Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

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Literaturbericht. — Brief- und Fragekasten. 
Fachschule, für deren freigebige Dotirung er der Stadt Köln am 
Schlusse seinen Dank aussprach. 
Beschlossen wurde die würdige Feier mit dem vom Gesangchor 
intonirten „Heil Dir im Siegeskranz“, in welches die Anwesenden 
begeistert mit einstimmten. 
Wünschen wir der jungen Anstalt, über deren Verhältnisse 
und demnächstiges Heim wir in Nr. 2d. J. eingehend berichteten, 
mich für die fkommenden Tage Erhalten des Erreichten und Ge— 
winnen des Erstrebten! — n 
Nippes bei Köln. Angesichts der stets steigenden Fre— 
quenz im hiesigen Orte hat sich die Postverwaltung veranlaßt 
jesehen, ein neues Postgebäude zu erxichten. Dasselbe, in der 
Heinrichstraße gelegen, eütspricht allen Bedürfnissen und wird am 
J. April dieses Jahres bezogen. 
Prüm in der Eifel. Unser Städtchen wird nun bald 
ein Lehrerfeminar besitzen. Zur Bestreitung der Baukosten hat 
der Stadtrath die Aufnahme einer Anleihe von 453000 Mk. mit 
einer Amortisationsfrist von 35 Jahren beschlossen. Die Ober— 
leitung des Baues soll, laut der „Aach. Bztg.“, dem Regierungs— 
und Baurath Herrn Heldberg aus Trier übertragen werden. Do 
das Seminargebände nicht dem Wunsche der Staatsregierung gemäß 
mit dem 1. Miai bezogen werden kann, hat sich die Stadt bis zur 
Fertigstellung des Gebäudes zur miethweisen Beschaffung von zwei 
Sälen bereit erklärt. Das Seminar soll sich vorläufia als Externat 
gestalten 
Brief⸗ und Fragekasten. 
Herrn Zimmermeister M. in K. Um einen wasserdichten Fußbodene 
auf einer Balkenlage eines Wohnhauses zur Herstellung eines Badezimmers 
anfertigen zu können, ist es nöthig, zunächst auf die Dielung eine Lage guter 
Dachpappe zu bringen, welche in den Fugen gut übergedeckt und besonders 
an den Seiten, wo sie an die Wände stößt, sorgfältig mit Asphalt verstrichen 
werden muß. Auf diese Pappe kommt eine Lage Asphalt, wobei man 
wiederum auf einen guten Anschluß desserben an die Wände achten und den 
Asphalt noch ca. 10 em an diesen hinaufführen muß. J 
Es werden solche wasserdichte Fußböden auch durch einen Gipsestrich 
hergestellt, dessen Anfertigung jedoch große Sorgfalt erfordert und nur von 
Leuten hergestellt werden kann, weiche große Erfahrungen darin besitzen. 
Zu diesem Estrich darf nur Gips verwendet werden, welcher langsam erhärtet 
Herrn Zimmermeister O. in 8Sp. Vor der Ertheilung der Bauerlgubniß 
müssen Sie Eigenthümer des Grundstücks geworden sein. Hat die Polizei— 
behörde keine Kenntniß davon, daß Sie Eigenthümer des betreffenden Grund— 
sttückes sind, so kann sie Ihnen die Bauerlaubniß so lange verweigern, bis Sie 
den Nachweis der Erwerbung beibringen oder glaubwürdig nachweisen, daß der 
etzige Eigenthümer des Grundstückes Ihnen die Erlaubniß zum Bauen gegeben hat 
Herrn Bautechniker C. in R. In der Baukunst nennt man jetzt nur 
Akroterien die Giebelzinnen, die auf die unteren Ecken und die Forstspitze 
des Giebels griechischer und römischer Gebäude gesetzten niedrigen Sockel— 
olatten, welche zugleich die Dachrinnenanfänge und die Forstziegel verdecken. 
Bei den Griechen und Römern wurden alle weit vorstehenden äußeren 
Theile so genannt. 
Unter Alkoven verstand man eigentlich eine Nische, die durch ein darin 
stehendes Bett ausgefüllt wird. Der Begriff des Alkovens ist bei uns auf 
eine Art Schlafzimmer ausgedehnt worden, welches durch eine Glaswand 
oder einen Vorhang von dem daran stoßenden Wohnzimmer getrennt ist. 
