Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

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Bauprozeß. — Reichsgerichts-Entscheidungen. — Bautechnische Notizen. 
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prinzen, Moltkes und v. Goebens und ihnen gegenüber diejenigen 
des Prinzen Friedrich Karl, Manteuffels und Werders, links von 
der Ruhmeshalle die Büsten Sparrs, v. Schönings und Leopolds 
von Anhalt-Dessau und ihnen gegenüber diejenigen Schwerins, 
o. Treffenfeldts und des alten Derfflinger den Beginn. 
Jufolge der mehr als zwei Meter betragenden Höhe der 
Postamente kommen übrigens einige der Büsten nicht zur vollen 
Wirkung, da man sie nur in starker Verkürzung sehen kann. Ganz 
besonders fällt dies bei der sonst vortrefflichen und mit feinster 
Charakteristik durchgeführten Büste des Prinzen Friedrich Karl von 
Karl Begas auf. 
Als ein Meisterwerk ersten Ranges stellt sich die Büste Man— 
teuffels von Klein dar. Das schmale, runzlige Gesicht des Feld— 
marschalls mit den scharfblickenden, tiefliegenden Augen und dem 
emporstehenden, kurz geschnittenen Haar ist in frappanter Lebens— 
wahrheit und in charakteristischstem Ausdrucke seines geistigen 
Wesens wiedergegeben. Dem Verblichenen hat diese Büste, zu deren 
Anfertigung er seinerzeit den Künstler als Gast nach Topper ein— 
lud, ungemeine Freude bereitet, zumal da die Aehnlichkeit auch von 
Seiten der Familie als eine unübertreffliche bezeichnet wurde. 
Bremen. Die Arbeiten beim Bremer Freigebiet 
werden mit größter Energie betrieben. Während drei große Dampf— 
rammen Tag und Nacht die dicken Pfähle einschlagen, auf denen 
die Umfassungsmauer des Hafenbassins ruhen soll, ist ein Dampf— 
bagger damit beschäftigt, das Bassin selbst herzustellen. Sobald die 
Verbindungsbahn mit der Weserbahn hergestellt sein wird, werden 
die Arbeitszüge direkt nach dem Staatsbahnhof fahren und dort 
entladen werden. Die dortigen Gebäude sind schon größtentheils 
verschwunden. Gleich nach Neujahr wird der Grundstein zu dem 
neuen großen Centralbahnhof gelegt werden, der, wie man hört, 
einer der schönsten und größten in Deutschland werden soll. — 
Die seiner Zeit von Bremen erbaute Bahn Langwedel-Uelzen soll 
nach Neujahr nur als Sekundärbahn betrachtet und nur noch von 
Güterzügen, denen einige Personenwagen angehängt werden, be— 
fahren werden. Die Personenzüge nach Berlin ꝛc. kursiren dann 
ausschließlich uber Hannover. Der Faubrmplan erleidet damrt eine 
bedeutende Veränderung. 
icher Erzeugnisse beschäftigt sind. Unter diese Gesetzesbestimmung 
allen nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 
12. Oktober d. J., auch die sogen, Hausarbeiter, welche zwar in 
einem vertragsmäßigen Dienstverhältniß zu einem Arbeitgeber 
tehen, thatsächlich aber nur an einen bestimmten Gewerbetreibeuden 
als Arbeitsherrn ihre Arbeit absetzen können und von diesem als 
Aequivalent Beträge erhalten, welche sich jeweilig aus dem Arbeits— 
lohu und dem Ersatz für die Auslagen zur Anschaffung der Stoffe 
zusammensetzen. — 
Sind versicherte Baulichkeiten eines zum Zwangsverkauf 
tehenden Grundstücks vor dem Bietungstermin durch Feuer zer— 
tört, so gehören die Versicherungsgelder zum Zubehör des ver— 
teigerten Grundstücks, wenn sie ausdrücklich mit zum Verkauf 
rusgesetzt sind. Urtheil des Reichsgerichts V. Civ.-Sen. vom 
23. Juni 1885. 
Bautechnische Notizen. 
