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Berichte aus verschiedenen Städten.
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löcher, die von Larven herrührten, vorfanden. Obgleich das Holz
im Aeußern durch das Alter verwittert war, und ich die Güte
desselben nicht untersuchen konnte, gelangte ich doch zu der Gewiß—
heit, daß der Splint der Bohlen blau geworden und verdorben
var. Ich folgere dieses daraus, daß mir nie ein Fall vorgekommen
st, wo gesunder Splint irgend einer Holzart von Insekten ange—
zohrt worden wäre; wo ich Aubohrungen vorgefunden habe, war es
mmer im verdorbeunen Splinte.
In beiden Fällen war die Feuchtigkeit des Mörtels die Be—
dingung für die Entwickelung des Schwammes. Es ist leicht mög—
lich und auch erklärlich, daß in den Fugen der Bohlenwände sich
Pilzsporen abgelagert haben, die durch die Feuchtigkeit zum Keimen
ind Wachsen gebracht worden sind. Bei dem zweiten Falle habe
ich keine Untersuchungen auf Eutstehung des Schwammes anstellen
önnen. Den Hausschwamm habe ich überall da gefunden, wo sich
»erdorbenes Kiefernholz vorfindet, im Walde, auf dem Holzplatze
und namentlich in Gebäuden. Wenn er an den ersten beiden Orten
sein verheerendes Wachsthum nicht entfalten kann, so liegt es darin,
)aß ihm hier die Lebensbedingungen: feuchte, von Luft und Licht
abgeschlossene Hohlräume, fehlen, die er unter den Fußböden und
in anderen Orten eines nicht trocken gewordenen Gebäundes vorfindet.
Ob der Hausschwamm sich aus einer von außen hereingetrageuen
Spore entwickelt, oder ob der Keim desselben schon in dem verdor—
h»enen Splinte des Kiefernholzes vorhanden war, entzieht sich meiner
denntniß; dieses zu untersuchen will ich berufeneren Häuden über—
assen. Aber das behaupie ich aussprechen zu können: wo ich den
Schwamm vorgefunden habe, war es immer verdorbener Splint
des Kiefernholzes, auf dem die Pflanze keinmte und sich weiter ent—
wickelte. Einmal entstanden, vernichtet er alle Holzarten, sowohl
Lanb- als auch Nadelholz. Auf Eichenholz in dunkelen Räumen
habe ich denselben, in großen Flächen ausgebreitet, von schöuer
hrauner Farbe, anders geartet als den auf Kiefernholz wachsenden,
ingetroffen. Schluß solat.)
Wiederholt fanden hier Vorstellungen einzelner Scenen der Faust—
ragödie statt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz spielle da—
hei den Mephistopheles, Pius Alexauder Wolff den Fanst, Frau
Stich, später Crelinger, das Greichen. Fast immer wohnte der
ganze Königliche Hof diesen Aufführungen bei, die zu einer Be—
rühmtheit Berlins wurden, und zu denen zugelassen zu werden,
die bedeutendsten Künstler sich zur Ehre schätzten. Fäürst Anton
———
Dezember 1836. Letztere vermachte in ihrem Testamente das
Palais ihren beiden Söhnen, dem Fürsten Wilhelm, damals Oberst
nder Preußischen Armee, später General der Infanterie und
Chef der Ingenieure, und dem Fürsten Boguslapu, dessen hin—
gebende Thätigkeit für die Interessen Berlins sich in seiner Wahl
zum Stadtverordneten aussprach, und ihm für alle Zeiten ein
dankbares Andenken unter den Bewohnern der Reichshauptstadt
ichert. Beide Brüder bewohnten das Palais gemeinschaftlich, und
'o kam es nach ihrem Tode — Fürst Wilhelm, der Vater des
Fünsten Auton, General à la suite des Kaisers, starb am 5.
Lugust 1870. und Fürst Boguslav am 2. Januar 1873 — durch
gleichlautendes Testament in den Besitz von zwölf Erben, die es
1875 für 2 Millionen dem Deutschen Reiche verkauften.
