Pittheilungen aus der Praxis.
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materialien (Steine, Dachpappe, Kalk, Cement ꝛc.), so ist er im
Sinne des Gesetzes ein Kaufmaun, den das Gesetz zur Buchführung
zwingt. Da aber ohne eine geregelte Buchführung Niemand sich
das Vertrauen seiner Geschäftsfreunde erwerben und erhalten kann,
oder sich vor Verlusten zu schützen vermag, so ist auch jeder Bau—
handwerker, selbst ohne eine gesetzliche Röthigung, zur Führung
von Büchern gezwungen.
Ueber die Einrichtung der Bücher und die Form der Ein—
tragungen giebt das Handelsgesetz keine speziellen, Anweisungen,
aber es sagt, daß die Bücher jederseit einen klaren Ueberblick über
den Stand und die Lage des Geschäftes bieten müssen. Es ordnel
ferner u. A. an, daß die Bücher gebunden sein sollen, die Seiten
mit fortlanfenden Nummern zu versehen sind und daß Radirungen
nicht stattiinden dürfen. Werden irrthümlich eingetragene Posten
durchstrichen, so muß die Durchstreichung derart stattfinden, daß
der ursprüngliche Inhalt, der Eintraßgung noch deutlich zu lesen ist.
Inhaber solcher Baugeschäfte, bei denen ein Handel mit
Baumaterialien ausgeschlossen ist, können ihre Bücher nach dem
System der einfachen Buchführung einrichten, denn diese Buchungs
weise giebt Aufschluß über die Lage und den Stand des Geschäftes,
über den Verbleib der Materialien und des Geldes und über den
sGewinn oder den Verlust. Die Bücher selbst theilen sich in
Brundbücher und in Neben- oder Beibücher ein. Zu den ersteren
ehören:
. das Kassabuch, zum Eintragen aller sich auf baare Ausgaben
und baare Einnahmen beziehenden Geschäftsvorfälle;
das Tagebuch (Journal. Kladde, Strazze, Manual), zur
Buchung solcher Geschäftsvorkommnisse, welche sich auf ein
Geben oder Nehmen auf Kredit beziehen;
das Hauptbuch, das Buch, in welchem jedem Gläubiger
und jedem Schuldner je ein Konto (eine Rechnungsaufstellung)
eröffnet wird und in welchem wir auch für unsere Haushaltung,
unser Büreau, unser Geschäst ꝛc. Konti einrichten.
Zu den Nebenbüchern gehören: Das Rechnungsbuch, das
Materialienbuch, das Geräthebuch und andere mehr. Die
Einrichtung und Anzahl der Nebenbücher richtet sich nach der Art
nd Ausdehnung des Geschäfts.
Betreibt der Baugewerksmeister nebenher einen Handel mit
Baumattrialien, ist er Besitzer einer Ziegelei, einer Bautischlerei
oder einer Sägemühle, oder steht er sonst noch anderen Geschäfts—
zweigen vor, so genügt das System der einfachen Buchführung
nicht mehr. Er muß sich in solchem Falle der doppelten Buch—
fuhrung bedienen, weil diese allein Dhu befähigt, den GSewinn oder
Verlust jedes einzelnen Geschäftszweiges zu ermitteln. Diese
Buchungeweise heißt die „doppelte“, weil jeder Geschäftsvorfall
im Hauptbuche zweimal eingetragen wird.*)
Wir unterscheiden mit Bezug auf dieses System:
die lebenden Konti, das sind die Konti der Personen (der
Debitoren und der Kreditoren);
die todten Konti, das sind die Konti der Geschäftszweige.
Zu den letzteren gehören noch:
1 das Kapital-Konto, welches den Vermögensbestand, sowie
dessen Vergrößerung oder Verringerung angiebt;
das Kassa-Konto, in welchem allmonatlich summarisch die
Ausgaben und Einnahmen aus dem Kassabuch übertragen
werden;
das Haushaltungs-Konto; welches über die Kosten der
Haushaltung,
das Geschäftsnukosten-Kouto, welches über die Geschäfts—
unkosten Auskunit giebt;
die Sinnes-Konti, durch welche der Gewinn und Verlust
fummarisch aufgestellt und das Hauptbuch abgeschlossen wird
(Gewinn- und Verlust Konto nud Bilanz-Konto.)
Gewinn und Verlust läßt sich nur durch die todten Konti
nachweisen. Vielfach wird für diese ein besonderes Buch angelegt,
welches dann als Hauptbuch mit der Bezeichnung „Geheimbuch“
auftritt. Das letztere, gewissermaßen das Geheimniß des Geschäftes
— Rückgang
desielhen.
Zn den todten Konti's, welche nur Verlust bringen können,
gehören das Haushaltungs- und das Geschäftsunkosten-Konto. —
Zu den todten Konti's, welche einen Bestand haben können, gehören
alle, die sich auf den Handel mit Baumaterialien allein beziehenden,
während, das Bautenkonto keinen Bestand aufweisen kann.“ Gewiun
oder Verlust wird durch das Gewinn- und Nirlust. Konfo festgestellt.
der Bestand wird durch das Bilanz-Konto den zugehörigen Konti's
beigefügt. Es zeigt z. B. das Stein-Konto, welches den Handel
mit Steinen repräsentirt, links die Beträge, welche in das Geschäft
hineingesteckt wurden, rechts die Summen für die verkauften Steine.