Zuverlässige Belastung von Blei gegenüber Druck— 
peanspruchung. Ueber die Druckfestigkeit des Bleies hat Professor 
st. Bach in Stuttgart eine Reihe von Versuchen angestellt und in der 
„Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure“, 18805, S. 629 über deren 
Ergebniß berichtet, welches mit Rücksicht auf die häufige Verwendung 
»es Bleies als druckausgleichendes Mittel bei Brückengewölben u. dergl. 
illgemeinere Beachtung verdient. Die Versuche ergaben, daß ge— 
vöhnliches Gußblei (spez. Gew. 11,33) in Würfelform von etwa 8 cm 
Zeitenläänge Belastungen bis 50 K,qce dauernd verträgt, während es, mit 
72 K/qe belastet, fortgesetzt, wenn auch sehr langsam, ausweicht, d. h. 
nach allen Seiten „abfließt“. Gußblei in Form von Scheiben von 16 m 
Durchmesser, 1,.62 em Stärke und 11,38 spez. Gew verträgt eine Be— 
astung von 100 K,/qe dauernd; bei 150 k/ꝗc weicht es sehr langsam 
aus. Ob es unter dieser Beanspruchung näch einer Reihe von Tagen 
ielleicht zum Stehen kommt, was zu vermuthen ist, wurde nicht unter— 
ucht. Scheiben aus Weichwalzblei verhalten sich nicht wesentlich ver— 
chieden von den Scheiben aus Gußblei. Dagegen verträgt Hartblei 
von 11,11 spez. Gew.) in Form von Würfeln mit etwa 8 em Seiten— 
änge eine Belastung von 250 K-qe dauernd und weicht erst bei 300 k/ qe 
ortgesetzt aus. In der Literatur (z. B. bei Reuleaux, bei Unwin— 
Fritz) wird die Druckfestigkeit des Bleies mehrfach zu 500 Kk,qe ange— 
—VV— 
—Kitt, um Holz auf Glas zu befestigen. Gelatine wird 
nit Essigsäure in der Wärme aufgelöst; die Lösung muß von teigartiger 
Konsistenz sein. welche beim Erkalten erhärten kann. Der Kitt wird 
u der »im eine soichr Frstigkeit, daß es unmöglich 
st, die gekitteten Gegenstände zu trennen, ohne das Glas zu zerbrechen. 
Kündigungsfristen der Techniker. Der bekannte Mangel 
owohl an Rechtsgrundsätzen, als an Gesetzesbestimmungen über die 
Kündigungsfristen technischer Beamten und Gehilfen in dem Falle, daß 
nicht im Vertragswege Bestimmungen hierüber getroffen sind, führt 
ragtäglich zu den unangenehmsten Vorfällen, bei denen meist der enga— 
lirte Techniker der Geschädigte sein wird. Dieser Zustand hat dem 
Deutschen Techniker-Verband“ Veranlassung gegeben, sich eingehender 
nit der Frage zu befassen; er ist dabei zu dem Entschlusse gekommen, 
eiine Petition an den Reichstag zu richten, in welcher er bittet, bei der 
Abfassung des neuen bürgerlichen Gesetzbuches, bezw. Abänderung der 
Hewerbeordnung, eine gleichartige Regelung hinsichtlich der Kündigungs— 
risten der Techniker treffen zu wollen, wie sie bei den Handelsgehilfen 
nach Art. 57 — 64 des Handelsgesetzbuchs besteht. Der Schritt ist 
vichtig und bedeutungsvoll auch für diejenigen Kreise des technischen 
Berufs, welche nicht zum Deutschen Techniker-Verbande gehören. Neue 
Rechtsvorschriften, welche in Veranlassung der Petition des Techniker— 
Verbandes getroffen werden, würden sehr wahrscheinlich auch die Ver— 
ältnisse der Baumeister, Bauführer, Ingenieure mit umfassen, und es 
önnte sich daher empfehlen, daß auch von den Vereinigungen dieser 
reise der Frage eine nähere Aufmerksamkeit gewidmet wird: hierzu an— 
zuregen, ist der Zweck der gegenwärtigen Notiz (D. Bauztg.) 
Der Nuß, den ein Fabrikschorustein auswirft, wiegt 
mehr, als gewöhnlich angenommen wird. Wie die „Wochenschrift für 
Spinnerei und Weberei“ berichtet, wurde kürzlich der Schoörnstein der 
Schöppenstedter Zuckerfabrik mit einem Schomburg'schen Rußfänger ver— 
ehen. Als der dufgegangene Ruß entfernt wurde, fand man, daß sich 
n'6 Tagen 68 Centner Ruß angesammelt hatten. Ein solcher Fabrik— 
chornstein speit, wie herausgerechnet wurde, während derjenigen Zeit des 
Jahres, in welcher die Fabrik in Thätigkeit ist, gegen 4090 Etr. Ruß aus. 
