Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

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Berichte aus verschiedenen Städten. 
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löcher, die von Larven herrührten, vorfanden. Obgleich das Holz 
im Aeußern durch das Alter verwittert war, und ich die Güte 
desselben nicht untersuchen konnte, gelangte ich doch zu der Gewiß— 
heit, daß der Splint der Bohlen blau geworden und verdorben 
var. Ich folgere dieses daraus, daß mir nie ein Fall vorgekommen 
st, wo gesunder Splint irgend einer Holzart von Insekten ange— 
zohrt worden wäre; wo ich Aubohrungen vorgefunden habe, war es 
mmer im verdorbeunen Splinte. 
In beiden Fällen war die Feuchtigkeit des Mörtels die Be— 
dingung für die Entwickelung des Schwammes. Es ist leicht mög— 
lich und auch erklärlich, daß in den Fugen der Bohlenwände sich 
Pilzsporen abgelagert haben, die durch die Feuchtigkeit zum Keimen 
ind Wachsen gebracht worden sind. Bei dem zweiten Falle habe 
ich keine Untersuchungen auf Eutstehung des Schwammes anstellen 
önnen. Den Hausschwamm habe ich überall da gefunden, wo sich 
»erdorbenes Kiefernholz vorfindet, im Walde, auf dem Holzplatze 
und namentlich in Gebäuden. Wenn er an den ersten beiden Orten 
sein verheerendes Wachsthum nicht entfalten kann, so liegt es darin, 
)aß ihm hier die Lebensbedingungen: feuchte, von Luft und Licht 
abgeschlossene Hohlräume, fehlen, die er unter den Fußböden und 
in anderen Orten eines nicht trocken gewordenen Gebäundes vorfindet. 
Ob der Hausschwamm sich aus einer von außen hereingetrageuen 
Spore entwickelt, oder ob der Keim desselben schon in dem verdor— 
h»enen Splinte des Kiefernholzes vorhanden war, entzieht sich meiner 
denntniß; dieses zu untersuchen will ich berufeneren Häuden über— 
assen. Aber das behaupie ich aussprechen zu können: wo ich den 
Schwamm vorgefunden habe, war es immer verdorbener Splint 
des Kiefernholzes, auf dem die Pflanze keinmte und sich weiter ent— 
wickelte. Einmal entstanden, vernichtet er alle Holzarten, sowohl 
Lanb- als auch Nadelholz. Auf Eichenholz in dunkelen Räumen 
habe ich denselben, in großen Flächen ausgebreitet, von schöuer 
hrauner Farbe, anders geartet als den auf Kiefernholz wachsenden, 
ingetroffen. Schluß solat.) 
Wiederholt fanden hier Vorstellungen einzelner Scenen der Faust— 
ragödie statt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz spielle da— 
hei den Mephistopheles, Pius Alexauder Wolff den Fanst, Frau 
Stich, später Crelinger, das Greichen. Fast immer wohnte der 
ganze Königliche Hof diesen Aufführungen bei, die zu einer Be— 
rühmtheit Berlins wurden, und zu denen zugelassen zu werden, 
die bedeutendsten Künstler sich zur Ehre schätzten. Fäürst Anton 
——— 
Dezember 1836. Letztere vermachte in ihrem Testamente das 
Palais ihren beiden Söhnen, dem Fürsten Wilhelm, damals Oberst 
nder Preußischen Armee, später General der Infanterie und 
Chef der Ingenieure, und dem Fürsten Boguslapu, dessen hin— 
gebende Thätigkeit für die Interessen Berlins sich in seiner Wahl 
zum Stadtverordneten aussprach, und ihm für alle Zeiten ein 
dankbares Andenken unter den Bewohnern der Reichshauptstadt 
ichert. Beide Brüder bewohnten das Palais gemeinschaftlich, und 
'o kam es nach ihrem Tode — Fürst Wilhelm, der Vater des 
Fünsten Auton, General à la suite des Kaisers, starb am 5. 
Lugust 1870. und Fürst Boguslav am 2. Januar 1873 — durch 
gleichlautendes Testament in den Besitz von zwölf Erben, die es 
1875 für 2 Millionen dem Deutschen Reiche verkauften. 
