Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

Ueber die Fundamentirung der Gebäude. 
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Ueber die Fundamentirung der Gebäude. 
Die so oft an Gebäuden, selbst an neueren, sich zeigenden 
Risse sind zum größten Theile auf eine mangelhafte Funda— 
nentirung des Gebäudes zurückzuführen, wobei vor Allem die 
nöthige Rücksicht auf die Beschaffenheit des Baugrundes außer Acht 
gelassen ist. Deshalb werden wir im Folgenden kurz die Behand— 
lung des Baugrundes und die Fundamentirung auf den verschie— 
denen Arten desselben einer Erörterung unterziehen. 
Die Festigkeit und Dauer eines Gebäudes hängt von der 
Dichtigkeit des Baugrundes ab, auf welchem es erbaut ist. Der 
Brund und Boden, auf welchem ein Gebäude aufgeführt werden 
soll, muß fest, d. h. von solcher Dichtigkeit sein, daß er von der 
Last des Gebäudes nicht merklich zusammengedrückt werden kann. 
Keine Erdart ist aber absolut fest, es muß daher, auch bei dem 
dichtesten Baugrunde, ein Zusammendrücken der Erdmassen und 
demzufolge ein Setzen des Gebäudes schon während des Baues 
»orausgesetzt werden. Dieses Setzen wird aber für das Gebäude 
zurchaus nicht nachtheilig, wenn der Baugrund überall gleiche 
Dichtigkeit hat und die Last des darauf zu errichtenden Gebäudes 
in allen Punkten gleich stark ist. 
Die Baugründe werden, wie folgt, eingetheilt. Der festeste 
Baugrund ist Felsen oder felsartiger Steingrund, wenn er nicht 
zohl oder rissig ist oder gefährliche Ablösungen hat. Die zu 
Tage tretenden verwitterten Lagen desselben müssen abgeräumt 
verden. 
Grobkörniger Kies und selbst feiner, aber scharfer Sand sind 
»ei hinlänglicher Mächtigkeit und Ausdehnung sehr guter Bau— 
zrund. Ist der Kies oder Sand mit Lehm oͤder fetter Erde ver—⸗ 
mengt, so erhöht dies die Festigkeit des Baugrundes, wenn er da— 
durch uicht zu feucht oder gar naß wird. Lehm und Letten, mit 
zrobem Sande gemischt, gelten, wenn sie wenig feucht und fest 
ind, noch als brauchbarer Baugrund. 
Dagegen sind Lehm und Letten, welche der Nässe ausgesetzt 
ind und deshalb ihre Dichtigkeit verändern, nicht als guter Bau— 
zrund zu betrachten. Bläulicher Mergel, mit Schlamm vermischter 
Sand oder Triebsand und mit Quellen durchzogener Boden sind 
chlechter und nachgebender Baugrund. Schwimmender Morast, 
angeschütteter und aus allerlei Erdarten oder Schutt bestehender 
Boden sind als durchaus schlechter und ungenügender Baugrund 
zu betrachten. 
Vor Beginn eines Baues ist demnach die genaueste Unter— 
uchung des Baugrundes vorzunehmen, um danach die erforderliche 
Fundamentirung ermessen zu können. Man hat hierbei haupt— 
sächlich darauf zu achten, von welcher Art und Beschaffenheit der 
Hrund und Boden der Baustelle und der Umgebung derselben im 
Allgemeinen ist, und ob derselbe, wenn es kein Felsengrund ist, 
»on Quellen oder ansteigendem Wasser durchzogen ist oder es doch 
verden kann. Ferner hat man festzustellen, von welcher Art und 
Beschaffenheit die verschiedenen Erdlagen insbesondere sind, und in 
velcher Tiefe, von der Oberfläche der Erde an gerechnet, sich der 
feste Baugrund befindet; von dem aufgefundenen festen Baugrunde 
st dann die Mächtigkeit desselben zu ermitteln. Um feststellen zu 
önnen, ob ein Ausweichen des festen Baugrundes nach den Seiten 
nöglich ist, muß die Ausdehnung desselben ermittelt werden. 
