05 Mittheilungen aus der Praxis. — Berichte aus verschiedenen Städten. — Brief- und Fragekasten.
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deu. Die Hinterfront der Vordergebäude darf eine Höhe erreichen,
welche gleich der Länge des von ihr liegenden Hofes ist; sie darf
unter allen Umständen aber eben so höch sein, wie die Vorder—
ront. — Bis zu einer Länge von 10 m, von der Hinterfront des
Vorder ebäudes ab gemessen, werden Seitenflügel als zum Vorder—
gebäude gehörig betrachtet und dürfen demgemäß die Höhe desselben
erhalten. b. Hintergebäude und Seitenflügel dürfen in der Höhe
die Ausdehnung der geringsten Dimensionen des vorliegenden Hof⸗
raumes um nicht mehr als 8 mm übersteigen. Ist der Hofraum
ingleich gestaltet, so tritt Durchschnittsberechnung ein. Findet der
dofraum unmittelbare Fortsetzung auf einem Nachbarterrdin, dessen
Nichtbebauung durch eine grundbuchliche Eintragung dauernd
icher gestellt worden, so ist dieses Nachbarterrain bei Feststellung
hder für Hinter- und Seitengebäude zulässigen dem Hofraum zuzu—
zechnen. Ist dieser Hofraum ungleich gestaltet, so tritt Durch—
schnittsberechnung ein. Baulichke iten, welche bis zur obersten Dach—
'ante die Höhe von 5 mm nicht übersteigen und eine Grundfläche
yon nicht mehr als 40 qm haben, bleiben bei der Berechnung der
zulässigen hohe der Fronten der Hintergebäude und Seitenfluͤgel,
aicht aber bei Feststellung der auf jedem Grundstücke unbebaut zu
assenden Fläche außer Betracht. In Fällen, wo die Bestimmung
ad a und b. verschiedene Höhen ergeben, können die für die einzelnen
Bebäudetheile zulässigen Höhenmaße zu einem Durchschnittsmaße
zemittelt werden. Die übrigen Abschnitte dieses Paragraphen blei—
ben fast unveräudert.
8 34 des Euntwurfes („Putzarbeiten“) ist dahin ab—
zeändert worden: „Bei Ertheilung des Rohbauabnahmescheines wird
zleichzeitig jedesmal durch die Rohbauabnahmekommission der Zeit—
punkt bestimmt, an welchem mit den innern und äußern Putzarbei—
sen begounen werden darf. Gebäude, welche ganz oder theilweise
die Bestimmungen haben, zu dauerndem Aufenthalte von Menschen
zu dienen, sollen keinenfalls früher als 6 Wochen nach vollständiger
Findeckung der Dächer geputzt werden.“
8 40 hat in Alinea 3 folgende Form erhalten: „Bei Um—
»auten, welche eine erhebliche Veränderung der Grundform, bezw.
der Etagenhöhe bezwecken, bleibt vorbehalten, die baupolizeiliche
Benehmigung davon abhängig zu machen, daß diejenigen Gebäude—
heile, welche durch den Umbau betroffen werden, soweit sie den
Vorschristen dieser Baupolizei-Ordnung widersprechen, mit denselben
n Uebereinstimmung gebracht werden.“
Schließlich ist noch 8S 42 zu erwähnen, welcher nach dem Ent—
wurfe lautet: „Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Bau—
polizei-Ordnung können, so weit sie im Vorstehenden vorgesehen sind,
von der Baupolizei-Behörde zugelassen werden.“ Der Ausschuß
ichlägt vor: statt „von der Baupolizei-Behörde“, zu sagen: „von
dem königl. Polizeipräsidium in Gemeinschaft mit dem Magistrat.“
werdenden Lichte der Sonne und beginnt seine Cirkulation, sobald
das Sonnenlicht intensiver wird. Von diesem Zeitpunkte ab ist
Befahr für das gefällte Holz vorhanden, wenn es dann nicht schneil
aus dem Walde entfernt und verarbeitet wird. Sobald der unter
der Borke eines gefällten Kiefernstammes lagernde Saft durch die
fehlenden Nadeln in der Cirkulation gehindert wird, geht er in
Bährung über und lockt hierdurch den kleinen, 5 Millimeter langen
Borkenkaͤfer an, der sich unter die Schuppenrinde der gefällten
diefer bohrt und dort seine Eier in eigenthuͤmlichen Gängen ablegt.