Berlin. Die neue Bauordnung, deren Berathung zur 
Zeit die Kommunalbehörden beschäftigt, hat selbstverständlich im 
sohen Grade das Interesse der Berliner Bürger erweckt. Heute 
vollen wir einige interessante Vergleiche ziehen zwischen diesem 
zauordnungs Projekt und dem für Paris in Bezug auf die zulässige 
Höhe der zu errichtenden Gebäude und den Umfang der zulässigen 
Bebauung der Gruudstücke bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. 
Nach deni neuen Berliner Projekte sollen hier in Zukunft Grund— 
tücke, die noch nicht bebaut siund, höchstens bis zu 23 und bereits 
»ebaute Grundstücke im Falle eines Neubaues höchstens bis zu 4 
hres Flächeninhalts behant werden. Eine derartige Beschränkung 
ennt die Pariser Bauordnung nicht. Die neue Bauordnung for— 
»ert unter allen Umständen, daß das zu ercichtende Gebaäude anf 
söchsteus 18 mm. Tieie durch cinen freien, mindestens 6 qm. 
‚roßen Hofraum unterbrochen werde, und nur für bereits bebaute 
Hrundstuüͤcke, oder solche, deren Gesammtflächeninhalt weniger als 
240 qm. Grundfläche beträgt, kann ausnahmsweise ein kleinerer 
Hofraum zugelassen werden, auch ist bei Eckgrundstücken ein Hof 
»ou 40 4m. zulässig. Nach der Pariser Banordnung richtet sich 
ne Größe der Pofe nach der Pohe ver Gerdude; dieselbe veriangt 
bei 18 m hohen Gebänden einen Hofraum von 30 4m. Fläche 
bei einer mittleren Breite von Im Bei Gebänden an öffent— 
ichen Straßen usd von größerer Höhe als 18 m., deren Fktügel 
iber diese Höhe nicht überschreiten, ist ein Hof von in minimo 
10 qm. vo gesehen. Haben die Flügel ebenfalls eine zrößere 
döhc als 18 m. so dürfen die Höfe nicht unter 6) 4m. Fläche 
dei einer Breite von mindestens 6 m. haben. Es ist also hier 
rine bedeutend größere Ausuntzung des Flächeninhalts der Grund— 
tücke gestattet, als solche die neue Bauordnung für Berlin in 
Anssicht stellt. Hierzu kommt noch zu Gunsten der Pariser Ver— 
jältnisse, daß die Höhe der Seiteuflügel nicht beschränkt ist, viel— 
mehr die Höhe der Vorderhäufer erreichen darf, während die neue 
Berliner Bauordnung je nach der Breite der Höfe eine geringere 
döhe der Seitenflügel fordert, als die der Vorderhäuser ist. Was 
die Höhe der zu errichtenden Gebäude betrifft, so schreibt die neue 
Bauorduung vor, daß in der Regel Gebäude so hoch sein dürfen, 
vie die Straße breit ist, in maximo jedoch 22 m. Die Pariser 
Zauordnung beschräukt nun zwar die Maximalhöhe auf 20 m., 
st daher scheinbar härter als die nene hiesige, dagegen gestättet 
ie ein bedentendes Hinausgehen über die Höhe der Straßenbreite. 
Es dürfen nämlich bei einer Straßenbreite unter 7,80 m. Gebäunde 
on 12 m. Höhe, bei einer Straßenbreite von 7,80 bis 74 m. 
»on 15 mm. Höhe, bei einer Breite der Straße von 9,74 —20 m. 
Bebäude von 18 m. Höhe und an Straßen über 20 m. Breite, 
in Plätzen ꝛc. Gebäude von 20 m. Höhe errichtet werden. Es 
st hier also auch in engeren Straßen eine größere Ausnutzung 
des Grund und Bodens gestattet, als dies nach dem neuen Ber— 
iner Bauordnungs-Eutwurf möglich ist. Aber auch die Be— 
timmung der um 2 mm. geringereren Maximalhöhe der Pariser 
Bauten ist nur scheinbar eine ungünstigere als bei der neuen Bau— 
»rdnung für Berlin, denn in Paris werden die einzeluen Stock— 
verke bedeutend niedriger gebaut, als dies hier Sitte ist, so daß 
nan Gebäude von 20 m. ja selbst von 18 m. Höhe findet, die 7 
Stockwerke über dem Erdboden haben, beiläufig bemerkt, die größte 
erlaubte Zahl der Stockwerke. 
