Raurechtliche Erlasse. —
Bantechnische Motizen.
berabgerissen wurden, die dann brennend die Elbe hinabschwammen.
Die zwei nach der Stadtseite zu stehenden Maschinen fuhren ab—
wechselnd zum Babnbef zurück, um ihre Tender wieder zu füllen,
und so gelang es in verbältnißmäßig kurzer Zeit, die Gefahr zu
beseitigen. Kurz vor 2 Uhr stürzte das ganze brennende Gebälk
eines Joches bherab, wemit der Hauptherd des Feuers beieitigt
war. Immerbin aber kann die erhaltene Nothbrücke der fiskalischen
Brücke nur mit groter Vorsicht passirt werden, und ist das
westliche Geleise der Babnbrücke vor zwei Jahren zerstört worden,
so daß der Verkehr von hier bis Bergwitz vorläufig auf einem
eleise bewältigt werden nmninß;.
man nicht bles an EGasslicht, sendern die gläsernen Hausgänge erweisen sich
zuch viel billiger, als solche von Holz, oder irgend einem anderen Material.
Nenuer Fußbodenkitt. Naunnimmt, auf 5 Theile frischen Käses
seg. Quark) ie Theil ungelöschten Kalk und setzt, weunn mau den RKitt ge—
ärht baben will, gelben Ocker, eaput mortuum binzu. TDieser Kitt er—
ärtet in den Fugen zu einer steinbarten Masse, die sich nicht im Wasier
est und dem nassen Scheuern wider'steht.
Hänserauftrichfarbe. Eine sehr schöne und billige derartige Farbe
in röthlich-gelbem Tone zum sefortigen Verbrauch, eder auch zur Auf—
»2cwabrung und zum Werkauf, stellt man sich in nachstebender Art ber: Man
oscht in Jewöbnlicher Weise, durch Besprengen mit Wasser, gebraunten
aalk ab und läßt denselben zu Pulver zerfallen, welches man, um es gleich—
näßig zu baben, durch einen Sieb schlägt. 10 kg dieses Kalkpulvers rührt
nauin einem Keffel mit Wasier zu einer dünnen Milch und erbitzt es zum
Zieden. In dieser kochenden Flüssigkeit löst man 100 g rothes chromsaures
zali auf und fügt, wenn die Lösung vollkommen geschehen ist, 600 8 Blei—
ucker unter fortwäbrendem Umrühren mit einem Holz zu. Setzt sich eine
erausgenommene Probe in einem EGlase vollständig ab, so daß die darüber—
tebende Flüfsigkeit wasserbell erscheint, so ist die Farbenbildung beendet;
st die Flüssigteit jedech noch gefärbt, so setzt man noch eine Kleinigkeit
Bleizucker binzu und rührt weiter. Hierauf verdünnt man die Flüssigkeit
ioch mit etwas kaltem Wasser und kann diese dann sofort in üblicher Weise
enutzt werden. Zur Aufbewahrung lästt man den Farbenschlammt absetzen,
iebt das klare Wasser ab, bringt ersteren zum Ablaufen des Wasiers aui
dücher, in Säcke ꝛc. und trocknet ihn weiter an der Luft.
Nenes Baumaterial. leber ein Material zum Ersatz für Portland—
ement gehen uns von dem „SInternationalen Patentburcau von Richard
»üders in Görlitz“ folgende Mittheilungen zu: Gemahlene Hochofenschlacke
vird durch Wasser geschlemmt und nach dem Trocknen mit gelöschtem Kalk
jemischt und gesiebt. Um eine recht innige Mengung der einzelnen Partikel
zu erreichen, bringt man das Ganze in eine sogenannte Kugelmühle, einen
otirenden eisernen Cylinder, in welchen Metallkugeln lose eingeworfen sind.
Diesen Apparat verläßt die Mischuug als ein mehlfelnes Pulver, welches
ich, mit Wasser zu einem Brei angerührt, zur Ausfüllung auch der kleinsten
zwischenräume in hböherem Grade eignet, als der scharfe, sandige nud
örnige Portlandzement. Von wefjentlicher Bedeutung für die Herstellung
dieses Zementes ist die durch das Schlemmen und darauf folgende Mablen
rreichte äußerst feine Zertheilung der beiden Substanzen und die gleichzeitig
damit erfolgende innige Aneinanderlagerung der Schlacken- und Kalktheilchen,
Rächst dem WVortheile der gleichmäßig breiartigen Konsistenz spricht der
niedrige Preis dem Portlandzement gegenüber fehr zu Gunsten der nenen
Maise.