Durch das Eindringen dieses Käfers wird der Holzsaft aber noch
nehr verdorben, denn in den Bohrgängen, denen Feuchtigkeit durch
Regenwasser zugeführt wird, zeigen sich die ersten blauen Streifen
m Splinte des Holzes. Sobald dieser Zeitpunkt eingetreten ist,
ängt das Holz an zu verderben und ist für die Schwamminfektion reif.
Bei der Ausschlachtung unserer Privatwaldungen und bei den
nicht rechtzeitig verkauften Hölzern aus den Staatsforsten kommt
es vor, daß nicht alles gesund gefällte Holz gesund in den Handel
ommt, sondern durch das lange Lagern im Walde von dem Borken⸗
äfer verdorben, zu Balken und Bretterholz verarbeitet wird. Dieser
fkleine Borkenkäfer ist der ärgste Feind unseres so vorzüglichen
Kiefernholzes, und ich wage die Behauptung auszusprechen, daß
;/ alles gefällten Holzes durch denselben verdorben werden. Hiermit
joll aber nicht behauptet werden, daß Holz, welches in der Borke
liegen bleibt und an Orten lagert, wo kein Borkenkäfer sich befindet,
zesund bleibt. Alles Kiefernholz, das bis Monat Mai, auch wenn
es im Freien an Orten, wo kein Borkenkäfer hinkommt, lagert,
nicht bearbeitet ist, ist verdorben, wenn die Merkmale des Verdorben—
seins auch nicht sogleich für Jedermann erkennbar sind.
Entwickelte Hausschwammpflanzen habe ich im Walde unter
der losen Borke abgestorbener Baumstämme, ebendaselbst in den
Haufen aufgeklafterten, aber abgestorbenen Brennholzes und überall
da gefunden, wo ich verdorbenen Splint des Kiefernholzes in feuchtern
Lagern vorgefunden habe. Schaden konnte der Schwamm hier
nicht anrichten, weil, wenn die Möglichkeit auch da war, den Erd—
»oden zu erreichen, er dieses eben nicht in luft- und lichtabgeschlossenen
Hohlräumen ermöglichen konnte. Die Schwammspore keimt nur
auf verdorbenem Kiefernsplinte, wenn derselbe an feuchten Orten
unter den vorangegebenen Bedingungen sich befindet, und sucht,
nachdem sie sich entwickelt hat, ihre Wurzeln in feuchten Untergrund,
Mauerwerk, neugesetzten Oefen x. einzutreiben. Hat die Wurzel
euchten Untergrund erfaßt, daun wachsen die Zweige schnell weiter
ind vernichten alles Holz, was sie auf ihrem dunklen Lebenswege
erreichen können. Wird die Gebäudestelle, in welche die Schwamm—
wurzel sich eingenistet hat, während des Wachsthumes desselben
rocken, so vertrocknet der ganze Schwamm und hört auf, schädlich
zu wirken.
Sorge Jeder, der ein Gebäude errichten läßt, dafür, daß er
nur gesundes, nicht blausplintiges Holz in das Gebäude bekommt,
daß das Gebäude gut austrocknet, daß die aufsteigende Grundfeuchtig—
keit durch umfassende Isolirung abgehalten und zu den Bettungen
der Fußböden nur ganz trockenes Material, gleichgültig ob Sand,
Lehm, Erde, Asche, Kohle ꝛc., genommen wird, und der Schwamm
wird aus dem Gebäude fern bleiben.
Mittheilungen aus der Prarxis.
Neue Vevbachtunsgen her den Hausschwamm.
Schluß.
