Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

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Brief⸗ und Fragekasten. 
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berändert haben, entsprach der kleinere, 20 m hohe Leuchtthurm den 
Anforderungen nicht mehr, und so beschloß man dessen Verlegung nach 
einer 80 m'entfernten Stelle. Keine kleine Aufgabe, wenn man bedenkt, 
daß der Bau 440,000 kg wiegt. Zum Zwecke des Transportes wurde 
dag Manerwerk der Fundirungen allmählig so weit durchbrochen, daß 
man sieben starke Balken dem Thurme unterschieben konnte, die ihrerseits 
auf mächtigen Holzschienen ruhten. Außerdem wurde um den Thurm 
line überaus starke Kette fünfmal geschlungen und durch einen Schrauben— 
spanner fest angezogen, sowie als Gegengewicht im Innern ein breiter 
iserner Ring besestigt. Nachdem die Schienen gehörig geschmiert worden, 
degannen die gegen die Tragbalken gestemmten Winden zu wirken, und 
bald sahen die leitenden Ingenieure mit Genugthuung, wie der Thurm 
angsam, aber sicher sich in Bewegung setzte.“ Im Durchschnitt betrug 
das Fortschreiten 22 em in der Minute. Nachdem der Thurm so weit 
rorgerückt war, daß die Fundamente frei lagen, wurden dieselben ab 
gebrochen, nach dem neuen Standorte gebracht und wieder vermauert, 
vorauf die Transportarbeiten so lange fortgesetzt wurden, bis der Thurm 
iber den Fundamenten lag. Nach Herausnahme der Tragbalken und 
Schienen wurden die Oeffnungen wieder vermauert. Die ganze Arbeit 
hat 28 Tage und einen Aufwand von nicht ganz 6900 Mark beansprucht, 
vorunter 2400 Mark für den Transport des Materials und der Arbeiter 
son Dundee nach dem Arbeitsplatze. Der Bau eines neuen Thurmes 
hätte vielleicht das Zwanzigfache gekostet. 
Zeffnung für den Rauchaustritt hat, versehen ist. Die in dem Zwischenraum 
wischen Schornstein und Mantel tretenden Funken fliegen gegen die Wöl— 
»ung des Deckels, prallen zurück und fallen in den unteren Theil des 
Zwischenraumes hinab, woraus sie von Zeit zu Zeit entfernt werden, wäh⸗ 
rend der Rauch oben ausströmt. 
Herrn Zimmermeister P. in D. In Bezug auf die Prüfung der 
Dampfkessel gellen folgende Bestimmungen?: Jeder neu aufzustellende Dampf—⸗ 
essel muß nach seiner letzten Zusammensetzung vor der Einmauerung oder 
Ummantelung, unter Verschluß sämmtlicher Definungen, mit Wasserdruck ge⸗— 
zrüft werden. 
Die Prüfung erfolgt bei Dampfkesseln, welche für eine Dampfspannung 
son nicht mehr als fünf Atmosphären Ueberdruck bestimmt sind, mit dem 
weifachen Betrage des beabsichtigten Ueberdruckes, bei allen übrigen Dampf— 
esseln mit einem Drucke, welcher den beabsichtigten Ueberdruck um fünf 
Atmosphären übersteigt. Unter Atmosphärendruck wird ein Druck von einem 
dilogranim auf den Quadratcentimeter verstanden. 
Die Kesselwandungen müssen dem Probedrucke widerstehen, ohne eine 
zleibende Veränderung ihrer Form zu zeigen und ohne undicht zu werden. 
Sie sind für undicht zu erachten, wenn das Wasser bei dem höchsten Drucke 
n anderer Form. sals der von Nebel oder feinen Verlen durch die Fugen 
dringt. 
a Wenn Dampfkessel eine Ausbesserung in der Kesselfabrik erfahren haben, 
oder wenn sie behufs der Ausbesserung an der Betriebsstätte ganz blos ge— 
egt worden sind, so müssen sie in gleicher Weise, wie neu aufzustellende 
kessel, der Prüfung mittelst Wasserdruck unterworfen werden. Wenn bei 
kesseln mit innerem Feuerrohr ein solches Rohr und bei den nach Art der 
rokomotivkessel gebauten Kesseln die Feuerbuchse behufs Ausbesserung oder 
xrneuerung herausgenommen, oder wenn bei cylindrischen und Siederkesseln 
ein oder mehrere Platten neu eingezogen werden, so ist nach der Ansbesserung 
»der Erneuerung ebenfalls die Prüfung mittelst Wasserdrucks vorzunehmen 
Der völligen Bloslegung des Kessels bedarf es nicht. 
Der bei der Prüfung ausgeübte Druck darf nur durch ein genügend 
sohes offenes Quecksilber-Manometer, oder durch das von dem prüfenden 
Zeamten geführte amtliche Manometer festgestellt werden. An jedem Dampf-— 
essel muß si h eine Einrichtung befinden, welche dem prüfenden Beamten die 
Anbringung des amtlichen Manometers gestattet. 