Berlin. Die neue Bauordnung, deren Berathung zur
Zeit die Kommunalbehörden beschäftigt, hat selbstverständlich im
sohen Grade das Interesse der Berliner Bürger erweckt. Heute
vollen wir einige interessante Vergleiche ziehen zwischen diesem
zauordnungs Projekt und dem für Paris in Bezug auf die zulässige
Höhe der zu errichtenden Gebäude und den Umfang der zulässigen
Bebauung der Gruudstücke bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Nach deni neuen Berliner Projekte sollen hier in Zukunft Grund—
tücke, die noch nicht bebaut siund, höchstens bis zu 23 und bereits
»ebaute Grundstücke im Falle eines Neubaues höchstens bis zu 4
hres Flächeninhalts behant werden. Eine derartige Beschränkung
ennt die Pariser Bauordnung nicht. Die neue Bauordnung for—
»ert unter allen Umständen, daß das zu ercichtende Gebaäude anf
söchsteus 18 mm. Tieie durch cinen freien, mindestens 6 qm.
‚roßen Hofraum unterbrochen werde, und nur für bereits bebaute
Hrundstuüͤcke, oder solche, deren Gesammtflächeninhalt weniger als
240 qm. Grundfläche beträgt, kann ausnahmsweise ein kleinerer
Hofraum zugelassen werden, auch ist bei Eckgrundstücken ein Hof
»ou 40 4m. zulässig. Nach der Pariser Banordnung richtet sich
ne Größe der Pofe nach der Pohe ver Gerdude; dieselbe veriangt
bei 18 m hohen Gebänden einen Hofraum von 30 4m. Fläche
bei einer mittleren Breite von Im Bei Gebänden an öffent—
ichen Straßen usd von größerer Höhe als 18 m., deren Fktügel
iber diese Höhe nicht überschreiten, ist ein Hof von in minimo
10 qm. vo gesehen. Haben die Flügel ebenfalls eine zrößere
döhc als 18 m. so dürfen die Höfe nicht unter 6) 4m. Fläche
dei einer Breite von mindestens 6 m. haben. Es ist also hier
rine bedeutend größere Ausuntzung des Flächeninhalts der Grund—
tücke gestattet, als solche die neue Bauordnung für Berlin in
Anssicht stellt. Hierzu kommt noch zu Gunsten der Pariser Ver—
jältnisse, daß die Höhe der Seiteuflügel nicht beschränkt ist, viel—
mehr die Höhe der Vorderhäufer erreichen darf, während die neue
Berliner Bauordnung je nach der Breite der Höfe eine geringere
döhe der Seitenflügel fordert, als die der Vorderhäuser ist. Was
die Höhe der zu errichtenden Gebäude betrifft, so schreibt die neue
Bauorduung vor, daß in der Regel Gebäude so hoch sein dürfen,
vie die Straße breit ist, in maximo jedoch 22 m. Die Pariser
Zauordnung beschräukt nun zwar die Maximalhöhe auf 20 m.,
st daher scheinbar härter als die nene hiesige, dagegen gestättet
ie ein bedentendes Hinausgehen über die Höhe der Straßenbreite.
Es dürfen nämlich bei einer Straßenbreite unter 7,80 m. Gebäunde
on 12 m. Höhe, bei einer Straßenbreite von 7,80 bis 74 m.
»on 15 mm. Höhe, bei einer Breite der Straße von 9,74 —20 m.
Bebäude von 18 m. Höhe und an Straßen über 20 m. Breite,
in Plätzen ꝛc. Gebäude von 20 m. Höhe errichtet werden. Es
st hier also auch in engeren Straßen eine größere Ausnutzung
des Grund und Bodens gestattet, als dies nach dem neuen Ber—
iner Bauordnungs-Eutwurf möglich ist. Aber auch die Be—
timmung der um 2 mm. geringereren Maximalhöhe der Pariser
Bauten ist nur scheinbar eine ungünstigere als bei der neuen Bau—
»rdnung für Berlin, denn in Paris werden die einzeluen Stock—
verke bedeutend niedriger gebaut, als dies hier Sitte ist, so daß
nan Gebäude von 20 m. ja selbst von 18 m. Höhe findet, die 7
Stockwerke über dem Erdboden haben, beiläufig bemerkt, die größte
erlaubte Zahl der Stockwerke.