Endlich hat man Rücksicht zu nehmen auf die Umgebung des Bau— 
platzes insofern, als irgend welche Anlagen, Gewässer, Gruben, 
Bebäude ꝛc. dem neuen Gebäude nach irgend einer Richtung hin 
gefährlich werden können 
Bei der Untersuchung des Baugrundes und seiner Umgebung 
muß der Bauausführende niemals unterlassen, sich durch den 
Augenschein selbst zu überzeugen, während die Auskunft von Leuten, 
velche die Oertlichkeit kennen, für ihn niemals Ausschlag gebend, 
sondern nur anregend und belehrend sein darf. 
Außer der Dichtigkeit des Baugrundes ist ein Hauptmoment 
die Mächtigkeit oder die Stärke desselben. Oft hat ein guter 
Baugrund nur geringe Stärke und wechselt mit schlechteren Erd— 
arten ab. Man muß deshalb auch einen aufgefundenen festen 
Baugrund nicht ohne Weiteres als genügend annehmen, sondern 
man muß sich erst noch von seiner Stärke Ueberzeugung verschaffen, 
im danach beurtheilen zu können, ob derselbe zum Tragen des be— 
reffenden Gebäudes geeignet ist oder nicht. 
Für die Beurtheilung eines Baugrundes ist die Erfahrung 
die beste Lehrmeisterin. Sie bestätigt, daß eine feste Erdlage 
mindestens 310 bis 4,0 m stark sein muß, um ein Gebäude von 
2bis 4 Geschossen mit Sicherheit tragen zu können. Der feste 
Baugrund befindet sich häufig unmittelbar unter der Erdoberfläche, 
yft aber auch in einer größeren Tiefe von 4,0 bis 6,0 m und 
mehr. In ersterem Falle erfolgt die Ermittelung durch Aus— 
grabungen und durch das Untersuchungseisen, im letzteren Falle 
zurch tiefere Ausgrabungen und durch den Erdbohrer. 
Der Nutzen des Erdbohrers bei den Bodenuntersuchungen ist 
war ein ziemlich bedeutender, jedoch kann daraus selten mit ab— 
oluter Sicherheit auf die Mächtigkeit des betreffenden Baugrundes 
geschlossen werden. Man wird daher gut thun, weun es irgend 
möglich ist, die Beschaffenheit des Baugrundes durch Abräumen 
und Ausgraben festzustellen, wenn man keine große Erfahrung und 
hinlängliche Rontine in der Beurtheilung des Erdbodens beim 
Bohren mit dem Erdbohrer besitzt. In vielen Fällen kann aber 
ein Aufgraben durchaus nicht vorgenommen werden und bleibt 
dann der Erdbohrer das einzige Hülfsmittel; man soll dann aber 
im so vorsichtiger zu Werke gehen und den Erdboden lieber 
chlechter als zu gut beurtheilen, da man dann eine Funda— 
nentirung wählen wird, welche dem Gebände, welches darauf ge— 
etzt werden soll, sicherer genügt, wenn auch die Kosten etwas 
größer werden. 
Ergiebt die Untersuchung, daß der feste Baugrund sich erst 
in bedeutender Tiefe befindet, so muß eine sogenannte künstliche 
Fundirung angewendet werden, während im anderen Falle eine 
solche unnöthig ist und das Fundament unmittelbar auf den auten 
Baugrund gesetzt werden kann. 
Künstliche Fundirungen können hergestellt werden: 
1. durch Fundirung auf massiven Pfeilern oder Sand; 
2. durch Fundirung auf Senkbrunnen oder Senkkasten: 
3. durch Fund ung au* Pfahlrost; 
4. durch Fundifung auf liegendem Rost, auch Schwell⸗- oder 
Bohlenrost genannt; 
5. durch Fundirung auf Sandschüttung und 
6. durch Fundirung auf Betonschüttung. 