Herrn Bautechniker S8t. in L. Wir können Ihnen leider keine Aus—⸗ 
lunft geben, zumal Sie es nicht einmal der Mühe werth halten, Ihren Namen 
und Adresse anzugeben. Wir haben schon oft erklärt. daß wir auf anonyme 
Anfragen nicht antworten. 
Herrn Maurermeister “. in E. Einen absolut dauerhaften Anstrich 
auf Cementputz giebt es überhaupt nicht; am besten hat sich noch der Oel— 
anstrich bewährt, vorausgefetzt, daß der Cementputz genügend vorbereitet ist. 
Um dies zu erreichen, muß dem Cementmörtel, mit welchem die Fläche ge⸗ 
utzt werden soll, etwas Kalk zugesetzt werden. Der Putz ist dann geraume 
Zeit der Witterung auszusetzen, damit er porös wird, und demnächst die 
sanze Fläche mit Essigsäure zu streichen. Ist dieser Anstrich trocken, dann 
st ein zweiter Anstrich von Essigsäure aufzutragen, und nach dessen voll—⸗ 
tändigen; Trockenwerden darf der erste Delfarbenanstrich, und zwar möglichst 
ȟnn, erfolgen. Ein so hergestellter Oelfarbenanstrich bietet, wenn auch nicht 
ibsolute, so doch sehr große Dauerhaftigkeit. 
Herrn Architekt und Bauunternehmer D. in F. Der sogenannte 
„Magdeburger Morgen“ war vor Einführung des Dezimal-Systems auch der 
»reußische Normal-Morgen“ mit 180 Quadratruthen Flächeninhalt. Sie 
önnen demnach sehr leicht die Umformung nach dem jetzigen Maak-System 
ornehmen. 
Herrn Bautechniker M. in P. Die Thätigkeit eines Bahnmeisters er— 
treckt sich auf die tägliche Revision der ihm unterstellten Bahnstrecke ein— 
chließlich der Bahnhöfe und auf die Ueberwachung aller Reparatur⸗- und 
leineren Neubauarbeiten an dem Bahnkörper GBöschungen, Durchlässe, 
Brücken, Barrièren ꝛc.) und an den Geleisen, Weichen, Signalen ꝛ⁊c. Er ist 
dem Betriebsinspektor unterstellt und hat einen ebenso verantwortlichen, wie 
m Allgemeinen interessanten Dienst. Wegen der zur Zeit geltenden Vor— 
chriften über Vorbildung, etwaige Bevorzugung der Militäranwärter und 
»en Gang der Ausbildung wenden Sie sich am besten an ein Eisenbahn-— 
Betriebsamt. Technische Werke, welche den Eisenbahnbau im Allgemeinen 
ind die Beschäftigung eines Bahnmeisters im Besonderen betreffen, sind 
olgende: Pollitzer, die Bahnverwaltung, theoretische und praktische Änleitung 
um Eisenbahnerhaltungsdienste, Brünn 1874 u. 1876; Anweisung zum Ver— 
egen und Unterhalten der Weichen und Kreuzungen der Köln-Mindener— 
Sifenbahn 1872; Pautus, Bau und Ausrüstung der Eisenbahnen, Stuttgart 
1872; Rziha, Eisenbahn-Ober- und Unterbau Empfehlenswerth ist es jeden— 
alls, wenn Sie sich zunächst eine aute allgemeine bautechnische Ausbildung 
erĩichaffen. 
Herrn Maurermeister W. in G. Es giebt kein Gesetz, welches die 
tädtische Verwaltung zwingt, in jedem Falle alle ihre Arbeiten auf dem 
Zubmissionswege zu vergeben. Es ist möglich, daß irgend eine Regierungs— 
jerfügung dies für einen bestimmten Bezirk vorschreibt, dann würde eine 
Beschwerde bei der betreffenden Behörde anzubringen sein, wenn die städtische 
zerwaltung' der Verfügung zuwider gehandelt hätte. 
Herrn Zimmermeister R. in X. Die angefragte Baugewerkschule ist 
zut, jedenfalls eine der besseren. Selbstredend kann ein Schüler dort auch 
nur etwas Ordentliches lernen, wenn er fleißig ist 
Die geehrten Leser unseres Blattes bitten wir, den Brief- und Frage— 
kasten in ausgedehnter Weise benutzen zu wollen, jedoch können nur solche 
Fragen von Abonnenten Beantwortung finden, welche an uns mit An— 
zabe der vollen Adresse gestellt werden. Die Antwort erfolgt stets unter 
Chiffre, im Falle dieselbe aber zu umfangreich ausfallen sollte, auch brieflich. 
Die Redaktfion. 