Seit ich zu der Erkenntniß gelangt bin, daß in gesundem, gut
'onservirtem Kiefernholze der Hausschwamm sich nicht entwickelt,
jabe ich es meine größte Sorge sein lassen, namentlich zu Lager—
yölzern der Fußböden und zu den Fußbodenbrettern das gesündeste
diefernholz zu verwenden. Hier, wo das Bauholz direkt aus den
Staatsforsten gekauft wird, wo jeder Känfer vorher an Ort und
Stelle das Holz ansehen und die Qualität beurtheilen kann, ist
es leichter, gesundes Holz zu erwerben, als in den größeren Städten
und in denjenigen Gegenden, die keine Waldungen haben, wo das
iefernholz aus den saändigen Gegenden erst hingeschafft werden muß.
Von allen königlichen Behörden wird verlangt, daß der Bau⸗
internehmer nur gesundes, im Wadel gefälltes Holz verwenden
oll, weil die Erfahrung gelehrt hat, daß solches Holz das beste
Schutzmittel gegen den Hausschwamm ist. Einen absoluten Schutz
hietet aber auch im Wadel (die Zeit vom Oktober bis Februar)
Jefälltes Holz dennoch nicht, wenn nicht bestimmte Manipulationen
so gefälltes Holz vor dem Verderben schützen.
Kiefernholz zeigt in seiner Qualitaͤt große Verschiedenheit.
Das Holz, von dem ich noch sprechen werde, soll seine Jahresringe
ind anen fetten, wenn auch nicht öligen, an der Luft hellbraun
werdenden Kern haben, also von bester Qualität sein. Wenn zwei
dicht nebeneinander gewachsene Hölzer von gleicher Qualität im
Oktober oder November gesällt werden, wird das ein gesundes,
»orzügliches Holz liefern, sobald es bis März entweder zu Brettern
zersägt ober zu Balkenholz beschnitten oder beschlagen ist, während
has andere, wenn es erst im April ans dem Walde gesahren uud
twa in demselben Monate oder auch später bearbeitet wird, ver—
dorhen ist und schlechtes Bauholz liefert. Die Ursache an dem
Verderben des Holzes ist die verspätete Verarbeitung. Der unter
der Borke des Holzes lagernde Saft verdickt sich mit dem schwächer
Berichte aus verschiedenen Städten.
Berlin. Im Kunstgewerbe-Museum ist gegenwärtig ein für
das germanische National-Museum zu Nürnberg von der Berliner
Pflegschaft desselben gestiftetes Glasfenster ausgestellt, daß nach dem
Entwurf des Professor Wanderer in Nürnberg von dem Glasmaler
Fisgruber daselbst ausgeführt wurde. Die Composition zeigt die
inter einem Baldachin thronende Gestalt einer Germania, die das
Berliner Stadtwappen gefaßt hält, als Beschützerin von Kunst und
Bewerbe. Den Hintergrund füllt ein Blick auf die Thürme und
duppeln Berlins. In den oberen Feldern sind die Brustbilder des
ersten Kurfürsten, des ersten Königs und darüber des ersten Kaisers
aus dem Hause Hohenzollern nebst dem brandenburgischen und dem
preußischen Wappen angebracht. Die Wappenschilde, die vom Bal—
dachin herabhängen, umrahmen das in der Mitte augebrachte Wappen
der Stadt Nürnberg.
Brief⸗ und Fragekasten.
Herrn Architekt und Maurermeister E. in Seh. Auf Ihre letzte Frage
rwiedern wir Ihnen, daß es gleichgültig ist, ob Sie die Maurerarbeiten
rusführen oder nicht, wenn Sie sich nicht ausdrücklich verpflichtet haben, im
ersteren Falle die Zeichnungen xc. gratis zu fertigen. Für den Entwurf
nebst Anschlag und statischen Berechnungen können Sie exkl. der Polizei—
seichnungen, welche extra zu liquidiren sind, aber inkl. der Arbeitszeichnungen
ind Details, bei einer Bausumme von 6 bis 12000 Mtk. 2,6 pCt. bei einer
ßausumme von 12 bis 24000 Mk. 2,3 pCt. und bei einer Bausumme von
24 bis 48000 Mk. 2,0 pCt. der Anschlagssumme in Ansatz bringen. Auf
Ihre anderen Anfragen werden Sie in der nächsten Nummer Antwori
rhalten.