Herrn Maurermeister B. in S. Sie fragen, ob Ihnen Ihr Nachbar 
das Betreten seines Grundstückes zu dem Zwecke gestatten müsse, Repara— 
turen an Ihren Gebäuden vorzunehmen, welche auf audere Art nicht aus— 
geführt werden können. Gegen den Willen des Eigenthümers dürfen Sie 
ein umfriedetes Eigenthum nicht betreten und weder Sie noch Ihre Arbeiter 
dürfen sich auf demselben aufhalten, wenn Sie sich nicht des Hausfriedens— 
bruches schuldig machen wollen. Es ergiebt sich daraus, daß das Grundstück 
des Nachbars gegen seinen ausdrücklichen Willen auch dann nicht betreten 
verden darf, wenn Reparaturen an Jaren Gebäuden auf andere Art nicht 
iusgeführt werden können. Sie müssen daher unter allen Umständen die 
Finwilligung Ihres Nachbars zu erlangen süchen, da die Polizeibehörde nur 
dann einschreiten könnte, wenn ein öffentliches Interesse vorhanden wäre, 
B. wenn Ihre Gebäude einzustürzen drohten. Können Sie die Einwilligung 
Ihres Nachbars ohne Entschädigung nicht erlangen, so müssen Sie sich schon 
zu einer solchen entschließen, da eine Klage Ihnen ebenfalls wenig Aussicht 
auf einen günstigen Ausgang bietet. 
Herrn Maurermeister K. H. in St. Wir nennen Ihnen noch einige 
Werke, in welchen Sie Bauausführungen neuerer Zeit in deutscher Rengissance 
finden: A. Drtwein, Deutsche Renaissance. Eine Sammlung von Gegen— 
tänden der Architektur, Dekoration und Kunstgewerbe in Original-Auuf— 
tahmen. Komplet in d Bänden. — Bandel bis 53 kostet gebunden 84,50 M 
J. C. Raschdorff, Entwürfe und Bauausführungen im Style deut— 
scher Rengissance. 50 Tafeln in Faesimiledruck. In Marpe 41 M. H. Licht, 
Baudirektor, Die Architektur Deutschlands. Uebersicht der hervorragendsten 
Bauausführungen der Neuzeit. 2 Vände, je 100 Tafeln in Lichtdruck, jeder 
in einer Mappe 160 M. 
Herrn Bauunternehmer Jl'. in F. Ueber die eisernen Mörtelträger 
tinden Sie im Inseratentheil unseres Blattes die betreffenden Preisangaben. 
Aeber die anderen Preise werden Sie am besten die geeignete Auskunft er— 
halten, wenn Sie sich direkt an die Firma Wilhelm Renger u. Eo. in Arn⸗ 
tadt i. Th wenden. 
Herrn Architekt K. in 8. Wir bedauern, Ihnen die gewünschte Aus— 
unft nicht geben zu können, da dieselbe für den Rahmen des Brief- und 
Fragekastens einmal zu umfangreich ist, andererseits aber auch für Nie— 
nanden weiter Interesse hat, als für Sie allein 
Herrn Zimmermeister Seh, in 13. Die neue Baupolizeiordnung für 
den Stadtkreid Berlin liegt jetzt den städtischen Behörden vor und wird 
hoffenttich nach Durchberathung an dieser Stelle mit den gewünschten Ab— 
inderungen möglichst bald vom Polizei-Präsidium veröffentlicht werden 
Herr Maurermeister F. B. in Seh. fragt an: 
1. Es ist ein viereckiger Schorustein von ca. 90 cm im Quadrat und 
ꝛem Höhe vorhanden, derselbe soll einen Kessel bedienen und außerdem 
uur Anlage eines Ringparallelofens zu 18 Kammern, wovon je zwei Kammern 
etwa 110630 Stück Steine enthalten und zugleich geheizt werden. Verwendung 
inden; ist derselbe ausreichend? 
Antwort: Die angegebenen Dimensionen des Schornsteins für die 
beiden aufgeführten Zwecke — der Rauch- und Gaseabführung von einer 
Dampffkessetheizung und gleichzeitiger Heizung eines Ringparallelofens von 
der angehenen Größe — sind nicht hinreichend. Der Schoörnstein muß bei 
inen lichten Duerschnitt von 90 cein im Quadrat unten und 65ß cm am 
opf mindestens 34 mm inel. des etwa 4 hohen Unterbaues (Socke!ls) Höhe 
erhalten, wenn er ertolgreich funktioniren soll. 
2. Der sogenannte Rauchsammler soll über dem Mauerwerk liegen, 
statt wie beim Hoffmaun'schen unterha!lb, was halten Sie davon? oder sind 
praktische Gründe vorhanden? 
Auutwort: Die Anlage des sogenannten Rauchsammlers über dem oberen 
Ofenpflaster ist nach allen darüber gemachten Erfahrungen durchaus zu ver— 
werfen. Die Konstruktion desselben nach dem Hoffmann'schen System zwischen 
dem Dfenmauerwerk ist die alleinige, welche sich bisher fuͤr die Dauer präkn 
tisch bewährt hat Versuche mit anderen Konstruktionen haben zu keinen 
zünstigen Resultaten geführt. 
3. Der Hoffmannsche Parallelofen hat zwischen den beiden Längsseiten 
einen Zwischenraum von 455 m und dadurch gehörig Platz zur Stellung des 
in der, Mitte befindlichen Schornsteins; hier steht event. derselbe außerhalb, 
dadurch brauchen nur höchstens 2m Zwischenraum zu sein; kann man ohne 
Rachtheil davon Gebrauch machen? 