Nost an Eisen und Staähl zu entfernen. Wenn die 
Stahistücke an einer Maschine verrostet sind, verwendet man gewöhnlich 
um Putzen Bimftein, gestoßenen Ziegelstein, Ocker oder Glaspapier. 
Diese Stoffe entfernen allerdings den Rost, hinterlassen aber an dessen 
Stelle Streifen, und da der Stahl seine Politur eingebüßt hat verroftet 
er sehr bald von Neuem. Durch folgendes Mittel wird der Rost ent— 
ernt und zugleich dem Stahl seine ursprüngliche Politur wieder erthreilt: 
Durch Mischung von 158 blausaurem Kali, 153 fetter Seife, 3204 
-cchleinmkreide und dem nöthigen Quantum Wasser wird ein steifer Teig 
jergestellt; man benetzt zuerst den Stahl mit einer Auflösung von 154 
lausaurem Kali in 308 Wasser und reibt sodann die befleckten Stellen 
nit obiger Meisse ab. — Petrolenm wird bisweilen auch zum Entfernen 
»on Rost auf Eisen und Stahl verwendet, doch währt es oft mehrere 
Stunden, ehe man zum Ziel gelangt. 
Bauprozeß 
Oer Mastrerpolier Kar Dbenaus ans Sregirtz t ern 
Apostel des Cottage-Systems. Er baut kleine Häuser, die sich 
leicht verkaufen. Wie er das Geschäft betreibt, darüber gab gestern 
eine Verhandlung vor der ersten Straffammer des Landgerichts II. 
Licht. Im Jahre 18814 hatte er in Lichtenberg, Prinzen-Allee 
Nr. 12, ein einstöckiges Haus gebaut. Unter der Anpreisung, daß 
der Bau vorzüglich und von ihm fast allein aufgeführt, Mauern, 
Thüren, Fenster, Dielen, alles gediegen sei, verkaufte er das Haus für 
6000 Mk. an die Gebrüder Heinicke. Noch im Sommer 1884 
hatte der Schwamm die Dielen so zerfressen, daß Stühle und 
Sophabeine durchbrachen, sobald sich Jemand darauf setzte. Schließ— 
lich mußten die Oefen und die Dielen herausgerissen, die Füllung 
des Fußbodens entfernt und das Fundament bloßgelegt werden. 
Dabei stellte sich heraus, daß das Fundament nur aus einer losen 
Schicht Steine bestand, die mit schlechtem Mörtel übergossen war. 
Als des Schwammes wegen auch noch ein Stück aus der Brand— 
mauer herausgerissen werden mußte, fand man, daß die Brand— 
mauer nur mit Zicgelsteinstücken verblendet, im Uebrigen aber nur 
mit Schutt und Coaks ausgefüllt war. Bei der Oeffnung der 
Mauer fiel der ganze Schutt bis von der Höhe des Daches herab 
aus der entstandenen Oeffnung heraus. Die Käufer des Hauses 
haben für Reparaturen etwa 1000 Mk. aufwenden müssen. Der 
Gerichtshof erkannte über den Antrag des Staatsanwalts hinaus 
wegen Betruges auf sechs Wochen Gefänganiß und 300 Mark 
Geldbuße 
Reichsgerichts Entscheidungen. 
Ist durch fehlerhafte Konstruktion eines Baugerüstes 
ein Unglücksfall herbeigeführt, so kann sich der Angeklagte, welchen 
die Verantwortung für die fehlerhafte Konstruktion an sich trifft, 
nicht damit entschuldigen, daß er dem Verunglückten lediglich ver— 
boten habe, das Gerüst zu betreten, sofern er nicht außerdem noch 
Vorkehrungen getroffen hat, um die Befolgung des Verbots zu 
sichern. U. d. R. G. vom 2. Oktober 1885. — 
Nach 8 119 Abs. 2 der Reichs-Gewerbeordnung werden 
unter den in 88 115 bis 118 bezeichneten Arbeitern (welchen die 
Löhne baar in Reichswährung auszuzahlen sind) auch diejenigen 
Personen verstanden, welche für bestimmte Gewerbetreibende außer— 
halb der Arbeitsstätten der letzteren mit der Anfertiqung gewerb—
	        

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