Fügt man rechts den Werth der noch vorhandenen Steine hinzu,
hat man theurer verkauft, als man einkaufte und ist der Werth
der Steine nicht gesunken, so wird sich rechts eine größere Ge—
amnitsumme ergeben, als links, und der Gewinn wird so groß
'ein, als die Differenz der Gesammtsumme rechts und die Gesammt—
umme links. Diese Differenzsumme wird links mit den Worten
„An Gewinn- und Verlust Konto“ eingetragen. Alle Konti, welche
beim Abschluß links die Worte „Aau Gewinn- und Verlust-Konto“
aufweisen, haben Gewinn gebracht, während in den Konti's,
welche Verlust bringen, rechts die Bezeichnung „Per Gewinn- und
Verlust-Kouto“ steht. Im Gewinn- und Verlust-Konto selbst
verden rechts die Gewinne, links die Verluste summarisch ein—
getragen. Der Reingewinn oder Verlust ist so groß, wie der
UInterschied dieser beiden Summen.
Am Schluß jeder Geschäftsperiode, wie auch bei Beginn des
Beschäftes, ist eine In venturaufstellung zu machen. Zu den
Aktiven gehören:
a. die Materialvorräthe. Dieselben werden an der Hand des
Materialienbuches ermittelt. Die einzelnen Gesammtwerthe
sind rechts in den entsprechenden Konti's eingetragen;
die Geräthschaften. Sie werden nach Abzug eines Betrages
über Abnutzung und Verlust im Geräthe-Konto rechts gebucht;
die Kasse. Der Bestand an baarem Gelde, ermittelt durch
das Kassabuch, wird rechts im Kassa-Konto des Hauptbuches
zu finden sein;
die außenstehenden Forderungen lassen sich ermitteln durch
Abschluß der Konti unserer Schuldner.
Zu den Passiven gehören die Schulden, ermittelt durch Ab—
chluß der Konti unserer Gläubiger. Durch die Bilanz (Abwägung)
vird durch Abzug der Passiva von deu Activen das Vermögen
ermittelt. Ein Vergleich der letzten Inventur mit der vorauf—
gehenden giebt uns Auskunft über die Vergrößerung oder Ver—
minderung des Vermögens. Die Unterschiedssumme muß genau
so groß sein, wie die durch das Gewinn- und Verlust-Konto
zefundene. Dieselbe Summe ist auch im Kapital-Konto rechts,
weunn Gewinn erzielt ist, links, wenn Verlust erlitten wurde, mit
de Feremung „Per resp. An Gewinn- und Verlust Konto“
gehucht
Sie äüuteressanten und unfehlbaren Kontrollen, welche das
System der doppelten, für Baugeschäfte eingerichteten Buchführung
auszeichnen, machen diese Buchungsweise für größere Geschäfte
unentbehrlich. Zufolge der Uebersichtlichkeit und Klarheit wird es
elbst dem Anfänger leicht, sich die zur Führung der Geschäfts—
hücher nöthigen Kenntnisse anzueianen.
Mittheilungen aus der Praxis.
Wie kann man sich gegen den Hausschwamm
(morulius lacrimans) schützen?
Nr. 36 der „Mittheilungen über Landwirthschaft und Garten—
bau“ brachte einen Aufsatz von Herrn C. Mylius in Golßen (N.-C),
der zu folgender Entgeanung in demselben Blatte Veranlafsung
gieht:
Herr Mylius berichtet über die interessanten Versuche zur
Züchtung des Hausschwammes, welche Professor Poleck in Breslau
angestellt hat und die das Resultat ergeben haben, daß diese
Züchtung nur auf, dem im Safte gefällten Holze, dem sogenannten
Sommerholze, gelingt. Vergleichende Analysen von Sommer- und
Winterholz ergaben, daß ersteres eine Asche liefert, welche 11,5709
Kali und 5,8504 Phosphorsäure enthält, währeud die Asche des
Winterholzes nur einen Gehalt von 2,670/, Kali und 0760
Phosporsäure zeigt. „Durch diese Parallelversuche war der sichere
Iperimentelle Beweis geliefert, daß nur das im Safte gefaͤllte
Holz als ein geeigneter Nährboden für die Keimung und weitere
Entwickelung des Hausschwammes gelten kann.“ Da nun in
neuerer Zeit hauptsächlich im Sommer gefälltes Bauholz zur
Verwendung kommt, so führt Poleck das allgemeine Auftreten des
Hausschwammes in den letzten Jahrzehnten auf diese Thatsache
zurück und empfiehlt die Fällung im Winter, bez. die Vermeidung
im Sommer gefällten Holzes.
Gegen diese Ausführungen des bedeutenden Chemikers wendet
iich Prof. Robert Hartig in München, einer der vorzüglichsten
denner des Hausschwammes, in seiner empfehlenswerthen Schrift:
„Der ächte Hausschwamm“ (Berlin 1885, Springer), indem er
nachweist, daß jenes Kiefernholz, welches Poleck als Sommerholz
ezeichnet. diesen Mamen durchaus nicht verdient. Das Holz war
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Ein durchgearbeitetes Beispiel für die Buchführung eines Bau—
gewerksmeisters enthält das in Il. Auflage dei Bielefeld in Karlsruhe
ersichienene Köomptoirhandbuch von Drt Schmidt. Das Buch giebt
ferner Auskunit über 'das Wechselwesen, Gewerbewesen, Gerichtsverfahren,
über Bauverträge, Berechnung der Baumaterialien, das Briefschreibem. feruer
über Duittungen. Schuldicheine Pruges e