gewölbe noch ausgeführt wor—
»en, dann hätten sie jedenfalls im hvoriährigen Jahrhuch der Baupreise Berlins
ufnahme gefunden.
Herrn Maurermeister M. in B. Die neue Bauordnung für Berlin ist
mmer noch nicht erschienen, auch ist bis jetzt noch kein Zeitpunkt bestimmt,
vann dieselbe in Kraft treten soll. Ebensowenig können wir Ihnen angeben,
velche Bestimmungen endgültig Aufnahme in dieselbe gefunden haben, da
zisher darüber nichts Authentisches in die Oeffentlichkeit gedrungen ist. Es
will uns fast scheinen, als wenn an maßgebender Stelle noch gar keine Eile
ür den Erlaß der neuen Bauordnung für nöthig erachtet wirs
Herrn Bautechniker Seh. in G. Die angefragte Bauschule gehört ent—
scchieden zu den besseren, jedoch können an ihr ebensowenig wie an jeder an—
deren irgendwelche Rechte durch eine Abgangsprüfung erlangt werden, außer
denen, daß die Innungen diese Prüfung für die Aufnahme in dieselben als
theoretische Prüfung gelten lassen und die Regierung solchen Abiturienten
»orzugsweise Berücksichtigung bei Besetzung der niederen technischen Stellen
Aussicht gestellt hat. Von großem Werthe sind wohl beide Berechtigungen
richt, trotzdem rathen wir Ihnen, wenn Sie qu Schule besuchen sollten,
edenfalls sich der Abgangspriiung zu unterzienen, da Sie dadurch doch
einesfalls Schaden haben
Herrn Zimmermeister O. in l'. Aeußerungen aus unserem Leserkreise
iber die Submissionsfrage sind uns jederzeit erwünscht und werden selbst—
edend gratis aufgenommen. Boraussetzung ist hierbei, daß keine Angriffe
zegen bestsimmte Personen in den Artikeln enthalten sein dürfen Ist der
Artikel allgemein gehalten, d. h. behandelt er nicht einen speziellen dersön—
ichen Fall. dann wird er auch entsprechend honorirt