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Bauprozeß. — Reichsgerichts-Entscheidungen. — Bautechnische Notizen.
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prinzen, Moltkes und v. Goebens und ihnen gegenüber diejenigen
des Prinzen Friedrich Karl, Manteuffels und Werders, links von
der Ruhmeshalle die Büsten Sparrs, v. Schönings und Leopolds
von Anhalt-Dessau und ihnen gegenüber diejenigen Schwerins,
o. Treffenfeldts und des alten Derfflinger den Beginn.
Jufolge der mehr als zwei Meter betragenden Höhe der
Postamente kommen übrigens einige der Büsten nicht zur vollen
Wirkung, da man sie nur in starker Verkürzung sehen kann. Ganz
besonders fällt dies bei der sonst vortrefflichen und mit feinster
Charakteristik durchgeführten Büste des Prinzen Friedrich Karl von
Karl Begas auf.
Als ein Meisterwerk ersten Ranges stellt sich die Büste Man—
teuffels von Klein dar. Das schmale, runzlige Gesicht des Feld—
marschalls mit den scharfblickenden, tiefliegenden Augen und dem
emporstehenden, kurz geschnittenen Haar ist in frappanter Lebens—
wahrheit und in charakteristischstem Ausdrucke seines geistigen
Wesens wiedergegeben. Dem Verblichenen hat diese Büste, zu deren
Anfertigung er seinerzeit den Künstler als Gast nach Topper ein—
lud, ungemeine Freude bereitet, zumal da die Aehnlichkeit auch von
Seiten der Familie als eine unübertreffliche bezeichnet wurde.
Bremen. Die Arbeiten beim Bremer Freigebiet
werden mit größter Energie betrieben. Während drei große Dampf—
rammen Tag und Nacht die dicken Pfähle einschlagen, auf denen
die Umfassungsmauer des Hafenbassins ruhen soll, ist ein Dampf—
bagger damit beschäftigt, das Bassin selbst herzustellen. Sobald die
Verbindungsbahn mit der Weserbahn hergestellt sein wird, werden
die Arbeitszüge direkt nach dem Staatsbahnhof fahren und dort
entladen werden. Die dortigen Gebäude sind schon größtentheils
verschwunden. Gleich nach Neujahr wird der Grundstein zu dem
neuen großen Centralbahnhof gelegt werden, der, wie man hört,
einer der schönsten und größten in Deutschland werden soll. —
Die seiner Zeit von Bremen erbaute Bahn Langwedel-Uelzen soll
nach Neujahr nur als Sekundärbahn betrachtet und nur noch von
Güterzügen, denen einige Personenwagen angehängt werden, be—
fahren werden. Die Personenzüge nach Berlin ꝛc. kursiren dann
ausschließlich uber Hannover. Der Faubrmplan erleidet damrt eine
bedeutende Veränderung.
icher Erzeugnisse beschäftigt sind. Unter diese Gesetzesbestimmung
allen nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom
12. Oktober d. J., auch die sogen, Hausarbeiter, welche zwar in
einem vertragsmäßigen Dienstverhältniß zu einem Arbeitgeber
tehen, thatsächlich aber nur an einen bestimmten Gewerbetreibeuden
als Arbeitsherrn ihre Arbeit absetzen können und von diesem als
Aequivalent Beträge erhalten, welche sich jeweilig aus dem Arbeits—
lohu und dem Ersatz für die Auslagen zur Anschaffung der Stoffe
zusammensetzen. —
Sind versicherte Baulichkeiten eines zum Zwangsverkauf
tehenden Grundstücks vor dem Bietungstermin durch Feuer zer—
tört, so gehören die Versicherungsgelder zum Zubehör des ver—
teigerten Grundstücks, wenn sie ausdrücklich mit zum Verkauf
rusgesetzt sind. Urtheil des Reichsgerichts V. Civ.-Sen. vom
23. Juni 1885.
Bautechnische Notizen.