Imprägnirung von Holz mit Kalklosung. Daß die Anwenduug
ieselsauren Kaltes als Mörtel für Bauwerke in der ültesten geschichtlichen
Zeit bereits allgemein verbreitet war, davon zeugen beut noch die Ruinen
Ser vor Tabrtausenden gebauten Städte. Vor wenigen Jahrzehnten erst ist
edoch die Entdeckung gemacht worden, daß eine Lösung von Kalk ein ganz
usgézeichnetes prephylattisches Mittel gegen Wurmfraß und Rilz- und
Schwammbildung für Bau- und Nutzbolz liefert. Tas Verfabren der Im—
»rägnirung ist einfach und mit geringen Kosten verbunden und hat den Vor—
heil, daß die Hölzer nicht erst getrocknet werden brauchen, wie zum Beispiel
beim Imprägniren mit CEreosot. Zur Aufnabme der Hölzer genügt eine
jemauerte Grube, weiche nach dem Einbringen der zu imprägnirenden Hölzer
mit Wassfer angefüllt wird. Tarauf wird ungelbichter Kalk hinzugethan,
der durch Rühren gelöst wird. Rachdem das Holz 2 bis 3 Monate in
iesem Bade belafssen wurde, zeigt es bereits eine Imprägnirung bis auf
imm nach dem Kern zu. Sehr knorrige Stücke bedürfen etwas längerei
Zeit, da die Lösung die verschieden geschichteten Zellen nicht so schneil zu
zurchdringen vermag. Die Tragfähigkeit des Holzes wird durch diese Be
andlung nicht im mindesten beeinträchtigt.
Neuerung au Gaslaternen. Als ein wesentlicher Mangel der
Hasbeleuchtung auf Straßen und öffentlichen Ptätzen wurde es bisber
empfunden, daß nur die einer Laterne zunächst gelegenen Stellen bin—
reichendes Licht erbalten, während der Raum zwischen zwei Laternen die
erforderliche Helligkeit vermissen ließ. Um eine vollkommen gleichmäßige
Beleuchtung berzustellen, ist von John G. Winton in London die nach—
tehend beschriebene Vorrichtung angegeben werden: An jeder Laterue
verden, diametral einander gegenüberstebend, mehrere Brenner angebracht.
Zu je zweien derselben gebören zwei, in Rabmen gefaßte Glaslinsen, welche
das von der Gasflamme ausgeitrahlte Licht entweder direkt reflektiren oder
durch Brechung zur gegenüberstehenden Linse leiten und von dieser aus
iach unten werfen. Mittelst einer an dem unteren Ansatz jeden Ralunens
zefindlichen Stellschraube kann man die Neigung der vLinsen ändern, je
rachdem das Licht auf eine größere oder kleinere Fläche vertbeilt werden
oll. Der Gasverbranch wird durch diese Einrichtung nicht erböht. da dir
Flammen an sich kleiner sein können.
Unzulässigkeit der gleichzeitigen Werwendung von Kupfer
nud Zink bei Banarbeiten. JZu der „Ill. Zeit. f. VBlechind.“ werden
mebrere Fälle angeführt, welche die Erfahrung bestätigen sollen, daß Zink
bald zerstört wird, wenn es selbst in nicht unmittelbarer Verbindung mit
Kupfer steht und gleichzeitig Feuchtigkeit binzukemmt. Jufolgedessen sind
iamentlich Dachrinnen aus Zint, die das Regenwafsser von einem Kupferdach
ibleiten, der raschen Zerstörnug unterworfen, welche sich in der Weise
iußern soll, daß der vom Wasser losgespülte Grünspan des Kupferdaches
ich theilweise auf dem Zinkblech ablagert und bhier Löcher einfrißt. Eine
ihnliche Zerstörung tritt ferner ein, wenn Ornamente oder soufstige Theile
ius Zinkguß auf Kupferdächern angebracht werden. Namentlich au den Be—
estigungsstellen der Stücke wird das Aink zerfressen und dadurch seine
daltbarkeit jebr vermindert, se daß solche Zinklbeile möalicherweise losgebeu
ind vom Tache fallen köngen.