Antwort: Die seitliche Stellung des Schornsteins möglichst nahe am 
Ofen, ohne jedoch das Mauerwerk des letteren zu berühren, ist eine günstige 
ind für die Funktionirung desselben voͤrtheilhafte. Die Ermäßigung des 
Zwischenraumes auf 252.5 im zwischen beiden Ofenreihen unterliegt dabei 
keinem Bedenken. 
Literaturbericht. 
Der Schutz unserer Wohnhäuser gegen die 
Feuchtigkeit. Ein Handbuch für praktische Bautechniker, sowie 
als Leitfaden jür den Unterricht in Baugewerkschulen, bearbeitet 
von Ernst Nöthling, Architekt und Lehrer an der Herzogl. 
Bangewerkschule zu Gotha. Mit 24 in den Text eingedruckten 
Figuren. Weimar 1885. Bernhard Friedrich Roiat. Preis 
20 Mark. 
Das vorliegende Werk soll dem praktischen Bautechniker in 
allen den Fällen dienen, wo er bei Anlage nener Wohngebäude, 
sowie bei Reparaturbauten mit den gesundheitsgefährlichen Ein— 
flüssen der Grundfeuchtigkeit, sowie der atmosphärsschen Nieder— 
ichlage auf die Mauern unserer Wohnhäuser ꝛc. zu rechnen hat. 
Der Herr Bersasser hat alles Material, welches sich in technischen 
Zeischriften und Lehrblichern vorfindet und Mittel und Wege an— 
giebt, der Feuchtigkeit der Wohnungen entgegenzuwirken, d. h. die 
Isolirung der Gebäude gegen Grundwasser und atmosphärische 
Niederschläge herbeizufiihren, gesammelt und in übersichtlicher 
Weise geordnet, sodaß sich jeder Interessent mit Leichtigkeit aus 
dem Werke die nöthige Belehrung verschaffen kann. 
Das Werk enthält folgende Abschnitte: Einleitung. 1. Die 
Isolirung der Maunern resp. Fußböden gegen die Grundfenchtigkeit 
(Grundwasser). 2. Schutz der Gebände gegen Sicker- oder Quetsch— 
wasser, sowie gegen das Tranfwasser. 3. Schutz gegen Schlag— 
regen, Spritzwasser ꝛc. 4. Verhütung der üblen Folgen von 
Ueberschwemmungen für die Mauern ꝛxc. von Gebänden in sanitärer 
Beziehung. 5. Materialien für den Grundbau. 6. Das Bauen 
von Wohnhäusern an Bergabhängen. 7. Ueber den Hausschwamm 
und seine Beseitigung resp. Verhütung. 8. Das Boziehen neuer 
Hanier. — cu 
Ueber die Wirkungen der Bestimmungen des 
Entwurfs einer Neuen Baupolizeiordnung für Berlin 
auf die wirthschaftlichen, sozialen und banlichen Juteressen der 
Stadt von B. Wieck, Ingenieur und Stadtverordneter. Mit 9 
Holzschnitten und einem Anhange, enthaltend den Wortlaut des Ent— 
wuris. Preis 1,550 Miark. Berlin 1885. Verlag von Julius Bohne. 
Der Herr Verfasser beleuchtet den Entwurf zur neuen Bau— 
polizeiördnung und ihren Einfluß auf die wirthschaftlichen, sozialen 
und baulichen Interessen der Stadt. Er ist als Stadtverordneter 
Muiglied des Ausschusses, welcher die neue Bauordnung beräth und 
hat bercits in mehreren Vereinen Vorträge über dieselbe gehalten. 
Indemer anf die wesentlichen, der Verbesserung bedürftigen Punkte 
aufnierksam macht, zeigt er, daß die underänderte Annahme der 
porgeschlagenen Paragraphen durch eine unvermeidliche Entwerthung 
der Baustellen und übermäßige Vergrößerung der Stadt eine schwere 
finanzielle Schädigung des Grundbesitzes und ebenso eine erhebliche 
Mehrbelastung aller steuerzahleuden Bürger herbeiführen müsse. 
Iu den sehr sachlich gehaltenen Erläuterungen werden die voraus— 
zusehenden nachtheiligen Folgen zahlenmäßig belegt und deren 
Verstandniß durch beigegebene Illustrationen zweckmäßig erleichtert. 
Da das Werkchen auch das Gute des Entwurfs offen anerkennt, 
so wird das Lesen desselben nach allen Seiten zur Klärung und 
Trhöhung des Interesses für diese Frage entschieden beitragen. 
— enm. — 
stedaktion: H. Diesener in Berlin. — Verlag von Julius Engelmann in Berlin. — Druck von H. S. Hermann in Berlin. 
Unter Verantwortlichkeit des Verlegers
	        
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