Berlin. Der Verein Berliner Baumarkt hat in
einer letzten Generalversammlung, betreffend den Entwurf
zu einer nenuen Bauordnung in Berlin folgende Resolution an—
senommen: „Es wird anerkannt, daß eine neue Bauordnung aus
sesundheitlichen Rücksichten für Berlin geboten ist, weil die jetzigen
Berichte aus verschiedenen Städten.
Berlin. Das Bismarck-Palais. Gleichwie der Reichs—
'anzler Fürst Bismarck am 1. Apriled. I einen von der ganzen
Deutschen Nation gefeierten Ehrentag begeht, so lenkt auch das
palais, in dem er wohnt, gerade in diesem Jahre ein ganz veson—
deres Interesse auf sich. Es sind nämlich genau zehn Jahre ver—
ossen, daß dies Palais im Jahre 1875 vom Deutschen Reiche au—
gekauft und zur Wohnung fuür den Reichskanzler bestimmt warde.
Dies Palais, welches bis dahin die Inschrift „Hotel de Radziwill“
rug, wurde in den Jahren 1738 und 1739 erbaut. Im Ban—
privilegium vom 21. September 1736 wird das Haus ein „Frey—
jaus“ genannt, welches auch die „Baugerechtigkeit“ besaß, damals
noch ein wesentliches Zubehör zum vollen städtischen wrundbefitz
ind Bürgerrecht, obgleich schon längst nicht mehr von der Be—
)eutung, welche diese „Gerechtigkeit“ in den früheren Jahrhun—
derten hatte. Der Erbauer war der Generalmajor Graf Ad.
Friedr. v. d. Schulenburg, der in besonderer Gunst bei König
Friedrich Wilhelm J. stand, ständiger Gast des Tabakskollegiums
var und, da er das Tabakrauchen nicht vertragen konnte, das
Recht hatte, eine leere Thonpfeife im Munde zu führen. Bei der
Finweihung des Palais im Jahre 1739 war der König zugegen,
og sich aber in dem großen Saale, der damals durch zwei Stock—
verke ging und gar nicht zu erwärmen war, eine Erkältung zu,
deren Folgen sich in seiner unmittelbar darauffolgenden Todes—
frankheit zeigten. Bis zum Jahre 1759 wird das Palais stets
ils „Gräflich Schulenburg'sches““ erwähnt, dann aber tritt die Be—
eichnung „Prinz Ferdinand'sches Palais“ ein, weil Prinz August
Ferdinaud es vom Besitzer miethete und bis zu seiner Ernennung
zum Herrenmeister des Johanniterordens im Jahre 1762 bewohnte.
Das Palais blieb bis 1791 im Besitze des Grafen v. d. Schulen—
zurg und wurde in diesem Jahre für 30,000 Thlr. vom König
Friedrich Wilhelm IIJ. erworben, der es zur Wohnung für die
Hräfin Friederike Wilhelmine Dönhoff, bestimmte, deren Kinder
s 1795 für 60,000 Thlr. an den Fürsten Michael Radziwill,
Woiwoden von Wilna verkauften. Sein Sohn, Fürst Anton
Radziwill, späterer Statthalter des Großherzogthums, Posen, hei—
rathete 1796 die Prinzessin Friederike Dorothee Philippine Luise
non Preußen, die Tochter des Prinzen August Fexdinand. Lange
Jahre, waͤhrend der fürstliche Statthalter in Berlin wohnte, war
das Palais ein Vereinigungspunkt und ein Mittelpunkt für die
Pflege der Musik. Selbst ein ausgezeichneter Künstler auf dem
Hiolincello hatte der Fürst sich durch seine Kompositionen zu
Boethe's „Faust“ einen hervorragenden Platz unter den musika—
ischen Größen Berlins erworben, und es zählten die musikalischen
Benüsse, welche das Palagis den Kunstsinnigen bot, zu den schönsten.