Zuverlässige Belastung von Blei gegenüber Druck—
peanspruchung. Ueber die Druckfestigkeit des Bleies hat Professor
st. Bach in Stuttgart eine Reihe von Versuchen angestellt und in der
„Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure“, 18805, S. 629 über deren
Ergebniß berichtet, welches mit Rücksicht auf die häufige Verwendung
»es Bleies als druckausgleichendes Mittel bei Brückengewölben u. dergl.
illgemeinere Beachtung verdient. Die Versuche ergaben, daß ge—
vöhnliches Gußblei (spez. Gew. 11,33) in Würfelform von etwa 8 cm
Zeitenläänge Belastungen bis 50 K,qce dauernd verträgt, während es, mit
72 K/qe belastet, fortgesetzt, wenn auch sehr langsam, ausweicht, d. h.
nach allen Seiten „abfließt“. Gußblei in Form von Scheiben von 16 m
Durchmesser, 1,.62 em Stärke und 11,38 spez. Gew verträgt eine Be—
astung von 100 K,/qe dauernd; bei 150 k/ꝗc weicht es sehr langsam
aus. Ob es unter dieser Beanspruchung näch einer Reihe von Tagen
ielleicht zum Stehen kommt, was zu vermuthen ist, wurde nicht unter—
ucht. Scheiben aus Weichwalzblei verhalten sich nicht wesentlich ver—
chieden von den Scheiben aus Gußblei. Dagegen verträgt Hartblei
von 11,11 spez. Gew.) in Form von Würfeln mit etwa 8 em Seiten—
änge eine Belastung von 250 K-qe dauernd und weicht erst bei 300 k/ qe
ortgesetzt aus. In der Literatur (z. B. bei Reuleaux, bei Unwin—
Fritz) wird die Druckfestigkeit des Bleies mehrfach zu 500 Kk,qe ange—
—VV—
—Kitt, um Holz auf Glas zu befestigen. Gelatine wird
nit Essigsäure in der Wärme aufgelöst; die Lösung muß von teigartiger
Konsistenz sein. welche beim Erkalten erhärten kann. Der Kitt wird
u der »im eine soichr Frstigkeit, daß es unmöglich
st, die gekitteten Gegenstände zu trennen, ohne das Glas zu zerbrechen.
Kündigungsfristen der Techniker. Der bekannte Mangel
owohl an Rechtsgrundsätzen, als an Gesetzesbestimmungen über die
Kündigungsfristen technischer Beamten und Gehilfen in dem Falle, daß
nicht im Vertragswege Bestimmungen hierüber getroffen sind, führt
ragtäglich zu den unangenehmsten Vorfällen, bei denen meist der enga—
lirte Techniker der Geschädigte sein wird. Dieser Zustand hat dem
Deutschen Techniker-Verband“ Veranlassung gegeben, sich eingehender
nit der Frage zu befassen; er ist dabei zu dem Entschlusse gekommen,
eiine Petition an den Reichstag zu richten, in welcher er bittet, bei der
Abfassung des neuen bürgerlichen Gesetzbuches, bezw. Abänderung der
Hewerbeordnung, eine gleichartige Regelung hinsichtlich der Kündigungs—
risten der Techniker treffen zu wollen, wie sie bei den Handelsgehilfen
nach Art. 57 — 64 des Handelsgesetzbuchs besteht. Der Schritt ist
vichtig und bedeutungsvoll auch für diejenigen Kreise des technischen
Berufs, welche nicht zum Deutschen Techniker-Verbande gehören. Neue
Rechtsvorschriften, welche in Veranlassung der Petition des Techniker—
Verbandes getroffen werden, würden sehr wahrscheinlich auch die Ver—
ältnisse der Baumeister, Bauführer, Ingenieure mit umfassen, und es
önnte sich daher empfehlen, daß auch von den Vereinigungen dieser
reise der Frage eine nähere Aufmerksamkeit gewidmet wird: hierzu an—
zuregen, ist der Zweck der gegenwärtigen Notiz (D. Bauztg.)
Der Nuß, den ein Fabrikschorustein auswirft, wiegt
mehr, als gewöhnlich angenommen wird. Wie die „Wochenschrift für
Spinnerei und Weberei“ berichtet, wurde kürzlich der Schoörnstein der
Schöppenstedter Zuckerfabrik mit einem Schomburg'schen Rußfänger ver—
ehen. Als der dufgegangene Ruß entfernt wurde, fand man, daß sich
n'6 Tagen 68 Centner Ruß angesammelt hatten. Ein solcher Fabrik—
chornstein speit, wie herausgerechnet wurde, während derjenigen Zeit des
Jahres, in welcher die Fabrik in Thätigkeit ist, gegen 4090 Etr. Ruß aus.