Welche dieser Fundirungen anzuwenden ist, muß aus der 
Beschaffenheit des Baugrundes und seiner Umgebung und aus dem 
darauf zu setzenden Gebäude ermittelt werden. Im Allgemeinen 
dient Folgendes als Regel: 
Die massive Pfeilerfundirung findet hauptsächlich da An— 
vendung, wo der tragbare Boden tief liegt, die über ihm liegende 
Erdmasse jedoch trocken und fest ist, resp. aus Schutt ꝛc. besteht. 
Die Sandpfeiler finden bei gleicher Boden-Formation An— 
vendung, jedoch nur bei leichteren Gebäuden, und hier auch nur 
zesonders ihrer Billigkeit wegen. Sie erfordern aber wegen des 
nöthigen Setzens des Sandes längere Zeit zur Ausführung 
Die Senkbrunnen- oder Senkkasten-Fundirung ist bei großen 
chweren Gebäuden zu empfehlen, jedoch nur in weicheren Boden— 
arten, und wenn der feste Baugrund tief liegt. Sie muß stets auf 
estem Boden stehen. Ihre Anwendung erfolgt am häufigsten, 
venn das zu fundirende Gebäude in der Nähe vorhandener 
Hebäude liegt, weil hier das Rammen zu viele Nachtheile mit 
ich bringt. 
Die Anwendung des Pfahlrostes kann erfolgen, wenn die 
Pfähle den festen Boden erreichend, die Last des Bauwerks, ähn— 
lich den Pfeilern, unmittelbar übertragen sollen, oder, wenn der 
Boden bis zu einer bedeutenden Tiefe nicht als tragfähig erachtet 
vird, jedoch große Elastizität besitzt. Liegt im ersten Falle der 
tragbare Boden sehr tief, so wird diese Fundirung sehr koͤstspielig. 
Im zweiten Falle muß die Ausführung mit sehr großer Sorgfalt 
erfolgen, da Pfähle nur durch die seitliche Reibung gehalten 
verden; jedenfalls dürfen nur leichte Gebäude darauf gesetzt 
verden. Liegt der niedrigste Wasserstand sehr hoch, so eupfiehlt 
ich der Pfahlrost vor anderen Fundirungsarten, weil hier das 
Ausschöpfen des Wassers unterbleiben kann. Er darf jedoch nie 
da angewendet werden, wo benachbarte Gebäude durch die Er— 
schütterung des Rammens leiden könnten. 
Der liegende Rost kann einer Senkung im Ganzen ebenso— 
wenig als einer ungleichförmigen stets vorbeugen, er bewirkt nur 
dann eine wirksame Verbreiterung und Verankerung der getrennten 
Bautheile, wenn er unter denselben und zwischen denselben durch— 
geführt wird. In allen anderen Fällen erleichtert er nur die 
Ausführung, indem er das Einsinken einzelner Verbandstücke ver— 
jindert. Die Bedenken einer ungleichförmigen Senkung schwinden 
iber auch einigermaßen, wenn man erwägt, daß auch die ersten 
Mauerschichten, wenn sie etwas erhärtet sind, mittragend eine un— 
zleichförmige Senkung verhindern helfen. Der Nutzen des liegen— 
»en Rostes ist jedoch nicht allzugroß und ist ihm deshalb meist die 
Sand- oder Beton-Schüttung vorzuziehen, zumal jener so gelegt 
werden muß, daß er sich stets unter Wasser befindet. 
Die Sandschüttung wird überall da den Vorzug vor dem 
iegenden Rost erhalten, wo dieser nicht wegen Verankerung der 
Fundamente nothwendig ist, da sie eine bedeutend größere Ueber— 
tragung des Druckes durch Verbreiterung bewirkt, und in Folge 
der starken Reibung der Sandkörnchen aneinander, wenigstens bis 
zu einem gewissen Grade, ein ungleichmäßiges Senken verhindert. 
Die Betonschüttung erfüllt denselben Zweck als die Sand— 
ichüttung, ist dieser jedoch entschieden vorzuziehen, da die erhärtete
	        
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