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Baurechtliche Erlasse.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 38 der Bau-Polizei-Ordnung für den
Stadtkreis Berklin vem 15. Januar 1887 wird betreffs der Her—
stelluna, beziebentlich Einrichtung von Holzbearbeitungswerkstätten
eder Art und Große, in welchen Fenerungsanlagen vorhanden find,
»eziebentlich bergestellt werden sollen, Felgendes bestimmt:
Die Werkstätten müssen massive Umfassungswände baben.
2. TDie Deckten der Werkstätten sind, wenn fich oberhalb der
jelben Wohnungen beösinden, feuerfest herzustellen; an hölzernen Decken
ist alles Holzwerk zu berohren und zu beputzen; zur Erhaltung des
Deckenputzes ist derselbe zweckmäßiag mit gewelltem Eisenblech zu
bekleiden.
3. Zur Erwärmung der Werkstätten bei Winterzeit eder zum
Trocknen dürfen keinerlei Metallöfen eder metallene Röhrenleitungen
penutzt werden. Die Oefen sind aus Stein eder Kacheln herzustellen
und je einzurichten, daß sie nur ven Außen oder von einem feuer—
est hergestellten Rorgelege von mindestens 1.õ5000mm Höhe und G50)mn
Tiefe ans geheizt werden können. Etwa vorhandene eiserne Ab—
deckungsvlatten an den Defen müssen mindestens mit zwei in Ver—
dand, in Lehinmörtel gelegten Dachfteinschichten bedeckt werden. Zur
Abtübhrung des Rauchs von den Oefen zum Schornstein sind ge—
unauerte Kanäle anzuwenden
Für die vorgedachten Werkstätten, welche in einenm oeder mehreren,
mit einander verbundenen Räumen mehr als 30 4m Grundfläche
auiweisen, gelten außerdem felgende Vorschriften:
In Woelmgebäuden dürfen Holzbearbeitungswerkstätten, sowie
die dazu gehörigen Lagerränme nur dann eingerichtet werden,
wenn sämmtliche, oberhalb derselben belegenen Wohnungen
mindestens einen mit den Werkstätten und Lagerräumen gänz—
lich außer Berübrung stehenden Treppenaufgang haben und
durch feuerteste Decken ven denselben getrennt sind.
Die zu den Wertstätten gebörenden Ireppen müssen feuerfest,
die ven diesen zu den Werkstätten führenden Thüren von
Eüsen, selbsttbätig schliehend une nach Außen aufschlagend, her—
gestellt werden. Die Thüren dürfen nicht an hölzernen Zarden
oder Dübeln beiestigt werden.
Für jede Werkstatt ist eine besondere Leimküche einzurichten,
welche mit massiven Umfassungswänden zu versehen und zu
überwölben ist; unter der Veimküche ist die Decke einschließlich
des Fußbedens durchweg aus unverbrennlichem Material her!
zustellen. Die Leimküche ist von der Werkstatt durch eine
eiserne Thür abzuichließen. Z3wischen der Thür und dem
Heerde der Leimküche muß ein Abstand von mindestens 0.50 m
vborbhanden sein.
Sogenannte Leimkamine sind unstatthaft.
Jede Werkstatt muß ein abgesendertes Spähnegelast haben,
welches, im Keller oder zur ebenen Erde gelegen, durch massivé
Wände von allen übrigen Räumen geschieden und überwölbt
sein muß. Dasselbe muß vom Hofe aus einen besonderen
Zugang haben, der durch eine eiserne, oder mit Eisen be—
achlagene Thür verichließbar ist.
J Durch dieie Bekanntmachung werden die Vorschriften der Pelizei—
Kererdnung vom 7. Juni 1866, betreffend die Anlage von Zwischen—
decken in Züchlereien, nicht berübert.
Berlin, den 28. April 1887.
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiberr von Richthofen.
Bautechnische Notizen.
Gläserne Hausflure. In vieten Häusern von Paris, besouders
n jeliben, in Teuen dis Vellerneschoife permanent benutzt werden, nimmt
nan jur deu Hausflur jetzt vit statt der Bretier Glag vierdurhbsrt
icdattiene RX Metthey in Sertm. — Berlag von Julius Engehmann in Berlin
uter Veraunorftlichkeit des Rerien-
Druck der „Volts-Zeitung“ Ach-Ges. in Berie