Berlin. Der Verein Berliner Baumarkt hat in 
einer letzten Generalversammlung, betreffend den Entwurf 
zu einer nenuen Bauordnung in Berlin folgende Resolution an— 
senommen: „Es wird anerkannt, daß eine neue Bauordnung aus 
sesundheitlichen Rücksichten für Berlin geboten ist, weil die jetzigen 
Berichte aus verschiedenen Städten. 
Berlin. Das Bismarck-Palais. Gleichwie der Reichs— 
'anzler Fürst Bismarck am 1. Apriled. I einen von der ganzen 
Deutschen Nation gefeierten Ehrentag begeht, so lenkt auch das 
palais, in dem er wohnt, gerade in diesem Jahre ein ganz veson— 
deres Interesse auf sich. Es sind nämlich genau zehn Jahre ver— 
ossen, daß dies Palais im Jahre 1875 vom Deutschen Reiche au— 
gekauft und zur Wohnung fuür den Reichskanzler bestimmt warde. 
Dies Palais, welches bis dahin die Inschrift „Hotel de Radziwill“ 
rug, wurde in den Jahren 1738 und 1739 erbaut. Im Ban— 
privilegium vom 21. September 1736 wird das Haus ein „Frey— 
jaus“ genannt, welches auch die „Baugerechtigkeit“ besaß, damals 
noch ein wesentliches Zubehör zum vollen städtischen wrundbefitz 
ind Bürgerrecht, obgleich schon längst nicht mehr von der Be— 
)eutung, welche diese „Gerechtigkeit“ in den früheren Jahrhun— 
derten hatte. Der Erbauer war der Generalmajor Graf Ad. 
Friedr. v. d. Schulenburg, der in besonderer Gunst bei König 
Friedrich Wilhelm J. stand, ständiger Gast des Tabakskollegiums 
var und, da er das Tabakrauchen nicht vertragen konnte, das 
Recht hatte, eine leere Thonpfeife im Munde zu führen. Bei der 
Finweihung des Palais im Jahre 1739 war der König zugegen, 
og sich aber in dem großen Saale, der damals durch zwei Stock— 
verke ging und gar nicht zu erwärmen war, eine Erkältung zu, 
deren Folgen sich in seiner unmittelbar darauffolgenden Todes— 
frankheit zeigten. Bis zum Jahre 1759 wird das Palais stets 
ils „Gräflich Schulenburg'sches““ erwähnt, dann aber tritt die Be— 
eichnung „Prinz Ferdinand'sches Palais“ ein, weil Prinz August 
Ferdinaud es vom Besitzer miethete und bis zu seiner Ernennung 
zum Herrenmeister des Johanniterordens im Jahre 1762 bewohnte. 
Das Palais blieb bis 1791 im Besitze des Grafen v. d. Schulen— 
zurg und wurde in diesem Jahre für 30,000 Thlr. vom König 
Friedrich Wilhelm IIJ. erworben, der es zur Wohnung für die 
Hräfin Friederike Wilhelmine Dönhoff, bestimmte, deren Kinder 
s 1795 für 60,000 Thlr. an den Fürsten Michael Radziwill, 
Woiwoden von Wilna verkauften. Sein Sohn, Fürst Anton 
Radziwill, späterer Statthalter des Großherzogthums, Posen, hei— 
rathete 1796 die Prinzessin Friederike Dorothee Philippine Luise 
non Preußen, die Tochter des Prinzen August Fexdinand. Lange 
Jahre, waͤhrend der fürstliche Statthalter in Berlin wohnte, war 
das Palais ein Vereinigungspunkt und ein Mittelpunkt für die 
Pflege der Musik. Selbst ein ausgezeichneter Künstler auf dem 
Hiolincello hatte der Fürst sich durch seine Kompositionen zu 
Boethe's „Faust“ einen hervorragenden Platz unter den musika— 
ischen Größen Berlins erworben, und es zählten die musikalischen 
Benüsse, welche das Palagis den Kunstsinnigen bot, zu den schönsten.
	        

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