Kunstschiefer. Die „Bautechnische Rundschau“ theilt ein Ver— 
kahren mit, um auf Eisen- und Zinkplatten einen lUeberzug herzustellen, 
welcher Aussehen und Eigenschaften des Schiefers besitzt und gestattet, 
die (als „Kunstschiefer“ bezeichneten) Metallplatten an Stelle der zer— 
brechlichen Schieferplatten zur Herstellung von Schultafeln ꝛc. zu ver— 
vpenden. Die Vorschrift zur Erzeugung dieses Ueberzugs ist folgende: 
Man bereitet zuerst eine Wasserglas-vVösung, indem man gleiche Theile 
sfestes Kali- und Natronwasserglas mit dem 60bis 8fachen Gewicht weichen 
Wasser 12/, Stunden kocht. Die Lösung verdünnt man soweit, daß sie 
das spez. Gewicht 1,25 zeigt. Ferner mengt man 7 Theile feinst gepulverten 
Schiefet und 1 Theil Kienruß mit einänder und verreibt hiervon mehr 
oder weniger, je nachdem man einen dickeren oder dünneren Ueberzug her— 
tellen will, mit der Wasserglas-Lösung. Mit diesem Gemisch werden als— 
dann die Metalltafeln angestrichen. Wenn es sich um den Anstrich von 
Zink handelt, verwendet man zur Herstellung der Wasserglas-vösung nur 
reines Kaliwasserglas, da das Gemenge von Kali- und Natronwasserglas 
in diesem Falle ein Abblättern des Ueberzugs zur Folge haben wuͤrde. 
Brief- und Fragekasten. 
Herrn Zimmermeister Seh. in B. Wir können Ihnen nur rathen, 
ein diesbezügüches Inserat in unsere Zeitung einrücken au lassen. nur so 
können Sie Ihren Zweck erreichen. 
Herrn Maurermeister M. in O. Die Größze eines Oberlichtes für eine 
Bildergalerie hängt nicht allein von der Größe des Raumes, sondern auch 
von der Lage desselben über dem Niveau und anderen Zufälligkeiten ab, es 
tann daher ein bestimmtes Maß überhaupt nicht festgestellt werden. Die 
neisten Oberlichte für Bildergalerien nehmen ungefähr die Hälfte der Decken— 
fläche ein. Wir glauben aber nicht, daß durch Vergrößerung des Oberlichtes 
eine ungünstigere Beleuchtung hervorgerufen wird. Der Neigungswinkel des 
Oberlichtes hängt lediglich von konstruktiven Rücksichten ab. Da aber die 
eigentliche Konstruktion des Oberlichtes durch einen waagerechten Abschluß in 
der Decke verdeckt werden muß, so hat der Neiaunasminkel mit der Beleuch⸗ 
tung absolut nichts zu schaffen. 
Herrn Architekt T. in WV. Ohne Entichädigung ist im Gebiete des 
preußischen Rechts Riemand verpflichtet, im öffentlichen Interesse auf seinem 
Sigenthum eine Veränderung vornehmen zu lassen. Das Enteignungsgesetz 
ttellt die Grenzen fest, innerhalb welcher Jemand gezwungen werden kann 
ein Eigenthum im Interesse des Allgemeinwohls aufzugeben oder zu be— 
schränken. Es setzt jedoch als Haupterforderniß eine obrigkeitlich genehmigte 
Einrichtung voraus. für welche das Enteignungsrecht ausdrücklich verliehen 
ist. TDie volle Entschädigung des Eidgenthümers ist im Enteianungsaesetze 
zbenfalls vorgesehen. 
Herrn Maurermeister B. in R. Die Funkenfänger werden bei Schorn— 
steinen angebracht, um zur Vermeidung von Feuersgefahr die bei dem staärken 
Zug mitgerissenen Funken zurückzuhalten. Die einfachsten Funkenfänger sind 
über der Schornsteinöffnung angebrachte Siebe, jedoch verstopfen sich die— 
selben leicht, wirken, wenn sie engmaschig sind, störend auf die Luftzuführung 
der Feuerung und lassen bei weiten Maschen viele kleine Funken hindurch— 
when Die Ronstruktionen der Funkenfänger sind sehr mannigfaltige, doch 
eruhen sie meist daraui, daß der Rauch vor dem Austritt gezwungen wird, 
sich in gekrüummten Bahnen abwärts zu bewegen, wobei die verhältnißmäßig 
hweren Funken zu Boden sinken. Bei dem Klein'schen Funkeniänger z. F 
ist der Schornstein oben geschlossen und dafür dicht unter der Decke mit seit⸗ 
lich gekrummten Auosstromungsöffnungen versehen, welche dem Rauch eine 
Rotation um eine vertikale Achse geben'und mithin Zentrifugalkräfte hervor— 
rufen, welche an meisten auf die spezifisch schwereren Funken wirken und diese 
in radialer Richtung weiter fortschleudern, als die Rauchtheilchen, so daß die 
letzteren nach dem Verlassen der Leitöffnungen eine mehr senkrechte, die 
Funken dagegen eine mehr wagerechte Richtung erhalten. Nun ist um den 
Schernstein noch ein denserben überragender Mantel geleat, der am Fuß des 
Schornsteins ihn dicht umichließt, nach dar Mündungdesselben hin sich starl 
erweitert und oben mit einem stark gewölbten Dede!l der in der Mine 443 
NRedaktion: R.5* 
Vertag von Julius Engelmann in Berlin — Druck von O. S. Hermann in Berlin 
»Unter Verantwortlichkeit des Verlegers
	        

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