Nost an Eisen und Staähl zu entfernen. Wenn die
Stahistücke an einer Maschine verrostet sind, verwendet man gewöhnlich
um Putzen Bimftein, gestoßenen Ziegelstein, Ocker oder Glaspapier.
Diese Stoffe entfernen allerdings den Rost, hinterlassen aber an dessen
Stelle Streifen, und da der Stahl seine Politur eingebüßt hat verroftet
er sehr bald von Neuem. Durch folgendes Mittel wird der Rost ent—
ernt und zugleich dem Stahl seine ursprüngliche Politur wieder erthreilt:
Durch Mischung von 158 blausaurem Kali, 153 fetter Seife, 3204
-cchleinmkreide und dem nöthigen Quantum Wasser wird ein steifer Teig
jergestellt; man benetzt zuerst den Stahl mit einer Auflösung von 154
lausaurem Kali in 308 Wasser und reibt sodann die befleckten Stellen
nit obiger Meisse ab. — Petrolenm wird bisweilen auch zum Entfernen
»on Rost auf Eisen und Stahl verwendet, doch währt es oft mehrere
Stunden, ehe man zum Ziel gelangt.
Bauprozeß
Oer Mastrerpolier Kar Dbenaus ans Sregirtz t ern
Apostel des Cottage-Systems. Er baut kleine Häuser, die sich
leicht verkaufen. Wie er das Geschäft betreibt, darüber gab gestern
eine Verhandlung vor der ersten Straffammer des Landgerichts II.
Licht. Im Jahre 18814 hatte er in Lichtenberg, Prinzen-Allee
Nr. 12, ein einstöckiges Haus gebaut. Unter der Anpreisung, daß
der Bau vorzüglich und von ihm fast allein aufgeführt, Mauern,
Thüren, Fenster, Dielen, alles gediegen sei, verkaufte er das Haus für
6000 Mk. an die Gebrüder Heinicke. Noch im Sommer 1884
hatte der Schwamm die Dielen so zerfressen, daß Stühle und
Sophabeine durchbrachen, sobald sich Jemand darauf setzte. Schließ—
lich mußten die Oefen und die Dielen herausgerissen, die Füllung
des Fußbodens entfernt und das Fundament bloßgelegt werden.
Dabei stellte sich heraus, daß das Fundament nur aus einer losen
Schicht Steine bestand, die mit schlechtem Mörtel übergossen war.
Als des Schwammes wegen auch noch ein Stück aus der Brand—
mauer herausgerissen werden mußte, fand man, daß die Brand—
mauer nur mit Zicgelsteinstücken verblendet, im Uebrigen aber nur
mit Schutt und Coaks ausgefüllt war. Bei der Oeffnung der
Mauer fiel der ganze Schutt bis von der Höhe des Daches herab
aus der entstandenen Oeffnung heraus. Die Käufer des Hauses
haben für Reparaturen etwa 1000 Mk. aufwenden müssen. Der
Gerichtshof erkannte über den Antrag des Staatsanwalts hinaus
wegen Betruges auf sechs Wochen Gefänganiß und 300 Mark
Geldbuße
Reichsgerichts Entscheidungen.
Ist durch fehlerhafte Konstruktion eines Baugerüstes
ein Unglücksfall herbeigeführt, so kann sich der Angeklagte, welchen
die Verantwortung für die fehlerhafte Konstruktion an sich trifft,
nicht damit entschuldigen, daß er dem Verunglückten lediglich ver—
boten habe, das Gerüst zu betreten, sofern er nicht außerdem noch
Vorkehrungen getroffen hat, um die Befolgung des Verbots zu
sichern. U. d. R. G. vom 2. Oktober 1885. —
Nach 8 119 Abs. 2 der Reichs-Gewerbeordnung werden
unter den in 88 115 bis 118 bezeichneten Arbeitern (welchen die
Löhne baar in Reichswährung auszuzahlen sind) auch diejenigen
Personen verstanden, welche für bestimmte Gewerbetreibende außer—
halb der Arbeitsstätten der letzteren mit der Anfertiqung gewerb—